19940316_GVE037

Dateigröße 117.49 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 05.06.2021, 14:48
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1994-03-16
Erscheinungsdatum 1994-03-16
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

-0- Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch St. Gallenkirch, 08.03.1994 GV-LAD.DOC LADUNG und KUNDMACHUNG zur 37. Sitzung der Gemeindevertretung am Mittwoch, den 16.03.1994 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St. Gallenkirch TAGESORDNUNG: 01. Eröffnung 02. Genehmigung der letzten Niederschrift. 03. Berichte 04. Änderung des Flächenwidmungsplanes 05. Ansuchen um Grundkäufe: a) Stand Montafon (zur Errichtung eines Betriebsgebäudes beim Bauhof der Gemeinde St. Gallenkirch) b) Stocker Peter (zur Errichtung einer Garage) c) Stocker Kaspar 06. Seilbahn Gargellen - Erhöhung des Kommanditanteiles der Gemeinde 07. Änderung des Bau- und Investitionsplanes für Ortskanalisation 08. Volksabstimmung zu Landesgesetzen: a) Änderung des Landesumlagengesetzes b) Änderung des Luftreinhaltesgesetzes c) Änderung des Versteigerungsgesetzes 09. Allfälliges Die Sitzung ist öffentlich. Entschuldigungen sind unverzüglich (spätestens bei Sitzungsbeginn) unter Angabe des Hinderungsgrundes dem Gefertigten bekanntzugeben. Der Bürgermeister Ergeht an: 1. alle Mandatare 2. die Amtstafel zum Anschlagen -1Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch St. Gallenkirch, am 94-02-03 Niederschrift über die am Mittwoch, den 16.03.1994 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St. Gallenkirch stattgefundene 37. Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch TAGESORDNUNG: 01) Eröffnung 02) Genehmigung der letzten Niederschrift 03) Berichte 04) Änderung des Flächenwidmungsplanes 05) Ansuchen um Grundkäufe: a) Stand Montafon (zur Errichtung eines Betriebsgebäudes beim Bauhof der Gemeinde St. Gallenkirch) b) Stocker Peter (zur Errichtung einer Garage) c) Stocker Kasper 06) Seilbahn Gargellen - Erhöhung des Kommanditanteiles der Gemeinde 07) Änderung des Bau- und Investitionsplanes für Ortskanalisation 08) Volksabstimmung zu Landesgesetzen: a) Gesetz über eine Änderung des Landesumlagengesetzes b) Gesetz über eine Änderung des Luftreinhaltegesetzes c) Gesetz über eine Änderung des Versteigerungsgesetzes d) Gesetz über eine Änderung des Jagdabgabengesetzes 09) Allfälliges Anwesend: Bgm. Fritz Rudigier, die Gemeinderäte Walter Rudigier und Willi Berger sowie 13 Gemeindevertreter bzw. Ersatzleute und zwar: Wolfgang Mangard, Willi Pollhammer, Roland Saur, Günter Tschofen, Manfred Fiel, Erich Scheidl, Leopold Stocker, Renate Wurzinger, Franz Mathies, Wolfgang Bösch, Erich Thöny, Othmar Tschofen und Erwin Lorenzin; Guntram Juen als Schriftführer; Entschuld: Alois Bitschnau; Hans-Karl Rhomberg, Artur Mangard; Erledigung: zu 1) Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß sämtliche Gemeindevertreter unter Bekanntgabe der Tagesordnung ordnungsgemäß zur Sitzung geladen wurden. Die Beschlußfähigkeit gem. § 43 GG ist gegeben. -2- zu 2) Über Antrag des Vorsitzenden wird die Niederschrift über die 36. Sitzung der Gemeindevertretung vom 28.01.1994, welche allen zugegangen ist, einstimmig genehmigt. zu 3) Berichte a) Bezüglich der Salzstreuung auf der Straße nach Gargellen haben mit den Verantwortlichen der Straßenverwaltung erneut Verhandlungen stattgefunden. Der Vorsitzende verliest gleichzeitig auch ein Schreiben des Landesstraßenbauamtes, woraus hervorgeht, daß auf die Salzstreuung nicht gänzlich verzichtet werden kann. Gleichzeitig wird die Gemeinde um eine Stellungnahme ersucht. Seitens der Gemeindevertretung wird hier die Ansicht vertreten, daß bei Schneefahrbahn keine Salzstreuung erfolgen soll. b) Hinsichtlich der Abspaltungstendenzen der Gemeinde Gaschurn vom Tourismusverband Montafon berichtet der Bürgermeister, daß vom Verband zwischenzeitlich ein Arbeitsausschuß gegründet wurde, welcher die künftigen Aufgaben des TVMo klar bestimmen soll. Die Gemeinde St. Gallenkirch schließt sich der Meinung an, daß sich die Arbeit des Verbandes künftig auf die Imagewerbung beschränkt. Seitens der Gemeindevertretung wird die Anpassung der Stimmrechte an die aktuellen Nächtigungsziffern gefordert, nachdem St. Gallenkirch zwischenzeitlich die Gemeinde mit der höchsten Nächtigungsziffer im Montafon geworden ist. (ca. 536.000 Nächtigungen im Jahre 1993) Gleichzeitig wird noch die Nächtigungsstatistik der laufenden Wintersaison bekanntgegeben. Demnach wurde im Jänner eine Steigerung und im Februar ein leichter Rückgang der Nächtigungen verzeichnet. Die Durchführung der Meldekontrolle hat sicherlich auch zum guten Ergebnis beigetragen. c) Es hat wiederum die alljährliche Besprechung zum Jahresabschußplan mit der Jagdbehörde stattgefunden. Aufgrund der letzten Zählergebnisse konnte der Abschußplan in der gleichen Höhe belassen werden, wie im Vorjahr. Auf die strikte Bejagung der Schadgebiete wird verwiesen. d) Für die Parzelle Neuberg wurde eine Postautohaltestelle bei der Brücke im Planetsch beantragt. Diesbezüglich hat ein Lokalaugenschein stattgefunden. Da die Einrichtung der geplanten Haltestelle aus verkehrstechnischen Gründen schwierig erscheint, wird diese vorerst versuchsweise für ein Jahr genehmigt. e) Der Stand Montafon teilt mit, daß die Kommunalsteuer für die Aufsichts- und Betriebsorgane auf Grund der Steuerreform auf die Standesgemeinden aufgeteilt wird. Für die Gemeinde St. Gallenkirch sind das etwas über 25% und entspricht damit dem Waldanteil an den Standeswaldungen. f) Das Genehmigungsverfahren für die Bauschuttdeponie hat ergeben, daß ein Weiterbetrieb nur unter großen Auflagen bzw. Investitionen von ca. 2 Mill. Schilling möglich ist. Für St. Gallenkirch allein wären diese Kosten sicherlich nicht tragbar. Es sollen deshalb Verhandlungen mit der Gemeinde Gaschurn stattfinden. Der Vorschlag der Behörde, diese Deponie dem ganzen Montafon zur Verfügung zu stellen, wird strikt abgelehnt. g) Neuerlich wird der Bürgermeister bzw. die Gemeindevertretung von Anrainern des Eggaweges aufgefordert, eine Feststellungsverfügung hinsichtlich des Umfanges des Gemeingebrauches zu erlassen. Da seitens der Gemeinde bisher keine Einigung mit diesen Weganrainern gefunden werden konnte, wird befürchtet, daß dies nur noch im Gerichtswege möglich ist. -3- zu 4) Über die beantragten Änderungen des Flächenwidmungsplanes wird wie folgt entschieden: a) Schapler Rosina, St. Gallenkirch 13 - Die beantragte Umwidmung einer weiteren Teilfläche der Gp. 1990/1 nordöstlich des Stalles Bp. 1485 wird abgelehnt. Die vorhandene Widmungsfläche soll zuerst genutzt werden. b) Vallaster Reinhold, St. Gallenkirch 256 - Die Umwidmung der Gp. 882/3 von "FL- FreihalteflächeLandwirtschaft" in "BW"- Bauwohngebiet wird einstimmig beschlossen. c) Zint Erich, St. Gallenkirch 230 - Die beantragte Umwidmung einer Teilfläche der Gp. 1601 von FL in BW soll einer