19610314_GVE009

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Letzte Änderung 05.06.2021, 14:45
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1961-03-14
Erscheinungsdatum 1961-03-14
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Inhalt des Dokuments

-0- Gemeindeamt St.Gallenkirch. St.Gallenkirch, 11.3.1961. Einberufung Gemäss § 34 der GO 1935 werden Sie zu der am Dienstag den 14. März 1961 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St.Gallenkirch anberaumten 9.Sitzung der Gemeindevertretung einberufen. Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüssung durch den Bürgermeister, 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift, 3.) Bericht über Trozeßsache Huber Gargellen, 4.) Voranschlag und Dienstpostenplan 1961 5.) Wohnbauförderung 1961 6.) Stellungnahme zu Kundmachungen über Gesetzesbeschlüsse des Vorarlberger Landtages a) Ergänzung des Jugendfürsorgegesetzes b) Abänderung des Körperbehindertengesetzes c) Gesetz über landwirtschaftliche Materialseilbahnen 7.) Straßenbeleuchtung Gargellen 8.) Rechnungsvorlage der Reparaturkosten für Feuerwehrauto 9.) Ansuchen Grandtrennung-Allgäuer-Tschofen auf Garfreschen, 10.) Ansuchen Bauabstandsnachsicht Zugg Bruno, St.Gallenkirch, 11.) Ansuchen Skiclub Gargellen 12.) Grundablösung - Verbreiterung der Gargellnerstrasse, 13.) Schreiben Dr. Elmar Rudolph, Zu Pkt. 3 wird Herr Dr. Czinglar ausführlichen Bericht geben und wird um pünktliches und zuverlässiges Erscheinen dringend ersucht. Der Bürgermeister. -1- Gemeinde St.Gallenkirch Niederschrift über die am Dienstag, den 14.März 1961 um 20.00 Uhr in der Gemeindekanzlei stattgefundene 9. Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch mit folgender Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister, 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift, 3.) Bericht über Prozess Schiabfahrt Gargellen, 4.) Voranschlag und Dienstpostenplan 1961, 5.) Wohnbauförderung 1961, 6.) Stellungnahme zu Kundmachungen über Gesetzesbeschlüsse, 7.) Straßenbeleuchtung Gargellen, 8.) Reparatur Feuerwehr-Auto, 9.) Grundtrennungs-Ansuchen, 10.) Ansuchen um Erteilung von Bauabstandsnachsicht, 11.) Ansuchen Skiclub Gargellen, 12.) Grundablösung - Verbreiterung Gargellner-Straße, 13.) Schreiben Dr. Elmar Rudolph, 14.) Allfälliges. Erschienen sind: Bgm. Mangard Hermann, die Gemeinderäte Tschofen Ignaz, Neher Hermann und Sander Anton, 12 Gemeindevertreter bzw. Ersatzmänner u.zw.: Büsch Anton, Butzerin Alois, Marlin Ernst, Flöry Richard, Spannring Stefan, Wachter Ludwig, Sahler Gebhard, Thöny Kurt, Tschofen Herbert, Stocker Erwin, Vallaster Ludwig und Juen Ernst, sowie zu Pkt. 3.) Dr. Czinglar, Schruns. Entschuldigt: GV Lorenzin Anton, Kasper Wilhelm, Lechthaler Franz, Marlin Michael. Erledigung: 1.) Bgm. Mangard Hermann eröffnet die Sitzung, begrüßt alle erschienenen Gemeinderäte und Gemeindevertreter, sowie den Rechtsanwalt Dr.Czinglar, Schruns, und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 2.) Gegen die Niederschrift der letzten GV.- Sitzung vom 8.2.1961 werden keine Einwände erhoben. 3.) RA. Dr. Czinglar berichtet über die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Innsbruck in der Prozess-Sache "Schiabfahrt Gargellen". Das OLG. Innsbruck hat mit Beschluss vom 7.2.1961 grundsätzlich festgestellt, dass das Recht für eine Schi-Abfahrt ersessen werden kann. Der diesbezügliche Beschluss wird zur Verlesung gebracht. -2- 4.) Der Bürgermeister legt das Schreiben des Amtes der Vorarlberger Landesregierung vom 8.März 1961 Zahl IIIa - 70/1 vor, wonach der Gemeindevoranschlag 1961 genehmigt wurde. 5.) Es werden 8 fristgerecht eingebrachte Ansuchen um Gewährung von Darlehen aus dem Landeswohnbaufond zur Verlesung gebracht und besprochen. Ein Bewerber davon hat Aussicht, aus dem Dienstgeberkontingent beteilt zu werden. Es wird allen vorliegenden Ansuchen die Dringlichkeit zuerkannt und infolgedessen der einstimmige Beschluss gefasst, die Beitragsleistung der Gemeinde in den Landeswohnbaufond für das Jahr 1961 von S 60.000.- auf S 70.000.- zu erhöhen. Infolgedessen werden ca. S 123.000.- in die Gemeinde zurückfließen. Es wird sodann möglich sein, dass alle Darlehensbewerber berücksichtigt werden können. 