20030219_GVE032

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Letzte Änderung 05.06.2021, 17:33
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 2003-02-19
Erscheinungsdatum 2003-02-19
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Inhalt des Dokuments

Gemeinde St. Gallenkirch 30.03.2013 Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch Niederschrift über die am Mittwoch, den 19.02.2003 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St. Gallenkirch stattgefundene 32. S i t z u n g der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch T A G E S O R D N U N G: 1.) 2.) 3.) 4.) 5.) 6.) Eröffnung Genehmigung der letzten Niederschrift B e r i c h t e des Bürgermeisters Wasserversorgung Gortniel Änderung den Flächenwidmungsplanes Vorgangsweise bei Verstößen gegen das Meldegesetz (Gästeanmeldungen) 7.) Verordnung der Landesregierung über das „Natura 2000-Gebiet Verwall“ 8.) Satzungen des Abwasserverbandes Montafon 9.) Blendolmastraße – Übernahme in das Gemeindestraßennetz 10.) Berufung gegen den Bescheid der Gemeinde bezüglich Nutzung von Wohnräumen als Ferienwohnungen im Alpenhaus Montafon in Gargellen 11.) A l l f ä l l i g e s Anwesend: Bgm. Fritz Rudigier, Vbgm. Dietmar Lorenzin, Arno Salzmann und Thomas Lerch sowie die Gemeindevertreter bzw. Ersatzleute Alois Bitschnau, Alexander Kasper, Roland Saur, Christian Kasper, Johann Schwarz, Bruno Zint, Leopold Stocker, Kornelia Kasper, Wilfried Berger, Elmar Juen, Othmar Tschofen, Robert Tschofen, Oswald Saler, Sibylle Barcatta und Paul Dich; Bernhard Pfeifer als Bauamtsleiter sowie Guntram Juen als Schriftführer; Zu TOP 4.: Dipl.Ing. Alexander Jawecki vom Planungsbüro M & G Ingenieure ZT GmbH, Feldkirch; Entsch: Walter Rudigier, Hans-P. Sattler, Hans-Karl Rhomberg, Christa Raffler: Erledigung: Zu 1.) Der Vorsitzende, Bgm. Fritz Rudigier, eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die erschienenen Gemeindevertreter und Ersatzleute und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Zu 2.) Zur Niederschrift über die Sitzung vom 19.12.2002 wird von Wilfried Berger bemängelt, dass seine Wortmeldung über die geplante Anschaffung eines Mannschaftsfahrzeuges für die Ortsfeuerwehr St. Gallenkirch im Jahre 2004 nicht angeführt ist. protokoll_190203 1/6 30.03.2013 Ansonsten werden weder zur Niederschrift vom 13.12.2002 noch zur Niederschrift vom 19.12.2002 Einwände erhoben und werden diese Protokolle – mit der angeführten Ergänzung - somit über Antrag des Vorsitzenden gem. § 47 GG einstimmig genehmigt. Zu 3.) Berichte a) Mit Dr. Karl Pichler von der Konsumgenossenschaft Montafon haben Gespräche stattgefunden zum einen bezüglich Weiterbestand der Konsum-Filiale Gortipohl, zum anderen aber auch hinsichtlich der angeblich beabsichtigten Auslagerung der KonsumBäckerei, nachdem die SPAR-Organisation die Räumlichkeiten des Lebensmittelmarktes in St. Gallenkirch erweitern will und dafür offenbar den Platz der Bäckerei beansprucht. Die Gemeinde ist daher bemüht, dass ein Neubau der Bäckerei jedenfalls in St. Gallenkirch ermöglicht werden soll. Es geht hier nicht nur um Arbeitsplätze und Kommunalabgaben, sondern auch um eine wichtige Einrichtung der Infrastruktur in St.Gallenkirch. b) Weitere Gespräche haben stattgefunden mit Peter Wachter als Eigentümer der Geschäftsräumlichkeiten der Konsum-Filiale Gortipohl. Für den Fortbestand dieser Nahversorgungs-Einrichtung wird es notwendig sein, bei gleich bleibender Miete in das Lokal zu investieren oder die Mietkosten zu senken, wenn ein anderer Partner in das Geschäftslokal investieren muss. Die Aussichten