19940520_GVE038

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Letzte Änderung 05.06.2021, 14:44
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1994-05-20
Erscheinungsdatum 1994-05-20
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Inhalt des Dokuments

-0Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch St. Gallenkirch, 10.05.1994 Gv-LAD.DOC Ladung und Kundmachung zur 38. Sitzung der Gemeindevertretung am Mittwoch, den 18.05.1994 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St. Gallenkirch. (Achtung: Zusammenkunft beim Gemeindeamt um 18.30 Uhr für Besichtigung der Weganlage Valisera und Ortsaugenschein bezüglich Grundverkauf Parz. Hof. Die Gemeindemandatare Von Gargellen können im Valisera auf die anderen Gemeindevertreter warten. TAGESORDNUNG: 01. Eröffnung 02. Genehmigung der letzten Niederschrift 03. Berichte 04. Einräumung einer Dienstbarkeit für einen Zubau beim Bauhof durch den Stand Montafon 05. Beratung über einen Erweiterungsbau beim Turnsaal der VS St. Gallenkirch 06. Grundverkauf - Parzelle Hof 07. Straferkenntnis der BH Bludenz betreffend die Bauschutt- und Aushubmaterialdeponie 08. Volksabstimmung zu Landesgesetzen 09. Angebot Fam. Wurzel Klaus zum Kauf von Wohnungen 10. Anschaffung eines Mobiltelefones für Schulwart 11. Angebot für die Aushebung von Gräbern 12. Änderung des Flächenwidmungsplanes 13. Allfälliges Die Sitzung ist öffentlich. Entschuldigungen sind unverzüglich (spätestens bei Sitzungsbeginn) unter Angabe des Hinderungsgrundes dem Gefertigten bekanntzugeben. Der Bürgermeister Ergeht an: 1. alle Mandatare 2. die Amtstafel zum Anschlagen -1Gemeinde St. Gallenkirch St. Gallenkirch, am 94-05-20 GVERTR.Doc Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch Niederschrift über die am Mittwoch, den 18.05.94 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St. Gallenkirch stattgefundene 38. Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch TAGESORDNUNG: 01. Eröffnung 02. Genehmigung der letzten Niederschrift 03. Berichte 04. Einräumung einer Dienstbarkeit für einen Zubau beim Bauhof durch den Stand Montafon 05. Beratung über einen Erweiterungsbau beim Turnsaal der VS St. Gallenkirch 06 Grundverkauf - Parzelle Hof 07. Straferkenntnis der BH Bludenz betreffend die Bauschutt- und Aushubmaterialdeponie 08. Volksabstimmung zu Landesgesetzen 09. Angebot Fam. Wurzel Peter zum Kauf von Wohnungen 10. Anschaffung eines Mobiltelefones für Schulwart 11. Angebot für die Aushebung Von Gräbern 12. Änderung des Flächenwidmungsplanes 13. Düngler Willy - Räumungsvergleich für Parkplätze 14. Auftragsvergaben für den "Neuen Bauhof" a) Zimmermannsarbeiten b) Dachdecker- und Spenglerarbeiten c) Bautischlerarbeiten (Fenster etc.) 15. Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1993 Abwasserverband Montafon 16. Allfälliges Anwesend: Bgm. Fritz Rudigier, die Gemeinderäte Walter Rudigier und Willi Berger sowie 14 Gemeindevertreter bzw. Ersatzleute und zwar: Willi Pollhammer, Günter Tschofen, Manfred Fiel, Leopold Stocker, Erich Scheidl, Renate Wurzinger, Franz Mathies, Wolfgang Bösch, Quido Netzer, Erich Thöny, Hans-Karl Rhomberg, Othmar Tschofen, Robert Tschofen und Christine Raffler; Bernhard Pfeifer, Bauamtsleiter und Guntram Juen als Schrifvührer; Entschuld:. Roland Saur, Alois Bitschnau: Erwin Lorenzin, Artur Mangard; Unentsch: Wolfgang Mangard; Erledigung: Die Punkte 13), 14) und 15) werden gem. § 41 Abs. 3 GG mit Zustimmung aller Anwesenden neu in die Tagesordnung aufgenommen. -2- zu 1) Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß sämtliche Gemeindevertreter unter Bekanntgabe der Tagesordnung ordnungsgemäß zur Sitzung geladen wurden. Die Beschlußfähigkeit gem. § 43 GG ist gegeben. Vor Sitzungsbeginn fand mit Treffpunkt 18.30 im Bereich Valisera eine Besprechung bezüglich der geplanten Wegverbindung zwischen der Forststraße "Schmalzberg" und dem Güterweg "Valisera" statt, welcher von den Anwesenden befürwortet wurde. Anschließend fand auf der Parzelle Hof ein Lokalaugenschein zum beantragten Grundkauf der Familien Stocker und Schwarzhans statt. zu 2) Über Antrag des Vorsitzenden wird die Niederschrift über die 37. