20190129_GVE033

Dateigröße 1.01 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 05.06.2021, 17:08
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 2019-01-29
Erscheinungsdatum 2019-01-29
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Syntax Warning: Invalid number of shared object groups Tel.:+43 (0)5557/6205 Fax: +43 (0)5557/2170 Email: gemeindeamt(Sst.gallenkirch.at Gemeindest. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch St. Gallenkirch, 04.02.2019 Niederschrift über die am Dienstag, den 29.01.2019, um 20:00 Uhr stattgefundene 33. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch. Anwesend: Von der Liste Parteifreie Bürger und SPÖ Bgm. Josef Lechthaler (Vorsitzender), Vize-Bgm. Alexander Kasper (gleichzeitig Schriftführer), GR Irma Rudigier, GR Martin Kleboth, Norbert Marent, Mag? Sonja Wachter, Johannes Felder, Peter Lentsch, Franz Dönz, Alois Bitschnau, Johannes Sturm, Ing. Hansjörg Schwarz; Von der Liste Volkspartei und Unabhängige GR Mag. Daniel Fritz, Hubert Biermeier, Hermann Stocker, Anton Feichtner, Marietta Fiel, Nadine Saler, Wilfried Berger, Werner Maier; Entschuldigt: GR Paul Einsiedler, Herwig Schallner, Gabi Juen; Tagesordnung: 01. 02. 03. 04. 05. 06. 07. 08. 09. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Genehmigung der letzten Niederschrift vom 20.12.2018 Beratung und Beschlussfassung über das vorliegende Teil-REK Garfrescha Änderung des Flächenwidmungsplanes: a) Grafenauer Matthias, St. Gallenkirch b) Hotel Mateera, Gargellen c) Simon und Kathrin Lorenzin, Garfrescha (nachträglich auf der TO) d) Johannes und Barbara Felder, Garfrescha (nachträglich auf der TO) e) Restaurant Brunellawirt, Garfrescha (nachträglich auf der TO) Kanalkataster Gebiet West-Vergabe von Kanaldienstleistungen Namhaftmachung von Mitgliedern: a) Regionale Arbeitsgruppe regREK b) Ausschuss Genossenschaftsjagd Stock II c) Bau- und Raumplanungsausschuss d) GWG Gweil - St. Gallenkirch Anträge auf eine Genehmigung gern. § 16 Abs. 4 lit. c a) Ganahl Oskar, Schruns Alpine Lodge-Resort Montafon, Vergalden - Zustimmung zur Unterbauung von öffentlichem Gut Änderung von Landesgesetzen: a) Änderung des Gemeindegesetzes b) Änderung des Gesetzes über Betreiberpflichten zum Schutz der Umwelt c) Verfassungsgesetz über eine Änderung der Landesverfassung Seite 1 10. 11. Berichte des Bürgermeisters Allfälliges zu Pkt. 01 Bgm. Josef Lechthaler eröffnet um 20:00 Uhr die heutige Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Anschließend erfolgt die Angelobung von Ersatzmitglied Hermann Stocker, der heute zum ersten Mal an einer Sitzung der Gemeindevertretung teilnimmt. Gem. § 41 Abs. 3 GG wird vom Vorsitzenden beantragt, folgende Tagesordnungspunkte nachträglich auf die Tagesordnung zu nehmen: 04. c) - e) Änderung des Flächenwidmungsplanes - Beschlussfassung Auflageverfahren c) Simon und Kathrin Lorenzin, Garfrescha d) Johannes und Barbara Felder, Garfrescha e) Restaurant Brunella, Garfrescha Die Gemeindevertretung beschließt schließlich einstimmig die nachträgliche Aufnahme dieser Punkte auf die heutige Tagesordnung. zu Pkt. 02 Das Protokoll über die Gemeindevertretungssitzung vom 20.12.2018 wird auf Wunsch von Anton Feichtner noch geringfügig abgeändert. Nach dieser Korrektur erfolgt mit einstimmigem Beschluss die Genehmigung der vorliegenden Niederschrift. zu Pkt. 03 Der Vorsitzende erläutert der Gemeindevertretung den schriftlichen Bericht vom Planungsbüro stadtland. In der Zeit vom 27.12.2018 - 27.01.2019 erfolgte das Auflageverfahren über den vorliegenden Abänderungsentwurf mit Stand vom 30.11.2018. Herr DI Ulrich Grasmugg von der Raumplanungsstelle des Landes spricht sich gegen die Ausweitung des Siedlungsweilers aus. Dies könne aus seiner Sicht nicht befürwortet werden. Der Vorsitzende erläutert dazu, dass diese Ausweitung ganz klar der Wunsch dieses Gremiums war. Zudem hat die Raumplanungsabteilung vor der Novellierung des Raumplanungsgesetzes lediglich die Aufgabe, eine Stellungnahme abzugeben. Eine Genehmigung ist erst nach Inkrafttreten der neuen Novelle notwendig. Herr Ernst Tschofen hat im Auftrag seiner Schwester Lotte Maier angeregt, man möge die rot dargestellte Siedlungsgrenze zwischen den beiden Siedlungsweilern entlang dem grün dargestellten siedlungsgliedernden Grünzugverlaufen lassen. Der Vorsitzende erläutert, dass das vorliegende REK in diesem Bereich immer schon so geplant war. Nun nach einer nochmaligen Auflage dies zu beinspruchen sei sehr fragwürdig. Seite 2 Als wichtigstes Argument aber für die Belassung des Bereichs laut Entwurf ist, dass dort eine Skipiste ist. Beschlussfassung: Das Teil-REK Garfrescha wird einstimmig von der Gemeindevertretung beschlossen. zu Pkt. 04 a) Grafenauer Matthias, St. Gallenkirch Im Jahre 2012 hat die Grundbesitzerin Anna Grafenauer den Antrag auf Umwidmung einer Teilfläche der GST-Nr. 1119/1 von Freifläche Freihaltegebiet in Baufläche Wohngebiet gestellt. Der Grund dafür war der Bauwunsch ihrer Tochter. Das Grundstück liegt im Innerziggam am Ende des Montielweges. Es ist großteils als Freifläche Freihaltegebiet gewidmet. Im Bereich des bestehenden Wohnhauses auf der Bauparzelle .337 besteht eine Bauflächenwidmung. Das Grundstück wird im Norden von Wald begrenzt. Östlich, südlich und westlich wird es von landwirtschaftlichen Flächen umgeben, die aufgrund der roten Gefahrenzone als Freifläche Freihaltegebiet gewidmet sind. Seitens der Wildbach- und Lawinenverbauung liegt ein Gutachten vom 08.01.2013 vor, welches besagt, dass die geplante Widmung zur Gänze in der gelben Gefahrenzone zu liegen kommt. Daher besteht aus Sicht des Wildbach- und lawinentechnischen Sachverständigen kein Einwand gegen die Umwidmung. Es sind bei künftigen Bauvorhaben jedoch Objektschutzmaßnahmen bzw. Auflagen erforderlich. Eine Baulandwidmung zur Errichtung eines Gebäudes im gegenständlichen Bereich ist mit den allgemeinen Raumplanungszielen vereinbar und kann daher aus raum- und landschaftsplanerischer Sicht befürwortet werden. Das östlich angrenzende und bestehende Wohngebäude soll in dem Zuge auch widmungstechnisch saniert und in das Bauland integriert werden. Zusätzlich wird der durch das Gelände verlaufende Wanderweg widmungstechnisch durch Darstellung abgesichert. Aufgrund der bestehenden Gebäude sind Erschließung sowie technische Infrastrukturen (Ver- und Entsorgung) vorhanden. Eine schriftliche Zusage der Wassergenossenschaft Ober/Innerziggam für den Anschluss an das Trinkwasserleitungsnetz muss jedoch noch eingebracht werden. Die Antragsstellerin hatte diese Zusage damals nicht eingebracht und sich nach der damaligen Gemeindevertretungssitzung nach einem anderen Bauplatz umgesehen. Mittlerweile möchte jedoch an dieser Stelle der Bruder der damaligen Antragsstellerin ein Wohnhaus errichten. Der Antrag auf Umwidmung wurde von Matthias Grafenauer am 12.11.2018 eingebracht. Es gibt zwischenzeitlich auch eine Zusage der Wassergenossenschaft Ober-/Innerziggam mit Datum vom 22.11.2018. Aus raumplanungsfachlicher Sicht hat sich in der Zwischenzeit nichts geändert. Seite 3 Beschlussfassung: Betroffene GST. 1119/1 1119/1 1119/2 Widmung alt GST. Widmung neu GST. BW BW1 FF BW1 FF BW1 Fläche 0, 40m2 1017, 30m2 478, 40m2 Widmung alt