19630513_GVE027

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Letzte Änderung 05.06.2021, 14:49
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1963-05-13
Erscheinungsdatum 1963-05-13
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Inhalt des Dokuments

-0Gemeindeamt St.Gallenkirch St.Gallenkirch, 10.5.1963. Einberufung Gemäß § 34 der GO 1935 werden Sie zu der am Montag den 13.5.1963 um 19.30 Uhr im Gemeindeamt St.Gallenkirch anberaumten 27.Sitzung der Gemeindevertretung einberufen. Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüssung durch den Bürgermeister 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift 3.) Berichte des Bürgermeisters 4.) Antrag des österr. Rundfunkes-MittelwellenRundfunklokalsender 5.) Stellungnahme zu Konzessionsansuchen: a) Juen Helmut, Gargellen 84, Gast-und Schankgewerbekonzession b) Rudigier Berta, Gortipohl, Gast-und Schankgewerbekonzession c) Schraml Margarethe, Gortipohl, Gast-und Schankgewerbekonzession d) Berthold Ludwig, Gargellen, Hotelwagengewerbe, e) Winkler Helmut, St.Gallenkirch, Erweiterung-Mietwagengewerbe, 6.) Ansuchen Winkler Helmut, Zuweisung-Taxistandplatz 7.) Ansuchen Bauabstandsnachsichten: a) Weiler Fritz, Gortipohl 45 gegenüber Gp.408, 407/1 auf 2 m b) Juen Ernst, St.Gallenkirch 228, gegenüber Gp.4657 auf 2, 50 m 8.) Einschränkung des öffentlichen Weges Gp. 4673 auf 2, 20 m 9.) Übernahme des Fahrweges Unterrain ins öffentliche Gut 10.) Regulierung des Standeswaldes im Gemeindegebiet St.Gallenkirch nach den Bestimmungen des Flurverfassungsgesetzes 11.) Beistellung gemeindeeigener Räume für Ausspeisung Um pünktliches und zuverlässiges Erscheinen wird dringend ersucht. Der Bürgermeister -1- Gemeinde St.Gallenkirch Niederschrift über die am Montag, den 13. Mai 1963 / 20.00 Uhr in der Gemeindekanzlei stattgefundene 27.Sitzung der Gemeindevertretung von St.Gallenkirch mit folgender Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister, 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift, 3.) Berichte des Bürgermeisters, 4.) Mittelwellen-Rundfunklokalsender, 5.) Stellungnahme zu Konzessions-Ansuchen, 6.) Ansuchen um Zuweisung eines Taxistandplatzes, 7.) Ansuchen um Erteilung von Bauabstandsnachsichten, 8.) Einschränkung des öffentlichen Weges Gp.4673 auf 2.20 m, 9.) Übernahme des Fahrweges Unterrain in das öffentliche Gut, 10.) Regulierung des Standeswaldes im Gemeindegebiet St.Gllk., 11.) Beistellung gemeindeeigener Räume für Ausspeisung, 12.) Allfälliges. Erschienen sind: Bgm. MANGARD Hermann, die Gemeinderäte Tschofen Ignaz, Neher Hermann u. Sander Anton, sowie 10 Gemeindevertreter und zwar: Marlin Ernst, Spannring Stefan, Flöry Richard, Wachter Ludwig, Marlin Michael, Sahler Gebhard, Lorenzin Anton, Sahler Gebhard, Büsch Anton und Juen Ernst. Erledigung: 1.) Bgm. MANGARD Hermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienenen Gemeinderäte und Gemeindevertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 2.) Gegen die Niederschrift der letzten GV.- Sitzung vom 28.Feber 1963 werden keine Einwände erhoben. -2- 3.) Berichte: a) Das Amt der Vorarlberger Landesregierung hat mit Schreiben vom 28.Feber 1963 Zahl IIIa - 70/1 den Gemeindevoranschlag 1963 mit S 2, 764.200.- Einnahmen und Ausgaben genehmigt. b) Für eine zu späterem Gemeindegebietes sollen aufgestellt werden. Die St.Gallenkirch betragen Zeitpunkt vorgesehene Vermessung des bereits jetzt mehrere Fixpunkte anteiligen Kosten für die Gemeinde S 8950.