auf einen Weiterbestand dieser Filiale sind derzeit alles andere als gut, weil seit der im Spätherbst stattgefundenen Bürgerversammlung weitere Umsatzrückgänge zu verzeichnen waren. In einem Rundschreiben, welches in den nächsten Tagen an die Bevölkerung ergeht, sollen Interessenten für dieses Geschäft gesucht werden. c) Wie u.a. auch den Medien zu entnehmen war, wurden Herrn Kommerzialrat Baumeister Walter Klaus und dem heimischen Komponisten Mag. Herbert Willi (St. Anton) für ihre Verdienste um die Talschaft Montafon eine besondere Ehrung zuteil. Im Rahmen einer Feierstunde am 24.01.2003 wurden den Genannten vom Stand Montafon Ehrengeschenke überreicht. d) Am 25.01.2003 fand die JHV der OF Gortipohl, am 15.02.2003 fand jeweils die JHV der Bürgermusik und der OF St. Gallenkirch statt. e) Eine weitere Begehung hat stattgefunden bezüglich Zufahrt Neuberg, wo eine neue Variante im Bereich Planetsch besprochen wurde. Demnach ist geplant, die jetzige Brücke zu entfernen und eine neue Zufahrt über das Anwesen Schnetzer zu führen. Damit bietet sich gleichzeitig auch die Möglichkeit der Ausweitung des Auffangbeckens an. f) Eine Besprechung hat stattgefunden bezüglich dem geplanten „Barfußweg Montafon“, welcher im Bereich des Illweges vom Schwimmbad bis zur Kneippanlage in Gortipohl errichtet werden soll. Hiefür könnten evt. auch EU-Förderungen lukriert werden. g) Eine weitere Besprechung mit den Interessenten vom Grappesweg hat am 11.02.2003 im Gemeindeamt stattgefunden, nachdem der ursprünglich vereinbarte Aufteilungsschlüssel für die Wegeerhaltungskosten von einzelnen Agrargemeinschaften nicht akzeptiert wurde. Aufgrund eines Vorschlages von Bgm. Rudigier hätte der Maisäss Montiel jetzt nicht mehr 18 %, sondern nur noch 15 % zu tragen. Die verbleibenden 3 % hätten die Gemeinde, der Stand Montafon und der Maissäss Monigg zu je 1 % zu übernehmen, vorausgesetzt, dass dieser Vorschlag von allen Interessenten auch tatsächlich akzeptiert wird. protokoll_190203 2/6 30.03.2013 h) Im Hinblick auf die geplante Tourismus-Informations-Tafel, welche im Zuge der Ortsgestaltung erstellt werden soll, fand am 12.02.2003 eine Exkursion nach Innsbruck statt, an der neben Bgm. Rudigier und Bauamtsleiter Bernhard Pfeifer auch Mitglieder vom Tourismusausschuss und Ing. Peter Mahner vom Planungsbüro M & G Ingenieure teilgenommen haben. i) Bgm. Rudigier verliest ein Schreiben der BH Bludenz bezüglich der Wildschadenssituation im Bereich Kreuzgasse. Die Gebietsbauleitung der WLV ist bereit, ein Flächenwirtschaftliches Projekt auszuarbeiten, jedoch nur unter der Bedingung, dass die Schaffung einer Freihaltungszone in diesem Gebiet forciert wird. Zu 4.) Da in den kommenden Sommermonaten die Arbeiten zur Ortskanalisation im Bereich Gortniel in Angriff genommen werden, erhebt sich die Frage, ob nicht im gleichen Zuge neue Wasserleitungen mitverlegt werden sollen, welche für eine ausreichende Wasserversorgung für diesen Bereich gewährleisten könnten. Herr Dipl.Ing. Jawecki vom Planungsbüro M & G Ingenieure ZT GmbH, Feldkirch, hat aufgrund einer Untersuchung der derzeitigen Situation bei der Wasserversorgungsanlage Gortniel diverse Varianten zur Sanierung bzw. Erneuerung der bestehenden Anlage erarbeitet, welche er anhand einer Studie erläutert. Variante I beinhaltet lediglich die Erneuerung der bestehenden WVA im Bereich Gortniel mit Erneuerung des Hochbehälters und der Quellableitungen. Es wäre dies eine eigenständige Wasserversorgungsanlage wie bisher und wurde mit Kosten in Höhe von € 486.500, -geschätzt. Bei Variante II ist geplant, den für Gortniel erforderlichen