20180524_GVE026

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Letzte Änderung 05.06.2021, 14:47
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 2018-05-24
Erscheinungsdatum 2018-05-24
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Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch Tel.: +43 (0)5557/6205 Fax: +43 (0)5557/2170 Email: qemeindeamt@st.qallenkirch.at St. Gallenkirch, 04.06.2018 Niederschrift über die am Donnerstag, den 24.05.2018, um 20:00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus in St. Gallenkirch stattgefundene 26. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch. Anwesend: Von der Liste Parteifreie Bürger und SPÖ Bgm. Josef Lechthaler, Vize-Bgm. Alexander Kasper (gleichzeitig Schriftführer), GR Martin Kleboth, GR Irma Rudigier, Peter Lentsch, Johannes Sturm, Franz Dönz, Lucas Hausser, Johannes Felder, Markus Barbisch, Ing. Hansjörg Schwarz, Christian Kraft; Entschuldigt: Mag.a Sonja Wachter, Alois Bitschnau, Norbert Marent; Von der Liste Volkspartei und Unabhängige GR Paul Einsiedler, GR Mag. Daniel Fritz, Werner Maier, Marietta Fiel, Herwig Schallner, Hubert Biermeier, Nadine Saler, Anton Feichtner; Entschuldigt: GabiJuen; Tagesordnung: 01. 02. 03. 04. 05. 06. 07. 08. 09. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Genehmigung der letzten Niederschrift vom 26.04.2018 Beratung und Beschlussfassung über Maisäßgebietsausweisung Beratung und Beschlussfassung über Kooperationsvereinbarung Bauhof/Altstoffsammelzentrum Hochmontafon mit der Gemeinde Gaschurn Grundankauf von der Pfarre St. Gallenkirch - GST-Nr. 847/2 Beratung und allfällige Beschlussfassung bezüglich dem Sägewerk Marlin Berichte des Bürgermeisters Straßenkorrekturen an der Alten Landstraße im Zuge von Baumaßnahmen durch Herrn Steffen Löhnitz (nachträglich auf der TO) Allfälliges zu Pkt. 01 Bgm. Josef Lechthaler eröffnet um 20:00 Uhr die heutige Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gem. § 41 Abs. 3 GG wird vom Vorsitzenden beantragt, den folgenden Tagesordnungspunkt nachträglich auf die Tagesordnung zu nehmen: 08. Straßenkorrekturen an der Alten Landstraße im Zuge von Baumaßnahmen durch Herrn Steffen Löhnitz Seite 1 zu Pkt. 02 Auf Ersuchen von Gemeindemandatar Anton Feichtner wird die Niederschrift vom 26.04.2018, betreffend den Tagesordnungspunkt 08. (Allfälliges) auf der Seite 7, letzter Absatz wie folgt abgeändert: Anton Feichtner erkundigt sich über die weitere Vorgehensweise bei der Sanierung des Sportclubheims. Aus seiner Sicht wäre es sehr wichtig, dass vor allfälligen Investitionen die Zufahrtsund Parkplatzsituation schriftlich zugesichert wird. Außerdem soll während der Vorstellung im Clubheim und bei den weiteren Beratungen bei den Mitgliedern des Sportclubs der Anschein aufgekommen sein, dass die Fraktion ÖVP und Unabhängige gegen eine finanzielle Beteiligung sei. Die Kosten belaufen sich It. Schätzung beim Totalumbau auf rund 1, 6 Millionen Euro brutto. Die zweite Variante mit separatem Gebäude beläuft sich auf etwa 1 Mio. Euro, jeweils ohne Förderungen. