19620618_GVE021

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Letzte Änderung 05.06.2021, 14:46
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1962-06-18
Erscheinungsdatum 1962-06-18
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Inhalt des Dokuments

-0St.Gallenkirch St.Gallenkirch, 16.6.1962. Einberufung Gemäss § 34 der GO 1935 werden Sie zu der am Montag den 18.Juni 1962 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St.Gallenkirch anberaumten 21. Sitzung der Gemeindevertretung einberufen. Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüssung durch den Bürgermeister 2.) a) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift b) Berichte des Bürgermeisters 3.) Stellungnahme zu Konzessionsansuchen: a) Schmidt Sybille, Gargellen b) Skoberla Richard, St.Gallenkirch c) Stocker Wilhelm, St.Gallenkirch d) Stocker Ernst, St. Gallenkirch 4.) Ansuchen Trachtengruppe St. Gallenkirch 5.) Grundtrennungsansuchen Glauer Herbert, Gargellen 6.) Pfandfreistellung - Anwesen Gortipohl 73 7.) Unfall-und Haftpflichtversicherung-Zuchtstierhaltung 8.) Ansuchen Bauabstandsnachsichten: a) Schmidt Sybille, Gargellen b) Glauer Herbert, Gargellen c) Zugg Emil, St.Gallenkirch d) Marlin Wilhelm, St.Gallenkirch e) Flöry Norbert, Gortipohl 9.) Beschlussfassung über Ankauf Maiensäß Grandau 10.) Beschlussfassung über Antrag auf Verkehrseinschränkung an öffentlichem Weg. 11.) Belange Strassenverbreiterung-Grundablösung. Um pünktliches und zuverlässiges Erscheinen wird dringend ersucht. Der Bürgermeister -1- Gemeinde St.Gallenkirch Niederschrift über die am Montag, den 18. Juni 1962, um 20.00 Uhr in der Gemeindekanzlei stattgefundene 21. Sitzung der Gemeindevertretung von St.Gallenkirch mit folgender Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister, 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift, sowie Berichte des Bürgermeisters, 3.) Stellungnahme zu Konzessionsansuchen, 4.) Ansuchen Trachtengruppe St.Gallenkirch, 5.) Grundtrennungsansuchen Glauer Gargellen, 6.) Pfandfreistellung - Anwesen Gortipohl Nr.73, 7.) Unfall- u. Haftpflichtversicherung - Zuchtstierhaltung, 8.) Ansuchen Bauabstandsnachsichten, 9.) Beschlussfassung über Ankauf Maisäß Grandau, 10.) Ansuchen um Verkehrseinschränkung auf öffentl. Weg, 11.) Strassenverbreiterung - Grundablösung, 12.) Allfälliges. Erschienen sind: Bgm. MANGARD Hermann, die Gemeinderäte Tschofen Ignaz und Neher Hermann, sowie Gemeindevertreter und zwar: Büsch Anton, Tschofen Herbert, Marlin Ernst, Lorenzin Anton, Stocker Erwin, Lechthaler Franz, Flöry Richard, Wachter Ludwig, Thöny Kurt, Marlin Michael, Sahler Gebhard, Juen Ernst-, Spannring Stefan. Erledigung: 1.) Bgm. MANGARD Hermann eröffnet die Sitzung, begrüßt alle erschienenen Gemeinderäte und Gemeindevertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 2.) a) Gegen die Niederschrift der letzten GV.- Sitzung vom 3. Mai 1962 werden keine Einwände erhoben. b) Der Bürgermeister berichtet über die Anstellung eines Getränkesteuerkontrollors durch die Montafoner Gemeinden. -2- 3.) Zu Konzessionsansuchen wird wie folgt Stellung genommen: a) Die Frage des Lokalbedarfes für eine Gast- und Schankgewerbekonzession der Schmidt Sibylle in Gargellen wird verneint. b) Die Frage des Lokalbedarfes für eine Lastentransportkonzession des Richard Skoberla in Galgenul Nr.159 wird bejaht. c) Die Frage des Lokalbedarfes für eine Mietwagenkonzession des Wilhelm Stocker in St.Gallenkirch Nr.277 wird bejaht. d) Die Frage des Lokalbedarfes für die Lastentransportkonzession Erweiterung des Ernst Stocker in Gortipohl Nr.12 wird bejaht. 