Widmung neu Gesamtfläche pro Widmung BW BW1 0, 40m2 FF BW1 1495, 70m2 Ersichtlichmachung des Wanderweges auf den Gp. 1636, 1635, 1118, 1119/1, 1129, 1127 und 1115. Die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes wird einstimmig genehmigt. b) Hotel Mateera, Gargellen Mit Schreiben vom 26.11.2018 hat Herr Mag. Hubert Schwärzler den Antrag auf Umwidmung der GST-Nr. 4548/8 von Freifläche Landwirtschaftsgebiet und Freifläche Freihaltegebiet in Baufläche Wohngebiet gestellt. Er möchte neben dem bestehenden Hotel Mateera ein Appartementhaus errichten. Besitzer des Grundstückes ist die Mateera GmbH, vertreten durch Herrn Mag. Hubert Schwärzler. Das Grundstück liegt im Ortsteil Gargellen und ist direkt über die L192 verkehrstechnisch erschlossen. Das Grundstück ist mehrheitlich als FL und ein kleiner Teil als FF gewidmet. Das Grundstück liegt It. Gefahrenzonenplan der Gemeinde St. Gallenkirch in der gelben Gefahrenzone der Rongg- und Röbitobellawine. Das Grundstück grenzt östlich an die L192 Gargellnerstraße. Das südliche und westliche Grundstück ist als Baufläche Wohngebiet gewidmet und bereits bebaut. Nördlich gibt es keine Bebauung und das Grundstück ist aufgrund der Gefahrenzone als Freifläche Freihaltegebiet gewidmet. Das Baugrundstück ist bzw. kann an das öffentliche Trinkwassernetz und an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden. Aus raumplanungsfachlicher Sicht ist die Umwidmung eine Weiterentwicklung der bestehenden Siedlungsstruktur. Die Umwidmung bei den umliegenden Grundstücken sind teilweise eine Bereinigung an bestehende Grundgrenzen, eine Angleichung an die Gefahrenzone und teilweise eine Richtigstellung an den Baubestand. Eine Anrainerverständigung wurde durchgeführt. Es liegen keine negativen Stellungnahmen vor. Beschlussfassung: Betroffene GST. 4546/1 4546/1 4546/1 4548/10 4548/10 Widmung alt GST. Widmung neu GST. FF FL FF FS FS FF FF FS FS FF Seite 4 Fläche 257, 20m2 12, 00m2 24, 50m2 25, 10m2 5, 90m2 4548/11 4548/11 4548/7 4548/8 4548/8 4548/8 4548/9 4636/1 4636/1 4636/1 Widmung alt FF FF FF FL FL FS FL BW BW BW BW BW BW FL FL FF FF FL FF FF FF FL FF FF FF FL 10, 70m2 74, 10m2 15, 10m2 2, 70m2 102, 50m2 358, 60m2 28, 60m2 525, 70m2 513, 90m2 8, 80m2 Gesamtfläche pro Widmun 148, 90m2 1307, 50m2 37, 20m2 432, 70m2 8, 80m2 30, 40m2 Widmung neu BW FL FS BW FF FF c) Simon Lorenzin, Garfrescha d) Johannes Felder, Garfrescha e) Gasthof Brunella Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig das einmonatige Auflageverfahren für die Tagesordnungspunkte c) - e). Zum Punkt d) enthält sich Johannes Felder wegen Befangenheit seiner Stimme. Die Überarbeitung des Bebauungsplanes auf Garfrescha ist ebenfalls vorgesehen. Der Bürgermeister schlägt vor, dass das Thema Bebauungsplan in der nächsten Sitzung des Bauund Raumplanungsausschusses behandelt werden soll. Dies wird von der Gemeindevertretung einstimmig befürwortet. zu Pkt. 05 Die Firma Wasserplan hat die Ausführung von Kanaldienstleistungen im Rahmen des Projektes Kanalkataster Gebiet West ausgeschrieben. Es liegen folgende Angebote vor: Fa. Fetzel GmbH, 6824 Schlins KWSGmbH, 6840 Götzis Helbok Kanal.Services, 6890 Lustenau € 448.514, 50 netto €457.134, 00 netto € 466.194, 00 netto Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Auftragsvergaben für die notwendigen Kanaldienstleistungen an den Bestbieter, die Fa. Fetzel GmbH, zum Preis von € 448.514, 50 netto. Der Vorsitzende begrüßt die Vergabe an die Fa. Fetzel, da diese bereits das Gebiet Ost sehr zufriedenstellend abgewickelt haben. Seite 5 zu Pkt. 06 Namhaftmachung von Mitgliedern: a) Regionale Arbeitsgruppe