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die beantragte Ergänzung und genehmigt in der Folge die Niederschrift vom 26.04.2018. zu Pkt. 03 Beratung und Beschlussfassung über Maisäßgebietsausweisung Der Bürgermeister berichtet über den bisherigen Stand zum Thema Maisäßgebietsausweisung. Bereits in der Gemeindevertretungssitzung vom 22.03.2018 wurde durch Herrn Andreas Marlin, MSc von der Raumplanungsabteilung des Landes ausführlich darüber informiert. Dennoch stellt sich nun die Frage, ob die Ausweisung der Maisäßgebiete kommen soll. An Hand einer Power-Point-Präsentation erläutert der Bürgermeister die ausgearbeiteten Entwürfe seitens der Landesregierung. Durch die Gebietsausweisung wird die Möglichkeit geschaffen, dass ein betroffener Maisäßbesitzer einen Antrag auf bescheidmäßige Genehmigung zur Feriennutzung stellen kann. Dadurch soll eine bestmögliche Gleichstellung mit jenen Besitzern erfolgen, welche bereits im Jahre 1993 durch Anmeldung diesen Status erhalten haben. Johannes Felder hat bedenken, dass es zukünftig zu umfangreichen Kosten für die Gemeinde kommen könnte. Weiters werden drei Klassen geschaffen. Die Anzeigen von 1993, jene die jetzt neu anzeigen würden und jene, welche keine Anzeige machen. Für ihn stellt die rechtliche Auslegung der Raumplanungsstelle des Landes, dass die Maisäßbesitzer ihren Maisäß sehr oft nicht gesetzeskonform benutzen, eine unerhörte Aussage und einen Eingriff in die Privatrechte dar. Anton Feichtner fragt an, ob dies Folgen hat, wenn die Gemeinde die Gebietsausweisung nicht macht. Der Bürgermeister teilt daraufhin mit, dass seitens der Gemeinde keine Verpflichtung bestehe, von der geschaffenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, gibt jedoch zu bedenken, dass gewisse Maisäßhausbesitzer dann im Nachteil seien. Mag. Daniel Fritz sieht all jene Eigentümer von Liegenschaften benachteiligt, welche zukünftig nicht in diese Maisäßgebietsausweisung fallen. Hier wäre es wünschenswert, wenn das Land auch für solche Fälle eine Lösung auf den Tisch legt. Seite 2 Peter Lentsch stellt eine Anfrage dahingehend, ob zukünftige Baumaßnahmen damit erleichtert werden können. Vom Bürgermeister wird dies klar bestätigt. GR Irma Rudigier hat durchaus Verständnis dafür, wenn hier von großen Eingriffen in die Privatrechte gesprochen wird. Dennoch müsse klar sein, dass zukünftigen Antragstellern die Möglichkeit verwehrt werde, ebenfalls eine Genehmigung zur Nutzung zu Ferienzwecken zu erhalten. Somit sind auch bauliche Maßnahmen kaum umzusetzen. Sollte die Maisäßgebietsausweisung also nicht kommen, so werde zukünftigen Antragstellern diese Möglichkeit verwehrt. Herwig Schallner äußert sich dahingehend, dass er gewisse Abweichungen im Hinblick auf die Raumplanungsgesetznovelle aus dem Jahre 2015 sieht. Franz Dönz würde sich wünschen, dass es durch die mögliche Ausweisung von Maisäßgebieten, schließlich nicht automatisch zur Einhebung einer Zweitwohnsitzabgabe kommt. Johannes Sturm teilt daraufhin mit, dass die beiden Sachverhalte nicht vermischt werden dürfen. Herwig Schallner würde sich wünschen, dass zu dieser Thematik der neue Landesrat Christian Gantner eingeladen werden soll. Die Zuständigkeit liegt zu diesem Themenbereich bei Landesstatthalter Mag. Karlheinz Rüdisser, so der Bürgermeister. Vize-Bgm. Alexander Kasper verweist auf den Landesgesetzgeber (Vbg. Landtag), welcher im Raumplanungsgesetz die Möglichkeit der Maisäßgebietsausweisung vorgesehen bzw. geregelt hat. Dies sei keine Erfindung bzw. Empfehlung einer Gemeindeverwaltung. Dennoch verweist auch er auf einen bereits vorliegenden