19870821_GVE018

Dateigröße 141.83 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 05.06.2021, 17:23
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1987-08-21
Erscheinungsdatum 1987-08-21
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

-1- Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch NIEDERSCHRIFT über die am Freitag, den 21.08.1987 um 19.00 Uhr im Gemeindeamt, unter dem Vorsitz von Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier, stattgefundene 18. SITZUNG der Gemeindevertretung St. Gallenkirch. TAGESORDNUNG 1.) Eröffnung 2.) Genehmigung der letzten Niederschrift 3.) Berichte des Bürgermeisters 4.) Vorlage und Genehmigung des Gemeinderechnungsabschlusses 1986 5.) Beschlußfassung - Berufung gegen Entscheidung des Gemeindevorstandes; Versagung einer Grundteilung, Mugg Robert, Schruns - Rusch Christi, Dornbirn 6.) Ankauf eines Loipengerätes 7.) Förderung von Qualitätsverbesserungen bei Privatzimmervermietung 8.) Vergabe von Arbeiten - Gehsteigbau in Galgenul 9.) Finanzierung von Maßnahmen zur Sanierung der Standeswaldungen 10.) Bestellung der Gemeindekommission für die Erstellung der Geschworenen- und Schöffenliste 11.) Zuschuß für Lautsprecheranlage Friedhof und Kirche St. Gallenkirch 12.) Wegverlegungen, Gp. 4735 und 4794 und Fußweg Blendolma 13.) Druckkosten Winterprospekte 14.) Beschluß - Volksabstimmung zu Landesgesetzen a) Änderung des Landesbedienstetengesetzes b) Änderung des Landesbezügegesetzes 15.) Änderung der Kanalordnung (§ 14 Abs. 4 KG) 16.) Entscheidung über Turnsaalvariante HS-Gortipohl 17.) Verlegung des Verkehrsamtes in das Haus des Gastes 18.) Allfälliges Anwesend: Bgm. Fritz Rudigier, die GR. Werner Kraft und Wolfgang Mangard sowie 15 Gemeindevertreter bzw. Ersatzleute u.zw. Ernst Lechthaler, Günter Tschofen, Alois Bitschnau, Walter Rudigier, Siegfried Weiler, Elmar Zint, Leopold Stocker, Elmar Marlin, Hubert Klehenz, Adolf Netzer, Ernst Marlin, Dietmar Tschofen, Johann Sattler, Manfred Fiel und Robert Tschofen; -2– weiters sind anwesend: Gemeindekassier Guntram Juen, als Schriftführer Josef Zugg Abwesend: GV Wilhelm Pollhammer und Hanskarl Rhomberg beide entschuldigt. Gem. § 41 Abs. 3 Gemeindegesetz wird die Tagesordnung erweitert. Punkt 17 wird in die Tagesordnung aufgenommen. ERLEDIGUNG zu Pkt. 1.) Der Vorsitzende, Bgm. Rudigier, eröffnet um 19.lo Uhr die Sitzung. Er stellt die ordnungsgemäße Einladung aller Gemeindevertreter zur Sitzung und die Beschlußfähigkeit gem. § 47 GG. fest. zu Pkt. 2.) Die Niederschrift über die letzte Sitzung der Gemeindevertretung vom 24.6.1987 wird für genehmigt erklärt. zu Pkt. 3.) Der Bürgermeister gibt folgende Berichte: a) Am 23.7.78 hat Bundeskanzler Herr Dr. Franz Vranitzky der Gemeinde St.Gallenkirch einen Besuch abgestattet. b) Die Arbeiten bei der Ortskanalisation wurden während der Saison unterbrochen und werden am Montag, den 24.8.87 wieder weiter geführt. c) Am 13.8.87 hat eine Begehung im Bereich Zamang-Scheimersch, zur Abwasserableitung aus dem Grasjochrestaurant stattgefunden. Sämtliche in Frage kommenden Varianten wurden dabei als äußerst schwierig bezeichnet. d) Mit den Vlbg. Illwerken wurden die Hochwasserschäden im Vergaldental und beim Suggadinbach Brücke beim Reutehorn, besichtigt. Hilfe bei der Behebung wurde zugesagt. e) Zur besseren Bewältigung der Wald-Jagdprobleme hat mit der Bezirkshauptmannschaft Bludenz (Jagdbehörde) eine Aussprache mit der Jägerschaft (Jagdausschuß) stattgefunden. f) Vor kurzem hat die Kolaudierung der Kläranlage Gargellen stattgefunden. Es kann damit gerechnet werden, daß bisher noch ausstehende Fördermittel gewährt werden. g.) Das Landeswasserbauamt hat div. Schäden im Illbereich, anläßlich des Hochwassers im Juli, besichtigt. Anträge auf Durchführung von Regulierungen wurden gestellt. h) In der Sache Hofzufahrt wurde eine völlig neue Trasse ins Gespäch gebracht. Der Anschluß der Parzelle Hof an das Verkehrsnetz sollte demnach über Tschagguns Mauren erfolgen. Da diese neue Trasse durch Querung des Wasser- und Maurentobels noch viel stärker der Gefährdung durch Lawinen und Muren ausgesetzt ist, wird sie ganz entschieden abgelehnt. Die Bewohner der Parzelle Hof haben eine Resolution angekündigt und um diesbezügliche Unterstützung durch die Gemeinde ersucht. -3i) Über die getroffene Entscheidung des Obersten Agrarsenates im Rechtsstreit zur Regulierung des Standes Montafon/Forstfonds (Klärung der Rechtsverhältnisse) wird die Gemeindevertretung informiert. Demnach wurde die Angelegenheit an den Landesagrarsenat zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen. j) Verhandlungen zur Grundbeschaffung zur Verlegung der Postautohaltestelle in Gortipohl haben bisher keinen konkreten Erfolg ergeben. In dieser Sache wird weiter versucht eine Lösung zu erreichen. zu Pkt. 4.) Der Gemeinderechnungsabschluß 1986, welcher allen Gemeindevertretern mit der Tagesordnung zugestellt wurde, liegt zur Beschlußfassung gem. § 78 Gemeindegesetz vor. Er schließt wie folgt ab: Einnahmen: der Erfolgsgebarung der Vermögensgebarung S 31.237.780, 48 S 622.086, 73 _______________ Gesamt S 31.859.867, 21 Ausgaben: der Erfolgsgebarung S 23.138.947, 56 der Vermögensgebarung S 5.986.791, 75 _______________ Gesamt Gebarungsüberschuß : Der Stand des Vermögens beträgt: am Anfang des Haushaltsjahres 1986 am Ende des Haushaltsjahres 1986 Der Stand der Schulden beträgt: am Anfang des Haushaltsjahres 1986 am Ende des Haushaltsjahres 1986 Die Pro-KopfVerschuldung beträgt: am Anfang des Haushaltsjahres 1986 am Ende des Haushaltsjahres 1986 S 29.125.739, 31 S 2.734.127, 90 S 55.981.755, 83 S 62.476.309, 13 S 9.021.516.o5 S 8.5o5.470, 38 S S 4.535, -4.280, -- Der Bericht des Prüfungsausschusses wird durch den Vorsitzenden Hubert Klehenz verlesen und durch die Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen. Nachdem der Rechnungsabschluß 1986 besprochen und dabei div. Anfragen beantwortet und Voranschlagsabweichungen begründet wurden, wird er mit einstimmigem Beschluß genehmigt. zu Pkt 5.) Der Gemeindevertretung liegt die eingebrachte Berufung, gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes, wonach dieser eine durch Robert Mugg und Christi Rusch-Mugg beantragte Grundteilung Gp. 4441 (Maisäß Sarottla) versagt hat, zur Entscheidung vor. Nach eingehender Prüfung und Beratung dieser Angelegenheit, wird der Berufung mit einstimmigem Beschluß keine Folge gegeben -4– und der angefochtene Bescheid vom 8.1.1987, ZI. 031-4, bestätigt. Begründung: Die beantragte Grundteilung widerspricht den Zielen des Flächenwidmungsplanes und das zur Teilung vorgesehene Grundstück (Maisäßanwesen) würde ohne triftigen wirtschaftlichen Grund zerstückelt. Der Bürgermeister und die Mitglieder des Gemeindevorstandes haben sich an der Abstimmung nicht beteiligt. zu Pkt. 6.) Nachdem in der vergangenen Saison die Präparierung der Langlaufloipen mit einem Leihgerät der Marke KÄSBOHRER zufriedenstellend durchgeführt werden konnte, wird dieses Gerät gemeinsam mit der Gemeinde Gaschurn nun angekauft, (einst. Beschluß) Die Kosten dafür betragen S 766.000, - ohne Mwst. wobei die bisherigen Mietkosten, ca. S 160.000, - als Zahlung angerechnet werden. Die Hälfte der Kosten wird durch die Gemeinde Gaschurn finanziert. zu Pkt. 7.) Die durch das Land ins Leben gerufene Förderungsaktion zur Standartverbesserung von Privatquartieren wird diskutiert und allgemein gutgeheißen. Unter der Voraussetzung, daß die Gemeinde ein Drittel der in 3 Kategorien vorgesehenen Förderung übernimmt, bezahlt das Land zwei Drittel. Die Beteiligung der Gemeinde an der Aktion wird grundsätzlich bejaht. Eine Entscheidung soll in der nächsten Sitzung fallen. zu Pkt. 8.) Auf Grund der Ausschreibung für die Ausführung der geplanten Gehsteige in Galgenul, haben folgende Unternehmungen Angebote eingereicht. a) die Fa. Wilhelm + Mayer, Götzis, b) die Fa. Otto Rinderer, Bludenz und c) die Fa. Hilti & Jehle, Feldkirch. Nach Prüfung der Anbotsunterlagen werden die Arbeiten an die Firma Wilhelm + Mayer (Bestbieter) zum Anbotsbetrag von S 1.056.138, - vergeben. zu Pkt. 9.) Der seit einiger Zeit angekündigte und nun zur Diskussion vorliegende Maßnahmenkatalog zur Sanierung der Standeswaldungen wurde mit der Einladung den GV-Fraktionen zu Informationszwecken ausgefolgt. Die Lage und Situation der Waldungen im Montafon wird darin als sehr kritisch und teils erschreckend bezeichnet. Die Standesverwaltung ist daher gezwungen, zahlreiche Maßnahmen zu setzen, welche nach einem fundierten Sanierungs- und Bewirtschaftungskonzept, realisiert werden müssen. Da alle diese dringenden Maßnahmen finanzielle Mittel erfordern, die aus den laufenden Erträgen nicht erwirtschaftet werden können, ersucht die Standesverwaltung die 8 Forstfondsgemeinden um Unterstützung und Mitfinanzierung der im Konzept beschriebenen Maßnahmen. Von den Gemeinden wird ein jährlicher Beitrag in der Höhe von 1, 00 Mio. für die kommenden 5 Jahre erwartet. -5Der auf die Gemeinde St. Gallenkirch entfallende Betrag beläuft sich auf S 137.635, -- pro Jahr. Nachdem auch die Gemeindevertretung den Ernst der Situation um die Standeswaldungen erkennt und geschlossen rasches Handeln fordert, beschließt sie, unter bestimmten Voraussetzungen die Beiträge vorläufig für ein Jahr zu übernehmen. zu Pkt. 10.) Einstimmig werden folgende Personen in die Gemeindekommission für die Anlegung des Verzeichnisses für die Geschworenen- und Schöffenliste gewählt: Bgm. Fritz Rudigier, GV. Elmar Zint GV. Otmar Tschofen GV. Ernst Marlin GV. Johann Sattler zu Pkt. 11.) Einem Ansuchen des