19690325_GVE033

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Letzte Änderung 05.06.2021, 17:28
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1969-03-25
Erscheinungsdatum 1969-03-25
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Inhalt des Dokuments

- 1 - 21.3.1969 6791 St. Gallenkirch, ........................................................... Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch Einberufung Gemäß § 35 GG werden Sie zu der am Dienstag den 25.3.1969 um 20.00 Uhr im Schulhaus (Sitzungszimmer) anberaumten 33.Sitzung der Gemeindevertretung einberufen. Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift 3.) Berichte des Bürgermeisters 4.) Bürgschaftsübernahme-Stand Montafon Schruns 5.) Vorarlberger Illwerke A.G. Genehmigung eines Dienstbarkeitsvertrages 6.) Ansuchen-Vermietung von Gemeindewohnungen 7.) Schreiben landw. Berufsschule Schruns 8.) Ansuchen-Beitragsleistung f. Katastrophenschäden 9.) Beschlußfassung über Vorkauf des gemeindeeigenen Anwesens in der Parzelle Gant. 10.) Allfälliges Um pünktliches und zuverlässiges Erscheinen wird ersucht. Der Bürgermeister - 2 - Niederschrift über die am Dienstag, den 25.März 1969 um 20.00 Uhr im neuen Schulhaus in St.Gallenkirch (Sitzungszimmer) stattgefundene 35. Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch mit folgender Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister, 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift, 3.) Berichte des Bürgermeisters, 4.) Bürgschaftsübernahme - Stand Montafon Schruns, 5.) Vorarlberger Illwerke / Dienstbarkeitsvertrag, 6.) Ansuchen wegen Vermietung von Gemeindewohnungen, 7.) Schreiben landw. Berufsschule Schruns, 8.) Ansuchen wegen Beitragsleistung f. Katastrophenschäden, 9.) Verkauf des gemeindeeigenen Grundstückes i. Parzelle Gant, 10.) Allfälliges. Erschienen sind: Bürgermeister Hermann MANGARD als Vorsitzender, die Gemeinderäte Lorenzin Anton, Tschofen Ignaz u. Juen Ernst, sowie 13 Gemeindevertreter und zwar: Büsch Anton, Wachter Raimund, Stocker Erwin, Tschofen Martin, Tschofen Herbert, Butzerin Alois, Marlin Ernst, Stocker Wilhelm, Squinobal Helmut, Salzgeber Robert, Spannring Stefan, Flöry Richard, Rhomberg Hanskarl. Erledigung: 1.) Bgm. MANGARD Hermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienenen Gemeindevertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 2.) Die Niederschrift der letzten Gemeindevertretungssitzung vom 25.Feber 1969 wird ohne Einwand als genehmigt erklärt. 3.) Der Bürgermeister gibt folgende Berichte: a) Der Gesetzestext zum neuen Landesstraßengesetz ist unserer Gemeinde leider nicht zugegangen, sodass eine fristgerechte Stellungnahme unsererseits nicht möglich war. b) Die Errichtung einer neuen Posthilfsstelle in Gortipohl ist in Vorbereitung. Das Schreiben der P.u.T.Dir. Innsbruck Zl. 9.687/4 vom 19.3.1969 wird zur Kenntnis gebracht. c) Ab 31.3.1969 beginnend wird im Gebiet von St.Gallenkirch-GalgenulGortipohl die öffentliche Mullabfuhr eingeführt. Die wilde Mullabfuhr ist daher ab sofort verboten. Die Berichte werden von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen. - 3 - 4.) Dem Beschluss der Standesvertretung Montafon vom 27.2.1969, wonach vorgesehen ist für die Montafonerbahn A.G. in Schruns, gegenüber dem Pensionsinstitut der österr. Privatbahnen in Wien, für ein Darlehen in Höhe von 3 Mill. Schilling die Haftung als Bürge und Zahler zu übernehmen, wird zugestimmt (einstimmiger Beschluss). Gleichzeitig wird zur Kenntnis genommen, dass der mit 25.2.1965 gefasste Standesbeschluss über die Bürgschaftsübernahme für ein ERP-Darlehen in Höhe von 3.5 Mill. Schillingen dadurch als gegenstandslos aufgehoben wird. 5.) Der Dienstbarkeitsvertrag zwischen den Vorarlberger Illwerken und der Gemeinde St.Gallenkirch wegen Errichtung eines Schutzbauwerkes zum Eisengittermast Nr.54 der 110 kV-Leitung auf der gemeindeeigenen Gp. 3845/1 wird einstimmig gutgeheißen. 6.) a) Der Vergabe der großen Wohnung im alten Schulhaus in Gortipohl kann nicht entsprochen werden. Diese Wohnung soll für öffentl. Bedarf freigehalten werden. Die kleine Wohnung im alten Schulhaus Gortipohl wird bis zum vorgesehenen Bezug eines Eigenheimes an Fritz Stocker Gortipohl, vermietet. Monatl. Mietzins S 400.-, (einstimm. Beschluss). b) Mehreren Ansuchen um Vermietung von Wohnungen im alten Schulhaus St.Gallenkirch kann nicht entsprochen werden, da dieses Haus zum Abbruch vorgesehen ist, sobald der Bau der neuen Straße von St.Gallenkirch nach Galgenul in Angriff genommen wird (einstimm. Beschluss). 7.) Dem Ersuchen des Inspektors der landw. Berufssschulen für Vorarlberg um Zustimmung zur sprengelweisen Zusammenziehung der landw. Berufsschüler (für den Bereich Montafon in Schruns) wird einstimmig entsprochen, jedoch nur für die Zeit, bis das Problem der landwirtschaftlichen Berufsschulen einer endgültigen Lösung (evtl. Internatsschule) zugeführt sein wird. 8.) Es wird einstimmig beschlossen, zur Behebung eines Katastrophenschadens auf dem Anwesen des Stemer Andreas in Galgenul einen einmaligen Beitrag in Höhe von S 4.000.- bereitzustellen. 9.) Der Veräußerung des gemeindeeigenen Grundstückes in der Parzelle Gant (= Gp.847/1 und 848/1) auf Grund eines vom Gemeindevorstand vorgelegten Verhandlungsprotokolls vom 20.März 1969 (mit Zusatz vom heutigen Tage) wird nach gründlicher Aussprache einstimmig entsprochen. 10.) a) Zwei Ansuchen um Wegeasphaltierung im Rahmen bereits geübter Gepflogenheit werden einstimmig genehmigt (= Weg Gortipohl Edelweiß zur Ill und Gortipohl in die Parzelle "Mella"). b) Ein Ansuchen um Beitragsleistung zur Errichtung eines Fahrweges in die Parzelle Gortipohl "Mella" wird einstimmig genehmigt. c) Für die Erstellung eines Weges von der Landstraße I.Ordn.Nr.22 zu den Anwesen Nr.33 und Nr.34 Gortipohl wird ein Beitrag von S 1000.- gewährt (einst. Beschluss). - 4 - d) Der Bgm. gibt noch bekannt, dass mit dem Weiterausbau der Landstraße II. Ordn. Nr.185 und zwar von Dorfmitte Gargellen bis zur Vergaldner Brücke im Herbst d.J. zu rechnen sei. Mit zwei Grundbesitzern ist bis dahin noch die Grundablösungfrage endgültig abzuklären. Ende der Sitzung: 23.10 Uhr Der Schriftführer: Der Bürgermeister: Die Gemeinderäte: