19600506_GVE001

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Letzte Änderung 05.06.2021, 14:47
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1960-05-06
Erscheinungsdatum 1960-05-06
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Inhalt des Dokuments

-0- Einberufung. Sie werden auf Grund der am 3.April 1960 stattgefundenen Gemeindewahlen als neu gewählter Gemeindevertreter in die Gemeindevertretung der Gemeinde St.Gallenkirch, zu der am kommenden Freitag den 6.Mai 1960 um 17.30 Uhr im Pfarrsaal St.Gallenkirch stattfindenden konstituierenden Sitzung, gemäss § 78 der Gemeindewahlordnung, LGBl.Nr.10/1950 in der Fassung LGBl.Nr.45/1954 und LGBl.Nr.10/1955 einberufen. Tagesordnung: 1. Wahl des Bürgermeister 2. Wahl der Gemeinderäte. Der von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz übermittelte Wahlschein wird Ihnen vor Beginn der Sitzung durch den bisherigen Bürgermeister ausgefolgt. Anschliessend an diese Sitzung wird Herr Bezirkshauptmann Dr. Längle die Angelobung des Bürgermeisters und der Gemeinderäte vornehmen. Pünktliches und zuverlässiges Erscheinen wird erwartet. Sollte Ihre Teilnahme an dieser Sitzung nicht möglich sein, wollen Sie dies verlässlich innerhalb 24 Stunden nach Erhalt dieser Einberufung dem Bürgermeister bekannt geben. Die Sitzung ist öffentlich. St.Gallenkirch, 30.4.1960 Der Bürgermeister. [Handschriftliche Anmerkung in Blockbuchstaben: „HERMANN NEHER FA. A. KUNZ v. Co. LINZ / DONAV NIEDERREITHSTR. 34. TELEF. No 25 2361 07222“] -1- Niederschrift über die am 6.Mai 1960 / 17.30 Uhr im Pfarrsaal St.Gallenkirch stattgefundene konstituierende Sitzung der am 3.April 1960 gewählten Gemeindevertretung von St.Gallenkirch. Erschienen sind: Von der ÖSTERREICHISCHEN VOLKSPARTEI: 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) sowie 10) MANGARD Hermann, Landwirt, St.Gallenkirch, VALLASTER Ludwig, Postmeister, Gargellen, JUEN Ernst, Konsumverw., St.Gallenkirch, TSCHOFEN Ignaz, Tischler, Galgenul, STOCKER Erwin, Ziegler, Gortipohl, BÜSCH Anton, Landwirt, Galgenul, MARLIN Ernst, Magaz.& Lw., St.Gallenkirch, LORENZIN Anton, Maschinen-Wärter, Gortipohl, TSCHOFEN Herbert, Landwirt, St.Gallenkirch, der Ersatzmann für den erkrankten Gv. Sander Anton: BUTZERIN Alois, Landwirt, St.Gallenkirch, Von der FREIEN BÜRGERPARTEI: 1) 2) 3) 4) 5) NEHER Hermann, Baukaufmann, St.Gallenkirch, SAHLER Gebhard, Landwirt, St.Gallenkirch, THÖNY Kurt, Gastwirt, Gargellen, WACHTER Ludwig, Landwirt, Gortipohl, MARLIN Michael, Elektriker, Gortipohl, Von der SOZIALISTISCHEN Partei: 1) 2) 3) SPANNRING Stefan, Schuhmacher, St.Gallenkirch, LECHTHALER Franz, Landwirt, Galgenul, KASPER Wilhelm, Vorarbeiter, St.Gallenkirch Erledigung: Bürgermeister Hermann MANGARD, als Einberufer der konstituierenden Sitzung, begrüßt vorerst alle neu gewählten Gemeindevertreter, sowie den ebenfalls anwesenden Herrn Bezirkshauptmann Dr. Julius Längle und die zahlreich erschienenen Zuhörer. Er erklärt, dass mit heutigem Tage die Amtsperiode 1955 - 1960 abgeschlossen sei und dankt allen bisherigen GV für ihre Mitarbeit, im besonderen auch jenen, welche mit heutigem Tage aus der Gemeindevertretung ausscheiden. Sodann legt er sein Amt als bisheriger Bürgermeister nieder und übergibt den Vorsitz gemäß Gemeindewahlordnung an den ältesten Gemeindevertreter Franz LECHTHALER. Der Vorsitzende Franz LECHTHALER bestellt gemäß § 80, Absatz 1 der GWO die GV. Vallaster Ludwig und Spannring Stefan zu Vertrauensmännern für die Abwicklung der bevorstehenden Wahlen. Nun wird die Zahl der zu wählenden Gemeinderäte - außer dem Bürgermeister - von Seiten der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) mit drei beantragt. Dieser Antrag wird nach entsprechender Erläuterung der GWO per Akklamation einstimmig angenommen. Sodann erfolgt die Abwicklung folgender ............................ -2- Der Sprecher der Österreichischen Volkspartei stellt mit Nachdruck fest, dass keiner der persönlichen Angriffe bzw. Verunglimpfungen im verflossenen Wahlkampfe von der ÖVP veranlasst worden sind. Er erklärt, dass sich die ÖVP an die getroffene Vereinbarung über die Abwicklung eines fairen Wahlkampfes gehalten habe. Er gibt schließlich den Willen der ÖVP- Fraktion bekannt, das Möglichste zu tun, um mit den Vertretern der anderen Parteien zum Wohle der Gemeindebevölkerung zusammenzuarbeiten. Nach Abwicklung der Tagesordnung sprach der Herr Bezirkshauptmann dem Herrn Bürgermeister, sowie der scheidenden Gemeindevertretung Anerkennung für die bisher geleistete Arbeit aus und nahm sodann die Angelobung des neuen Gemeinderates vor. Abschließend wird GV. Ernst Juen per Akklamation z. Schriftführer bestellt. Ende der Sitzung: 18.40 Uhr St.Gallenkirch, am 6.Mai 1960 Der Schriftführer: Gemeinderäte: Die Gemeindevertreter: Der Bürgermeister: Die -3- Tagesordnung: 1. Wahl des Bürgermeisters, 2. Wahl der Gemeinderäte. Erledigung: Zu 1): Von Seiten der Österreichischen Volkspartei wurde Bgm. Hermann MANGARD zur Wiederwahl vorgeschlagen. Der Sprecher der Sozialistischen Partei schlägt ebenfalls Bgm. MANGARD zur Wiederwahl vor, soferne ihr ein Gemeinderatsmandat überlassen werde. Der Sprecher der Freien Bürgerpartei bringt den GV. Hermann NEHER für die Wahl des Bürgermeisters in Vorschlag. Die Abstimmung über diese Vorschläge erfolgt schriftlich und bringt folgendes Ergebnis: 1. Wahlgang: MANGARD Hermann 9 Stimmen, NEHER Hermann 5 Stimmen, leer 4 Stimmen. Nachdem im 1.Wahlgang keine absolute Mehrheit zustande kam erfolgte mit nachstehendem Ergebnis der 2. Wahlgang: MANGARD Hermann 10 Stimmen, NEHER Hermann 6 Stimmen, leer 2 Stimmen. Somit ist Hermann MANGARD als Bürgermeister wiedergewählt. Nachdem der Vorsitzende dieses Ergebnis bekannt gemacht hatte, beglückwünscht der älteste GV der Österreichischen Volkspartei, Anton BÜSCH, den neugewählten Bürgermeister. Zu 2): Eingangs wird gemäß § 83 der GWO festgestellt, dass die drei zu wählenden Gemeinderäte parteienmäßig wie folgt zu verteilen sind: 1. GR der ÖVP, 2.GR der Fr. Bürgerpartei, 3. GR der ÖVP. GV. Ludwig Vallaster bringt den Wunsch zum Ausdruck, die Aufteilung der Gemeinderäte möge die bisherige Gepflogenheit berücksichtigen, wonach je 1 Gemeinderat auf die großen Parzellen Gortipohl und Galgenul verteilt wurden. Entsprechend den Parteienvorschlägen werden sodann in schriftlicher Abstimmung gewählt: Zum 1.Gemeinderat: TSCHOFEN Ignaz mit 10 Stimmen (ferner erhielt BÜSCH Anton 2 Stimmen, leer 6 Stimmen), Zum 2.Gemeinderat: NEHER Hermann mit 5 Stimmen (leer 13 Stimmen), Zum 3.Gemeinderat: SANDER Anton mit 10 Stimmen (leer 8 Stimmen). Der neugewählte Bürgermeister, sowie die neugewählten Gemeinderäte erklärten nach angenommener Wahl, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen ihres Amtes walten werden. Der Sprecher der Sozialistischen Partei bringt seine Hoffnung auf eine gedeihliche Zusammenarbeit in den kommenden fünf Jahren zum Ausdruck. Er kommt nochmals zurück auf die unguten Erscheinungen des vergangenen Wahlkampfes, welche man nun vergessen möge. Es spricht dem HH. Pfarrer Wöss Anerkennung darüber aus, dass er sich im Wahlkampfe neutral verhalten habe. [Beilage:] [-1-] Gemeindeamt