regREK Bgm. Josef Lechthaler, Vize-Bgm. Alexander Kasper, Alois Bitschnau, Mag. Daniel Fritz; b) Ausschuss Genossenschaftsjagd Stock II Bgm. Josef Lechthaler c) Bau- und Raumplanungsausschuss Nach dem Verzicht von Ing. Hansjörg Schwarz wird das bisherige Ersatzmitglied Norbert Marent dafür vorgeschlagen. Franz Dönz würde als zukünftiges Ersatzmitglied in diesem Gremium zur Verfügung stehen. d) GWG Gweil-St. Gallenkirch Bürgermeister Josef Lechthaler wäre It. eigenen Angaben bereit, diese Funktion zu übernehmen. Es gibt seitens der Gemeindevertretung keine Gegenvorschläge. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Besetzung der angeführten Gremien mit den vorgeschlagenen Personen. Alle Gemeindevertreter und Ersatzmitglieder enthalten sich wegen Befangenheit ihrer Stimme, wo es bei den Neubesetzungen um die jeweils eigene Person geht. zu Pkt. 07 Antrag auf eine Genehmigung gern. § 16 Abs. 4 lit. c a) Ganahl Oskar, Schruns Die Ganahl Holding GmbH & Co KG plant die Realisierung einer Ferienwohnanlage in Vergalden. Das Projekt umfasst vier getrennte Baukörper in einer Maßstäblichkeit, die sich in das bestehende Ortsbild homogen einfügen soll. Die Giebelrichtung ist gleich und entsprechend den umliegenden Gebäuden ausgerichtet. Die Anlage würde aus 12 Wohnungen mit einer Wohnnutzfläche zwischen 49 m2 und 76 m2 bestehen, welche als gewerblich genutzte Ferienwohnungen an wechselnde Gäste vermietet werden. Die Vermietung soll von einem eigenen Betreiber bzw. einer Betreibergesellschaft durchgeführt und abgewickelt werden. Das Projekt soll zum einen über Eigenmittel und zum anderen über Banken fremdfinanziert werden. Um eine ausreichende Eigenmittelquote zu erreichen wird nun beantragt, für zwei der insgesamt 12 Wohnungen die Genehmigung zur Nutzung als Ferienwohnung zu erhalten. Innerhalb der Gemeindevertretung entsteht eine rege Diskussion zum Thema 10 %Regelung, welche im § 16 Abs. 4 lit. c RPG enthalten ist. Seite 6 GR Irma Rudigier hat große Bedenken im Hinblick auf dieses und auch auf zukünftige Projekte. GR Mag. Daniel Fritz teilt die Bedenken ebenfalls voll und ganz bei den InvestorenWohnungen (buy to let-Modell). Die 10 %-Möglichkeit käme ja vielleicht auch dem einen oder anderen heimischen Betrieb zu Gute. Hermann Stocker vertritt die Meinung, dass es dadurch lediglich zu einer Gewinnmaximierung für den Antragsteller kommt. Alois Bitschnau spricht den großen Anteil an bereits gewidmeten Flächen an. Hier entsteht ein großer Druck für Projekte. GR Mag. Daniel Fritz meint, die Gemeinde St. Gallenkirch soll bei Montafon Tourismus einfordern, dass verschiedene Talschaftskennzahlen der Gemeindevertretung zur Verfügung gestellt werden, welche die Zahl an derzeitigen Gästebetten und den zukünftigen Bedarf erläutern. Norbert Marent stellt die Frage, ob nach dem Herabsetzen auf 0 %, dann auch einem heimischen Betrieb dies untersagt werden muss. Im Hinblick auf die Gleichbehandlung wäre sicherlich davon auszugehen. Vizebürgermeister Alexander Kasper sieht eine große Verantwortung bei der Gemeindevertretung, wenn es sich um die zukünftige Widmung von touristischen Projekten handelt. Im Zuge des Widmungsverfahrens gelte es Rahmenbedingungen zu schaffen (evt. mittels Vertragsraumplanung), welche bestmögliche Sicherstellungen gewährleisten sollen. Bei bereits gewidmeten Flächen sind die Möglichkeiten deutlich geringer. Generell bestehen in der Gemeinde auch gewisse Befürchtungen, ob und inwieweit in der Zukunft die vorhandene Bausubstanz bei derartigen Projekten auf Schuss gehalten wird. Daniel Fritz nennt das Beispiel Spanien, wo noch