19621015_GVE023

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Letzte Änderung 05.06.2021, 17:25
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1962-10-15
Erscheinungsdatum 1962-10-15
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Inhalt des Dokuments

-0- Gemeindeamt St.Gallenkirch St.Gallenkirch, 12.10.1962. Einberufung Gemäß § 34 der GO 1935 werden Sie zu der am Montag den 15.10.1962 um 20.00 h im Gemeindeamt St.Gallenkirch anberaumten 23.Sitzung der Gemeindevertretung einberufen. Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüssung durch den Bürgermeister 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift 3.) Berichte des Bürgermeisters 4.) Ortsdurchfahrt St.Gallenkirch 5.) Ausbau Landstrasse II.O.Nr.185a (weite Gasse) 6.) Beitragsleistung der Gemeinde zu Güterwegbau Schattenort 7.) Berufungen gegen Getränkesteuerbescheide: a) Hotel Bachmann Gargellen b) Haus Suggedin Gargellen 8.) Ansuchen-Nachlass Säumniszuschlag-Getränkesteuer 9.) Gehaltserhöhung der Schwestern im Vers.Heim 10.) Ansuchen um Grundkauf aus der Gp.4741/1, öffentl.Gut Flöry Richard, Gortipohl 13 Willi Ernst, Gortipohl 49 11.) Ansuchen Bauabstandsnachsicht - Büsch Anton 12.) Ansuchen Grundtrennungsbewilligung. a) Emil Zugg, St.Gallenkirch 226 b) Josef Zugg, St.Gallenkirch 11 c) Maria Mangard, St.Gallenkirch 8 d) Ottilie Bargehr, St.Gallenkirch 16 e) Elfriede Sonapler, St.Gallenkirch 11 13.) Ansuchen Verkehrsverein Gargellen a) Müllabfuhr b) Ausbau der Strasse Galgenuel-Reutehorn c) Fremdenverkehrsförderungsbeiträge 14.) Räumung des Suggedinbaches Gargellen 15.) Meldewesen -Verkehrsverein Gortipohl 16.) Ausbau einer Lehrerwohnung-Schule St.Gllk. 17.) Zustimmung zu Darlehensaufnahme Um pünktliches und zuverlässiges Erscheinen wird dringend ersucht. Der Bürgermeister. -1- Gemeinde St. Gallenkirch Niederschrift über die am Montag, den 15.Oktober 1962, um 20.00 Uhr in der Gemeindekanzlei stattgefundene 23. Sitzung der Gemeindevertretung v. St.Gallenkirch mit folgender Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister, 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift, 3.) Berichte des Bürgermeisters, 4.) Ortsdurchfahrt St.Gallenkirch, 5.) Ausbau der Landstraße II. Ordnung Nr.185a (weite Gasse), 6.) Beitragsleistung für Güterwegbau Schattenort, 7.) Berufungen gegen Getränkesteuerbescheide, 8.) Ansuchen um Nachlass des Getränkesteuer-Säumniszuschlages, 9.) Schreiben des Mutterhauses der Barmherzigen Schwestern in Zams, 10.) Grundkaufansuchen zu Gp.4741/1 (öffentl. Gut i. Gortipohl), 11.) Ansuchen um Bauabstandsnachsicht, 12.) Ansuchen um Grundtrennungsbewilligung, 13.) Ansuchen Verkehrsverein Gargellen, 14.) Räumung des Suggedinbachbettes in Gargellen, 15.) Meldewesen - Verkehrsverein Gortipohl, 16.) Ausbau Lehrerwohnung - Schule St.Gallenkirch, 17.) Zustimmung zu Darlehensaufnahme, 18.) Allfälliges. Erschienen sind: Bgm. MANGARD Hermann, die Gemeinderäte Tschofen Ignaz, Neher Hermann, Sander Anton, sowie 12 Gemeindevertreter bzw. Ersatzleute und zwar: Büsch Anton, Marlin Ernst, Vallaster Ludwig, Lorenzin Anton, Butzerin Alois, Spannring Stefan, Flöry Richard, Wachter Ludwig, Marlin Michael, Thöny Kurt, Sahler Gebhard, Juen Ernst. Erledigung: 1.) Bgm.MANGARD Hermann eröffnet die Sitzung, begrüßt alle erschienenen Gemeinderäte und Gemeindevertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 2.) Gegen die Niederschrift der letzten GV.