Antrag zur Genehmigung als Ferienhaus. Wahrscheinlich werden noch weitere folgen. Ing. Hansjörg Schwarz teilt mit, dass jm Jahre 1993 viele Objekte bereits angezeigt worden sind, andere aber noch nicht. Somit stellt dies für ihn eine gewisse Ungleichbehandlung dar. Für ihn wäre somit die angedachte Maisäßgebietsausweisung eine gangbare Lösung. GR Mag. Daniel Fritz befürwortet eine Informationsveranstaltung, mit Experten der Raumplanung, des Baurechts und der Landwirtschaftskammer. Schließlich wird vereinbart, dass sich der Bürgermeister für die Abhaltung einer Informationsveranstaltung im Gemeindesaal kümmern soll, bei der viele offene Fragen geklärt werden sollen. zu Pkt. 04 Im Dezember 2013 wurde der Bauhof und Altstoffsammelzentrum Hochmontafon in Gaschurn in Betrieb genommen. Schon damals haben die damaligen Bürgermeister Martin Netzer und Ewald Tschanhenz eine gemeindeübergreifende Zusammenarbeit in diesem Bereich beworben. Nun ist die Gemeinde Gaschurn an die Gemeinde St. Gallenkirch herangetreten und hat um einen Vertragsabschluss für die vorliegende Kooperationsvereinbarung gebeten. Im Vorfeld wurde der vorliegende Vertragsentwurf für die Kooperationsvereinbarung bereits im Gemeindevorstand behandelt und Zustimmung signalisiert. Zukünftig soll in den Bereichen Altstoffsammelzentrum, Problemstoffsammlung, Loipenpräparierung, Wasserwerk, Wiegeeinheit und Allgemeinflächen die Zusammenarbeit ausgebaut werden, so der Vorsitzende. Seite 3 Gesamtübersicht Finanzierung Bauhof und Altstoffsammelzentrum Hochmontafon: Grundankauf Bauführungskosten € € 739.510, 20 1.566.101, 25 Gesamtkosten € 2.305.611, 45 Anteil St. Gallenkirch 15 % Abzüglich zugesagte Kooperations­ förderung des Landes 34 % € 345.841, 71 Anteilige Restkosten € €______ 117.586, 18 228.255, 53 Im Anschluss kommt es zu einer Diskussion innerhalb der Gemeindevertretung bezüglich der angedachten Gemeindekooperation. Schließlich wird einer solchen die Zustimmung erteilt, wenn sichergestellt wird, dass nachträglich noch offene Punkte schriftlich geregelt werden und die zugesagte Kooperationsförderung in voller Höhe ausbezahlt wird. Schließlich erfolgt mit einer Gegenstimme die Beschlussfassung für die vorliegende Kooperationsvereinbarung im Hinblick auf den Bauhof und das Altstoffsammelzentrum Hochmontafon. zu Pkt. 05 Nach Einwilligung der Diözese Feldkirch ist die Röm.-kath. Pfarrpfründe zum hl. Gallus bereit, das Grundstück 847/2 an die Gemeinde St. Gallenkirch zu veräußern. Dieses Grundstück wäre für die Situierung einer Bushaltestelle gut geeignet. Dabei handelt es sich um eine Fläche von 39 mz. Der Kaufpreis beträgt € 180, 00 pro Quadratmeter. 39 m2 ä € 180, 00 = €7.020, 00 Mit einstimmigem Gemeindevertretungsbeschluss wird dieser Ankauf beschlossen. zu Pkt. 06 Beratung und allfällige Beschlussfassung bezüglich dem Sägewerk Marlin Im damaligen Kaufvertrag vom 20.05.2009 wurde zwischen dem Käufer Elmar Marlin (Sägewerk Marlin) und der Gemeinde St. Gallenkirch als Verkäuferin'unter Punkt 7. ein Rücktrittsrecht der Verkäuferin vereinbart. Dies für den Fall, dass die geplante Betriebsanlage samt Produktionshalle für Holzveredelung und für die Anfertigung von Leimbindern nicht binnen 8 Jahren nach beidseitiger Unterfertigung des Vertrages errichtet und in Betrieb genommen wurde oder wenn er die Auflagen in den