19930504_GVE029

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Letzte Änderung 05.06.2021, 17:02
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1993-05-04
Erscheinungsdatum 1993-05-04
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Inhalt des Dokuments

-0Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch St. Gallenkirch, am 23.04.93 Ladung und Kundmachung zur 29. Sitzung der Gemeindevertretung am Dienstag, den 04.05.1993 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St. Gallenkirch TAGESORDNUNG: 01. Eröffnung 02. Genehmigung der letzten Niederschrift 03. Berichte 04. Grundtausch und Widmung Fa. FLEIGA 05. Antrag auf Übernahme des Güterweges Schattenort 06. Verlegung von Wasserleitungsrohren im Zuge der Telefonkabelverlegung 07. Verlegung des öffentl. Weges Gp. 4692/1 08. Ansuchen Fa. Tschofen - Betreibung der Bauschuttdeponie 09. Volksabstimmung zu Landesgesetzen 10. Einräumung eines Baurechtes - Stand Montafon 11.) Beschlußfassung - Gemeindearztvertrag 12.) Allfälliges Die Sitzung ist öffentlich. Entschuldigungen sind unverzüglich (spätestens bei Sitzungsbeginn) unter Angabe des Hinderungsgrundes dem Gefertigten bekanntzugeben. Ergeht an: 1. alle Mandatare 2. die Amtstafel zum Anschlagen Der Bürgermeister a) Schreiben BH Bludenz v. 05.04.1993 b) Baurechtsvertrag mit Erläuterung c) Muster Gemeindearztvertrag d) Aufstellung über Gebühren und Tarife aller Montafoner Gemeinden -1Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch St. Gallenkirch, am 05.05.93 Niederschrift über die am Dienstag, den 04.05.1993 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St. Gallenkirch stattgefundene 29. Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch TAGESORDNUNG 01) Eröffnung 02) Genehmigung der letzten Niederschrift 03) Berichte 04) Grundtausch und Umwidmung Fa. FLEIGA 05) Antrag auf Übernahme des Güterweges Schattenort 06) Verlegung von Wasserleitungsrohren im Zuge der Verlegung eines Fernmeldekabels in Galgenul 07) Verlegung des öffentl. Weges Gp. 4692/1 (Innerziggam) 08) Ansuchen der Fa. Tschofen Heinrich, Partenen - Betreibung einer Bauschuttdeponie 09) Volksabstimmung zu Landesgesetzen 10) Einräumung eines Baurechtes - Stand Montafon 11) Beschlußfassung Gemeindearztvertrag 12) Vergabe der Errichtung Gehsteig Galgenul 13) Allfälliges Anwesend: Bgm. Fritz Rudigier, die Gemeinderäte Walter Rudigier, Willi Berger und Alois Bitschnau, sowie 14 Gemeindevertreter bzw. Ersatzleute, und zwar Wolfgang Mangard, Willi Pollhammer, Roland Saur, Günther Tschofen, Erich Scheidl, Leopold Stocker, Franz Mathies, Quido?? Netzer, Siegfried Weiler, Ernst Zauser, Hans-Karl Rhomberg, Otmar Tschofen, Erwin Lorenzin und Imelda Netzer; Guntram Juen als Schriftführer; Entschuld. Manfred Fiel, Renate Wurzinger, Wolfgang Bösch u. Artur Mangard; Die Tagesordnung wird gem. § 41 (3) mit Zustimmung aller Anwesenden erweitert. Punkt 12) wird neu in die Tagesordnung aufgenommen. Erledigung: zu 1) Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß sämtliche Gemeindevertreter unter Bekanntgabe der Tagesordnung ordnungsgemäß zur Sitzung geladen wurden. Die Beschlußfähigkeit gem. § 43 ist gegeben. zu 2) Über Antrag des Vorsitzenden wird die allen zugegangene Niederschrift über die letzte Sitzung der Gemeindevertretung vom 09.03.1993 einstimmig genehmigt. -2zu 3) Berichte a) Bekanntlich ist der Gemeindearzt, MR Dr. Ostap Buzmaniuk per 01.04.1993 in den wohlverdienten Ruhestand getreten. Der Bürgermeister bedankt sich im Namen aller Mandatare für seine großen Verdienste zum Wohle der Bevölkerung in seiner langjährigen Tätigkeit. Ebenso ist der langjährige Gemeindesekretär Josef Zugg aus gesundheitlichen Gründen in den vorzeitigen Ruhestand getreten. Auch ihm wird Dank und Anerkennung ausgesprochen. Aus diesem Grund soll zu gegebener Zeit eine offizielle Verabschiedung der Genannten im Beisein der Mandatare stattfinden, wo die Verdienste dieser Herren entsprechend gewürdigt werden sollen. b) Am Samstag, den 27.03.1993 hat wieder das traditionelle Frühjahrskonzert der Bürgermusik St. Gallenkirch stattgefunden, welches