St.Gallenkirch. Gemeindewahlbehörde St.Gallenkirch, 5.4.1960. Verlautbarung des Ergebnisses der Gemeindewahlen vom 3.April 1960 Gemäss § 61 Abs.5 der Gemeindewahlordnung, LGBl.Nr.10/1950, in der derzeit geltenden Fassung, wird bekanntgegeben, dass bei den am 3. April 1960 durchgeführten Gemeindevertretungswahlen nachstehende Personen zu Mitgliedern bezw. Ersatzmännern der Gemeindevertretung der Gemeinde St.Gallenkirch gewählt wurden: A) Von der Österreichischen Volkspartei: I. Als Gemeindevertreter: Wahlpunktezahl 1.) Mangard Hermann, geb.1913, Landwirt 18.196 St.Gallenkirch Nr.8 2.) Sander Anton, geb.1904, Landwirt 16.483 Gortipohl Nr.27 3.) Vallaster Ludwig, geb.1908, Postangestellter 16.437 Gargellen Nr.34 4.) Juen Ernst, geb.1921, Konsumverwalter 16.182 St.Gallenkirch 228 5.) Tschofen Ignaz, geb.1921, Tischler 16.148 St.Gallenkirch 96 6.) Stocker Erwin, geb.1910, Zementwarenerz. 15.479 Gortipohl Nr.4 7.) Büsch Anton, geb.1903, Landwirt 14.252 St.Gallenkirch 108 8.) Lorenzin Anton, geb.1921, Maschinenwärter 13.781 Gortipohl Nr.21 9.) Marlin Ernst, geb.1930, Landwirt 13.263 St.Gallenkirch 223 10.) Tschofen Herbert, geb.1931, Landwirt 13.009 St.Gallenkirch 25 II. Als Ersatzmänner: 1.) Butzerin Alois, geb.1929, Landwirt 12.940 St.Gallenkirch 257 2.) Lorenzin Herbert, geb.1926, Vorarbeiter 11.298 St.Gallenkirch 206 3.) Vergud Josef, geb.1899, Tischler 11.196 Gortipohl Nr.69 [-2-] Wahlpunktezahl 4.) Vogt Ernst, geb.1926, Landwirt 11.136 St.Gallenkirch Nr.145 5.) Wachter Raimund, geb.1925, Gastwirt 10.595 Gortipohl Nr.3 6.) Loos Josef, geb.1929, Strassenwärter 10.280 St.Gallenkirch Nr.48 7.) Ganahl Ludwig, geb.1922 Gemeindepolizist 10.146 St.Gallenkirch Nr.136 8.) Kasper Emil, geb.1908, Gipser, 9.352 St.Gallenkirch Nr.54 9.) Schapler Kilian, geb.1920, Landwirt, 9.206 St.Gallenkirch Nr.13 10.) Tschofen Peter, geb.1915, Landwirt 8.357 St.Gallenkirch Nr.214 B) Von der Sozialistischen Partei Österreichs: I. Als Gemeindevertreter: 1.) Spannring Stefan, geb.1907, Schuhmacher St.Gallenkirch Nr.203 2.) Lechthaler Franz, geb.1902, Landwirt 6.822 6.052 St.Gallenkirch Nr.165 3.) Kasper Wilhelm, geb.1922 Polier 6.008 II. Als Ersatzmänner: 1.) Flöry Richard, geb.1909, Bauaufseher Gortipohl Nr.13 2.) Rudigier Josef, geb.1909, Landwirt St.Gallenkirch Nr.41 3.) Barbisch Franz, geb.1903, Zimmermann St.Gallenkirch Nr.53 5.749 5.686 5.515 C) Von der Freien Bürgerpartei: I. Als Gemeindevertreter: 1.) Neher Hermann, geb.1921, Baukaufmann, St.Gallenkirch Nr.27 2.) Sahler Gebhard, geb.1907, Landwirt St.Gallenkirch Nr.70 3.) Thöny Kurt, geb.1932, Gastwirt Gargellen Nr.53 4.) Wachter Ludwig, geb.1918, Landwirt Gortipohl Nr.55 5.) Marlin Michael, geb.1919, Elektriker Gortipohl Nr.29 9.459 8.823 8.014 7.788 7.772 [-3-] II. Als Ersatzmänner: 1.) Fitsch Albert, geb.1904, Gipser St.Gallenkirch Nr.233 2.) Juen Helmut, geb.1928 Schreiner St.Gallenkirch Nr.109 3.) Vallaster Christian, St.Gllk. 103 geb.1914 Landwirt 4.) Bargehr Thomas, geb.1912, Kaufmann St.Gallenkirch Nr.1 5.) Stocker Josef, geb.1914 Inkassant St.Gallenkirch Nr-52 Wahlpunktezahl 7.566 7.554 7.342 7.184 7.053 Das Ergebnis dieser Wahl kann gemäss § 63 der Gemeindewahlordnung, LGBl.Nr.10/1950, in der derzeit geltenden Fassung von jedem Wahlberechtigten binnen einer Woche nach seiner Verlautbarung wegen unrichtiger Ermittlung oder wegen gesetzwidriger Vorgänge im Wahlverfahren, die auf das Wahlergebnis von Einfluß waren, schriftlich angefochten werden. Die Anfechtung wäre bei der Gemeindewahlbehörde einzubringen. Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter: