19890524_GVE032

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Letzte Änderung 05.06.2021, 14:54
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1989-05-24
Erscheinungsdatum 1989-05-24
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Inhalt des Dokuments

-1Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch - Tel. 05557 6205 NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 24.05.1989 um 20.00 Uhr, unter dem Vorsitz von Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier, stattgefundenen 32. SITZUNG der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch TAGESORDNUNG 1. Eröffnung 2. Genehmigung der letzten Niederschrift 3. Berichte des Bürgermeisters 4. Entschädigungsleistung für die Zufahrt zur Erstellung des Schutzwaldsanierungsprojektes Hof 5. Grundstücksverkauf, Archit. Walter Klaus - Beratung und Beschlußfassung über den Verzicht auf ein Vorkaufsrecht zu Gunsten der Gemeinde St. Gallenkirch 6. Kostenbeteiligung für Güterwegerweiterung Neuberg 7. Übernahme der Wasserversorgungsanlage Gargellen 8. Erstellung eines Verkehrskonzeptes - Auftragsvergabe 9. Volksabstimmung - Auskunftsgesetz 10. Pachtvereinbarung mit Düngler Willi, Parkflächen, Abschluß eines Räumungsvergleiches 11. Vereinbarung bezüglich Benützung öffentl. Parkplätze durch Netzer Karl u. Rosa, "Madrisella " 12. Änderung Flächenwidmungsplan (Widmungsantrag) 13. Zuschußleistung für Wegeasphaltierung 14. Allfälliges Anwesend: Bgm. Fritz Rudigier, die Gemeinderäte Werner Kraft und Wolfgang Mangard sowie folgende Gemeindevertreter bzw. Ersatzleute: Ernst Lechthaler Siegfried Weiler Otmar Tschofen Willi Pollhammer Leopold Stocker Hans Sattler Günter Tschofen Hans-Karl Rhomberg Roland Saur Alois Bitschnau Hubert Klehenz als Schriftf. Walter Rudigier Adolf Netzer Josef Zugg Abwesend: GV Elmar Zint entsch. (Ersatz Roland Saur) Elmar Marlin nicht entschuldigt Ernst Marlin nicht entschuldigt Über Antrag des Bürgermeisters und mit Zustimmung aller Gemeindevertreter, wird die Tagesordnung gem. § 41 Gemeindegesetz um die Punkte 12. und 13. erweitert. -2ERLEDIGUNG der Tagesordnung zu Pkt. 1. Der Vorsitzende, Bgm. Rudigier, eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung aller Gemeindevertreter, unter Bekanntgabe der Tagesordnung sowie die Beschlußfähigkeit fest. zu Pkt. 2. Die Niederschrift über die letzte Sitzung vom 28.03.1989, welche allen GV. zugegangen ist, wird für genehmigt erklärt. zu Pkt. 3. Der Bürgermeister gibt folgende Berichte: a) Bei der am 14. 4. 89 stattgefundenen ordentl. Hauptversammlung der Ortsfeuerwehr Gargellen, war es nicht möglich für den zurückgetretenen Kommandanten, Ganahl Markus, einen Nachfolger namhaft zu machen. Es wurde daher, nach eindringlichen Aufrufen an die Bewohner von Gargellen, am 3. 5. 89 eine neuerliche Versammlung abgehalten. Dabei ist es gelungen einen neuen Kommandanten, in der Personen des Hr. Maderbacher Otto, zu bestellen. Die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr Gargellen ist damit nun wieder garantiert. b) Am 14.5.89 wurde der langjährige Bedienstete Herr Ludwig Galehr in den Ruhestand verabschiedet. Herr Galehr war insgesamt 26 Jahre, zuerst beim Verkehrsverein Gargellen, dann beim Verkehrsverein und Verkehrsamt St. Gallenkirch als Leiter tätig. Ihm wurde Dank und Anerkennung ausgesprochen. c) Die Rechnungsabschlüsse des Jahres 1988 des Staatsbürgerschafts- und des Standesamtsverbandes Schruns, liegen zur Einsicht im Gemeindeamt auf. d) Am 31.5.89 finden Besprechungen zur Sanierung und Gestaltung des Geländes des ehemaligen Kieswerkes im Bereich des Suggadinbaches sowie der Kiesaufbereitung im Bereich Mazeis statt. Gleichfalls wird auch ein Antrag auf Genehmigung eines