19590802_GVE040

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Letzte Änderung 05.06.2021, 17:11
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1959-08-02
Erscheinungsdatum 1959-08-02
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Inhalt des Dokuments

-0- Gemeindeamt St.Gallenkirch St.Gallenkirch, 1.8.1959. An den Gemeinderat/Vertreter St.Gallenkirch/Gortipohl Gemäss § 34 der GP 1935 werden Sie zu der am Sonntag den 2.8.1959 um 10.30 Uhr im Gemeindeamt St.Gallenkirch anberaumten 40.Sitzung der Gemeindevertretung einberufen: Tagesordnung: 1.)Eröffnung und Bergüssung durch den Bürgermeister 2.)Neuerliche Beschlussfassung und Vergabe der Installationsarbeiten für sanitäre Anlage Schulhausneubau St.Gllk. Pünktliches und zuverlässiges Erscheinen wird erwartet. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird auf §§ 36 der GO 1935 verwiesen. Der Bürgermeister -1- Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz St. Gallenkirch, 2.August 1959 Telefon 5 und 12 Niederschrift über die am Sonntag, den 2. August 1959, 10.30 Uhr in der Gemeindekanzlei abgehaltene 40. Sitzung der Gemeindevertretung von St.Gallenkirch mit folgender Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister, 2.) Neuerliche Beschlussfassung und Vergabe der Installationsarbeiten für sanitäre Anlage Schulhausneubau St.Gllk. Bgm.Mangard Hermann, Gdn.Rat Büsch Anton, Gde.V. Rudigier Anton, Sander Anton, Stocker Erwin, Vogt Ernst, Vergud Josef, Brugger Johann, Tschofen Alois, Juen Ernst, Ersatz, Netzer Gebhard. Beschlüsse: Zu 1.) Bgm. MANGARD eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienenen Gemeindevertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Zu 2.) Der Bürgermeister berichtet über das endgültige Ergebnis der eingebrachten Offerte für Heizungsanlage und sanitäre Installation, die nun eingehend überprüft und vom Bauausschuss in der Sitzung vom 30.7.59 besprochen wurden. Es wird einstimmig beschlossen die Installationsarbeiten nur für den Saaltrakt zu vergeben und zwar: Die Heizungsanlage an die Firma Stefan Amann, Rankweil, und die Sanitären an die Firma Oskar Kuster, Schruns. Ende der Sitzung: 11.30 Uhr Gegen die Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 14 Tagen nach Verlautbarung beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Der Schriftführer: Gemeinderäte: Der Bürgermeister: Die