19911223_GVE016

Dateigröße 144.43 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 05.06.2021, 17:27
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1991-12-23
Erscheinungsdatum 1991-12-23
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

-1Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch NIEDERSCHRIFT über die am Montag, den 23.12.1991 um 20.00 Uhr, unter dem Vorsitz von Bügm. Fritz Rudigier, im Gemeindeamt St. Gallenkirch stattgefundenen 16. SITZUNG. der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch. TAGESORDNUNG. 1. Eröffnung 2. Genehmigung der letzten Niederschrift 3. Berichte des Bürgermeisters 4. Genehmigung des Dienstpostenplanes 5. Gebührenerhöhung Abwasser 6. Haushaltsvoranschlag 1992 Genehmigung 7. Festsetzung der Förderungs- Gebühren- und Abgabensätze 8. Beschlußfassung - Überschreitung div. Haushaltsposten 1991 9. Neufestsetzung der Pflegesätze im Pflegeheim 10. Genehmigung des Voranschlages 1992 für das Pflegeheim 11. Beschlußfassung: a) Grundabtretung öffentl. Weg Gp. 4711 b) Grundtausch f. öffentl. Weg Gp. 4686/1 12. Grundbeistellung für den Erweiterungsbau Tennisanlage 13. Arbeitsvergaben: a) Flutlichtanlage für den Sportplatz b) Druck von Werbeplakaten 14. Jahresrückblick Anwesend: Bgm. Fritz Rudigier, die Gem.Räte Walter Rudigier, Wilfried Berger und Alois Bitschnau, sowie 14 Gemeindevertreter bzw. Ersatzleute u. zw.: Wolfgang Mangard Ernst Lechthaler Elmar Zint Willi Pollhammer Roland Saur Günter Tschofen Manfred Fiel Erich Scheidl Leopold Stocker H-Karl Rhomberg Otmar Tschofen Erwin Lorenzin Franz Mathies Christine Raffler Gem. Kassier Guntram Juen, Josef Zugg als Schriftführer. Abwesend: GV. Renate Wurzinger und Artur Mangard beide sind entschuldigt. Die Tagesordnung wird mit Zustimmung aller Gemeindevertreter gem. § 41 (3) erweitert. Punkt 13/b wird neu in die Tagesordnung aufgenommen. -2ERLEDIGUNG der Tagesordnung zu Pkt. 1. Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß sämtliche Gemeindevertreter, unter Bekanntgabe der Tagesordnung, ordnungsgemäß zur Sitzung geladen wurden. Die Beschlußfähigkeit gem. § 43 GG ist gegeben. zu Pkt. 2. Über Antrag des Vorsitzenden wird die Niederschrift über die letzte Sitzung der Gemeindevertretung vom 11.12.1991, welche allen zugegangen ist, einstimmig genehmigt. zu Pkt. 3. Berichte a) Eine Resolution, an das BM für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz, betreffend die Beibehaltung des Systems der Arzneimittelversorgung durch die ärztlichen Hausapotheken im ländlichen Raum, wird durch die Gemeindevertretung einheitlich unterstützt. b) Der Voranschlag 1992 des Abwasserverbandes Montafon wird zur Kenntnis genommen. c) Am 20.12.91 wurde, im Rahmen einer Aktion der Region Montafon für Licht ins Dunkel, eine Fernsehsendung ausgestrahlt, wobei u. a. auch Mitwirkende aus St. Gallenkirch (die Fam. Kraft) engagiert waren. d) Es wird ein Schreiben der Vorarlberger Landesregierung zur Kenntnis gebracht, wonach der Gemeinde St. Gallenkirch empfohlen wird von einer Änderung des Flächenwidmungsplanes, für die Errichtung der Freizeitanlage "Kessler", Abstand zu nehmen. zu Pkt. 4. Der Dienstpostenplan für das Jahr 1992 wird vorgelegt, kurz besprochen und über Antrag des Vorsitzenden, gem. § 3 Gem. Bed.Gesetz, einstimmig genehmigt. zu Pkt. 5. Der Vorsitzende berichtet, daß die derzeit geltenden Kanalisationsgebühren den tatsächlichen Aufwand für den Kanalbau bei weitem nicht decken und schlägt eine Gebührenerhöhung ab dem 1.1.1992 wie folgt vor: Kanalanschlußgebühr von S 265, - auf S 285, - / Bewertungseinheit, Kanalbenützungsgebühr von S 9, - auf S 10, / m3 Wasserverbrauch. Der Antrag