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.03.1994, welche allen zugegangen ist, einstimmig genehmigt. zu 3) Berichte a) Für die Errichtung der Ortskanalisation, Bauabschnitt 06, Bereich Innergant, wurden in der Sitzung des Gemeindevorstandes vom 06.05.1994 die Aufträge jeweils an den Bestbieter vergeben: Baulos 1 Fa. JÄGER, Schruns incl. USt Baulos 2 Fa. Vonbank, Schruns incl. USt S 5.744.691, 50 S 4.384.554, 50 b) Für die Errichtung des "Neuen Bauhofes" wurden in der va. Sitzung des Gemeindevorstandes nachstehend angeführte Aufträge jeweils an den Bestbieter vergeben: Baumeisterarbeiten: Fa. Wucher, Ludesch incl. USt Stahlbauarbeiten: Fa. Meyer, Nüziders incl. USt Heizung und Sanitäre: Fa. WILU, Schruns incl. USt Elektroinstallationen: Fa. Elektro-Kraft, St.G. incl. USt S S 3.290.129, 76 S 469.439, 32 S 645.172, 50 384.592, 20 In der Angebotssumme ist der Anteil des Standes Montafon nicht enthalten. c) Hinsichtlich der neuen Zufahrt zum Sportplatz St. Gallenkirch gibt es noch Schwierigkeiten. Das Landeswasserbauamt ist mit der vorgesehenen Trasse nicht einverstanden. Es muß daher vorerst neu vermessen werden. Auch gibt es noch Unklarheiten bei der BH und beim Landschaftsschutz. d) Bezüglich der im Verkehrskonzept vorgesehenen Ortsumfahrung von St. Gallenkirch hat kürzlich eine Besichtigung mit LR Gorbach stattgefunden, worauf dieser für das Jahr 1994 zumindest die Vermessung zugesagt hat. e) Am 07.04.1994 fand im Rahmen einer kleinen Feier die nachträgliche Ehrung von Kom.Rat. Ernst Juen statt, welcher im vergangenen Herbst für seine langjährige und verdienstvolle Tätigkeit beim Kirchenchor eine päpstliche Ehrenkunde erhielt. f) Für das kommende Jagdjahr wurden wieder die Abschußzahlen festgelegt. Auf die in diesem Frühjahr wieder verstärkt aufgetretene Wildschadenssituation wird verwiesen. Im Anschluß an die Berichte erfolgt eine ausführliche Diskussion. -3g) Mit Genugtuung wird festgestellt, daß inzwischen mit den Bauarbeiten für den neuen Vierersessellift auf Garfrescha begonnen wurde. Der alte Kurvenlift, welcher immer wieder zu Unfällen führte, wurde mittlerweile bereits abgetragen. Der neue Lift ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des Angebotes, speziell für Anfänger. h) Mit Bedauern wird festgestellt, daß die bewährte Kindergartenleiterin von Gortipohl, Frau Evelyne Draxel aus familiären Gründen ihren Posten gekündigt hat. Es wurde mittlerweile die Stelle einer Kindergartenleiterin ab Herbst 1994 neu ausgeschrieben. Weiters wird berichtet, daß im Kindergarten St. Gallenkirch für das kommende Schuljahr fast 40 Anmeldungen vorliegen. Aus Platzmangel mußte daher versucht werden, einen Teil der Kinder nach Gortipohl zu verlagern, was mit den betroffenen Eltern bereits besprochen und vereinbart werden konnte. i) Für die dringende Friedhofserweiterung in St. Gallenkirch wird der benötigte Grund erfreulicherweise von der Pfarrpfründe kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Vertragsbedingungen sind dieselben wie beim bestehenden Friedhof. Gleichzeitig wird festgestellt, daß man auch in Gortipohl die Platzsicherung für eine allfällige Friedhofserweiterung ins Auge fassen soll. j) Anläßlich des Brandfalles bei Arnold Lorenzin in Gortipohl wurde vom Gemeindevorstand ein Unterstützungsbeitrag an Frau Kasper Emma beschlossen, wie dies bei anderen Brandfällen auch der Fall war. k) Zu den angestrebten Umstrukturierungen beim Tourismusverband Montafon wird berichtet, daß mittlerweile ein Entwurf für einen Gesellschaftsvertrag ausgearbeitet wurde, der sich im wesentlichen an dem Modell einer Ötztaler Gemeinde orientiert. GV Rhomberg streicht hier vor allem den möglichen Vorsteuerabzug hervor. 