19940128_GVE036

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Letzte Änderung 05.06.2021, 14:52
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1994-01-28
Erscheinungsdatum 1994-01-28
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Inhalt des Dokuments

-0- Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch St. Gallenkirch, 21.01.1994 GV-LAD.Doc LADUNG und KUNDMACHUNG zur 36. Sitzung der Gemeindevertretung am Freitag, den 28.01.1994 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St. Gallenkirch TAGESORDNUNG: 01. Eröffnung 02. Genehmigung der letzten Niederschrift 03. Berichte 04. Information über Verbesserung des öffentl. Verkehrsangebotes durch Hr. Dipl. Ing. Besch 05. Kreditaufnahme für Wasserversorgung und Kanalisation 06. Erstellung einer Furt im Zuge der Verbauung des Maurentobels 07. Volksabstimmung zu Landesgesetzen: Änderung des Spielapparategesetzes 08. Beratung und Beschlußfassung über Erweiterungsbau des Turnsaales an der VS St. Gallenkirch (Gemeindesaal) 09. Berufung gegen den Baubescheid des Bürgermeisters betreffend Wohnanlage Innergant der Fa. Jäger, Schruns 10. Allfälliges Die Sitzung ist öffentlich. Entschuldigungen sind unverzüglich (spätestens bei Sitzungsbeginn) unter Angabe des Hinderungsgrundes dem Gefertigten bekanntzugeben. Ergeht an: 1. alle Mandatare 2. die Amtstafel zum Anschlagen Der Bürgermeister -1Gemeinde St. Gallenkirch St. Gallenkirch, am 94-02-03 Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch Niederschrift über die am Freitag, den 28.01.1994 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St. Gallenkirch stattgefundene 36. Sitzung der Gemeindevertretung Von St. Gallenkirch TAGESORDNUNG: 01) Eröffnung 02) Genehmigung der letzten Niederschrift 03) Berichte 04) Information über Verbesserung des öffentl. Verkehrsangebotes durch das Planungsbüro Dipl. Ing. Besch 05) Kreditaufnahme für Wasserversorgung und Kanalisation 06) Erstellung einer Furt im Zuge der Verbauung des Maurentobels 07) Volksabstimmung zu Landesgesetzen: a) Gesetz über eine Änderung des Spielapparategesetzes b) Gesetz über eine Änderung des Spitalsgesetzes 08) Beratung und Beschlußfassung über Erweiterungsbau des Turnsaales an der VS St. Gallenkirch (Gemeindesaal) 09) Berufung gegen den Baubescheid des Bürgermeisters betreffend Wohnanlage Innergant der Fa. Jäger, Schruns 10) Auftragsvergabe: Erstricharbeiten für die Zahnarztpraxis 11) Allfälliges Anwesend: Bgm. Fritz Rudigier, die Gemeinderäte Walter Rudigier und Alois Bitschnau sowie 14 Gemeindevertreter bzw. Ersatzleute und zwar: Wolfgang Mangard, Willi Pollhammer, Roland Saur, Günter Tschofen, Erich Scheidl, Leopold Stocker, Franz Mathies, Wolfgang Bösch, Quido Netzer, Erich Thöny, Hans-Karl Rhomberg, Othmar Tschofen, Erwin Lorenzin und Othmar Netzer; Guntram Juen als Schriftführer; Fr. Dr. Hutter vom Planungsbüro Dipl. Ing. Besch, Feldkirch Dir. Otwin Netzer von der VS St. Gallenkirch sowie Bernhard Pfeifer als Bauamtsleiter; Entschuld:. Manfred Fiel, Renate Wurzinger, Willy Berger; N. entsch.: Artur Mangard; Punkt 10) wird gem. § 41 Abs. 3 GG mit Zustimmung aller Anwesenden neu in die Tagesordnung aufgenommen. -2- Erledigung: zu 1) Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß sämtliche Gemeindevertreter unter Bekanntgabe der Tagesordnung ordnungsgemäß zur Sitzung geladen wurden. Die Beschlußfähigkeit gem. § 43 GG ist gegeben. zu 2) Über Antrag des Vorsitzenden wird die Niederschrift über die 35. Sitzung der Gemeindevertretung vom 22.1 2.1993, welche allen zugegangen ist, einstimmig genehmigt. zu 3) Berichte a) Am Freitag, den 14.01.1994 fand in der Battloghalle in Schruns eine offizielle Feierstunde anläßlich des 75-jährigen Jubiläums der Konsumgenossenschaft Montafon statt, an der u.a. auch Verbandspräsident Dr. A.E. Rautter vom österr. Konsumverband seine Glückwünsche überbrachte. b) Am Samstag, den 22. Jänner 1994 fand wieder der traditionelle Seniorennachmittag im Gemeindesaal statt. Bgm. Rudigier bedankt sich bei dieser Gelegenheit wieder für die großzügigen Spenden von den heimischen Seilbahnunternehmen und Bankinstituten. c) Der Bürgermeister berichtet über die von der Nachbargemeinde Gaschurn forcierten Abspaltungstendenzen vom Tourismusverband