wird nach kurzer Diskussion einstimmig angenommen. -3– zu Pkt. 6. Der Gemeindevoranschlag 1992, welcher mit den Einladungen zur Sitzung an alle Gem. -Vertreter zugestellt wurde, wird durch den Bürgermeister und den Gem. -Kassier erläutert und Fragen dazu beantwortet. Die wichtigsten Ausgabeposten sind: Kanalisation S 13, 2 Mill, Fremdenverkehr S 8, 4 Mill, Pflegeheim S 6, 2 Mill, Verbauungsmaßnahmen S 3, 8 Mill, Bauhofneubau S 3, 5 Mill, Wasserversorgung S 4, 4 Mill, Sozialhilfebeitr. S 3, 0 Mill Schulen u. Kinderg. S 5, 3 Mill, Krankenanstalten S 1, 6 Mill Gehsteige u. Wege S 2, 1 Mill. Die wichtigsten Einnahmeposten sind: Ertragsanteile S 11, 3 Mill, Gem. Eigene Steuern Fremdenverkehr S 5, 6 Mill, Gewerbesteuer UWF-Darlehen für Landesbeih. u. Zuwend. - Kanal- u. Wasser S 8, 8 Mill Kanal u. Wasser Pflegeheim S 5, 5 Mill Sonstige Schulbeiträge S 1, 5 Mill Geb. Wasser, Kanal Mull S 11, 5 Mill, S 4, 0 Mill, S 4, 0 Mill, S 1, 9 Mill S 5, 9 Mill Ein Antrag der ÖVP-Fraktion, die Flächenprämien. des Landes für die Landwirte zu verdoppeln, wird mehrheitlich abgelehnt. Einheitlich angenommen wird dagegen ein Antrag des Vorsitzenden, die Landwirte durch Erhöhung der Viehhaltungsprämien um weitere S 50, - / Stück Großvieh bzw. S 10, - / Stück Schaf verstärkt zu fördern. Der Voranschlag 1992 der Gemeinde St. Gallenkirch sieht folgende Gesamtsummen vor: Einnahmen Ausgaben Erfolgsgebarung Vermögensgebarung S 50.383.000, S 16.356.000, - Haushaltsgebarung 1992 Vortr. Gebarungsüberschuß 1990 Abgang S 51.246.000, S 20.929.000, - S 66.739.000, - S 72.175.000, S 5.183.000, - S 71.922.000, S 72.175.000, S 253.000, - Gesamtsummen S 72.175.000, - S 72.175.000, ======================================= Die Finanzkraft der Gemeinde St. Gallenkirch wird, gem. § 73 GG, mit S 29.436.000, - festgestellt. Über Antrag des Vorsitzenden wird der Voranschlag 1992 einstimmig genehmigt. zu Pkt. 7. Die im Gemeindevoranschlag 1992 vorgesehenen Fördersätze, Abgaben, Gebühren und Entgelte werden wie folgt festgestellt: 1. Förderung der Landwirtschaft: Viehhaltungsprämie pro Stück Großvieh / in der Zone 4 S 650, -S 700, -pro Stück Schaf S 70, -S 75 -- -4Futtergeld für die Vatertierhaltung für 1-jährige Tiere / Tag S 115, -. für 2-jährige Tiere / Tag S 120, für 3-jährige Tiere / Tag S 125, 2. Steuersätze Grundsteuer A Land- und Forstwirtschaft B sonstige Grundstücke 500 v. H. Hebesatz 420 v. H. " Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 172 v. H. Hebesatz nach der Lohnsumme 1000 v. H. " Getränkesteuer von allen Getränken mit Ausnahme Milch, Frühstücksgetränke und Eis 10 v. H. Hebesatz 3. Gebühren und Abgaben Gästetaxe je Nächtigung a) für den Bereich St. Gallenkirch Sommersaison in Außenbezirken S 8, 50 S 7, 50 Wintersaison S 10, -in Außenbezirken S 7, 50 b) für den Bereich Gortipohl. Sommersaison in Außenbezirken Wintersaison in Außenbezirken S 8, -S 7, --. S 9, 50 S 7, -- c) für den Bereich Gargellen Sommersaison Wintersaison S 10, -S 13, -- Fremdenverkehrsbeiträge von der Bemessungsgrundlage 0, 3% v Hebesatz Wasseranschluß p. Bewertungseinheit S 55, -Wasserbezug p. m3 Wasserverbrach S 3, 90 Kanalanschluß p. Bewertungseinheit S 285, -Kanalbenützung p. m3 Wasserverbrauch Hundeabgabe je Hund für jedes weitere Tier S 250, -S 500, -- Mullabfuhr und Entsorgung pro Mullsack S 20, -pro Containerentleerung S 220, pro Autowracks S 605, -pro Kühlgerät S 660, -pro Gegenstand Sperrgut S 25, -pro m3 Bauschutt S 100, -Friedhofsgebühren unverändert lt. Verordnung vom 22. März 1990 S 10, -- -54. Beiträge und Entgelte Kindergartenbeitrag, je Kind monatlich S 150, -Gemeindesaal-Miete je Veranstaltung Sommer S 600, -Winter S 800, -zuzügl. der Reinigungskosten. Essen auf Räder je Mahlzeit S 65, --. zu Pkt. 8. Einheitlich nimmt die Gemeindevertretung die Überschreitung div. Haushaltsposten des Jahres 1991, lt. angeschlossenem Verzeichnis, in der Höhe von S 2. 