19900322_GVE039

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Letzte Änderung 05.06.2021, 14:57
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1990-03-22
Erscheinungsdatum 1990-03-22
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Inhalt des Dokuments

-1Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch NIEDERSCHRIFT über die am Donnerstag, den 22.03.1990 um 20. 00 Uhr unter dem Vorsitz von Bürgermeister Fritz Rudigier, im Gemeindeamt St. Gallenkirch stattgefundene 39. SITZUNG der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch TAGESORDNUNG 1. Eröffnung 2. Genehmigung der letzten Niederschrift 3. Berichte des Bürgermeisters 4. Vergabe von Leistungen und Lieferungen a) Schutzwaldsanierungsprojekt Hof - Schneegleitverbauung b) Fenster für das Schulhaus St. Gallenkirch c) Videogerät und Personal-Computer für die Hauptschule d) Flügeltor für das Rohrlager in der Volkssch. St. Gllk. 5. Übernahme der Friedhöfe in die Gemeindeverwaltung a) Übereinkommen mit den Kirchen b) Beratung und Beschlussfassung der Friedhofsordnung c) Beratung und Beschlussfassung der Friedhofsgebührenverordnung 6. Zuschuß für Hofzufahrt - Schwarzhans Ida 7. Ankauf der Raiffeisenräumlichkeiten im Gemeindezentrum 8. Verkauf der ehem. VA-Räumlichkeiten im Gemeindezentrum 9. Ansuchen Verkehrsverein Gargellen a) Übernahme der Kosten für ein Telefaxgerät b) Übernahme der Kosten für den Wanderführer 10. Übernahme der Bundesstraße in der Parzelle Mazeis als Gemeindestraße 11. Übernahme von Interessentenbeiträgen: a) Schutzdamm Badmunt b) Maurentobelverbauung - Krediterhöhung 12. Bienenzuchtgesetz - Entscheidung über Volksabstimmung 13. Änderungen des Flächenwidmungsplanes 14. Allfälliges -2- Anwesend: Bürgermeister Fritz Rudigier, die Gemeinderäte Werner Kraft und Wolfgang Mangard sowie folgende Gemeindevertreter bzw. Ersatzleute: Tschofen Günther Pollhammer Willy Bitschnau Alois Rudigier Walter Zint Elmar Weiler Siegfried Stocker Leopold Fiel Manfred Rhomberg Hans-Karl Tschofen Othmar Klehenz Hubert Netzer Adolf Marlin Ernst Tschofen Robert Sattler Hans Guntram Juen als Schriftführer Abwesend: Lechthaler Ernst u. Marlin Elmar - beide entschuldigt. ERLEDIGUNG der Tagesordnung: zu Ptk. 1. Der Vorsitzende, Bgm. Rudigier, eröffnet um 20. 00 Uhr die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung aller Gemeindevertreter, unter Bekanntgabe der Tagesordnung, sowie die Beschlußfähigkeit fest. zu Pkt. 2. Die Niederschrift über die letzte Sitzung der Gemeindevertretung vom 30. 01. 1990, welche allen Gemeindevertretern zugestellt wurde, wird für genehmigt erklärt. zu Pkt. 3. Der Bürgermeister gibt folgende Berichte: a) Am 22.03.89 fand eine Forstfonds-Sitzung statt, wobei der Bau eines Güterweges auf die Voppa besprochen wurde. Der Forstfonds des Standes Montafon ist demnach am Bau dieses Güterweges interessiert, da hiedurch zumindest eine Verbesserung bei der Holzbringung aus diesem Gebiet erreicht wird. Der Stand Montafon erklärt sich prinzipiell bereit, hier Interessentenbeiträge zu übernehmen. b) Bei dieser Forstfonds-Sitzung wurde auch der Sturmschaden im Bereich Gargellen-Schmalzberg zur Sprache gebracht. Es liegen - dort ca. 300 - 500 fm Windwurfholz, welches dringend aufgearbeitet werden muß. Da es zweckmäßig wäre, in dieses Gebiet eine Forststraße zu errichten, findet in dieser Sache demnächst mit den Vertretern des Ausschlages Gargellen eine Begehung statt. c) Der Bürgermeister verliest eine Einladung des Österr. Informationsdienstes für Entwicklungspolitik an die Gemeindevertretung zu einem Diskussionsabend am 05.04.1990 im Hotel Illpark in Feldkirch. d) Die Entwicklung des Fremdenverkehrs in der lfd. Wintersaison hat der Schneelage entsprechend Einbußen gebracht. Im Jänner ca. -20 %, im Februar ca. -10 bis -20 %. e) Das Verfahren zur Verbauung der Tanafreidalawine wurde positiv abgeschlossen. Mit den Verbauungsmaßnahmen kann im Frühjahr 90 begonnen werden. f) Bezügl. Neubau einer Turnhalle in Gortipohl