Montafon und fügt hinzu, daß die Austragung über die Medien nach seiner Meinung nicht der richtige Weg sei. Man verhält sich deshalb eher neutral. Es wird klar festgestellt, daß sich die Gemeinde St. Gallenkirch zum Talschaftsverband und somit zur weiteren Zusammenarbeit mit dem Tourismusverband bekennt, allerdings unter der Voraussetzung, daß die zur Verfügung gestellten Mittel effizient eingesetzt werden. Nachdem aufgrund der Nächtigungszahlen (im Jahre 1993 wurden insgesamt 536.000 Nächtigungen erzielt) jährlich ein Beitrag von über 1 Mill. Schilling an den Tourismusverband entrichtet wird, erwartet man sich dadurch auch ein entsprechendes Stimmrecht analog der entrichteten Beiträge. In der folgenden Diskussion berichtet Hans-Karl Rhomberg von der am 19.1.1994 stattgefundenen Verbandssitzung. Er ist nach wie vor von der Sinnhaftigkeit dieser Organisationsform überzeugt und weist darauf hin, daß Erfolge in der Imagewerbung nicht objektiv gemessen und bewertet werden können. Eine Trennung vom Verband wäre ein Rückschritt. Die Erhaltung einer guten Tourismusgesinnung und des Gemeinsamen sei wichtiger, als durch intensive Verkaufswerbung einige Gäste mehr ins Montafon zu bringen, um sie dann ebenso schnell wieder zu verlieren. Zur geplanten Neuerrichtung des Standesgebäudes an der B 188 in Schruns verweist Wolfgang Mangard auf die Gemeindesitzung vom 30.11.1993. Dort heißt es u. a., daß die ursprünglich im neuen Standesgebäude vorgesehenen Räumlichkeiten des Tourismusverbandes nicht mehr enthalten sind. Mittlerweile ist aber zu vernehmen, daß hier wieder anderweitig entschieden wurde und jetzt doch ein Büro für den TV Montafon vorgesehen ist. Man fühlt sich hier übergangen. Die evt. Einrichtung einer Zimmervermittlung im neuen Büro des TVMo führt zu Doppelgleisigkeit und ist daher abzulehnen. -3d) Der Vorsitzende teilt mit, daß der in der Sitzung am 22.12.1993 beschlossene Grundkauf in Gortipohl gescheitert ist, weil hier schon ein Vorvertrag unterschrieben wurde, von dem der Vertragspartner nicht mehr zurücktreten will Die Gem. St. Gallenkirch wurde hierüber am Tage nach der Sitzung informiert. zu 4) Für den Ausbau und die Verbesserung des Öffentl. Personennahverkehrs wurde das Büro Dipl. Ing. Besch in Feldkirch vom Stand Montafon beauftragt, ein Konzept zu verfassen, worüber mittlerweile ein Fahrplanentwurf für die Postautolinie 85 "Schruns-Partenen" ausgearbeitet wurde. Frau Dr. Hutter vom Planungsbüro Besch erläutert den Anwesenden anhand dieser Unterlagen die wesentlichen Verbesserungsvorschläge. Zur geplanten Kurserweiterung sollen auch noch Taxidienste beigezogen werden, welche für die Zeit von 19.00 bis 23.00 Uhr vorgesehen sind. Der Finanzierungsmodus für das erweiterte Kursangebot ist jedoch noch abzuklären. Es wird aber auch die Weiterführung des durchgehenden Kurses nach Bludenz reklamiert, welcher im vorliegenden Konzept nicht enthalten ist. zu 5) Die Finanzierung von Wasserversorgungsanlagen und der Kanalisation erfolgt nach den neuen Richtlinien nicht mehr über Wasserwirtschaftsfonds-Darlehen, sondern über zinsgestützte Bankdarlehen. Für die Errichtung der WVA Galgenul und für den Bauabschnitt 06 der Ortskanalisation wurden jetzt mehrere Angebote eingeholt. Die Kreditaufnahme in Höhe von insgesamt ca. 33 Mill. Schilling für Wasserversorgung und Kanalisation wird mit einstimmigem Beschluß an die Raiba Montafon zu einem fixen Zinssatz für 10 Jahre vergeben, u. zw. unter der Bedingung, daß nach Ablauf dieser Frist neu ausgeschrieben wird. zu 6) Im Zuge der Verbauung des Maurentobels soll auf der Trasse der ehemal. B 188 im Bereich Maurenstutz eine Furt errichtet werden, welche eine Verschmälerung des Fahrbahnbreite nach sich zieht. Dies würde im Falle einer Verkehrsumleitung zu erheblichen Problemen führen. Einstimmig wird daher die Errichtung der geplanten Furt in der bestehenden Breite der Fahrbahn verlangt. zu 7) Zu folgenden Landesgesetzen wird einstimmig keine Volksabstimmung verlangt: a) Gesetz über eine Änderung des Spielapparategesetzes b) Gesetz über eine Änderung des Spitalsgesetzes zu 8) Anläßlich der vorgesehenen Sanierung des Turnsaales an der VS St. Gallenkirch sind auch Dir. Otwin Netzer sowie Bauamtsleiter Bernhard Pfeifer zur