Pfarramtes St. Gallenkirch, um Beitragsleistung zur Anschaffung einer neuen Lautsprecheranlage für die Pfarrkirche, den Friedhof und die Totenkapelle, wird einstimmig entsprochen. Es wird ein Beitrag in der Höhe von S 50.000, - geleistet. zu Pkt. 12.) Die Anträge um Verlegung bzw. Löschung von öffentlichen Wegen, werden einstimmig wie folgt erledigt. a) Die Behandlung des Antrages auf Verlegung des Weges Gp. 4735, wird bis zur Klärung einer privaten Angelegenheit vertagt. b) Einer Verlegung bzw. Löschung des Weges Gp. 4794, oberhalb des Anwesens Gortipohl Nr. 61, kann deshalb nicht zugestimmt werden, weil dieser Weg viel begangen wird. Eine Unterbrechung im Verlauf dieses Weges ist nicht zu vertreten. c) Einer Verlegung des Fußweges, im Bereich Schattenort-Blendolma, auf die neue Güterweganlage, wird zugestimmt. zu Pkt. 13.) Die Übernahme, der anteiligen Kosten für den Druck der neuen Winterprospekte (Druckerei Pfanner, Hard) Aufwand ca. S 290.000, -, wird einstimmig beschlossen. zu Pkt. 14.) Zu folgenden Landesgesetzen wird eine Volksabstimmung nicht verlangt: Änderung des Landesbedienstetengesetzes b) Änderung des Landesbezügegesetz zu Pkt. 15.) Nach kurzen Beratungen legt die Gemeindevertretung die Bewertungseinheit für den Anschluß von Gebäuden oder Gebäudeteilen an die Ortskanalisation mit 3o v.H. fest, wenn im Verhältnis zur Geschoßfläche eine Abwassermenge anfällt, die erheblich unter dem Durchschnitt liegt (Seilbahnhallen, große Verkaufsflächen u. Werkstätten). -6zu Pkt. 16.) Mehrere Planentwürfe zur Erweiterung der Hauptschule Innermontafon (TURNHALLE) werden durch die Gemeindevertretung begutachtet und diskutiert. Die Entwürfe sehen sowohl große als auch kleine Lösungen vor. Es wird festgestellt, daß auch bei einer kleinen Lösung die Möglichkeit zur Verwirklichung einer Normalhallengröße gegeben und gleichfalls auch die Gestaltung eines Pausenplatzes, abseits vom Straßenverkehr, möglich ist. Nachdem die Gemeindevertretung bei den Beratungen auch die finanziellen Aspekte betrachtet und berücksichtigt, fällt die Entscheidung schließlich zu Gunsten einer kleinen Variante ( V 2 ) des Planungsbüros, Ganahl u. Künzle, Schruns. zu Pkt. 17.) Die Notwendigkeit, die jetzigen Verkehrsamtsräumlichkeiten umzubauen, hat die Diskussion zur Verlegung des Verkehrsamtes in das Haus des Gastes aufkommen lassen. Mehrere Gremien haben sich dazu positiv geäußert und eine Verlegung gutgeheißen. Mit dieser Angelegenheit befaßt sich nun auch die Gemeindevertretung und spricht sich einheitlich für die Verlegung aus. Die Kosten für den notwendigen Umbau werden im Voranschlag 1988 vorgesehen. Die jetzigen VA-Räume sollen entsprechend vermietet werden. zu Pkt. 18.) Allfälliges a) Die Anbringung eines Straßenverkehrsspiegels in Gortipohl bei der Verbindung Alte LandstraßeHauptschule zur Bundesstraße, wird angeregt. b) Es wird die Meinung vertreten, daß in der Bevölkerung sowie bei Gästen zum überwiegenden Teil keine Asphalt-Spazierwege gewünscht werden. c) Eine Wegabzäunung im Bereich Wasserfall/Balbierbach wird besprochen. Ende der Sitzung um 0.15 Uhr. Tag der Kundmachung 28.8.1987 [Unterschrift des Schriftführers und des Vorsitzenden]