19600324_GVE047

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Letzte Änderung 05.06.2021, 14:55
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1960-03-24
Erscheinungsdatum 1960-03-24
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Inhalt des Dokuments

-0- Gemeindeamt St.Gallenkirch. St.Gallenkirch, 21.3.1950 An den Gemeinderat/Vertreter in St.Gallenkirch/Gortipohl. Gemäss § 34 der GO 1935 werden Sie zu der am Donnerstag den 24. März 1960 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St.Gallenkirch anberaumten 47. Sitzung der Gemeindevertretung einberufen. Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüssung durch den Bürgermeister, 2.) Genehmigung der letzten Niederschrift 3.) Vorlage und Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1959 4.) Ansuchen um Bauabstandsnachsicht Klocker Otto 5.) Klage Huber Ida, Gargellen Pünktliches und zuverlässiges Erscheinen wird erwartet. Der Bürgermeister. -1- Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 1960 Telefon (05557) 205 St. Gallenkirch, am 24.März Niederschrift über die am Donnerstag, den 24.März 1960 abends 8 Uhr in der Gemeindekanzlei abgehaltene 47.Sitzung (zugleich letzte Sitzung der laufenden Periode) der Gemeindevertretung v.St.Gallenkirch mit folgender Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister, 2.) Genehmigung der letzten Niederschrift, 3.) Vorlage und Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1959, 4.) Ansuchen um Erteilung von Bauabstandsnachsicht (Klocker Otto), 5.) Klage Huber Ida, Gargellen, 6.) Allfälliges. Anwesend: Bgm. MANGARD Hermann, die Gemeinderäte Tschofen Ludwig u. Büsch Anton, 9 Gemeindevertreter und zwar: Sander Anton, Stocker Erwin, Spannring Stefan, Vergud Josef, Vallaster Ludwig, Düngler Willy, Juen Ernst, Vogt Ernst, Ersatzmann Netzer Gebhard. Erledigung: 1.) Bgm. MANGARD eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienenen Gemeindevertreter und Ersatzmänner und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 2.) Gegen die Niederschrift der letzten GV.- Sitzung vom 10.März d.J. werden keine Einwände erhoben. 3.) Es wird der Rechnungsabschluss für das Jahr 1959 in Vorlage gebracht. Dieser schließt mit einem Gebarungsüberschuss in Höhe von S 8.428.- ab. Der Gemeindehaushalt ist mit Beginn des neuen Rechnungsjahres schuldenfrei. 4.) Es wird ein Ansuchen der Eheleute Otto und Fanny Klocker um Erteilung einer Abstandsnachsicht für ihr Bauvorhaben gegenüber den Gp. 4555/4, 4555/2 (Weg) in Gargellen vorgelegt. Da von Seiten der zuständigen Grundbesitzer bis dato keine Einwilligung vorliegt, wird der Beschluss gefasst, diese Partei zum Zwecke der gütigen Regelung der Angelegenheit gemeindeamtlich vorzuladen. -2- Hingegen wird das Ansuchen um Erteilung einer Bauabstandsnachsicht gegenüber der Gp. 4544/3 in Gargellen (auf 0, 00 Meter) genehmigt, da das Einverständnis des betreffenden Grundbesitzers vorliegt. 5.) Es wird bekanntgegeben, dass Frau Ida HUBER in Gargellen in der Rechtssache "Schiabfahrt Gargellen" beim Landesgericht Feldkirch eine Gegenklage gegen die Gemeinde eingebracht hat, mittels welcher das diesbezüglich festgestellte Dienstbarkeitsrecht bestritten wird. Es wird der Beschluss gefasst, in dieser Angelegenheit unverzüglich den Rat der Vorarlberger Landesregierung einzuholen und sich im Prozesse an die Empfehlungen der Landesbehörde zu halten. Der Gemeinderat wird beauftragt, sich mit dieser Sache zu befassen. Dem von der Landesregierung empfohlenen Rechtsanwalt sind gegebenenfalls entsprechende Vollmachten zu erteilen. 6.) Es werden noch folgende Beschlüsse gefasst: a) An die Gebietsbauleitung der Wildbachverbauung ist durch die Gemeinde das dringende Ersuchen zu richten, dass bei Arbeitseinstellungen an den örtlichen Baustellen der Wildbachverbauung bevorzugt einheimische Arbeitskräfte eingestellt werden. b) Der Obmann der Wasserwerksgenossenschaft Gargellen ist dringend zu ersuchen, alle Anstrengungen zu unternehmen, dass die Arbeiten an der begonnenen Wasserversorgungsanlage Gargellen raschmöglichst fortgesetzt werden und dem Wunsche der Bevölkerung dieser Parzelle entsprechend zur Ausführung kommen Abschließend dankte Bürgermeister MANGARD allen Gde.-Räten und Gemeindevertretern für die Mitarbeit in der nun abgelaufenen Periode. Ende der Sitzung: 23.00 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 14 Tagen nach Verlautbarung beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Der Schriftführer: Gemeinderäte: Der Bürgermeister: Die