Sitzung erschienen. Im Voranschlag 1994 sind 1, 5 Mill. Schilling für die Sanierung der Fassaden und für die energiesparenden Maßnahmen des Gemeindesaales vorgesehen. Es ist aber auch geplant, zur Unterbringung der Turngeräte in Richtung Spielplatz eine Erweiterung vorzunehmen. Diese mußten bisher in den Gängen abgestellt werden, was je- -4doch für die Kinder der Volksschule und des Kindergartens nicht mehr zumutbar ist. Bernhard Pfeifer erläutert auf Grund einer Planskizze die vorgesehenen Maßnahmen. In weiterer Folge unterbreitet Dir. Otwin Netzer mehrere Vorschläge und Wünsche, welche zur Diskussion gestellt werden. Neben dem dringend erforderlichen Geräteraum müßten für die schulische und außerschulische Nutzung des Turnsaales die notwendigen Sanitärräume geschaffen sowie der Saalboden erneuert werden. Schließlich kommt auch noch die Nutzung des Turnsaales für Veranstaltungen zur Sprache, da diese ebenso grundsätzlich befürwortet wird. Deshalb wird die Vergrößerung der Küche und der Lagerräume (für die Nutzung der Vereine) vorgeschlagen und evt. auch der Einbau einer fixen Garderobe. Ebenfalls wird die Verlegung des Eingangs an die Südseite diskutiert. Damit ergäbe sich eine kleine Erweiterungsmöglichkeit für den Kindergarten. Man ist einhellig der Meinung, daß die vorgebrachten Wünsche ihre Berechtigung haben und die Sanierung erst begonnen werden soll, wenn ein klares Konzept vorliegt. Einstimmig wird deshalb der Beschluß gefaßt, entsprechende Planungen durchführen zu lassen und Kostenvoranschläge zu erstellen, damit eine optimale Nutzung als Mehrzwecksaal auch für die Zukunft gewährleistet werden kann. Die Ausarbeitung eines Konzeptes wird dem Bauausschuß übertragen. Zu 9) Zur Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 17.12.1993, Zl. 131-520 (Baubewilligung) für die Errichtung der Wohnanlage der Fa. Jäger in der Parzelle Innergant wurde für die Gemeindevertretung eine Vorlage ausgearbeitet, welche vom Vizebürgermeister vorgetragen wird. Bgm. Rudigier verläßt während der Verhandlung zu diesem Tagesordnungspunkt das Sitzungszimmer wegen Befangenheit. Gemäß § 66 Abs. 4 AVG wird der gegenständl. Berufung mit 12 zu 4 Stimmen (ÖVP- Fraktion) keine Folge gegeben und der erstinstanzliche Bescheid mit der Maßgabe bestätigt, daß folgende zusätzliche Spruchpunkte aufzunehmen sind: Die Einwendung über die Nichteinhaltung der gesetzl. Abstände wird gem. § 30 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 6 Abs. 2 und 6 Baugesetz als unbegründet abgewiesen. Die weiteren Vorbringen, insbesondere hinsichtlich des Ortsbildschutzes, der Bebauungsdichte, der Verkehrsbelastung auf der Gemeindestraße, der Anzahl der Besucherparkplätze sowie der Abfallbeseitigung werden gem. § 30 Abs. 2 Baugesetz, LGBl. Nr. 39/1972 i.dg. F. zurückgewiesen. Die Einwendungen betreffend Schneeablagerung auf dem Grundstück Gp. 715 der KG. St. Gallenkirch werden auf den Zivilrechtsweg verwiesen. zu 10) Einstimmig wird folgender Auftrag vergeben: Estrich- und Bodenlegearbeiten für die Zahnarztpraxis an die Fa. Gebr. Tschanhenz zum Nettobetrag von S 139.845, --. zu 11) Allfälliges GV Wolfgang Mangard bringt das Thema der Salzstreuung auf der Strecke zwischen Galgenul und Gargellen zur Sprache, welche von mehreren Bürgern nicht erforderlich erscheint und deshalb kritisiert wird. Bgm. Rudigier verweist hier auf frühere Gespräche mit den Verantwortlichen der Straßenverwaltung. Da aber diese Strecke im Be- -5- reich Galgenul in prekären Situationen zum absoluten Gefahrenpunkt wird, kann wahrscheinlisch auf eine gänzliche Einstellung der Salzstreuung nicht verzichtet werden. Man will sich jedoch bemühen, durch Verhandlungen zu erreichen, daß die Salzstreuung auf der genannten Strecke auf ein Minimum reduziert werden kann. Im weiteren wird auch noch auf das Übel der Wohnmobile hingewiesen. Daß durch das illegale Abstellen von Wohnmobilen nicht nur Steuereinnahmen verloren gehen, sondern auch die Mullentsorgung auf Kosten der Gemeinde und der Umwelt erfolgt, wird von mehreren Seiten kritisiert. Man soll hier Lösungsvorschläge ausarbeiten und durch geeignete Maßnahmen versuchen, diesen Mißstand zu beheben. ENDE der Sitzung: 23.40 Uhr [Unterschrift des Schriftführers und des Vorsitzenden]