4.) Einem Ansuchen der Trachtengruppe St.Gallenkirch um Ermäßigung der Gemeindesaal-Benützungsgebühr wird einstimmig entsprechen. Die Benützungsgebühr wird für die Dauer eines Jahres dahingehend ermäßigt, dass die Trachtengruppe von jeder Eintrittskarte nur 1 Schilling an die Gemeinde abzuführen hat. Die ermäßigte Vergnügungssteuer, sowie die Saalreinigung bleiben aufrecht. 5.) Es wird neuerlich ein Ansuchen um Genehmigung der Parzellierung des Glauer'schen Besitzes in Gargellen vorgelegt. Nach eingeheder Beratung wird in schriftlicher Abstimmung mit Mehrheitsbeschluß (9:7) der Parzellierung zugestimmt. Der Beschluss vom 22.3.1962, Punkt 5.) a) wird somit aufgehoben 6.) Es wird einstimmig beschlossen, der lastenfreien Abschreibung der Gp.688/4 vom Gutsbestande der EZl. 129 Grdb. St.Gallenkirch (Kasper, Gortipohl Nr.73) zuzustimmen. 7.) Es wird beschlossen, die notwendigen Versicherungen für die Zuchtstierhaltung in Zukunft bei der ERSTEN ALLGEMEINEN Unfall- und Schadensversicherung abzuschließen und zwar ab 15.9.1962 die Unfallversicherung und ab 1.1.1963 die Haftpflichtversicherung. 8.) Nachstehende Ansuchen um Erteilung von Bauabstandsnachsichten werden einstimmig genehmigt: a) Der Schmidt Sybille gegenüber der Gp.4556/5 auf 4 Meter. b) Dem Glauer Herbert gegenüber der Gp.4538/3 (Ausschlag Gargellen) auf O Meter. Zugang erfolgt über die eigene Gp. c) Dem Zugg Emil gegenüber der Gp. auf 2 Meter. d) Dem Marlin Wilhelm gegenüber der Gp.1643/1 auf 1, 80 Meter. e) Dem Flöry Norbert gegenüber der Gp. 662 auf 3 Meter, gegenüber dem öffentl. Weg Gp.4723 auf 1 Meter unter der Bedingung, dass Flöry Norbert bei Ausbildung des öffentl. Weges zu einem Fahrweg den erforderlichen Grund andererseits zur Verfügung stellen muss. 9.) Vertraulich! Das vor längerer Zeit an die GV gerichtete Schreiben der Maisäßinteressentschaft Grandau ist dahingehend zu beantworten, dass die Skiabfahrt Garfreschen unter das Ersitzungsrecht fällt. Die GV ist jedoch bereit, mit der Interessentschaft über die Festlegung einer Abfahrtstrasse zu verhandeln. Die Entscheidung über den Maisäßankauf wird nochmals vertagt. -3- 10.) Einem Ansuchen um Verkehrsbeschränkung auf öffentl. Weg kann bis auf weiteres nicht entsprochen werden. Es wird empfohlen, die katastermäßige Breite des Weges feststellen zu lassen. 11.) Nach eingehender Beratung wird beschlossen, dass die Gemeinde dort, wo im Zuge der Straßenverbreiterung Wasserunterführungen verlängert werden müssen, finanzielle Unterstützung gewährt. 12.) Der Bürgermeister berichtet über den Stand der Vergleichsverhandlungen im Prozess Skiabfahrt Gargellen. Bekanntlich gehen derzeit die Rechtsauffassungen auseinander, ob ein nur vertraglich gemachtes Zugeständnis auch auf Rechtsnachfolger bzw. auf Dritte Personen verbindlich übertragen werden kann. In der heutigen Sitzung wird auch dem zuständigen Besitzer, Herrn Fabrikant Hubert Huber, die Möglichkeit zur mündlichen Stellungnahme gegeben. Nach ca. vierstündiger Aussprache wird von beiden Vertragsbzw. Verhandlungspartnern der Standpunkt vertreten, dass man sich über eine künftige Abfahrtstrasse einigen kann, dass jedoch einwandfrei geklärt sein muss, ob und wie ein außergrundbücherlicher Vertrag für alle Zukunft und für alle Rechtsnachfolger verbindlich abgeschlossen werden kann. Die Vertragspartner einigen sich, bei zuständiger Stelle gemeinsam ein diesbezügliches Rechtsgutachten einzuholen. Ende der Sitzung: 19.6.1962 / 3.00 Uhr Der Schriftführer: Gemeinderäte: Der Bürgermeister: Die