Abstellplatzes für Baufahrzeuge der Fa. Fleiga, in der Nähe des Montafonerhüsli, verhandelt. e) Die Illbrücke in die Parzelle Schattenort ist fertiggestellt und kann als gut gelungenes Bauwerk bezeichnet werden. Entgegen den Behauptungen wurde eine Abweichung vom genehmigten Projekt bei der Bauführung nicht vorgenommen. f) Mit der Gemeinde Gaschurn werden Gespräche, zur Klärung von Möglichkeiten auf Realisierung von Sport- und Freizeiteinrichtungen weiter geführt. Unabhängig davon suchen beide Gemeinden evt. eigene Standorte für derartige Stätten. -3- g) Nach neuerlichen Bemühungen wurde die Finanzierung zur Sanierung des Geländes beim sogen. Kalkofenrankes im Zuge der Gargellenerstraße, aus Mitteln des Landschaftspflegefonds, zugesagt. h) Im Bereich des Maisäß Röbi wurde als Folge eines Geländeabrisses eine Murgefährdung festgestellt und durch einen Geologen begutachtet. Die dabei vorgeschlagenen Sicherheitsmaßnahmen werden in die Wege geleitet. i) Die am 19.5.89 in Gortipohl abgehaltene Vermieterversammlung war durch einen hervorragenden Besuch gekennzeichnet. Vermieterversammlungen werden künftig abwechslungsweise in St. Gallenkirch bzw. in Gortipohl stattfinden. zu Pkt. 4. Zur Realisierung des seit langem beantragten Schutzwaldsanierungsprojektes "Hof" ist die Erstellung eines Zufahrtsweges durch die Parzelle "Mauren " Tschagguns, notwendig. Für die Grundbeistellung wurden durch die Grundbesitzer Vergütungen von insgesamt S 90.000, -gefordert. Nachdem diese geforderten Entschädigungen, dem Nutzwertverlust entsprechend als überhöht bezeichnet werden, sieht die Gemeindevertretung jedoch keine andere Lösung und beschließt die Übernahme der geforderten Grundvergütungen. zu Pkt. 5. Die Silvretta Nova Bergbahnen GmbH. hat von Arch. Walter Klaus die Liegenschaft, EZ 936 KG St. Gallenkirch, käuflich erworben. Es handelt sich dabei um jene Gründe, welche Klaus im Jahre 1971 zur Realisierung div. Bauvorhaben, von der Gemeinde St. Gallenkirch, im Kaufwege erhalten hat. Auf dieser Liegenschaft lastet ein verbüchertes Vorkaufsrecht zu Gunsten der Gemeinde St. Gallenkirch. Die Gesellschaft hat um die Freilassung dieses Vorkaufsrechtes ersucht und gleichzeitig die Bereitschaft, zur Übernahme der von Arch. Walter Klaus im Punkt IV des szt. Kaufvertrages vom 22.11.1971 zwischen der Gemeinde u. Hr. Klaus eingegangenen Verpflichtung, erklärt. Eine ausführliche Diskussion zu dieser Angelegenheit, führt schließlich zu einem einstimmigen Beschluß, das Vorkaufsrecht der Gemeinde St. Gallenkirch nicht in Anspruch zu nehmen. Als Grund wird vorallem der verhältnismäßig hohe Preis, der aufzubieten wäre, ins Treffen geführt. zu Pkt. 6. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig für die geplante Erweiterung der Güterweganlage Neuberg, bis zum Anwesen Hager, H. Nr. 189, einen 10 % Kostenbeitrag zu übernehmen. zu Pkt. 7 Die Wasserwerksgenossenschaft Gargellen hat an die Gemeinde das Ansuchen gerichtet, die örtliche Wasserversorgung im Ortsteil Gargellen, in die Verwaltung der Gemeinde zu übernehmen. -4Dazu berichtet der Bürgermeister, daß bei der Wasserwerksgenossenschaft Bankverbindlichkeiten, im Ausmaß von ca. 1 Mill. Schilling, bestehen. Diese resultieren daraus, daß seit dem Jahre 1983 keine Wasserbezugsgebühren eingehoben und einige Anschlußgebühren von neu gebauten Objekten nicht vollständig abgerechnet wurden. Darüber hinaus waren in letzter Zeit einige Reparaturen zu finanzieren. Eine dazu eingehend geführte Diskussion ergibt die einheitliche Auffassung der Gemeindevertretung, daß gegen eine Übernahme der Wasserversorgung grundsätzlich keine Einwände bestehen. Die WW-Genossenschaft wird aufgefordert rückständige Beiträge, unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten und sonstigen Kosten aufzuarbeiten und entsprechend zu verumlagen. Sämtliche Verbindlichkeiten und Kosten müssen zu einem Stichtag zur Gänze abgedeckt sein und annehmbare Voraussetzungen für eine evt. Übernahme der Wasserversorgung in die Gemeindeverwaltung, geschaffen werden. Die Gemeindevertretung wird sich dann neuerlich mit der Angelegenheit befassen. zu Pkt. 8. Es werden drei Offerte zur Ausarbeitung von Konzepten (Varianten) einer Verkehrsplanung für den Gemeindebereich vorgelegt. a) Prof. Dipl.