615. 514, 29 zur Kenntnis. Diese Überschreitungen werden durch Mehreinnahmen bzw. nicht voll in Anspruch genommener Haushaltsposten abgedeckt. zu Pkt. 9. Der Vorsitzende berichtet, daß für die Gemeinde die gesetzl. Verpflichtung besteht die Pflegesätze im Pflegeheim kostendeckend zu gestalten. Er schlägt daher vor, die Pflegesätze differenziert, für Selbstzahler (wie bisher) mit S 990, - Tagessatz und für Patienten im Rahmen der Sozialhilfe mit S 1270, - Tagessatz (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) festzulegen. Nach kurzer Diskussion werden die Pflegetagsätze gutgeheißen und der Antrag einstimmig unterstützt. zu Pkt. 10. Der Voranschlag 1992 für das Pflegeheim sieht Einnahmen von Ausgaben von S 5.525.000, -- und S 6.449.000, -- vor. Der Abgang beträgt .... S 924.000, -Er wird zu je 40% durch das Land und den Herkunftsgemeinden der Patienten und zu 20% durch die Rechtsträgergemeinden abgedeckt. Der Voranschlag wird von der Gemeindevertretung ohne Einwände zur Kenntnis genommen. zu Pkt. 11. a) Die Abtretung von Teilflächen im Ausmaß von 20 m2 bzw. 4 m2 aus dem öffentlichen Gut Gp. 4711 Weg, an Herbert bzw. Richard Wieser, wird einstimmig gutgeheißen. Im Tauschwege erhält das öffentl. Gut aus der Gp. 854, 9 m2. b) Gleichfalls wird der Grundtausch mit der röm. kath. Pfarrkirche z. hl. Gallus (Pfarrpfründe) zur Verlegung des öffent. Gutes Gp. 4686/1 Weg, im Bereich der Gp. 2023/2 u. 2024/5, genehmigt. -6zu Pkt. 12. Der Tennisclub St. Gallenkirch-Gortipohl beabsichtigt die Tennisanlage in Gortipohl um ein weiteres Spielfeld zu erweitern. Mit einstimmigem Beschluß wird der dafür erforderliche Grund, eine Teilfläche aus dem gemeindeeigenen Grundstück Gp. 2434/1, im Ausmaß von ca. 200 m2, zur Verfügung gestellt. zu Pkt. 13. Es werden folgende Arbeiten und Lieferungen vergeben: a) Die Materiallieferung und Montage der Flutlichtanlage beim Sportplatz wird an die Firma Andreas Kraft, St. Gallenkirch, vergeben. Anbotssumme S 398.652, - netto. b) Die Herstellung (Druck) einer weiteren Auflage Werbeplakate "Hochmontafon" wird an die Firma Pfanner, Hard, vergeben. Anbotssumme S 8. 250, - netto. zu Pkt. 14. In einem Rückblick auf das zu Ende gehende Jahr 1991 weist der Bürgermeister darauf hin, daß dieses Jahr aus der Sicht der Gemeinde als ein gutes und erfolgreiches bezeichnet werden kann. Er schaut auch zurück auf die großen Investitionen besonders beim Kanalbau und spricht der Silvretta Nova Bergbahnen GmbH. den Dank für den Einsatz bei der Errichtung der Abwasserableitung Garfrescha, die in einer Rekordzeit bewältigt wurde, aus. Weiters weist der Bürgermeister auf viele andere Investitionen hin und gibt dabei auch einen Einblick, was künftig geplant ist bzw. ausgeführt werden soll. Abschließend spricht der Bürgermeister den Gemeindevertretern und Mandataren, allen Vereinen, Körperschaften und Institutionen sowie Bediensteten, den Dank der Gemeinde für die Leistungen im Jahre 1991, Glück und Segenswünsche für die Feiertage und zum Jahreswechsel aus. Besonders spricht er dabei auch die Oppositions-Fraktionen an dankt für die gute und faire Zusammenarbeit und hofft auf die Beibehaltung dieses Verhaltens. Der Vizebürgermeister spricht namens der Gemeindevertretung dem Bürgermeister den Dank und die Glückwünsche aus. Ende der Sitzung um 23.00 Uhr. Tag der Kundmachung 7.1.1992 [Unterschrift des Schriftführers und des Vizebürgermeisters]