Wasserbedarf an Nutzund Löschwasser aus den Hochbehältern Galgenul und Reute zu entnehmen und damit auch längerfristig die Löschwasserversorgung im Bereich Kreuzgasse und Batmund zu sichern. Variante III wird als aufwendige Lösung betrachtet, wo Erweiterungen nur noch begrenzt möglich sind. Hier wäre eine Verbindungsleitung vom HB Reute zum HB Gortniel vorgesehen. Wenngleich Variante II mit Kosten von insgesamt € 1.036.500, -- noch über der Variante III mit Kosten in Höhe von € 974.200, -- liegt, so sieht die vorgelegte Untersuchung in der Variante II aus ökonomischer Sicht den größten Nutzen, zumal bei einer gemeindeübergreifenden Wassernutzung (gemäß dem Vorarlberger Trinkwasser-Vorsorgekonzept) nicht nur mit einer Kostenbeteiligung seitens der Nachbargemeinden Schruns und Tschagguns gerechnet werden darf, sondern vor allem auch mit höheren Förderungsmitteln seitens des Landes. Variante II hat zudem den Vorteil, dass sie noch erweiterbar ist. Die Parzelle Mauren der Gemeinde Tschagguns wird derzeit über die von der Vorarlberger Illwerke AG in den 50iger Jahren errichtete Wasserversorgung Gortniel versorgt. Es ist anzunehmen, dass zwischenzeitlich weit mehr Objekte über diese Anlage versorgt werden, als dies im Jahre 1950 der Fall war. Es sind daher in jedem Falle mit der Gemeinde Tschagguns entsprechende Verhandlungen zu führen. Auch mit dem Land Vorarlberg, Straßenverwaltung, sind im Hinblick auf die Löschwasserversorgung in den Tunnels der L 188 entsprechende Abklärungen zu treffen. Lt. Bürgermeister Rudigier ist hier in erster Linie eine Grundsatzentscheidung erforderlich. Man wird bei der Landesregierung und bei der Straßenverwaltung vorstellig werden, da für dieses Projekt auch im Hinblick auf die derzeitige Situation hohe Förderungsmöglichkeiten erwartet werden dürfen. Nebenbei wird erneut die Frage der energetischen Nutzung der Ableitung der Sarotlaquellen erörtert. Dies sei nach Aussage des Bürgermeisters derzeit jedoch nicht rentabel, weil die Grundbesitzer der Fidelisquellen in diesem Falle einen erhöhten Wasserzins verlangen. protokoll_190203 3/6 30.03.2013 Nach ausführlichem Bericht durch Herrn DI Jawecki und eingehender Diskussion wird über Antrag aller Fraktionen schließlich die Variante II bevorzugt, weil darin im Verbund die beste Lösung gesehen wird, Erweiterungsmöglichkeiten bestehen und das Potential der SarotlaQuelle ausgeschöpft werden kann. Andererseits ist hier auch die Kostenbeteiligung anderer Nutzer (Straßenbau – Löschwasser-Versorgung für die Tunnels, Gemeinde Tschagguns – Sicherung der Wasserversorgung Innere Mauren, Land Vorarlberg – Versorgung und Notversorgung für die Gemeinden Tschagguns und Schruns) in Betracht zu ziehen. Aus genannten Gründen wird die Weiterbearbeitung dieses Projektes einstimmig beschlossen. zu 5.) Nachstehend angeführte Anträge auf Änderung des Flächenwidmungsplanes werden wie folgt erledigt: a) Tschofen Gerhard, St. Gallenkirch 134 a – Umwidmung der Gst. Nr. 3311 tw und 3313/2 von FL in BW zur Errichtung eines Eigenheimes. Genehmigung einstimmig b) Fritz Elfriede, St. Gallenkirch 43 a – Umwidmung der Gst. Nr. 2134, 2135/1 u. 2135/2 von FL in BW zur Errichtung eines Eigenheimes. Der durch das Grundstück verlaufende öffentliche Weg Gst. Nr. 4674 wurde zwischenzeitlich an die Grundgrenze verlegt. Genehmigung einstimmig. c) Ernst Rudigier, Gortipohl 23 – Umwidmung der im Plan von Christian Heim eingezeichneten Camping-Flächen in Sonderfläche Campingplatz. Als Grundlage für diese Umwidmung dient das von der BH Bludenz laufende Bewilligungsverfahren. Die Campingfläche bergseits der Bundesstrasse soll als Ganzjahres-Campingplatz genehmigt werden, die Flächen talseits der Strasse nur für Winter-Camping. Genehmigung einstimmig. d) Der von Ewald Tschanhenz ursprünglich gestellte Antrag auf Umwidmung einer Teilfläche der Gst. Nr. 1938/3 von FL in BW wurde mittlerweile zurückgezogen. Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 04.11.2002 gefaßte Umwidmungbeschluss wird daher wieder aufgehoben. Damit soll nur jene Teilfläche der Gst. Nr. 1941/1 als BW gewidmet bleiben, welcher nicht in der „Roten Zone“ liegt. e) Billard Verein Gortipohl – Umwidmung einer Teilfläche der Gst. Nr. 2423 zur Errichtung eines Billard-Clubheimes; aufgrund eines Lokalaugenscheines mit DI Aschauer von der WLV wurde von diesem der Vorschlag unterbreitet, das Clubheim in der Ecke zwischen Sportplatz und Schattenortstraße zu errichten. Dies erscheint jedoch nicht ideal und es muss befürchtet werden, dass es dort zu Verkehrsproblemen kommt. Der Antragsteller soll deshalb bei der BH Bludenz um eine Vorprüfung ansuchen und die Situierung durch Sachverständige klären lassen. Aus Rücksichtnahme auf die bestehende Kneippanlage wird mehrfach der Wunsch geäußert, die Situierung des Gebäudes eher in Richtung Ill zu verlegen. Eine Beschlussfassung wird deshalb vertagt. f) Mangard Bruno und Matthias, St. Gallenkirch Nr. 8 – Umwidmung einer Teilfläche der Gst. Nr. 806 von FL in BW – Dieser Umwidmungsantrag erscheint als „Inselwidmung“ sehr problematisch. Bisher liegen hiefür negative Gutachten sowohl von der Agrarbezirksbehörde als auch von der Raumplanungsstelle vor. Deshalb wird auch hier einstimmig beschlossen, eine Vorprüfung durchführen zu lassen. Es sollen dabei aber auch evt. Umwidmungswünsche bei den benachbarten Grundstücken in Betracht gezogen werden. protokoll_190203 4/6 30.03.2013 g) Lorenzin Viktoria, St. Gallenkirch 207 – Umwidmung einer Teilfläche der Gst. Nr. 4522/2 (Röbi) zur Errichtung eines Maisässhäuschens; Zu diesem Umwdimungsantrag liegen ebenfalls negative Gutachten der Agrarbezirskbehörde und der BH Bludenz vor. Eine Ausnahmebewilligung nach § 16 Abs 4 RPG ist gleichfalls nicht möglich, weil danach nur die Nutzung bestehender Wohnungen bzw. Wohnräume als Ferienwohnung bewilligt werden kann. Deshalb wird dieser Antrag mit einstimmigem Beschluss abgelehnt. zu 6.) Aus gegebenem Anlass und der sich in letzter Zeit sich häufenden Vorfälle wegen Verstoßes gegen das Meldegesetz (Gästeanmeldung) wird der einstimmige Beschluss gefasst, dass künftig bei solchen Verstößen als Erstes ein Ermahnungsschreiben an die betreffenden Zimmervermieter gerichtet werden soll. Im Falle eines weiteren Verstoßes gegen das Meldegesetz soll bei der BH Bludenz Anzeige erstattet werden. Zur Unterstützung der Meldemoral sind in erster Linie die Seilbahnen gefordert, welche über die notwendige Infrastruktur zur Meldekontrolle durch Vorlage der Gästekarte verfügen. In anderen Regionen ist das längst der Fall. Der Stand Montafon und der Tourismusverband sollen die Gemeinden bei diesen Verhandlungen unterstützen. Die dem Tourismusverband Montafon zur Verfügung gestellten Mittel können ausschließlich über die Gästetaxe finanziert werden. Zu 7.) Zum vorliegenden Verordnungsentwurf der Landesregierung über das „Natura 2000-Gebiet Verwall“ wurde seitens der WLV ein Schreiben vorgelegt, welches vom Bürgermeister verlesen wird. In diesem Entwurf werden zwar die verschiedensten Nutzungsarten von der Landund Forstwirtschaft über die Jagd bis zum Fremdenverkehr geregelt, es fehlen darin aber die auch in Zukunft notwendigen Maßnahmen zum Schutz vor