behördlichen Betriebsbewilligungsbescheiden nicht einhält. Somit ist diese Frist bereits im Jahre 2017 abgelaufen. Im Jahre 2017 wurde dann von der Familie Marlin um eine Verzichtserklärung für das Wiederkaufsrecht angesucht. Dies wurde seitens der Gemeindevertretung jedoch in einer vorangegangenen Sitzung abgelehnt. Seite 4 Die Gemeindevertretung beschließt nun einstimmig, dass das Rücktrittsrecht und damit das Wiederkaufsrecht durch die Gemeinde um weitere drei Jahre verlängert werden soll. Dies beginnend mit dem heutigen Tag (24.05.2018). zu Pkt. 07- Berichte des Bürgermeisters • • • • • • • • • • • • • 28.05. Flurreinigung; Dank an die zahlreichen freiwilligen Helfer von Vereinen und Feuerwehren Tag der offenen Tür, Musikschule Montafon 30.05. JHV des Bienenzuchtverein Silvretta, FW-Haus Gaschurn Wiederwahl des Obmanns Markus Wittwer 02.05. Sitzung der Grundverkehrs-Ortskommission 04.05. JHV TC St. Gallenkirch-Gortipohl, Clubheim 06.05. Erstkommunion Gortipohl 09.05. REK-Infoausstellung mit 31 Besuchern 46. Gemeindevorstandssitzung 14.05. Exkursion „Schlachthaus" inDoren 15.05. Verhandlung des WLV-Projektes „Suggadinbach" im Bereich Platina Stutz Vollversammlung Alpe Vergalden, Auhof Schruns 14. -16. Vollversammlung der Jagdgenossenschaften Stock 1 bis 3 16.05. Verhandlung Jöchle Bahn 6 SB 17.05. Gesellschafterversammlung Montafon Tourismus Aufnahme von Gesellschafter Neubeschluss des Finanzierungs-Sideletters 47. Gemeindevorstandssitzung 22.05. Kreisübung der Feuerwehren, Sägewerk Marlin 23.05. Generalsversammlung Gemeindeinformatik, Dornbirn Montafoner Tourismustag 24.05.Infoveranstaltung zur neuen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV 2015) Zum Thema Bahnverlängerung erläutert der Vorsitzende den derzeitigen Sachverhalt. Derzeit wird eine sog. Tram-Lösung vorgeschlagen, welche bis nach Gaschurn verlaufen soll. Diesbezüglich liegt eine geplante Streckenführung vor. Zu Beginn der Badesaison ist ein großer Wasserschaden im Aquarena aufgetreten. Der Schaden konnte zwischenzeitlich behoben werden und wird voraussichtlich von der Versicherung abgedeckt. Am 25.05.2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im gesamten EU-Raum in Kraft. Gemeinsam mit dem Stand Montafon wurde für die Montafoner Talschaftsgemeinden die Fa. Don't panic aus Bludenz als Datenschutzbeauftragter bestellt. Der Baubescheid der Fa. MPreis ist zwischenzeitlich in Rechtskraft erwachsen. Baubeginn soll in ca. vier Wochen sein. Die Arbeiten werden von der Baufirma Jäger aus Schruns ausgeführt. Am 14.06.2018 erfolgt die Anlieferung des neuen RLF für die Ortsfeuerwehr St. Gallenkirch. Im Hinblick auf den Rechnungsabschluss 2017 erfolgt am 05.06.2018, um 18:00 Uhr die Kassaprüfung. In der nächsten Gemeindevertretungssitzung am 13.06.2018 soll dann der Rechnungsabschluss 2017 behandelt werden. Seite 5 zu Pkt. 08 Steffen Löhnitz bebaut derzeit die beiden Grundstücke im Nahbereich des Hüttnertobels oberhalb der Alten Landstraße (Einfahrt Thomas und Michael Netzer, Ewald Tschanhenz und Johannes Felder). Da die Einfahrt immer schon sehr eng war, erklärt sich Steffen Löhnitz bereit, im Bereich der Innenkurve Grund an die Gemeinde abzugeben. Die Schleppkurve entspricht einem zweiachsigen Müll-LKW und bedeutet eine deutliche Verbesserung zur jetzigen Situation (ca. 4 m2). Die bestehende