19881222_GVE029

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Letzte Änderung 05.06.2021, 17:30
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1988-12-22
Erscheinungsdatum 1988-12-22
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Inhalt des Dokuments

-1- Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch. NIEDERSCHRIFT über die am Donnerstag, den 22.12.1988 um 20.00 Uhr unter dem Vorsitz von Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier stattgefundenen 29. SITZUNG der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch. TAGESORDNUNG 1. Eröffnung 2. Genehmigung der letzten Niederschrift 3. Berichte des Bürgermeisters 4. Beschlußfassung - Dienstpostenplan 1989 5. Beschlußfassung - Überschreitung div. Haushaltsposten 1988 6. Haushaltsvoranschlag für das Jahr 1989 7. Bestellung von Vertretern in die Jagdausschüsse 8. Erhöhung der Landwirtschaftsförderung 9. Erhöhung des Zuschusses für die Schneeräumung 10. Förderung - Lebensmittelnahversorgung im Ortsteil Gargellen 11. Jahresrückblick Anwesend: Bgm. Fritz Rudigier, die Gemeinderäte Werner Kraft und Wolfgang Mangard sowie folgende Gemeindeverteter: Ernst Lechthaler, Wilhelm Pollhammer, Günter Tschofen, Alois Bitschnau, Walter Rudigier, Siegfried Weiler, Elmar Zint, Leopold Stocker, Hans-Karl Rhomberg, Hubert Klehenz, Adolf Netzer, Ernst Marlin, Otmar Tschofen und Hans Sattler; Guntram Juen als Gemeindekassier und Josef Zugg als Schriftführer. Abwesend: GV. Elmar Marlin entschuldigt, kein Ersatz. Über Antrag des Bürgermeisters wird die Tagesordnung gem. § 41 Gemeindegesetz, mit Zustimmung aller Gemeindevertreter um den Punkt 10 erweitert. ERLEDIGUNG der Tagesordnung zu Pkt. 1. Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung, er stellt die ordentliche Einladung und Zustellung der Tagesordnung gem. § 47 Gemeindegesetz an sämtliche Gemeindevertreter sowie die Beschlußfähigkeit fest. zu Pkt. 2. Die Niederschrift über die letzte Sitzung vom 29. 11. 1988, welche allen GV zugegangen ist, wird für genehmigt erklärt. -2zu Pkt. 3. Der Bürgermeister gibt folgende Berichte: a) Das Heimatbuch hat bei der Bevölkerung sehr gute und anerkennende Aufnahme gefunden. Auch der Verkauf liegt breits über den Erwartungen. b) Das Amt der Vlbg. Landesregierung hat eine Untersuchung des Verkehrs (Verkehrszählung) an der Bundesstraße B 188 im Jahre 1988 durchführen lassen. Das Ergebnis wird im nächsten Gemeindeblatt veröffentlicht. c) Das Schutzwaldsanierungsprojekt Hof wurde durch das Bundesministerium genehmigt. d) Der Gemeindevorstand hat die Anschaffung eines Zusatzgerätes für den Winterstreudienst beschlossen. Die Kosten dafür betragen ca. S 60.000, -- netto. e) Ein Planentwurf über eine geplante Erweiterung des Wohn- und Geschäftshauses Nr. 6 a in Gortipohl, welcher an alle Gemeindevertreter mit der Einladung zur Sitzung zugestellt wurde, wird diskutiert. Einheitlich wird dabei zum Ausdruck gebracht, daß eine Beteiligung der Gemeinde zur Unterbringung des Verkehrsamtes nicht in Frage kommt. Für evt. weitere Geschäfts- und Amtsräumlichkeiten ist mit den Interessenten direkten Kontakt aufzunehmen. Zu den Berichten werden div. Anfragen diskutiert und beantwortet. zu Pkt. 4. Gem. § 3 Gemeindebedienstetengesetz wird der Dienstpostenplan für das Jahr 1989 besprochen und einstimmig genehmigt. zu Pkt. 5. Bei folgenden Voranschlagsstellen des Jahres 1988 werden Kostenüberschreitungen in der Gesamthöhe von S 3. 625. 743, -- einstimmig genehmigt: Konto Nr. 163-0430, 322-7203, 555-0100, -0430, -4580, -7281, 634-7290, 771-4030, 811-0800, 8317291 und 933-7520. Diese Mehraufwendungen werden durch andere nicht in voller Höhe in Anspruch genommener Posten abgedeckt. Konto Nr. 032-7270, 211-6190, 212-4510, 611-7290, 612-0020, 650-7760, 846-0100; Mehreinnahmen Konto Nr. 010-0420, 810-3400, 811-8500 und 920-832. (siehe Anlage 1 zu dieser Niederschrift) Überschreitungen die über 10 % bzw. über S 50.000, -- betragen sollen entsprechend begründet werden. zu Pkt. 6. Der vom Gemeindevorstand beschlossene Voranschlagsentwurf für das Jahr 1989, welcher