19620820_GVE022

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Letzte Änderung 05.06.2021, 14:49
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1962-08-20
Erscheinungsdatum 1962-08-20
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Inhalt des Dokuments

-0- Gemeindeamt St.Gallenkirch St.Gallenkirch, 16.8.1962. Einberufung Gemäss § 34 der GO 1935 werden Sie zu der am Montag den 20.8.1962 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St.Gallenkirch anberaumten 22.Sitzung der Gemeindevertretung einberufen. Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüssung durch den Bürgermeister 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift 3.) Berichte des Bürgermeisters 4.) Vorlage und Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1961 5.) Vergleich- Schiabfahrt Gargellen 6.) Ansuchen Gargellener Seilbahn-Bürgschaftsübernahme 7.) Neubau der Hauptschule Schruns-Finanzierung 8.) Stellungnahme Gesetzesbeschluß Gmd.Ang.Gesetz 9.) Grundtrennungsansuchen: Vorarlberger Illwerke A.G. Bregenz Lechthaler Ernst, St.Gallenkirch 126 10.) Ansuchen Bauabstandsnachsicht Konsumverein St.Gallenkirch 11.) Stellungnahme Konzessionsansuchen: a) Liebsch Oswald Gortipohl, b) Berthold Ludwig Gargellen, c) Tschofen Kurt, St.Gallenkirch 12.) Ansuchen Trachtengruppe St.Gallenkirch 13.) Feuerversicherung Schulhausneubau St.Gallenkirch und Feuerwehrwagen 14.) Ansuchen Wegebau Rüti Um pünktliches und zuverlässiges Erscheinen wird dringend ersucht. Der Bürgermeister -1- Gemeinde St.Gallenkirch Niederschrift über die am Montag, den 20.August 1962, um 20.00 Uhr in der Gemeindekanzlei stattgefundene 22. Sitzung der Gemeindevertretung v. St.Gallenkirch mit folgender Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüssung durch den Bürgermeister, 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift, 3.) Berichte des Bürgermeisters, 4.) Vorlage des Rechnungsabschlusses 1961, 5.) Vergleich - Schiabfahrt Gargellen, 6.) Bürgschaftsübernahme Gargellner Seilbahn, 7.) Neubau Hauptschule Schruns - Finanzierung, 8.) Stellungnahme Gesetzesbeschluss Gmd.Ang.Gesetz, 9.) Grundtrennungsansuchen, 10.) Ansuchen um Bauabstandsnachsicht, 11.) Stellungnahme zu Konzessionsansuchen, 12.) Ansuchen Trachtengruppe St.Gallenkirch, 13.) Feuerversicherung Schulhausneubau St.Gllk. und Feuerwehrwagen, 14.) Ansuchen Wegebau Rüti, 15.) Allfälliges. Erschienen sind: Bgm. MANGARD Hermann, die Gemeinderäte Tschofen Ignaz, Sander Auton, Neher Hermann, sowie 14 Gemeindevertreter und zwar: Büsch Anton, Marlin Ernst, Butzerin Alois, Tschofen Herbert, Lorenzin Anton, Stocker Erwin, Lechthaler Franz, Flöry Richard, Wachter Ludwig, Marlin Michael, Fitsch Albert, Thöny Kurt, Juen Ernst, Spannring Stefan. Erledigung: 1.) Bgm.MANGARD Hermann eröffnet die Sitzung, begrüßt alle erschienenen Gemeinderate und Gemeindevertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 2.) Gegen die Niederschrift der letzten GV.- Sitzung vom 18.Juni 1962 werden keine Einwände erhoben. 