- Sitzung vom 20.8.1962 werden keine Einwände erhoben. -2- 3.) Der Bürgermeister gibt folgende Berichte: a) Das Amt der Vorarlberger Landesregierung hat mit Schreiben vom 24.Sept.1962, Zahl IIIa - 70/2 die Genehmigung zum Gemeinderechnungs-Abschluss 1961 mitgeteilt. b) Die Gemeinde St.Gallenkirch wurde von der Marktgemeinde Schruns mit Schreiben vom 11.Okt.1962, Zl.207 zu der am Freitag, den 19.Okt.1962 stattfindenden kommissionellen Verhandlung für die Errichtung einer neuen Hauptschule in Schruns eingeladen. In diesem Zusammenhange werden folgende einstimmige Beschlüsse gefasst: aa) Der Bürgermeister wird beauftragt, bei der erwähnten kommissionellen Verhandlung mitzuteilen, dass sich die Gemeinde St.Gallenkirch auf Grund der hohen Schülerzahl mit der Absicht befasse, hier eine eigene Hauptschule anzustreben. bb) Der Gemeinde Gaschurn ist von dieser Absicht schriftlich Mitteilung zu machen. Außerdem soll an die Gemeinde Gaschurn eine Einladung zu gemeinsamen Beratungen in dieser Angelegenheit gerichtet werden. 4.) Im Zusammenhange mit der derzeit im Bau befindlichen Verbreiterung bzw. Erneuerung der Ortsdurchfahrt St.Gallenkirch hat sich die Gemeinde St.Gallenkirch zu entscheiden, ob die im Projekt vorgesehenen Gehsteige bereits jetzt erstellt oder zum Bau für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen werden sollen. Für das Projekt spricht die Notwendigkeit von Gehsteigen im Hinblick auf den notwendigen Schutz der Fußgänger. Gegen das Projekt sprechen die zu erwartenden Belastungen der Anrainer. In über einstündiger Beratung konnte zwar Beschluss gefasst werden. Es wurde jedoch beschlossen, bei den zuständigen Behörden Randsteinen entlang der Ortsdurchfahrt zu kein endgültiger einstimmig die Anbringung von beantragen. 5.) Es wird ein Schreiben des Amtes der Vorarlberger Landesregierung vom 5.Okt.1962, Zahl VIc - 62.185a/1-62 betreffend Neuanlegung der Landstraße II. Ordnung Nr.185a (Straße vom Dorf St.Gallenkirch nach Galgenul) vorgelegt. Die Bevölkerung von Galgenul wünscht dringend eine Verbesserung und Staubfreimachung der bestehenden Straße. Die zuständige Behörde schlägt jedoch eine Neu-Trassierung vor, um eine Verringerung des Gefälles zu erreichen. Es wird beschlossen, diese Angelegenheit mit Nachdruck zu prüfen. Als erste Maßnahme soll die Stellungnahme der durch die Neutrassierung betroffenen Anrainer eingeholt werden. 6.) Im Zusammenhange mit dem geplanten Bau eines neuen Güterweges in die Parzelle Schattenort (Gortipohl) wird beschlossen, von Seiten der Gemeinde einen Beitrag in Höhe von 10% der Baukostensumme, höchstens jedoch S 20.000.-, zu leisten. -3- 7.) Zwei Gastbetriebe im Gemeindegebiet haben gegen die im Zuge der Getränkesteuerkontrolle vorgeschriebenen Steuernachzahlungen Berufung eingebracht. Den Berufungswerbern soll durch den Getränkesteuerkontrollor nochmals Einblick in die Berechnungsunterlagen gewährt werden. Sollten jedoch die Berechnungen zu Recht bestehen, kann die Gemeinde aus grundsätzlichen Erwägungen von der eingehobenen Getränkesteuer keine Rücklässe gewähren. Die Steuerschuldner müssten daher die Getränkesteuer in der vorgeschriebenen Höhe zur Gänz bezahlen. 8.) Zwei Ansuchen um Nachlass von Säumniszuschlägen werden genehmigt, da begründete Einwendungen vorliegen. 9.) Die Vergütungssätze für die Barmh. Schwestern im Versorgungsheim werden über Ansuchen des Mutterhauses Zams mit einstimmigem Beschlusse neu festgesetzt. 10.) Für die Gp.4741/1 = öffentliches Gut in Gortipohl liegen ja ein Gesuch um käufliche Veräußerung, sowie um Bewilligung für einen Fahrweg vor. Die Beschlussfassung wird zur Einholung von Erkundigungen vertagt. 11.) Dem Büsch Anton wird für sein Bauvorhaben auf Bp.1041/1 gegenüber der Gp.4462 eine Bauabstandsnachsicht bis auf 3.00 Meter gewährt. 