nicht nur durch guten Besuch, sondern vor allem von hohem Niveau gekennzeichnet war. Der Bürgermeister spricht allen Musikanten den Dank für die unermüdliche Probenarbeit aus, welche schließlich Voraussetzung für ein gutes Gelingen jeder Aufführung ist. c) Im Bereich Hof und Gortniel hat mit der Forstbehörde im Beisein der Mitglieder des Jagdausschusses und der Jagdorgane wieder eine Begehung stattgefunden. Demnach sind die Neuaufforstungen durch Wildverbiss sehr stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Nachdem unter diesen Voraussetzungen für weitere Verbauungs- und Sicherungsmaßnahmen keine öffentlichen Förderungsmittel mehr bewilligt werden bzw. die Fortführung des Schutzwaldsanierungsprojektes Hof bereits eingestellt wurde, müssen entsprechende Maßnahmen gesetzt werden. Vorerst wird im Jagdausschuß darüber zu beraten sein und in Folge soll eine gemeinsame Begehung der angesprochenen Gebiete mit allen Mandataren stattfinden. In diesem Zuge bittet der Bürgermeister alle Gemeindevertreter jetzt schon geschlossen an dieser Begehung teilzunehmen, um sich von der tatsächlichen Situation ein Bild zu machen. d) Im weiteren berichtet der Vorsitzende von Schwierigkeiten beim Eggaweg. Demnach wird der Eggaweg teilweise von Anrainern eingeengt und verschmälert, was nicht nur das Befahren mit LKW unmöglich macht, sondern auch der Feuerwehr mit deren Fahrzeugen das Erreichen der Parzelle Egga verwehrt. Außerdem wird die Schneeräumung komplett in Frage gestellt, da unter diesen Umständen niemand mehr bereit ist, die Schneeräumung durchzuführen. Es ist beabsichtigt, daß der Gemeindevorstand und Wegeausschuß mit denjenigen Anrainern Gespräche führt, welche die Schwierigkeiten verursachen. Notfalls muß ein entsprechender Bescheid erlassen werden. e) Bei den Umbauarbeiten im Kindergarten Gortipohl sind Mehrkosten zu erwarten, u. zw. durch den nicht vorgesehenen Einbau einer Trittschallisolierung sowie auch durch die notwendig gewordene Verlegung des Stromverteilerkastens. Diese Mehrkosten belaufen sich auf ca. S 180.000, --. Die vorgenannten Berichte werden zur Diskussion gestellt. Dabei wird zum Ausdruck gebracht, daß der Zustand beim Eggaweg schon aus Sicherheitsgründen nicht länger tragbar ist und es wird an die Mandatare appelliert, entsprechende Maßnahmen zu setzen. -3Weiters wird die der Ladung beigefügte Aufstellung über die Gemeindeabgaben aller Montafoner Gemeinden kurz zur Sprache gebracht. zu 4) Da sich hinsichtlich der geplanten Zufahrt zur Parzelle Hof eine Einigung mit dem betroffenen Grundbesitzer, Fa. FLEIGA, abzeichnet, stimmt die Gemeindevertretung grundsätzlich dem Grundtausch mit der Fa. FLEIGA zu. Demnach sollen talaus der neuen Mazeisbrücke die Manipulationsflächen aufgehoben und diese talein verlagert werden. Dadurch wird nicht nur die Möglichkeit der Errichtung einer Zufahrt zur Parzelle Hof geschaffen, sondern auch die Anrainer im Mazeis von den Lärmbelästigungen eines Kiesumschlagplatzes weitgehend entlastet. Entsprechende Details sollen noch ausgearbeitet werden. Mit dem vorgesehenen Grundtausch und der damit verbundenen Betriebsansiedelung der Fa. FLEIGA sollen aber auch gleichzeitig alle steuerlichen Möglichkeiten zugunsten der Gemeinde St. Gallenkirch ausgeschöpft werden. Nachdem mittlerweile für das Vorhaben der Fa. FLEIGA positive Gutachten vorliegen, wird der beantragen Umwidmung in Sonderfläche ebenfalls entsprochen, was zur Erteilung eines Bescheides eine formale Voraussetzung ist. Zu 5) Dem Antrag der Güterweggenossenschaft Gortipohl-Schattenort auf Übernahme der Güterweganlage als öffentliche Gemeindestraße wird nach eingehender Diskussion einstimmig entsprochen. Dadurch sollen ständig auftretende Schwierigkeiten unter den Anrainern künftig vermieden werden. Einer evt. Grundablöse kann aus Präjudizgründen nicht zugestimmt werden. Dieser Beschluß rechtfertigt sich hauptsächlich dadurch, weil mit dieser Weganlage größtenteils ganzjährig bewohnte Anwesen erschlossen sind. Dem Gastgewerbebetrieb, welcher Verursacher der zuletzt aufgetretenen Schwierigkeiten war, soll