1) Der in der Vorstellung gegen den Baubescheid für das Bauvorhaben der Fa. JÄGER in Gortipohl gestellte Antrag auf aufschiebende Wirkung wurde seitens der Aufsichtsbehörde abgelehnt. Es liegen auch keine Verfahrensmängel vor. Einem baldigen Baubeginn dürfte damit nichts mehr im Wege stehen. m) Der Vorsitzende verliest einen Brief des Pfarramtes. worin mehrere Wünsche hinsichtlich Schneeräumung und Abwasserbeseitigung im Bereich der Kirche und die Entsorgung von Friedhofsmüll betreffend kundgetan werden. zu 4) Für die Errichtung eines Betriebsgebäudes des Standes Montafon beim neuen Bauhof wurde mittlerweile ein Übereinkommen ausgearbeitet. Demnach hat der Stand Montafon an die Gemeinde St. Gallenkirch eine einmalige Ablöse von S 50.000, -- für die anteiligen Grundbeschaffungskosten und div. Vorleistungen (Einzäunung etc.) zu entrichten. Als Anerkennungszins für die Bereitstellung des Baugrundstückes mit Einräumung zur Bauführung und der Zufahrt zum Betriebsgebäude hat der Stand Montafon der Gemeinde St. Gallenkirch jährlich einen Betrag von S 3.000, --, wertgesichert zu bezahlen. Das Holz für den Dachstuhl und die Verschalung wird ebenfalls vom -4Stand Montafon zu ermäßigten Bedingungen beigestellt. Dieses Übereinkommen, welches allen zugestellt wurde, wird einstimmig beschlossen. zu 5) Für die notwendig gewordene Sanierung des Gemeindesaales wurde von Dipl. Ing. Oskar Ganahl ein entsprechender Entwurf ausgearbeitet. Der vorliegende Planentwurf wird von Bernhard Pfeifer ausführlich erläutert. Die hiefür anfallenden Kosten belaufen sich auf ca. 9 Mill. Schilling ohne USt. Man spricht sich klar aus für die Sanierung des Gemeindesaales und die damit verbundenen Erweiterungen der Lagerräume für Bestuhlung, Turngeräte und der Saalküche. Es soll jedoch auch die Möglichkeit der Erweiterung des Kindergartens geprüft werden, da hier akute Platzschwierigkeiten aufgetreten sind. Die Finanzierungs- und Subventionsmöglichkeiten sollen ermittelt werden. Die Weiterführung dieses Projektes wird deshalb einstimmig beschlossen. zu 6) Bezüglich des bereits beschlossenen Grundverkaufes auf der Parzelle Hof an Peter und Kaspar Stocker wurde mittlerweile von Fam. Schwarzhans auch ein entsprechender Antrag zum Kauf eines weiteren Grundstückes mit dem darauf befindlichen Stallgebäude eingebracht, welches ebenfalls schon seit Jahren an diese verpachtet war. Der Kaufpreis wird sich nach einer Schätzung der Ortsschätzers und der Landwirtschaftskammer richten. Unter den genannten Bedingungen und daß die Vermessung (mit Ausnahme des öffentlichen Weges) auf Kosten der Käufer geht, wird dem Grundverkauf mit 16:1 Stimmen zugestimmt. zu 7) Im Zuge der Auflassung der Bauschutt- und Aushubmaterialdeponie konnten verschiedene Auflagen der Aufsichtsbehörde nicht erfüllt werden, weshalb dem Bürgermeister eine Straferkenntnis zugestellt wurde, wogegen er Berufung eingelegt hat. Der "Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Vorarlberg" hat die Berufung jedoch zurückgewiesen und die Strafe der BH-Bludenz als zurecht erkannt. Die Kosten für diese Straferkenntnis werden daher mit einstimmigem Beschluß von der Gemeinde übernommen. zu 8) Zu folgenden Landesgesetzen wird einstimmig keine Volksabstimmung verlangt: a) Verfassungsgesetz über eine Änderung der Landesverfassung b) Gesetz über eine Änderung des Wählerkarteigesetzes c) Gesetz über eine Änderung des Landtagswahlgesetzes d) Gesetz über eine Änderung des Landes-Volksabstimmungsgesetzes e) Gesetz über