Straßenlaterne soll in die noch zu errichtende Steinmauer integriert werden. Die Kosten für die Mauer übernimmt Steffen Löhnitz. Die Vermessungskosten und das Versetzen der Straßenlaterne obliegt der Gemeinde. Gleichzeitig wird die Situation entlang der Alten Landstraße verbessert. Die bestehende Grenze in der Natur stimmt nicht mit der Katastergrenze überein. Steffen Löhnitz reißt die bestehende Situation ab und baut 25 cm über der Katastergrenze eine abgeschrägte Stützmauer. Dadurch gewinnt die Straße trotzdem noch etwa 50 cm an Breite. Die neue Grenze soll vermessen werden. Die Fläche bekommt Steffen Löhnitz im Abtausch mit der Fläche im Radius (ca. 8 m2). Zugleich gibt Steffen Löhnitz ca. 23 m2 Grundfläche von Grundstück 690/5 an die Straßenparzelle 4792 ab. Im Einvernehmen mit dem Nachbarn Georg Kasper soll eine Stützmauer errichtet werden. Entlang des Grundstückes von Steffen Löhnitz ist die Errichtung einer Stützmauer geplant, deren Kosten gemeinsam getragen werden sollen. Der Gemeindevorstand hat sich hier bereits für eine maximale Kostenbeteiligung in Höhe von € 9.000, 00 ausgesprochen. Die Asphaltierungskosten des Teilbereiches von 23 m2 können mit Georg Kasper geteilt werden. Dies muss jedoch noch abgeklärt werden. Die Gemeindevertretung begrüßt an und für sich die geplanten Maßnahmen. Jedoch dürfen im oberen Abschnitt, zwischen den GST-Nr. 690/3 und 690/5 der Gemeinde keine Asphaltierungs- und Entwässerungskosten erwachsen. Somit werden mit einstimmigem Gemeindevertretungsbeschluss die geplanten Maßnahmen genehmigt. zu Pkt. 09 - Allfälliges GR Mag. Daniel Fritz spricht die vom Land Vorarlberg geplante Ausweisung von Weißzonen an. Die Gemeinden müssen dem Amt der Vbg. Landesregierung mögliche Flächen ausweisen, welche als Weißzonen tauglich sind. Hier gelte es Vorsicht zu wahren, damit einem solche Flächen nicht ganz plötzlich einfach auf das Auge gedrückt werden. Der Vorsitzende schlägt vor, dass über die LAbg. Dr. Monika Vonier eine dementsprechende Anfrage erfolgen soll. Johannes Felder spricht den Zustand der lllbrücke im Bereich Schnitzelstöbli in Gortipohl an. Dieser sollte überprüft werden. Weiters spricht er einen Wasserhydranten im Bereich Mälla in Gortipohl an, wo offensichtlich eine Wasserentnahme-Vorrichtung montiert ist. Auch erkundigt er sich nach dem derzeitigen Stand bezüglich dem REK Garfrescha. In diesem Zusammenhang verweist der Bürgermeister auf das noch laufende Auflageverfahren. Seite 6 Marietta Fiel möchte wissen, ob es ein Gutachten im Hinblick auf das letztjährige Felssturzereignis am Scheimersch gibt. Generell stelle sich für sie die Frage, wie zukünftig eine Wanderweglösung im Bereich Blasblei aussehen könne. Herwig Schallner erkundigt sich nach dem derzeitigen Stand, bezüglich der Angelegenheit Innergantweg. Ist eine Einigung mit der Familie Vergud in Aussicht. Lt. dem Bürgermeister werden diesbezüglich Gespräche und Abklärungen geführt. Franz Dönz regt an, die Gemeinde möge notwendige Mäh- und Sanierungsarbeiten im Bereich des lllweges ins Auge fassen. Dies vor allem vom Sportplatz in Galgenul talauswärts in Richtung „Hüslibrücke" und auch von der Kneippanlage in Gortipohl talauswärts. Die Baustraße entlang des Balbierbaches sollte wenn möglich abgesperrt werden, so eine Wortmeldung von Nadine Saler. Ende der Sitzung: 21:45 Uhr Seite 7