verbleibende Mitbesitzer angeblich gesetzlich verpflichtet werden können, das Projekt baulich zu erhalten. Die Gemeindevertretung spricht sich einstimmig gegen die beantragte 10 %-Regelung aus und beauftragt den Bau- und Raumplanungsausschuss sich generell dieser Sache zu widmen und der Gemeindevertretung in der Folge eine Empfehlung abzugeben. zu Pkt. 08 Im Rahmen des Bauprojektes Alpine Lodge-Resort Montafon im Ortsteil Vergalden in Gargellen ist vorgesehen, eine Teilfläche der GST-Nr. 4629 (Öffentliches Gut) zu unterbauen. Weiters bedarf es noch einer Änderung des Flächenwidmungsplanes für eine noch fehlende Restfläche. Diesbezüglich bedarf es einer Genehmigung durch die Gemeindevertretung. Für die Erteilung einer Abstandsnachsicht ist dann noch der Gemeindevorstand zuständig. Eine ganz wesentliche Forderung der Gemeinde muss auf jeden Fall die Realisierung der projektierten Skiüberfahrt sein, so die einhellige Meinung der Gemeindevertretung. GR Mag. Daniel Fritz würde sich wünschen, dass diese drei offenen Punkte erst dann genehmigt werden, wenn das Thema Skiüberfahrt geklärt ist. Seite 7 Alois Bitschnau weist darauf hin, dass offene Fragen wie die zukünftige Schneeablagerung etc. auch geklärt sein muss. Dieser Tagesordnungspunkt wird somit einstimmig vertagt. zu Pkt. 09 Stellungnahme zur geplanten Änderung von Landesgesetzen: a) b) c) Änderung des Gemeindegesetzes Änderung des Gesetzes über Betreiberpflichten zum Schutz der Umwelt Verfassungsgesetz über eine Änderung der Landesverfassung Die Gemeindevertretung verlangt einstimmig keine Abhaltung einer Volksabstimmung für die vorliegenden Änderungen von Landesgesetzen. zu Pkt. 10 Berichte des Bürgermeisters Am Freitag, den 21. Dezember fanden die Sitzungen der Schulerhalterverbände für das Poly Montafon und das HPSZ in Vandans statt. Zudem wurde die Sitzung für den Standesamtsund Staatsbürgerschaftsverband abgehalten. Am 07. Jänner fand die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe Schlachthaus statt. Ein erster Entwurf des Architekten Burglechner wurde eingehend diskutiert. Nach einer Kostenschätzung soll der Entwurf mit den Genehmigungsbehörden besprochen werden. Von Sonntag, 13. Jänner bis Dienstag, 15. Jänner waren die L192, Gargellner Straße sowie die L188, Montafoner Straße für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Dank an die Lawinenkommissionen für die sehr verantwortungsvolle Arbeit! Der Vorsitzende berichtet kurz über den notwendigen Einsatz der Feuerwehr und der Bergrettung im Chalet Resort in Galgenul. Am 18. Jänner fand die offizielle Eröffnung der Jöchle Bahn im Schigebiet Nova der Silvretta Montafon statt. Am selben Abend hielt die Ortsfeuerwehr Gortipohl ihre Jahreshauptversammlung im Hotel Silvretta ab. Kommandant Simon Kasper wurde einstimmig wiedergewählt. KommandantStellvertreter Bernd Netzer gibt an Thorsten Schöllhorn ab. Die Feuerwehr konnte auf ein erfolgreiches Jahr, auch dank der aktiven Jugendfeuerwehr, zurückblicken. Am 22. Jänner fand die 42. Standessitzung statt. Es wurde vor allem die Vergabe der externen Begleitung für das regionale, räumliche Entwicklungskonzept (regREK) an die Firmen Rosinak & Partner sowie stadtland beschlossen. Seite 8 Am 23. Jänner fand abends die erste Grundverkehrs-Ortskommissionssitzung im Jahr 2019 statt. Am 25. Jänner fand die Frauen-Berg-Gaudi im Schigebiet Gargellen statt. Die Veranstaltung war trotz Kälte ein großer Erfolg. Heute Dienstag, fand ein weiteres Treffen mit der Familie Vergud bezüglich dem Innergantweg statt. RA Dr. Müller vertritt die Familie nunmehr. Es zeichnet sich ein Lösungsweg ab. Zum