Vorprüfung durch die RP-Stelle unterzogen werden. d) Marlin Ludwig, Gortipohl 47 - Die Umwidmung der Gp. 98 von FL in BW wird einstimmig beschlossen. e) Lorenzin Arnold, Gaschurn - Die zusätzliche Widmung eines Streifens entlang der nordöstl. Grundgrenze der Gp. 457/2 und 447 auf Gp. 4571/1 und 446 von FL in BW wird einstimmig beschlossen. f) Brenn Helga, geb. Barbisch, Schiltach BRD - Die Umwidmung der Gp. 1972/7 von FL in BW wird einstimmig beschlossen. g) Netzer Paul, St. Gallenkirch 68 - Die Umwidmung einer Teilfläche aus den Gp. 3455, 3457 u. 3458 von FL in BM-Baumisch-Gebiet zur Errichtung eines Stall- und Wirtschaftsgebäudes wird einstimmig genehmigt. h) Tschofen Ludwig, St. Gallenkirch 216 - Die beantragte Umwidmung der Gp. 1447 von FL in BW soll einer Vorprüfung durch die RP-Stelle unterzogen werden. i) Für das Bebauungskonzept in der Parzelle Galgenul-Boden wird einstimmig die Variante 3 des Entwurfes von Dipl. Ing. Rauch, Nenzing, beschlossen, u. zw. unter der Bedingung, daß die vorgesehene Zufahrt zum Anwesen Nr. 197 (Schairer) verwirklicht wird. zu 5) a) Der vom Stand Montafon beantragte Grundkauf zum Bau des geplanten Betriebsgebäudes beim neuen Bauhof wird einstimmig abgelehnt. Es soll der bestehende Baurechtsvertrag bzw. Pachtvertrag aufrecht erhalten bleiben. b) Dem beantragten Grundkauf des Peter Stocker, St. Gallenkirch 90 a und c) seinem Bruder Kaspar Stocker, St. Gallenkirch 90 wird grundsätzlich die Zustimmung erteilt. Da es sich jedoch um insgesamt ca. 7.000 m2 landwirtschaftliche Fläche handelt, welche die Gemeinde z. T. an die langjährigen Pächter veräußert, soll ein Schätzungsgutachten erstellt werden. Der ursprünglich vereinbarte Kaufpreis zum Bau einer Garage kann bei diesem Flächenausmaß nicht angewendet werden. Die Vermessungskosten gehen zu Lasten der Käufer. zu 6) Einstimmig wird die Erhöhung der Einlage an der Gargellner Seilbahn Ges.m.b.H. Nachfolger Ges.m.b.H. & Co auf S 630.000, -- beschlossen. -4- zu 7) Der ursprünglich beschlossene Bau- und Investitionsplan für die Ortskanalisation der Gemeinde St. Gallenkirch mußte überarbeitet werden und wird daher neu beschlossen. zu 8) Zu folgenden Landesgesetzen wird keine Volksabstimmung verlangt: a) Gesetz über eine Änderung des Landesumlagengesetzes b) Gesetz über eine Änderung des Luftreinhaltegesetzes c) Gesetz über eine Änderung des Versteigerungsgesetzes d) Gesetz über eine Änderung des Jagdabgabengesetzes zu 9) Allfälliges Der Bürgermeister berichtet über das Vorhaben des Standes Montafon, evt. regional ein heimisches Unternehmen mit den Arbeiten des Grabmachens mit Spezialmaschinen zu betrauen. GR Willi Berger verweist hier auf entsprechende Angebote, welche der Gemeinde Schruns unterbreitet wurden. Die Frage ist nur, ob sich solche Geräte auf den Friedhöfen der Gemeinde St. Gallenkirch überhaupt einsetzen lassen. Es wird angeregt, die Gemeindeverordnung zum Schutze des Landschafts- und Ortsbildes sowie gegen Lärmstörungen auf das gesamte Gemeindegebiet auszuweiten, aber auch für das ganze Jahr zu beschließen, und nicht nur während der Sommermonate. Anlass für diese Anregung sind die Lärmstörungen des Jürgen Drexel in Gargellen auch während der Wintermonate. Eine Anfrage bezügl. Autowaschplatz der Firma FLEIGA wird beantwortet. Dieser Waschplatz soll aufgelassen werden, sobald das neue Betriebsgebäude in Gaschurn errichtet wird. ENDE der Sitzung: 22.15 Uhr [Unterschrift des Schriftführers und des Vorsitzenden]