fand gemeinsam mit den Vertretern der Gemeinde Gaschurn eine Besprechung statt. Eine endgültige Zusage seitens der Gemeinde Gaschurn wurde für Ende März in Aussicht gestellt. Die Baukosten: ca. 30 Mill. S. g) Bei Fam. Haller wurde inzwischen div. Unrat beseitigt und dadurch ist eine leichte Verbesserung der Situation eingetreten. -3h) Dem geplanten Bauvorhaben der VOGEWOSI in St. Gallenkirch steht nichts mehr im Wege. Als erste Bauphase werden zwei Wohnhäuser mit 10 Wohnungen errichtet. Baubeginn: Frühjahr 1990. i) Der Gemeindearzt MedR. Dr. Buzmaniuk hat um eine Verlängerung des Gemeindearztvertrages um 3 Jahre angesucht, bis sein Sohn Peter die Gemeindearztpraxis übernehmen kann. Diesem Antrag hat der Gemeindevorstand in der Sitzung am 19.02.1990 im Sinne des Gemeindesanitätsgesetzes zugestimmt. zu Pkt. 4. a) Die Lieferung und das Versetzen von Schneebrücken im Zuge des Schutzwald-Sanierungsprojektes Hof wurden an die Fa. HTB-IMST vergeben (S 873. 000, -- netto) Es sind dies geschlossene Werke wie diese die Wildbach- und Lawinenverbauung auch verwendet. b) Die Lieferung und Montage von neuen Holz-Aluminium-Fenster im Schulhaus St. Gallenkirch wird an die Fa. Heinrich Manahl in Bludenz-Bings vergeben. (S 344.852, -) Ausführung mit Wärmeschutzisolierglas. c) Die Anschaffung eines Video-Gerätes für die Hauptschule Montafon wird auf Grund des Angebotes der Fa. Radio Lampert zum Preis von S 10.500, -- (incl. VPS) einst. beschlossen. d) Die Anschaffung von 7 Pers. -Computer und 2 PC für Lehrer und Direktion wurde gemeinsam mit den Hauptschulen Schruns-Dorf und Schruns-Grüt ausgeschrieben. Die Prüfung der Angebote erfolgte durch die Lehrerschaft. Die Lieferung dieser Geräte wurde an die Fa. Scheidbach zum Preis von S 269. 000, -- einst. vergeben. In diesem Preis sind ebenfalls 7 Drucker für Schüler und 2 Drucker für Lehrer und Direktion enthalten. Fa. Scheidbach gewährt überdies 2 Jahre volle Garantie. e) Die Lieferung und Montage eines Flügeltores für das neue Magazin im ehemaligen Kohlenlager der Volksschule St. Gallenkirch wird an die Fa. Karl Mangard vergeben. (S 20. 160, --). Neben dem Angebot der Fa. Roth & Co, Braz liegen keine weiteren Angebote vor. zu Pkt. 5. a) Das Übereinkommen zwischen den röm. -kath. Pfarrkirchen zum hl. Gallus in St. Gallenkirch, zum hl. Nikolaus in Gortipohl und zur hl. Magdalena in Gargellen betreffend die Übernahme der jeweil. Friedhöfe und den damit verbundenen Einrichtungen in die Verwaltung der Gemeinde wurde einstimmig beschlossen. b) Ebenso wurde die jeweilige Friedhofsordnung einstimmig beschlossen. c) Die Verordnung über die Festsetzung der Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe incl. Leichenhalle wurde wie folgt beschlossen: 1. Grabstättengebühr: für die Dauer eines Benützungsrechtes: 15 J. a) Einzelgräber S 1.000, -b) Doppel- u. Familiengräber S 2.000, -2. Verlängerungsgebühr: für die Dauer einer Verlängerung: 10 J. a) Einzelgräber S 700, -b) Doppel- und Familiengräber S 1.400, -- 3. Bestattungs- und Enterdigungsgebühr: Für das Öffnen und Schließen eines Grabes a) Grabtiefe 1 m (Kinder u. Urnen) S 1.000, -- -44. Aufbarungsgebühr: (Leichenhalle) für jede Aufbarung S 250, -- 5. Erhaltungskostenbeitrag pro Grabstätte jährlich: Einzelgräber Doppelgräber S 150, -S 200, -- zu Pkt. 6. Für die Errichtung einer Hofzufahrt (Schwarzhans Ida) wird im Sinne der Förderung landw. Zufahrten und Güterwege die Übernahme von 40 % der Gesamtkosten einstimmig beschlossen, vorausgesetzt, daß dieser Weg den öffentlichen Charakter einer Gemeindestraße erhält. zu Pkt. 7. Der Ankauf der Räumlichkeiten der RAIBA im Gemeindezentrum wird u. a. aus Gründen des Platzmangels im Gemeindeamt einstimmig beschlossen. Dieser Ankauf erscheint dringend geboten, wenn gleichzeitig die Räume des alten Verkehrsamtes (Drogerie) verkauft werden können. Der Kaufpreis beträgt ca. 4, 0 Mill. Schilling. Die von der RAIBA MONTAFON offerierte "Variante 4" der Zahlungsbedingungen (Fälligkeit: 01. 02. 