19891221_GVE037

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Letzte Änderung 05.06.2021, 17:25
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1989-12-21
Erscheinungsdatum 1989-12-21
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Inhalt des Dokuments

-1Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch NIEDERSCHRIFT über die am Donnerstag, dem 21.12.1989, um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St. Gallenkirch unter dem Vorsitz von Bürgermeister Rudigier stattgefundene 37. SITZUNG der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch TAGESORDNUNG 1. Eröffnung 2. Genehmigung der letzten Niederschrift 3. Berichte des Bürgermeisters 4. Genehmigung des Dienstpostenplanes 1990 gem. § 3 GBedG. 5. Beschlußfassung zum Haushaltsvoranschlag 1990 6. Festsetzung der Förderungs-, Gebühren- und Abgabensätze 7. Beschlußfassung - Überschreitung div. Haushaltsposten im laufenden Jahr 1989 8. Beschlußfassung - Konzept für Freizeitzentrum 9. Beschlußfassung - Budget 1990 ARA Montafon 10. Vergabe - Nachdruck Sommerprospekt 11. Jahresrückblick Anwesend: Bgm. Fritz Rudigier Gemeinderäte Wolfgang Mangard und Werner Kraft folgende Gem. Vertreter bzw. Ersatzleute: Ernst Lechthaler Willi Pollhammer Günter Tschofen Alois Bitschnau Walter Rudigier Siegfried Weiler Elmar Zint Leopold Stocker H. K. Rhomberg Hubert Klehenz Adolf Netzer Ernst Marlin Otmar Tschofen Hans Sattler Josef Zugg als Schriftführer Guntram Juen als Gemeinde Kassier Abwesend: Marlin Elmar - entschuldigt Werner Canal -2- Mit Zustimmung aller Gemeindevertreter wird über Antrag des Bürgermeisters, gem. § 41 Gemeindegesetz, die Tagesordnung um den Punkt 10. erweitert. ERLEDIGUNG der Tagesordnung zu Pkt. 1. Der Vorsitzende, Bürgermeister Rudigier, eröffnet um 20. 00 Uhr die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung aller Gemeindevertreter, unter Bekanntgabe der Tagesordnung sowie die Beschlußfähigkeit fest. zu Pkt. 2. Die Niederschrift über die letzte Sitzung der Gemeindevertretung vom 04. 12. 1989, welche allen Gemeindevertretern zugestellt wurde, wird für genehmigt erklärt. zu Pkt. 3. Der Bürgermeister gibt folgende Berichte: a) Das neue Einsatzfahrzeug für die Ortsfeuerwehr Gortipohl wurde geliefert und in Betrieb genommen. b) Anläßlich einer Kameradschaftsfeier der Ortsfeuerwehr St. Gallenkirch am 16.12.1989 konnten 4 Mitglieder für die 40jährige und 1 Mitglied für die 60jährige Zugehörigkeit zur Feuerwehr geehrt und ausgezeichnet werden. c) Die Wasserwerkgenossenschaft Gargellen hat den Antrag auf Übernahme der Wasserversorgungsanlage Gargellen in die Verwaltung der Gemeinde zurückgezogen. d) Eine neuerliche Besprechung im Beisein von Vertretern der Bezirkshauptmannschaft (Bezirkshauptmann) und des Gemeindevorstandes zur Lösung der seit langem anhängigen Angelegenheit Hofzufahrt - Materialabbau und -lagerung Mazeis hat stattgefunden. In weiteren Gesprächen und Verhandlungen soll versucht werden, in Bälde eine annehmbare Einigung zu erzielen. zu Pkt. 4. Der Dienstpostenplan für das Jahr 1990 wird vorgelegt, besprochen und über Antrag des Vorsitzenden, gem. § 3 Gem. Bed. Gesetz einstimmig beschlossen. -3zu Pkt. 5. Der durch den Gemeindevorstand beschlossene Voranschlag über den Gemeindehaushalt des Jahres 1990, welcher allen Gemeindevertretern mit der Sitzungseinberufung zugestellt wurde, sieht folgende Summen vor: Einnahmen Ausgaben Erfolgsgebarung S 46.096. 000, -S 47.412.000, -Vermögensgebarung S 10.256.000, -S 12.475.000, -_______________________________________________________________________ Haushaltsgebarung 1990 S 56.352.000, -S 59.887.000, -Vortrag Gebarungsüberschuß 1988 S 4.370.000, -_______________________________________________________________________ S 60.722.000, -- S 59.887.000, -S 835.000, -- Überschuß Gesamt S 60.722.000, -S 60.722.000, -======================================= Die Finanzkraft der Gemeinde wird mit S 26.415.000, -- im Sinne des § 73, Abs. 3 Gemeindegesetz festgestellt. Ausführliche Erläuterungen zum Voranschlag werden durch den Vorsitzenden und durch den Gemeindekassier erteilt. In der Diskussion fordern die Minderheitsfraktionen, auf mehr Sparsamkeit bei der Verteilung der freien Mittel zu achten und Reserven für künftige Vorhaben zu schaffen. Nach eingehender Beantwortung div. Fragen wird der Voranschlag über den Gemeindehaushalt 1990 in der vorliegenden Fassung und mit den angeführten Gesamtsummen einstimmig genehmigt. zu Pkt. 6. Mit jeweils einstimmigem Beschluß werden die im Rahmen des Voranschlages veränderten Fördersätze, Abgaben, Gebühren, Tarife und Entgelte wie folgt genehmigt bzw. festgestellt: 1. Die Landwirtschaftsförderung für das Jahr 1990 wird erhöht und beträgt: Bewirtschaftungsprämie pro Stück Großvieh S 400, -- S 450, -- pro Stück Schaf S 45, -- in der Zone 4 S 50, -- -42. Das Futtergeld für die Stierhaltung wird ebenfalls erhöht und mit S 115, -- für einjährige Tiere S 120, -- für zweijährige Tiere S 125, -- für dreijährige Tiere pro Tag festgelegt. 3. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe b) sonstige Grundstücke 500 v.H. 420 v.H. 4. Gewerbesteuer a) nach dem Gewerbeertrag b) nach der Lohnsumme 172 v.H. 1000 v.H. 5. Getränkesteuer von allen Getränken mit Ausnahme von Milch, Frühstücksgetränken und Eis 10 v. H. 6. Gästetaxe je Nächtigung a) für den Bereich St. Gallenkirch während der Sommersaison bzw. in den Außenbezirken S 7, 50 S 6, 50 während der Wintersaison bzw. in den Außenbezirken S 9, -S 6, 50 b) für den Bereich Gortipohl während der Sommersaison bzw. in den Außenbezirken S 7, -S 6, -- während der Wintersaison bzw. in den Außenbezirken S 8, 50 S 6, -- c) für den Bereich Gargellen während der Sommersaison während der Wintersaison S 10, -S 12, -- 7. Fremdenverkehrsbeiträge (unverändert) für ausschließliche Restaurationsbetriebe für alle anderen Betriebe S 7, -- pro Punkt S 9, -- " " für den Bereich Gargellen kommt im Jahre 1990 der doppelte Betrag zur Vorschreibung -58. Hundesteuer je Hund S 250, -für jedes weitere Tier S 500, -9. Gebühren a) Wasseranschlußgebühr pro Bewertungseinheit (m. Indexanpassung) S 51, -- ohne MWSt b) Kanalanschlußgebühr pro Bewertungseinheit (m. Indexanpassung) S 255, -- ohne MWSt c) Wasserbezugsgebühr pro m3 (unverändert) S 6, -- ohne MWSt d) Kanalbenützungsgebühr pro m3 (unverändert) S 8, -- ohne MWSt e) Abfallgebühr pro Containerentleerung (angepaßt) S 200, -- incl. MWSt pro Müllsack (angepaßt) S 18, -- incl. MWSt pro Autowrack S 500, -- incl. MWSt 10. Entgelte a) Leichenhalle (unverändert) S 209, -- b) Gemeindesaal pro Veranstaltung Sommer Winter S 600, -S 800, -- 11. Kindergartenbeitrag je Kind monatlich (unverändert) S 100, -- zu Pkt. 7. Der Gemeindevertretung wird ein Verzeichnis zu den Kostenüberschreitungen im laufenden Jahr 1989 in der Gesamthöhe von S 6. 083. 824, -- vorgelegt. Diese Mehraufwendungen werden durch andere, nicht in voller Höhe in Anspruch genommene Haushaltsposten (S 3.005.337, --) und durch Mehreinnahmen bei Steuern und Bedarfszuweisungen (4. 175. 762, --) abgedeckt. (Siehe Beilage zu dieser Niederschrift) Die Überschreitungen der angeführten Voranschlagsstellen werden durch die Gemeindevertretung gutgeheißen und zur Kenntnis genommen. -6- zu Pkt. 8. Es werden die Angebote zur Ausarbeitung einer Studie über die Errichtung von Freizeit- und Badeeinrichtungen vorgelegt und beraten. Der Umfang der Angebote beinhaltet im wesentlichen folgende Leistungen: Vorstudien, Entwurfspläne für 2 Größenvarianten, Massenmodelle, Kostenschätzungen und Betriebskostenermittlung. Die Gemeindevertretung ist sich darin einig, daß eine derartige Studie als Grundlage für alle weiteren Entscheidungen und Maßnahmen notwendig ist. Nach Beibringung weiterer Referenzen wird die Vergabe an die Firma Berndorf GesmbH, Berndorf, (Bestbieter) zum Angebotspreis von S 45.000, -- vorgenommen. zu Pkt. 9. Der Jahresvoranschlag 1990 des Standes Montafon wird ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen. zu Pkt. 10. Mit einstimmigem Beschluß wird der Nachdruck von 17. 000 Stück Sommerprospekten "St. Gallenkirch" gem. dem vorliegenden Offert an die Vorarlberger Verlagsanstalt GesmbH, Dornbirn, vergeben. Kostenpunkt: S 72.000, -- incl. MWSt zu Pkt. 11. In einem Rückblick auf das Jahr 1989 weist der Bürgermeister auf bedeutende Gemeindeereignisse und Beschlußfassungen der Gemeindevertretung hin, indem er den Ablauf in chronologischer Reihenfolge Revue passieren läßt. Schlußendlich spricht er allen Mandataren und Bediensteten den Dank der Gemeinde für die Leistungen im Jahre 1989 sowie Glückwünsche für die bevorstehenden Feiertage und zum Jahreswechsel aus. Der Vizebürgermeister dankt dem Bürgermeister im Namen aller Gemeindevertreter und der Bevölkerung für die Arbeiten um die er sich in vielseitiger Weise während des ganzen Jahres angenommen hat und spricht ebenfalls Glück- und Segenswünsche aus. Ende der Sitzung: um 22.30 Uhr [Unterschrift des Schriftführers und des Vorsitzenden]