Naturgefahren. Dieser Verordnung wird deshalb unter der Bedingung zugestimmt, dass trotz des durch die Verordnung auferlegten Gebietsschutzes auch in Zukunft die Betreuung und Ergänzung der bestehenden Schutzbauten gegen die von Wildbächen, Lawinen und Steinschlag bzw. Felssturzereignissen ausgehenden Gefahren möglich ist. Es ist daher unbedingt durch entsprechende Formulierung der Verordnung oder durch Ergänzung des Managementplanes sicherzustellen, dass die erforderlichen Schutzmassnahmen entsprechend der bisherigen Praxis (Genehmigungspflicht nach Wasserrechts-, Forst- und Naturschutzgesetz) auch im „Natura 2000 Gebiet“ weiterhin durchgeführt werden können. Zu 8.) Den vom Abwasserverband Montafon neu formulierten Satzungen werden einstimmig zugestimmt. In diesen Satzungen ist auch der neue Aufteilungsschlüssel enthalten, wonach die Gemeinde St. Gallenkirch künftig mit einem Anteil von 15, 83 % beteiligt ist. Zu 9.) Die Beschlussfassung über die vom Landesvolksanwalt mit Schreiben vom 02.12.2002 geforderte Übernahme der Blendolmastraße in das Gemeinde-Straßennetz wird vertagt. Da eine Vermessung durch Enteignung abgelehnt wird, soll der Bürgermeister die rechtliche Situation abklären lassen, ob es nicht möglich ist, dieses Wegstück als „öffentliche Privatstraße“ zu erklären. Für die Wegerhaltung kommt jedenfalls die Gemeinde auch in Zukunft auf. protokoll_190203 5/6 30.03.2013 Zu 10.) Die Behandlung der Berufung des Dr. Karl Schelling, Dornbirn vom 23.12.2002, eingelangt bei der Gemeinde St. Gallenkirch am 30.12.2002, gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes St. Gallenkirch vom 11.12.2002, mit welchem die beantragte Erteilung einer Bewilligung zur Nutzung von Wohnungen und Wohnräumen im Alpenhaus Montafon in Gargellen als Ferienwohnungen versagt wurde, wird vorerst vertagt. Das Gemeindeamt wird beauftragt, ein Gutachten zur Klärung der Frage des Vorliegens „besonders berücksichtigungswürdiger Umstände“ (§ 16 Abs 4 des Raumplanungsgesetzes) einzuholen. Der Gemeindevertretung ist sodann ein Entwurf einer Berufungsentscheidung (Begründung) zur Beschlussfassung vorzulegen. Zu 11.) Allfälliges a) Eine Anfrage von GV Elmar Juen bezüglich einer bei der Abzweigung der Straße zur Valiserabahn von der L 188 angebrachten Tafel „Benützung nur durch Berechtigte“ (diese Tafel stiftet bei derzeit sehr starkem Verkehr auf dieser Straße Verwirrung) wird vom Bürgermeister beantwortet. Die Tafel wurde offenbar von privaten Grundeigentümern angebracht. Zur Klärung der tatsächlichen Besitzverhältnisse im Bereich dieser Einfahrtstrompete sind ein nächster Zeit Vermessungsarbeiten geplant, welche von der Landesstraßenverwaltung durchgeführt werden sollen. b) GV Christian Kasper appelliert an den Maisäß Montiel, dass der am 11.02.2003 ausverhandelte Aufteilungsschlüssel für den Güterweg Grappes nun doch akzeptiert werden soll. Vbgm. Dietmar Lorenzin will sich darum jedenfalls bemühen. c) Desweiteren stellt Christian Kasper fest, dass nicht nur die Wasserversorgung im Bereich Gortniel saniert werden soll, sondern dass auch bei der unzureichenden Situation der Löschwasserversorgung im Bereich Gortipohl-Mälla dringend etwas unternommen werden sollte. d) Eine Anfrage von GV Robert Tschofen bezüglich der laufenden Kontrolle der Lieferscheine für die Schneeräumung wird vom Bürgermeister beantwortet. Demnach werden diese regelmässig zur Unterzeichnung vorgelegt. Ende der Sitzung: 22.45 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: __________________________ Guntram Juen ___________________________ Bgm. Fritz Rudigier protokoll_190203 6/6