19900130_GVE038

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Letzte Änderung 05.06.2021, 14:44
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1990-01-30
Erscheinungsdatum 1990-01-30
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Inhalt des Dokuments

-1Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch NIEDERSCHRIFT über die am Dienstag, dem 30.01.1990, um 20.00 Uhr unter dem Vorsitz von Bürgermeister Fritz Rudigier, im Gemeindeamt St. Gallenkirch, stattgefundene 38. SITZUNG der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch. TAGESORDNUNG 1. Eröffnung 2. Genehmigung der letzten Niederschrift 3. Berichte des Bürgermeisters 4. Bauvorhaben Grabher August Änderung des Flächenwidmungsplanes 5. Förderdarlehen des Wasserwirtschaftsfonds für die Ortskanalisation BA 04 6. Beratung - Vertragsbedingungen für Eröffnung einer Zahnarztpraxis 7. Übername von Interessentenbeiträgen für die Verbauung der Tanafreidalawine 8. Förderungsbeitrag - Lebensmittel Nahversorgung 9. Neuerliche Beratung bezüglich Erstellung eines Konzeptes für Freizeitzentrum 10. Allfälliges Anwesend: Bürgermeister Fritz Rudigier Gemeinderäte Werner Kraft und Wolfgang Mangard und folgende Gemeindevertreter bzw. Ersatzleute Ernst Lechthaler Willi Pollhammer Günter Tschofen Alois Bitschnau Walter Rudigier Siegfried Weiler Elmar Zint Leopold Stocker H-Karl Rhomberg Elmar Marlin Hubert Klehenz Adolf Netzer Otmar Tschofen Werner Canal Hubert Kleboth Josef Zugg als Schriftführer Abwesend: Ernst Marlin und Hans Sattler beide entschuldigt. ERLEDIGUNG der Tagesordnung zu Pkt. 1. Der Vorsitzende, Bgm. Rudigier, eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung aller Gemeindevertreter, unter Bekanntgabe der Tagesordnung sowie die Beschlußfähigkeit fest. Ersatzmann Hubert Kleboth wird gem. § 37 Gemeindegesetz angelobt. -2zu Pkt. 2. Die Niederschrift über die letzte Sitzung der Gemeindevertretung vom 21.12.1989, welche allen Gemeindevertretern zugestellt wurde, wird für genehmigt erklärt. zu Pkt. 3. Der Bürgermeister gibt folgende Berichte: a) Am 16. Jänner 1990 wurde die kommissionelle Verhandlung, über das Bauvorhaben der Vlbg. gemeinnützigen Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft m. b. H., in St. Gallenkirch, durchgeführt. Insgesamt wird die Errichtung von 38 Wohneinheiten geplant. In einer ersten Bauphase werden 2 Wohnhäuser mit 10 Wohnungen errichtet. Als Baubeginn ist das Frühjahr vorgesehen. b) Am 11. Jänner 1990 fand eine neuerliche Begehung zur Feststellung der Maßnahmen zur Inanspruchnahme der Grundstücke für die Verbauung des Maurentobels statt. Als Lösung bietet sich nun eine Entschädigung an, die den Verlust der Familie Kraft durch Umwandlung lw. Flächen in einen Damm und die Mehrkosten für die Versetzung eines Hauses abgelten. Mit der Projektausführung soll im Frühjahr begonnen werden. c) Der Standesausschuß hat der Volkshochschule Bludenz, zur Errichtung einer Außenstelle in Schruns und zur Durchführung div. Veranstaltungen und Referate, eine Förderung in der Höhe von S 30.000, -- gewährt. Dieser Betrag wird den Gemeinden im Wege der Standesumlage anteilmäßig verrechnet. d) Ein Protokoll über die Sitzung des Pfarrkirchenrates Gargellen, vom 5. Oktober 1989 wird zur Kenntnis gebracht. Es wird auf notwendige Bau- und Sanierungsmaßnahmen hingewiesen. e) Seitens der Landesregierung wurde eine Überprüfung der Gebarung des Pflegeheimes durchgeführt. Es wurde die Anerkennung sämtlicher Betriebsaufwendungen zugesagt. f) Im Rahmen des Standes Montafon wurde eine Veranstaltung mit den Bürgermeistern zum Thema "Sachwalterschaft" mit dem Verein für Sachwalterschaft und dem zuständigen Richter des Bezirksgerichtes durchgeführt. g) Es wird ein Schreiben des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft betreffend Erdrutsch Unternetzen zur Kenntnis gebracht. Eine durch das Ministerium vorgenommene Begehung hat ergeben, daß die Sanierung des Gebietes "Blendolmalawine" im Rahmen eines Projektes noch im Jahre 1990 Baureife erreicht. h) Der Vizebürgermeister berichtet, daß der Güterweg Montiel-Grappes aus Sicherheitsgründen gesperrt werden mußte. Es ist ein bedrohlicher Felsbruch entstanden. -3zu Pkt. 4. Mit Bezugnahme auf die Beschlußfassung vom 3. 10. 