die Aufhebung des Gesetzes über die Anordnung der Wahlpflicht für Nationalratswahlen im Lande Vorarlberg f) Gesetz über eine Änderung des Anzeigenabgabegesetzes -5Zu 9) Das von der Fam. Wurzel Peter unterbreitete Angebot zum Kauf der Wohnungen im Haus Nr. 93 a in Gortipohl wird grundsätzlich und einstimmig abgelehnt. Zu 10) Die Anschaffung eines Mobiltelefones der Marke "Siemens" für den Schulwart zum Preis von S 8.979, 60 incl. USt. wird einstimmig beschlossen (Elektro-Kraft). Zu 11) Für die geplante Vergabe der Aushebung von Gräbern liegen zwei gleichlautende Angebote vor. (Fa. Bitschnau u. Fa. Gander) Das maschinelle Ausheben der Gräber zu den genannten Bedingungen wird grundsätzlich befürwortet und beschlossen. An welche Firma der Auftrag vergeben werden soll, wird dem Gemeindevorstand übertragen. zu 12) Einstimmig wird die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde St. Gallenkirch wie folgt beschlossen: Umwidmung der Gp. 4600/4 von Freihaltefläche-Landwirtschaft in Sonderfläche Bergrestaurant und Bergstation (Zu- und Umbauten beim Schafberghüsle). Zu 13) Einstimmig wird der Unterzeichnung eines Räumungsvergleiches mit Herrn Willy Düngler die Zustimmung erteilt. Es handelt sich hier um die Parkflächen im Zentrum. zu 14) Für die Errichtung des "Neuen Bauhofes" wurden folgende Angebot abgegeben und die Aufträge jeweils an den Bestbieter vergeben: a) Zimmermannsarbeiten: Fa. Sutter, Ludesch incl. USt. Fa. Fritz, Gantschier incl. USt. Fa. Kieber, Schruns incl. USt. S 446.539, 83 S 469.663, 80 S 483.931, 84 In der Angebotssumme ist der Anteil des Standes Montafon nicht enthalten. Bei der Offerteröffnung war das Angebot der Fa. Sutter lt. Begleitschreiben noch nicht vollständig. Die fehlenden Zahlen wurden mittlerweile jedoch nachgereicht und ist die Fa. Sutter trotzdem Bestbieter geblieben. Es wird daher der Auftrag mit 12:7 Stimmen an die Fa. Sutter vergeben. -6b) Spengler- und Dachdeckerarbeiten: Fa. Stemer, Schruns incl. USt. S 385.558, 70 Fa. Heller, Schruns incl. USt. S 397.398, 79 Fa. Fritz, Bludenz incl. USt. S 449.297, 40 In der Angebotssumme ist der Anteil des Standes Montafon nicht enthalten. Es sollen Qualitätsgarantien eingeholt werden. c) Bauschreinerarbeiten (Fenster u. Türen) Fa. Vallaster, Schruns incl. USt. S 194.370, 54 Fa. Walser, Schruns incl. Mwst. S 206.048, 14 15.) Vorlage des Prüfberichtes des Abwasserverbandes Montafon Der Bürgermeister verliest gemäß den Satzungen des Abwasserverbandes Montafon den Bericht des Prüfungsausschusses über die am 28.03.1994 vorgenommene Überprüfung der Jahresrechnung 1993 des Abwasserverbandes. Der Rechnungsabschluss, welcher allen zugegangen ist, wird einstimmig zur Kenntnis genommen und genehmigt. 16.) Allfälliges Die vermehrt auftretenden Schwierigkeiten bei den Baubewilligungsverfahren für den sozialen Wohnbau in verdichteter Bauweise veranlaßt zu einer Anfrage, ob der Bedarf tatsächlich noch gegeben ist, nachdem dieser mit der Fertigstellung der Wohnsiedlung der VOGEWOSI doch weitgehend abgedeckt sein soll. In Beantwortung dieser Anfrage wird vor allem auf die gesetzliche Situation verwiesen, wonach der jeweilige Bauwerber ein Recht auf die Behandlung seines Bauantrages hat und die Bauanträge von der Baubehörde in jedem Falle zu behandeln sind. Im Zuge der Diskussion wird festgestellt, daß die verdichtete Bauweise derzeit verstärkt gefördert wird und diese daher auch entsprechend lukrativ geworden ist. Eine weitere Anfrage bezieht sich auf die Bachbetträumung. Es wird klar festgestellt, daß diese vom jeweiligen Grundbesitzer durchgeführt werden muß. Immer wieder wird die Gemeinde seitens der Aufsichtsbehörde aufgefordert. die Bachbetträumung zu veranlassen. ENDE DER SITZUNG: 22.45 Uhr [Unterschrift des Schriftführers und des Vorsitzenden]