-. Keine Einwände. 4.) Dem Antrag des Österr. Rundfunkes um Anbringung eines Mittelwellen-Rundfunklokalsenders im Dachboden des neuen Volksschulgebäudes in St.Gallenkirch wird zugestimmt unter der Bedingung, dass die Gemeinde gegen Feuerschaden keine Versicherungsdeckung übernimmt. 5.) Zu nachstehenden Konzessionsansuchen wird die Frage des Lokalbedarfes bejaht: a) Dem Helmut Juen in Gargellen für das Gast- und Schankgewerbe nach § 16 GewO. im Berechtigungsumfang lit. c), d) und e) in der Betriebsform einer Gassenschank. b) Der Berta Rudigier in Gortipohl für das Gast- und Schankgewerbe im Berechtigungsumfang lit. a) bis g), beschränkt auf die hauseigenen Beherbergungsgäste, in der Betriebsform einer Fremdenpension. c) Der Margarethe Schraml in Gortipohl zur Pachtung der Gastund Schankgewerbekonzession für das Gasthaus zur Traube in Gortipohl. d) Dem Ludwig Berthold in Gargellen für das Hotelwagengewerbe zur Pension Mateera in Gargellen. e) Dem Helmut Winkler zur Erweiterung der Mietwagenkonzession um einen weiteren Personenkraftwagen auf 2 Pkw. f) Dem Karl Gutschner zum Wandergewerbe für die Messer- und Scherenschleiferei im pol. Bezirk Bludenz. 6.) Dem Helmut Winkler wird auf Ansuchen ein Taxistandplatz auf dem Parkplatz beim Hirschen zugewiesen, jedoch nur für die Dauer des derzeit bestehenden Pachtverhältnisses, sowie gegen Entrichtung eines angemessenen Pachtzinses. Die gleichen Bedingungen sind auch auf bereits bestehende Taxistandplätze anzuwenden. 7.) Nachstehende Ansuchen um Erteilung von Bauabstandsnachsichten werden ohne Einwand genehmigt: a) Dem Weiler Fritz in Gortipohl Nr.45 gegenüber der und 407/1 auf 2 m; b) Dem Juen Ernst in St.Gallenkirch gegenüber der Gp.4653 auf 2.50 m. 8.) Die Anrainer und Obliegenden des öffentlichen Weges Gp.4673 sind zur Verhandlung wegen Fahrwegbreite gemeindeamtlich vorzuladen. 9.) Vertagt. -3- 10.) Der Bürgermeister stellt aus gegebener Veranlassung die Frage zur Debatte, ob aus den servitutsberechtigten Standesbürgern unserer Gemeinde im Wege des Regulierungsverfahrens eine "Agrargemeinschaft St.Gallenkirch" gebildet werden soll. Er erläutert die Zweckmäßigkeit einer derartigen Einrichtung. Nach einer eingehenden Debatte wird einstimmig beschlossen, die servitutsberechtigten Standesbürger der Gemeinde zu einer Bürgerversammlung einzuberufen und zum Regulierungsverfahren Stellung nehmen zu lassen. Die Gemeindevertretung selbst spricht sich für die Regulierung aus. In den vorbereitenden Ausschuss werden von Seiten der GV. in schriftlicher Abstimmung entsandt: Bgm. Mangard Hermann, sowie die Gemeindevertreter Sander Anton, Wachter Ludwig und Lechthaler Franz. 11.) Von Seiten des Verkehrsvereines St.Gallenkirch liegt ein Antrag auf Überlassung von Räumen im neuen Schulhaus St.Gallenkirch zum Betrieb einer SelbstbedienungsAusspeiserei während der Sommer-Saison vor. Die Gemeindevertretung erklärt dazu ihre grundsätzliche Bereitschaft und beauftragt den Fremdenverkehrsausschuss der GV., diese Angelegenheit mit dem Verkehrsverein St.Gallenkirch näher zu erörtern. 12.) Dem Wegebauvorhaben in den Winkel Gortipohl wird im Rahmen bisheriger Gepflogenheit Unterstützung gewährt. Ende der Sitzung: 14.Mai 1963 / 0.15 Uhr Der Schriftführer: Gemeinderäte: Der Bürgermeister: Die Gegen die vorstehenden Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 14 Tagen beim Gemeindeamte einzubringen wäre.