-Ing. Dr. Techn. Herbert Zirl, Bludenz, b) Prof. Dipl.-Ing. Dr. Techn. Karl Rudelsdorfer, Innsbruck, c) Dipl.-Ing. Robert Manahl, Bregenz. Nach Prüfung der Angebote wird die Planung, mit einstimmigem Beschluß, an das Büro Zirl, Bludenz, vergeben. zu Pkt. 9. Die Durchführung einer Volksabstimmung, über das vom Vorarlb. Landtag beschlossene Auskunftsgesetz, wird nicht verlangt. zu Pkt. 10. Einstimmig nimmt die Gemeindevertretung den von Willi Düngler, Tschagguns 44, verlangten Räumungsvergleich, zur Verlängerung des Mietverhältnisses für die Parkflächen, zur Kenntnis. Rechtsanwalt Dr. Edgar Düngler, Schruns, wird bevollmächtigt diesen Räumungsvergleich durchzuführen. zu Pkt. 11. Die Benützung von öffentl. Parkflächen Gp. 2023/3 durch die Familie Netzer, Madrisella, wird grundsätzlich gutgeheißen. Im Gegenzug wird der Gemeinde Grund aus der Gp. 2028/2 und der Bp. 595, zur Errichtung einer Blumen- und Dorfbrunnenanlage, angeboten. In diesem Zusammenhang wird empfohlen eine bessere Gestaltung der übergroßen Hinweistafel für das Hotel Gastauer, Gp. 2028/2, zu erreichen. Ein entsprechendes Übereinkommen soll getroffen werden. -5zu Pkt. 12. Mit dem Hinweis auf die Beschlußfassung, Änderung des Flächenwidmungsplanes, in der Sitzung am 9. 3. 1989, Pkt. 4, wird ein weiteres Widmungsansuchen, wie folgt positiv erledigt: Antrag 15/89 - Rudigier Werner, Ernst u. Nägele Lotte, Gortipohl; Widmung einer Teilfläche der Gp. 329/1 sowie Rückwidmung einer Teilfläche Gp. 333 von Sonderfläche "Campingplatz" in Wohnfläche (BW) zur Errichtung eines Wohnobjektes. (einst. Beschluß) zu Pkt. 13. Ein Antrag um Zuschußleistung durch die Gemeinde, zu den Asphaltierungskosten des Zufahrtsweges zu den Anwesen Gortipohl 75 und 75 c, wird einheitlich zustimmend behandelt. Die Gemeinde St. Gallenkirch übernimmt 2/3 der Asphaltierungskosten. zu Pkt. 14. Allfälliges a) Eine Anfrage, betreffend Einbau der Wasseruhren, wird durch den Bürgermeister beantwortet. Es wird beabsichtigt die Wasseruhren zu einem späteren Zeitpunkt durch die Gemeinde selbst einzubauen. b) Es wird bemängelt, daß die Wiesenwanderwege zu schmal ausgemäht werden. c) Auf Mängel bei der Besetzung des Verkehrsamtes Gortipohl wird hingewiesen. Durch Urlaubsabwicklung war das Verkehrsamt eine kurze Zeit nur eingeschränkt besetzt. d) Die Wegedienstbarkeit zu Gunsten der Gemeinde St. Gallenkirch oberhalb des Anwesens in Gortipohl Nr. 61 (Schäfer Paula u. Stocker Oswald) soll grundbücherlich eingetragen werden. e) Die Verlegung des sogen. Mühleweges, zwischen dem Schattenortweg und dem Stallgebäude Kubicki, in Gortipohl, an die Bundesstraße, soll durchgeführt werden. f) Es wird angefragt, ob die Errichtung des geplanten Radweges noch sinnvoll ist, nachdem derzeit von einer Verlängerung der Montafonerbahn, von Schruns bis Gaschurn, gesprochen werde. Der Radweg müßte einer künftigen Bahntrasse größtenteils wieder geopfert werden. Dazu führt der Bürgermeister aus, daß diese Angelegenheit derzeit erst diskutiert wird und eine Realisierung noch außer Sichtweite steht. Ende der Sitzung um 23.00 Uhr Tag der Kundmachung 6.6.1989 [Unterschrift des Schriftführers und des Vorsitzenden]