3.) Der Bürgermeister gibt folgende Berichte: a) Herr Arch. Karl LEBEDA ist am 5. August d.J. nach kurzer, schwerer Krankheit in Zürich verstorben. Der Verstorbene hat als Planer und Bauaufsicht beim neuen Schulhaus und Gemeindesaal der Gemeinde wertvolle Dienste erwiesen. -2- b) Das Amt der Vorarlberger Landesregierung hat mit Verfügung vom 18.7.1962, Zahl IIIa - 70/3 die Berufung der Maisäßinteressentschaft Grandau gegen die Beschlussfassung der Gemeinde St.Gallenkirch über einen Liegenschaftsankauf abgelehnt. c) Auf Grund der Vorsprache des Gemeinderates beim Amt der Vorarlberger Landesregierung wurde erreicht, dass das Land Vorarlberg die Kosten für Gebäude-Ablösungen im Zuge der Straßenverbreiterung im Gemeindegebiet übernehmen wird. d) Die Firma Joh. Jos. Amann in Koblach interessiert sich um die Aufstellung von Stickereimaschinen in der Gemeinde St.Gallenkirch (für Heimarbeit!). Interessenten können beim Gemeindeamte nähere Erkundigungen einholen. 4.) Die Gemeindekassierin Frl. Maria Gavanesch, verliest den Rechnungsabschluss für das Jahr 1961. Ergänzende Erläuterungen und Bemerkungen werden von Bgm. Mangard, sowie von den GV. Neher und Spannring als Mitglieder des Überprüfungsausschusses gegeben. Der Rechnungsabschluss 1961 zeigt folgende Endzahlen: Einnahmen in Höhe von ............ S 3.184.089.28 zuzüglich Darlehensaufnahme für Fortsetzung d. Schulhausneubaues S 600.000.00 _______________ S 3.784.089.28 Ausgaben in Höhe von ............ S 3.780.716.16 Gebarungsüberschuss .... S 3.373.12 S 3.784.089.28 Der Rechnungsabschluss 1961 ist somit ausgeglichen. Der Stand der von der Gemeinde zum Schulhausneubau St.Gallenkirch aufgenommenen Darlehen betrug am 31.12.1961 S 997.500.00. Von den bis jetzt zum Schulhausneubau aufgelaufenen Kosten sind cirka 80% bezahlt und cirka 20% in Form der soeben erwähnten Darlehen noch offen. 5.) Der Bürgermeister berichtet über die fortgesetzten Verhandlungen mit den Eheleuten Huber wegen dem Vergleich in der Angelegenheit Skiabfahrt Gargellen. Er gibt auch bekannt, dass der Rechtsanwalt der Gemeinde nach reiflicher Überlegung eine nur vertragsmäßige Regelung der Skiabfahrt über den Rütwald für tragbar hält. Nach eingehender Beratung wird der Beschluss gefasst, den Vergleich mit den Eheleuten Huber auf Vertragsbasis abzuschließen. 6.) Die Gargellner Seilbahn Ges.m.b.H. hat sich entschlossen, anstatt des geplanten Sesselliftes und eines Schleppliftes auf dem Schafberg-Plateau, den Schafberg durch einen direkten Schlepplift vor der Gargellneralpe auf den Schafberg zu erschließen. Die Gargellner Seilbahn Ges.m.b.H. ersucht nun, die von der Gemeinde bereits früher zugesagte Bürgschaft sinngemäß für neue Projekt zu übertragen bzw. zu übernehmen. Diesem Frese wird einstimmig entsprochen. -3- 7.) Es wird ein Schreiben der Marktgemeinde Schruns wegen finanzieller Beteiligung der Gemeinde St.Gallenkirch am Neubau eines Aufenthaltsraumes und einer Wärmeküche zur geplanten neuen Hauptschule vorgelegt. Zum Zwecke der Einholung näherer Erkundigungen wird eine Beschlußfassung über diese Angelegenheit vertagt. 8.) Gegen einen Gesetzesbeschluss des Vorarlberger Landtages über eine Abänderung des Gemeindeangestelltengesetzes (1.Gemeindeangestelltengesetz-Novelle) werden keine Einwände erhoben. 9.) a) Den Vorarlberger Illwerken wird die beantragte Grundtrennung von Gp.1211/1 (7 m2) und Zuschlag zur Bp.1440 genehmigt. b) Dem Lechthaler Ernst wird für die neugebildete Gp.3290/4 die beantragte Grundtrennung bewilligt. 10.) Dem Konsumverein St.Gallenkirch und Umgebung reg.Gen.m.b.H. wird für seine geplante Bauerweiterung auch gegenüber der Gp.2058/1 die erforderliche Bauabstandsnachsicht auf null Meter erteilt. 