1991) wird befürwortet. zu Pkt. 8. Der Verkauf der Räume des alten Verkehrsamtes im Gemeindezentrum wird in Anbetracht des Ankaufs der RAIBA-Räumlichkeiten beschlossen, da für eine Erweiterung des Gemeindeamtes die Räume der RAIBA im gleichen Stockwerk besser geeignet sind. Die Mittel aus diesem Verkauf (ca. 2, 0 Mill. Schilling) werden dringend zur Finanzierung für den Ankauf der RAIBA-Räume benötigt. zu Pkt. 9. a) Die Übernahme der Kosten für eine Telefaxgerät für den Verkehrsverein Gargellen (S 23. 862, -- incl. MWSt.) wird einstimm. beschlossen. b) Die Übernahme der Kosten für den Wanderführer des VV Gargellen für die Sommersaison 1989 (S 9. 200, --) wird ebenfalls einstimmig beschlossen. zu Pkt. 10. Die Übernahme der Bundesstraße in der Parzelle Mazeis (alte Straße von Tunnel-Portal Nord bis TunnelPortal Süd) als Gemeindestraße wird beschlossen. Die Sanierung der Mazeisbrücke muß jedoch durch die Bundesstraßenverwaltung erfolgen. zu Pkt. 11. Die Übernahme von Interessentenbeiträgen wird einstimm. beschlossen: a) für die notwendig gewordene Umzäunung der Aufforstungsflächen beim Lawinenschutzdamm Batmund; b) für eine Krediterhöhung beim Projekt Maurentobelverbauung zu Pkt. 12. Der Beschluß des Vbg. Landtages über ein Bienenzuchtgesetz wurde nicht für dringlich erachtet und unterliegt daher gem. Artikel 35 der Landesverfassung einer Volksabstimmung, welche jedoch einst. abgelehnt wird. -5zu Pkt. 13. Änderung des Flächenwidmungsplanes a) Die beantrage Umwidmung der Gp. 449/2 und Gp. 450/1 (Netzer Christine) von FreihalteflächeLandwirtschaftsgebiet in Baufläche-Wohngebiet wird einstimmig genehmigt. b) Dem Antrag der Umwidmung einer Teilfläche der Gp. 559/2 südl. der Bp. 167 in Gortipohl von Freihaltefläche-Landw. Gebiet in Baufläche-Wohngebiet wird entsprochen. (Wachter Marion) c) Dem Umwidmungsantrag der Gp. 1595 von derzeit landw. Freihaltefläche in Bauwohngebiet wird zugestimmt (Burger Armin). d) Nachdem auf Grund des Widmungsantrages auf Umwidmung der Gp. 4624/6 und Teilfläche aus der Gp. 4624/1 von Freihaltefläche-Landwirtschafts-Geb. in Baufläche-Wohngebiet bereits nach durchgeführter Begutachtung der Raumplanungsstelle ein positiv. Gutachten vorliegt, wird diesem Antrag entsprochen. (Bösch ML.) e) Für die Errichtung eines neuen Bauhofes auf Gp. 2187/1, 2189/2, 2188, 2190, 2191 ist die Umwidmung von Freihaltefläche-Landw. Gebit in Baufläche-Mischgebiet notwendig. Diese Umwidmung wird einstimmig befürwortet. f) Zum Widmungsantrag der Ganahl Rosa, St. Gallenkirch Nr. 35 a, hat die Raumplanungsstelle ein negatives Gutachten abgegeben. Nachdem jedoch zu einem früheren Zeitpunkt von Hr. Arch. Bohle ein positives Gutachten erstellt wurde, beharrt die Gemeindevertretung mit einstimmigem Beschluss auf Umwidmung einer Teilfläche der Gp. 2182 von Landw. Gebiet in Baufläche-Wohngebiet zu Pkt. 14. Allfälliges Eine Anfrage betreffend der geplanten Schulwart-Wohnung im Zuge des Neubaues der Turnhalle in Gortipohl wird beantwortet. Zum einen ergibt sich der Platz für diese Wohnung aus der Dachneigung. Zum anderen erfordert in Zukunft die Nutzung der Turnhalle am Abend durch verschiedene Vereine eine ständige Betreuung, wobei gerade diese Wohnung einmal von Vorteil sein könnte. Bezüglich einer Anfrage betreffend das Verkehrskonzept appelliert Bgm. Rudigier an alle Gemeindevertreter, den eingeschlagenen Weg, das vorliegende Verkehrskonzept einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen und gemeinsam mit dem Bürger zu diskutieren, fortzusetzen. Schwerpunkt dieses Verkehrskonzeptes ist vorerst die Lösung der Verkehrsprobleme im Ortszentrum von St. Gallenkirch, speziell auch während der Wintersaison. Zum Abschluss dieser Gemeindevertretungsperiode bedankt sich Bgm. Fritz Rudigier bei allen Fraktionen für die stets gute Zusammenarbeit aller Gemeindevertreter, Ausschußmitglieder und Ersatzleute. Ende der Sitzung: 22.45 Uhr Tag der Kundmachung: 27.03.1990 [Unterschrift des Schriftführers und des Bürgermeisters]