die entsprechende Kostenbeteiligung vorgeschrieben werden. Zu 6) Dem gleichzeitigen Einbau von Wasserleitungsrohren im Bereich Galgenul (vom Suggadin bis zum Schwimmbad) im Zuge der Verlegung eines Fernmeldekabels von Schruns nach Gaschurn wird einheitlich zugestimmt. Damit soll vermieden werden, daß im kommenden Jahr nicht noch einmal dieselbe Trasse aufgegraben werden muß. zu 7) Der beantragten Verlegung des öffentlichen Weges Gp. 4692/1 im Zuge des Bauvorhabens Richard Burger wird einstimmig entsprochen. Ein Teil dieser Wegparzelle soll an die südliche Grenze des öffentlichen Weges Gp. 4690 in einer Breite von einem Meter, beginnend bei der Gp. 4689 (Montielweg) bis zur Gp. 1393/2 verlegt werden. Dadurch entsteht eine Zufahrtsmöglichkeit zum Haus Nr. 228. Die entsprechenden Bedingungen wurden bereits ausgehandelt und mittels einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen den betroffenen Grundbesitzern während der Bauverhandlung am 15.05.1993 festgelegt. zu 8) Das Ansuchen der Fa. Heinrich TSCHOFEN, Partenen, die Bauschuttdeponie Valatscha zu betreiben, wird eingehend diskutiert. Grundsätzlich steht die -4Gemeindevertretung diesem Vorschlag positiv gegenüber, wenn dadurch ein geordneter Betrieb gewährleistet wird. Entsprechende Bedingungen sollen in einem Betreibervertrag festgehalten werden, welcher vom Gemeindevorstand auszuhandeln wäre. Unerwünschte Manipulationen und Lärmbelästigungen sollen vermieden werden. In erster Linie soll die Abgabe von Bauschutt und Aushubmaterial auf der bestehenden Deponie nur für den Bereich der Gemeinde St. Gallenkirch beschränkt werden. Auch die zeitliche Begrenzung wird ins Auge gefaßt, vorausgesetzt die BH Bludenz verlängert die bis 31.12.1993 befristete Genehmigung. zu 9) Zu folgenden Landesgesetzen wird keine Volksabstimmung verlangt: a) Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes b) Gesetz über eine Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes c) Gesetz über eine Änderung des Raumplanungsgesetzes d) Gesetz über eine Änderung des Jagdgesetzes e) Gesetz über eine Änderung des Jagdabgabegesetzes f) Gesetz über eine Änderung des Landes-Personalvertretungsgesetzes zu 10) Nachdem der Stand Montafon beabsichtigt, im Zuge der Neuerrichtung eines Bauhofes der Gemeinde St. Gallenkirch durch einen Anbau an das geplante Bauvorhaben ebenfalls eine Garage zur Unterbringung von Werkzeugen und Geräten sowie Büro mit WC-Anlagen als Stützpunkt für das Betriebspersonal in St. Gallenkirch zu errichten, wird die Einräumung eines Baurechtes mittels Baurechtsvertrag erforderlich. Dieses Baurecht ist Voraussetzung für die Baugenehmigung durch die BH Bludenz. Finanziell soll die Gemeinde anhand eines sogenannten Baurechtszinses, welcher noch zu ermitteln ist, entschädigt werden (Jahreszins). Auch hier wird angeregt, daß die steuerlichen Möglichkeiten zugunsten der Gemeinde voll ausgeschöpft werden. Zu 11) Der allen Gemeindevertretern mit der Ladung zur Sitzung zugegangene Entwurf zum Gemeindearztvertrag mit dem seit 01.04.1993 bestellten Gemeindearzt Dr. Peter Buzmaniuk wird nach eingehender Diskussion einstimmig genehmigt. zu 12) Für die Errichtung des geplanten Gehsteiges im Bereich Galgenul, vom Hnr. 123 bis Hnr. 129 a, wurden aufgrund der Ausschreibung folgende Offerte abgegeben: a) Fa. Otto Rinderer, Bludenz b) Fa. Wilhelm & Mayer, Götzis c) Fa. Hitli & Jehle, Feldkirch 574.242, -- ohne USt. 664.887, 40 ohne USt. 723.400, -- ohne USt. Der Auftrag wird an den Billigstbieter, Fa. Rinderer vergeben. Zu 13) Allfälliges Eine Anfrage bzgl. Lärmbelästigung durch einen Heulüfter in Gortipohl wird beantwortet. Auf Grund der Lärmmessungen müssen vom Besitzer entsprechende Maßnahmen zur Schalldämmung vorgenommen werden. -5- Die Entfernung eines Baukranes in Gortipohl, welcher das Landschaftsbild stört, wird urgiert. Es wird das Anbringen von Schlössern bei den Radwegschranken angeregt, nachdem auf Teilstücken des Radweges bereits wieder unbefugter Autoverkehr festzustellen ist. ENDE der Sitzung: 22.20 Uhr [Unterschrift des Schriftführers und des Vorsitzenden]