11.) Zu Konzessionsansuchen wird wie folgt Stellung genommen: a) Gegen das Ansuchen des Oswald Liebsch in Gortipohl 44 um Erteilung einer Konzession zur Personenbeförderung mit einem Personenkraftwagen (Mietwagengewerbe) mit dem Standort Gortipohl Nr. 44 bestehen keine Einwendungen. Der Lokalbedarf erscheint als gegeben. b) Gegen das Ansuchen des Ludwig Berthold in Gargellen 78 um Erteilung einer Gast- und Schankgewerbekonzession nach § 16 Gew.Ordn. im Berechtigungsumfang lit. a) bis g) mit dem Standort Gargellen 78 und dem Betriebsnamen "Fremdenpension Martera" bestehen keine Einwendungen. Der Lokalbedarf erscheint als gegeben. c) Gegen das Ansuchen des Kurt Tschofen in St.Gallenkirch 67 um Erteilung einer Konzession zur Personenbeförderung (Taxigewerbe) mit dem Standort St.Gallenkirch 67 bestehen keine Einwendungen, soferne die gleichgeartete Konzession des Vaters Edmund Ulrich Tschofen gleichzeitig gelöscht wird. Der Lokalbedarf erscheint als gegeben. d) Gegen das Ansuchen der Sibylle Schmidt in Gargellen um Erteilung einer Konzession für das Gast- und Schankgewerbe nach § 16 Gew.Ordn. im Berichtsumfang lit. a) und f), letztes beschränkt auf die Abgabe von Frühstück an die hauseigenen Beherbergungsgäste in der Betriebsform eines Fremdenheimes mit dem Standort Gargellen 36 und dem Betriebsnamen "Haus Rhätikon" bestehen keine Einwendungen. Der Lokalbedarf erscheint als gegeben. 12.) Die Trachtengruppe St.Gallenkirch hat um eine weitere Ermäßigung der Gemeindesaal-Benützungsgebühr für die von ihr veranstalteter fremdenverkehrsfördernden Heimatabende ersucht. Der Gemeinderat wird beauftragt, mit der Trachtengruppe in diesem Sinne zu verhandeln. -4- 13.) Es wird beschlossen, die Feuerversicherung für das in Betrieb genommene neue Schulhaus in St.Gallenkirch mit Gemeindesaal mit der Vorarlberger Landesfeuerversicherung abzuschließen und zwar gemäß vorliegendem Offert. Über eine Versicherung der Feuerwehrfahrzeuge sind vorerst Offerte einzuholen. 14.) Einem Ansuchen der Wegeinteressentschaft "Rüti" in Galgenul wird in Form von Materialbeistellung- und Antransport entsprochen. 15.) a) Ein Ansuchen des Verkehrsvereines Gargellen um Bewerkstelligung der Räumung des Suggedinbachbettes im Ortsbereich von Gargellen wird wohlwollend geprüft. Es wird beschlossen, bei zuständigen Stellen eine Kosten- und Finanzierungsberechnung einzuholen. b) Es wird auch die Räumung des Suggedinbachbettes zwischen Gargellen und Galgenul als dringend notwendig erachtet. Auch diesbezüglich wird eine Vorsprache bei zuständigen Stellen beschlossen. c) Dem wegen langjähriger Krankheit in Not geratenen Familienvater Wilfried Hager wird eine einmalige Unterstützung in Höhe von S 2000.- zugewendet. d) Um die Verpflegung der Sommergäste bei dem wachsenden Fremdenverkehr zu ermöglichen, wird die Gemeinde im neuen Schulhaus die Bereitstellung erforderlicher Räume für einen Küchenbetrieb prüfen. e) Mit dem Pfarramt St.Gallenkirch ist Fühlung aufzunehmen wegen Schaffung einer geeigneten Leichenhalle in Friedhofnähe. f) Mit der Maisäßinteressentschaft Grandau soll in einer Generalversammlung über das Problem Skiabfahrt gesprochen werden. Ende der Sitzung: 21.8.1962 / 12.45 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 2 Wochen beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Der Schriftführer: Gemeinderäte: Der Bürgermeister: Die