1989, Punkt 7 der Tagesordnung, diskutiert die Gemeindevertretung neuerlich die Änderung des Flächenwidmungsplanes für den Bereich GalgenulBoden. Dort ist die Errichtung eines Gastgewerbebetriebes geplant, sodaß die derzeitige Widmung (Bauwohngebiet) nicht entspricht und das dafür vorgesehene Areal als Mischgebiet zu widmen wäre. Nachdem das bisher durchgeführte Bau-und Betriebsgenehmigungsverfahren durchwegs positive Aspekte ergeben hat, stellt sich die Situation, gegenüber früheren Auffassungen, nun geändert dar. Vorallem gibt es, bis auf einen Fall, keinerlei Einwendungen durch die Anrainer und Nachbarn. Lediglich die Silvretta Nova Bergbahnen Ges. m. b. H., spricht sich gegen das Bauvorhaben aus und begründet dies mit der völlig ungelösten Parkplatzangelegenheit. Nach besonders eingehenden Beratungen und zahlreichen Wortmeldungen beschließt die Gemeindevertretung sodann einstimmig die Änderung der Flächenwidmung, der in Frage kommender Gp. 2957/1, 2958 und Bp. 762/1, 762/2, von derzeit Wohngebiet in Mischgebiet. An der Beratung und Beschlußfassung nicht beteiligt hat sich Vzbm. Mangard Wolfgang, der sich, weil er als Bevollmächtigter der Silvretta Nova Ges. m. b. H. bestellt ist, von sich aus als befangen erklärt hat. zu Pkt. 5. Die vorbehaltlose Annahme der Zusicherung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds, betreffend die Gewährung eines Fondsdarlehens für den Weiterausbau der Abwasserbeseitigungsanlage St. Gallenkirch BA 04, in den Jahren 1990 bis 1992 (S 20. 500.000, --) wird einstimmig beschlossen. zu Pkt. 6. Der Vorsitzende berichtet über vorliegende Kauf- und Mietangebote von Räumlichkeiten, zur Unterbringung einer Zahnarztpraxis in St. Gallenkirch, wie folgt: Kauf- oder Mietangebot der Raiffeisenbank Montafon, für die bisherigen Geschäftsräume im Gemeindezentrum; Mietangebot der Sparkasse der Stadt Bludenz, für die Räumlichkeiten im Haus "Alpasella" im Untergeschoß rechts. Mietangebot der Konsumgenossenschaft Montafon, für Räumlichkeiten im Geschäftszentrum, Konsummarkt. Nachdem alle genannten Unterkünfte, für eine Zahnarztpraxis, als geeignet bezeichnet werden, wird der Gemeindevorstand (Finanzausschuß) beauftragt die Angelegenheit weiter im Auge zu behalten und Vorschläge über mögliche Unterstützungsmodelle für einen Zahnarzt auszuarbeiten und vorzulegen. Die Gemeindevertretung wird die Vorschläge prüfen, evt. Notwendige Beschlüsse herbeiführen und die Möglichkeiten über Unterkunft und Unterstützung an den in Frage kommenden Zahnarzt herantragen. -4zu Pkt. 7. Einstimmig beschließt die Gemeindevertretung die Übernahme der 15-prozentigen Interessentenbeiträge durch die Gemeinde, für die geplante Verbauung der Tanafreidalawine. Die Projektkosten sind derzeit jedoch noch nicht bekannt. zu Pkt. 8. Im Rahmen der Förderungsaktion für Lebensmittel-Nahversorgungsbetriebe gewährt das Land Vorarlberg für die Führung des Lebensmittelgeschäftes in Gargellen einen Betriebskostenzuschuß. Die Gewährung ist an die Bedingung geknüft, daß die Gemeinde einen zusätzlichen Förderungsbeitrag von mindestens S 12.000, - leistet. Die Leistung dieses Beitrages für das Jahr 1989 wird einheitlich beschlossen. zu Pkt. 9. Mit Beschluß vom 21.12.1989 wurde die Ausarbeitung einer Studie zur Errichtung eines Freizeitzentrums, an die Fa. Berndorf Ges. m. b. H., vergeben. Nachdem nun auch die Firma Hinke Ges. m. b. H. & Co. KG, Vöcklamarkt, die besseren Konditionen angeboten hat, wird mehrfach die Ansicht vertreten, die Bearbeitung der Studie durch eine zweite Spezialfirma durchführen zu lassen. Dies vorallem deswegen, weil damit zwei Unternehmungen, unabhängig voneinander, Erfahrungen und Ideen liefern. Die Gemeindevertretung beschließt daher mehrheitlich, auch die Firma Hinke mit der Ausarbeitung einer Studie, gem. Angebotsumfang, zu beauftragen. (zusätzlicher Kostenpunkt S 40.000, -) zu Pkt. 10. Allfälliges a) Es wird angeregt zu prüfen, inwieweit die Möglichkeit besteht ein Verbot für den Gebrauch von Feuerwerkskörper (Einschränkung) in der Silvesternacht, zu erlassen. b) Eine Anfrage betreffend die Wasseranschlußgebühren wird entsprechend beantwortet. c) Vorgeschlagen wird, daß mit dem Gebührenbescheid über die Kanalanschlußgebühren die Geschoßflächenberechnung zugestellt werden soll. d) Neuerlich wird auf die schlechte und gefährliche Zufahrt in die Parzelle Gortniel hingewiesen und nach Möglichkeit um Behebung ersucht. Ende der Sitzung um 22.15 Uhr Tag der Kundmachung 2.2.1990 [Unterschrift des Schriftführers und des Vorsitzenden]