Thema Zweitwohnsitzabgabe sind nun die weiteren Gemeinden aus dem Montafon nachgezogen und haben die Maisäßbesitzer informiert. In St. Gallenkirch werden in Kürze alle umfangreich mit einem Schreiben informiert. Die Zweitwohnsitzabgabe ist erst mit gültigen Novelle im Laufe des Frühling für Maisäßbesitzer hinfällig. Es bedarf auch noch der Änderung der Verordnung. Der Verjährungszeitraum von fünf Jahren rückwirkend muss nun nach rechtlichen Abklärungen immer beglichen werden. Ein Dank gilt den Mitarbeitern im Bauhof und den Firmen, welche den schwierigen Winterdienst diesen Monat wirklich sehr gut bewältigt haben. zu Pkt. 11 - Allfälliges Nadine Saler bittet den Bürgermeister um ein kurzes Protokoll über die letzte Schlachthausbesprechung. GR Mag. Daniel Fritz bittet darum, dass die Briefträger von den Mitarbeiterinnen der Poststelle bevorzugt behandelt werden. In diesem Zusammenhang teilt der Bürgermeister mit, dass derzeit die Umsatzzahlen zum Thema Poststelle recht erfreulich aussehen. Alois Bitschnau erkundigt sich bezüglich einem sozialen Wohnbauprojekt in Gargellen. Der Vorsitzende teilt daraufhin mit, dass die Wohnbau-Selbsthilfe auf dem Grundstück der Familie Rhomberg ein Vorkaufsrecht erhalten soll. Gleichzeitig wäre die Unterbringung eines neuen Lebensmittelmarktes vorgesehen. Die Fa. MPreis habe diesbezüglich ihr Interesse angekündigt. Nadine Saler spricht noch einmal die bereits angeregte Verlegung des Fußgängerüberganges an der Galgenuler-Straße im Bereich des Ortszentrums an. Ebenfalls sollte die Stopp-Tafel im Nahbereich des Rumpelstilzchen ersichtlicher gemacht werden. Johannes Felder hat die Abrechnung des gemeinsamen Pistenpräparierungsgerätes vom Bürgermeister angefordert. Dieses Gerät werde in Gaschurn auch für zahlreiche sonstige Zwecke verwendet. Dem Bürgermeister waren diese Umstände bisher nicht bekannt. Er werde diesen Sachverhalt auf jeden Fall mit Bürgermeister Martin Netzer besprechen. Auch GR Martin Kleboth schließt sich den Äußerungen von Johannes Felder an kritisiert diese Vorgehensweise. Seite 9 Anton Feichtner stellt die Frage an den Bürgermeister, ob im Frühjahr die Gehsteigsituation im Dorfzentrum angegangen wird. Hier dränge die Zeit, um dann zeitgerecht beginnen zu können. Weiters wird von ihm die Gehsteigsperre im Bereich des Hotels Adler angesprochen. Zum Gehsteigthema soll demnächst der Bau- und Raumplanungsausschuss damit befasst werden, so der Vorsitzende. Die Absperrung des Gehsteiges sei durch die Gefahr von Dachlawinen durch das Hotel Adler erfolgt. Peter Lentsch kritisiert die untragbare Parksituation im Bereich des Base Montafon. Die Zufahrtsstraße zu den Anrainern Fitsch und Salzgeber sei dadurch stark beeinträchtigt. Hier müsse eine deutliche Verbesserung angestrebt werden. Johannes Felder spricht Sicherheitsprobleme bei der derzeitigen Baustelle beim MPreisMarkt am Gant an. Die Abwicklung des Verkehrs sei sehr unübersichtlich und stelle vor allem für Kinder ein hohes Gefährdungspotential dar. GR Martin Kleboth urgiert die von Montafon Tourismus versprochene Maßnahme im Hinblick auf die Gästeinformation in Gortipohl. Weiters gestaltete sich der Winterdienst an der Alten Landstraße während der starken Niederschläge im Jänner etwas schwierig, wenngleich ansonsten dieser in unserer Gemeinde sehr gut funktioniert habe. Werner Maier erkundigt sich noch zum Thema Schlachthausstandort. Diesbezüglich sollte der geeignete Standort gut überlegt sein, um allfällige Erweiterungsmaßnahmen im Bereich des Gemeindebauhofes nicht zu behindern. Ende der Sitzung: 22:17 Uhr Der Schriftführer Der Vorsitzende Seite 10