6.) Gegen nachstehende Gesetzesbeschlüsse des Vorarlberger Landtages werden keine Einwände erhoben: a) Gesetz über eine Ergänzung des Jugendfürsorgegesetzes (1.Jugendfürsorgegesetznovelle), b) Gesetz über eine neuerliche Abänderung des Körperbehindertengesetzes (2.Körperbehindertengesetz-Novelle), c) Gesetz über landwirtschaftliche Materialseilbahnen (LMSG.) 7.) Die von den Vorarlberger Illwerken vorgeschlagene Ergänzung (Verdichtung) der Ortsbeleuchtung von Gargellen wird nach Anhören der GV von Gargellen nicht für notwendig befunden. Die Angelegenheit wird vertagt. Zwischenzeitlich sind Erkundigungen über die Kosten für eine evtl. Ortsbeleuchtungsnetz-Erweiterung (2 - 3 Beleuchtungskörper) einzuholen. 8.) Es wird die Rechnung über die durchgeführte Reparatur am Einsatzauto der freiw. Feuerwehr St.Gallenkirch vorgelegt. Es wird grundsätzlich beschlossen, dass die Gemeinde die Kosten der Reparatur übernimmt. Hingegen wird beschlossen, die Rechnung in der vorliegenden Form und Höhe nicht anzuerkennen. Die betreffende Firma ist mittels Einschreibebrief zu verhalten, die noch nicht behobenen Mängel in Kürze zu beheben, sowie der Gemeinde eine aufgeschlüsselte Rechnung vorzulegen. 9.) Gegen das Grundtrennungsansuchen der Eheleute Matthäus und Anna Allgäuer, sowie der Luise Tschofen und des Ludwig Tschofen für die Gp.2701/2 gegenüber der Gp.2701/1 auf Garfreschen werden keine Einwände erhoben. 10.) Gegen das Ansuchen der Eheleute Bruno und Agnes Zugg um Erteilung von Bauabstandsnachsichten für ihr Bauvorhaben gegenüber der Gp.1386 auf 2 m und gegenüber der Gp.1381 auf 3 Meter werden keine Einwände erhoben. 11.) Dem Skiclub Gargellen wird zur Durchführung des Schafbergriesentorlaufes 1961 ein Beitrag in Höhe von S 2000.aus dem Vereins-Budget genehmigt. -3- 12.) Es wird das Schreiben des Landesstraßenbauamtes Feldkirch vom 9. Feber 1961 betr. Verbreiterung und Staubfreimachung der Gargellnerstraße von Galgenul bis Reutehorn vorgelegt. Mit diesem Schreiben wird die Gemeinde gebeten, im Laufe des Jahres 1961 die Grundablösung durchzuführen, da für das Jahr 1962 die Verbreiterung und Staubfreimachung dieser Straßenstrecke vorgesehen wird. Es wird ein Verhandlungskomitee, bestehend aus den Gemeindevertretern der Parzelle Galgenul, bestellt, welches mit den betreffenden Anrainern die Fragen der Grundablöse zu klären hat. 13.) Es wird ein Schreiben des früheren Sprengelarztes Dr. Rudolph vorgelegt, mittels welchem er die Gemeinde um Abgeltung von Auslagen ersucht, die ihm durch Umbau und Einbau an der bestehenden Arztwohnung entstanden sind. Es wird beschlossen, die vorgelegte Aufstellung unter Zuhilfenahme von Fachleuten zu prüfen. Über das Ergebnis soll in der nächsten Sitzung berichtet werden. 4.) a) Der Bürgermeister nimmt neuerdings zu den im Umlauf befindlichen Gerüchten Stellung, wonach bezüglich der Zufahrtsstraße für das künftige Bauvorhaben "Kopswerk" bereits endgültige Beschlüsse gefasst bzw. Entscheidungen getroffen wurden. Tatsache sei, dass die Gemeinde bis zum heutigen Tage von keiner amtlichen Seite über diesbezügliche Straßenbauvorhaben in Kenntnis gesetzt wurde. Auf eine fernmündliche Anfrage erhielt der Bürgermeister am heutigen Tage vom Landesstraßenbauamt die Auskunft, dass sowohl die technischen Fragen, wie auch die Finanzierungsprobleme für dieses Straßenbauvorhaben nicht geklärt seien. Die Gemeinde werde zu gegebener Zeit verständigt werden. b) Es werden verschiedene dringende Wegebauvorhaben, sowie die Möglichkeiten der Wegeschotter-Gewinnung besprochen. c) Auf Anfrage erteilt der Bürgermeister über die auffallend großen Nutzholzschlägerungen durch den Stand Montafon im Gemeindegebiet von St.Gallenkirch Auskunft. Er berichtet über seine diesbezügliche Vorsprache anlässlich der StandesSitzung. Die Servitutsholzberechtigten im Gemeindegebiet hegen gegenüber den Gepflogenheiten der letzten Zeit Bedenken, weshalb die Gemeindevertretung erwartet, dass die Schlägerungen seitens des Standes im Gemeindegebiet von St.Gallenkirch in Hinkunft möglichst eingeschränkt werden. Ende der Sitzung: 15.3.1961/1.00 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 2 Wochen nach Verlautbarung beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Der Schriftführer: Gemeinderäte: Der Bürgermeister: Die