12.) Nachstehende Ansuchen um Grundtrennungsbewilligung werden einstimmig bewilligt: a) Dem Emil Zugg für die Gp.1555/1 und 1555/2, b) Dem Sepp Zugg für die Gp.1999/1 und 1999/2, c) Der Maria Mangard für die Gp.1976/1 und 1976/2, d) Der Maria Mangard für die Gp.2011/1 und 2011/3, e) Der Ottilie Bargehr für die Gp.1913/1 und 1913/2, f) Der Elfriede Schapler für die Gp.1993/1 bzw.2000, für die Gp.2009 bzw. 2000 bzw. 2009, für die Gp.1992 bzw. 2000. 13.) Drei Ansuchen des Verkehrsvereines Gargellen werden wie folgt erledigt: a) Die Gemeinde übernimmt über Ansuchen die Verumlagung der Mullabfuhrkosten in Gargellen. Der Verkehrsverein Gargellen wird um Vorlage eines Verumlagungsschlüssels ersucht. b) Um die Inangriffnahme des staubfreien Ausbaues der Gargellner Straße im unteren Teilstück (Galgenul) zu betreiben, werden die GV. Tschofen Ignaz und Büsch Anton beauftragt, mit den betreffenden Anrainern noch offene Grundablöse-Fragen zu klären. c) Um den Antrag auf Bevorschussung der Fremdenverkehrsförderungsbeiträge behandeln zu können, erklärt sich die Gemeinde bereit, die Fremdenverkehrsförderungsbeiträge für Gargellen bereits mit Jahresbeginn 1963 vorzuschreiben und zwar je zur Hälfte mit Zahlungstermin Frühjahr 1963 und Herbst 1963. Für verspätete Zahlungen sollen Verzugszinsen berechnet werden. Nach Eingang der erstterminlich festgelegten Zahlungen kann über die Bevorschussung endgültig Beschluss gefasst werden. -4- 14.) Gargellen hat bereits früher an die Gemeinde den Antrag gestellt, die Räumung des Suggedinbachbettes in Gargellen zu veranlassen. Dieser Antrag wurde an die zuständige Behörde weitergeleitet. Die Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Bludenz, hat nun mitgeteilt, dass die Interessenten einen Drittel der Kosten beizusteuern hätten. Darüber ist mit den Interessenten von Gargellen zu verhandeln. 15.) Aus gegebener Veranlassung wird mit einstimmigem Beschlusse festgestellt, dass ab 1. Mai 1962 sämtliche Nächtigungen für St.Gallenkirch und Gortipohl im Meldewesen getrennt zu führen sind. Insbesondere wird festgestellt, dass sämtliche Nächtigungen in Gortipohl auch bei der dortigen Meldestelle zu melden und zu verrechnen sind. Andererseits sind die Nächtigungen des Gebietes St.Gallenkirch ausnahmslos bei der Meldestelle St.Gallenkirch zu melden und zu verrechnen. Diese Maßnahme ist bedingt durch die im Frühjahr 1962 erfolgte Neugründung eines eigenen Verkehrsvereines für Gortipohl. 16.) Über den Ausbau einer Lehrerwohnung im neuen Schulhause St.Gallkirch konnte noch kein Beschluss gefasst werden, bis die Hauptschulfrage geklärt ist. Diesbezüglich wird auf Punkt 3.) Absatz b) dieser Niederschrift verwiesen. 17.) a) Es wird der Aufnahme eines Darlehens in Höhe von S 300.000.- zum Zwecke der Grundablösung für den Ausbau der Montafonerstraße im Gemeindegebiet zugestimmt. b) Weiter wird beschlossen, die erforderlichen Beträge für den diesjährigen Mehraufwand an den Schulhausneubau-Kosten, sowie für den Ausbau des Schulraumes im Feuerwehr-Haus Gortipohl aus vorhandenen Rücklagen, sowie aus Steuermehreinnahmen zu decken. Die angebrochenen Rücklagen sind bei Aufstellung des Haushaltsplanes 1963 wieder aufzufüllen. 18.) Es wird einstimmig beschlossen, bei den zuständigen Behörden vorstellig zu werden, dass das bestehende Samstag Sonntag-Fahrverbot für Lastkraftwagen auch während des Kopswerkbaues in Kraft bleibt und auch für die am Kopswerkbau beteiligten Firmen Geltung hat. Diese Maßnahme erscheint der Gemeinde im besonderen im Hinblick auf den starken Fremdenverkehr dringend geboten. Der Bürgermeister wird ersucht, auch die anderen Montafoner Gemeinden für einen derartigen Schritt zu gewinnen. Ende der Sitzung: 16.10.1962/2.50 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 14 Tagen nach Verlautbarung beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Der Schriftführer: Gemeinderäte: Der Bürgermeister: Die