allen Gemeindevertretern mit der Einladung zur Sitzung gem. § 73 Abs. 4 Gemeindegesetz zugestellt wurde, wird vom Vorsitzenden ausführlich erläutert und im Anschluß durch die Gemeindevertretung diskutiert. -3Der Voranschlag 1989 weist folgende Gesamtsummen auf: Einnahmen: Ausgaben: Erfolgsgebarung S 41.619.000, - 34.857.000, - Vermögensgebarung S 12.437.000, - 15.490.000, - Haushaltsgebarung 1989 S 54.056.000, - 50.347.000, - Vortrag Gebarungsabgang 1987 S 3.700.000, - Gebarungsüberschuß 1989 S 9.000, ____________________________ Gesamt S 54.056.000, - 54.056.000, - Die Finanzkraft der Gemeinde, im Sinne des § 73 Abs. 3 Gemeindegesetz, wird mit S 26.347.000, festgestellt. Außer den nachstehend angeführten Veränderungen bleiben die Sätze für Abgaben, Gebühren, Tarife und Entgelte unverändert wie bisher. a) Die Gästetaxe beträgt ab 1.1.1989 je Nächtigung: für den Bereich St.Gallenkirch S 7, 50 bzw. 6, 50 f. Außenbezirke für den Bereich S 7, -- bzw. 6, -- " für den Bereich Gargellen S 12, -- für die Wintersaison S 10, -- für die Sommersaison b) Der Fremdenverkehrsförderungsbeitrag erhöht sich für das Jahr 1989 auf S 9, -- p. Punkt. Für Restaurantionsbetriebe wie bisher S 7, -- p. Punkt jeweils lt. Verzeichnis. c) Der Gebührensatz für die Wasseranschlußgebühr beträgt ab 1.1.1989 S 50, -- p. Bewertungseinheit gem. der Wasserleitungsordnung. d) Der Beitragssatz für die Berechnung der Kanalanschlußbeiträge beträgt ab 1.1.1989 durch Anwendung des amtl. Preisindexes S 250, -- p. Bewertungseinheit. e) Die Gebühr für die einmalige Benützung der Leichenhalle beträgt ab 1.1.1989 S 209, -- inkl. MWSt. Nach eingehender Beratung und Beantwortung verschiedener Anfragen durch den Vorsitzenden und den Gemeindekassier, wird der Voranschlag 1989 einstimmig beschlossen. zu Pkt. 7. Als Mitglied der künftigen Jagdausschüsse gem. § 13 Abs. 1 Jagdgesetz, wird von der Gemeinde über Vorschlag, der Bürgermeister namhaft gemacht. zu Pkt. 8 Über Vorschlag des Vorsitzenden wird die Bewirtschaftungsprämie für die Landwirte für 1989 erhöht und einstimmig wie nachstehend angeführt beschlossen: S 350, -- pro Stück Großvieh; S 40, -- pro Stück Schaf. -4- zu Pkt. 9. Gleichfalls wird über Vorschlag der Gemeindezuschuß für die Schneeräumung für das Jahr 1988/89 erhöht und einstimmig mit S 4. 000, -- /km festgesetzt. zu Pkt. 10. Ein Antrag um Gewährung einer Förderung zur Erhaltung der Lebensmittel - Nahversorgung wurde durch das Land positiv beurteilt. Nachdem die Förderungsrichtlinien neben einer Landesförderung auch eine angemessene Förderung durch die an der Erhaltung des Geschäftes interessierten Standortgemeinde vorsehen, wird diese Angelegenheit beraten. Mit einst. Beschluß wird dem Betrieb in Gargellen von der Gemeinde eine zusätzliche Unterstützung in der Höhe von S 12. 000, -- gewährt. zu Pkt. 11. In einem Rückblick auf das Jahr 1988 führt der Bürgermeister aus, daß das Jahr 1988 hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung sowie auch insgesamt als sehr erfolgreich bezeichnet werden kann. Aus der Sicht der Gemeinde weist er auf die allerwichtigsten Ereignisse hin: die Inbetriebnahme des Pflegeheimes und des Musikprobelokales; den zumindest teilweisen wintersicheren Ausbau der Zufahrtsstraße B 188 ins Innermontafon; die Kürung der Gemeinde St. Gallenkirch zum schönsten Blumendorf Vorarlbergs; die Fertigstellung des Feuerwehrgerätehauses mit Unterkunft für die Bergrettung in Gargellen und Anschaffung des neuen Bergefahrzeuges für die Feuerwehr St. Gallenkirch; die Fertigstellung und Präsentation des Heimatbuches; den Umbau und die Verlegung des Verkehrsamtes; den Abschluß der Verbauung der Grappeslawine sowie den Baubeginn der Tramosalawine. Abschließend spricht er allen Gemeindemandataren und Bediensteten sowie allen öffentlich tätigen Persönlichkeiten den Dank der Gemeinde für die Leistungen im Jahre 1988 sowie Glück- und Segenswünsche für die Festtage und zum Jahreswechsel aus. Der Vizebürgermeister spricht namens der Gemeindevertretung dem Bürgermeister Dank, Anerkennung und Glückwünsche aus. Ende der Sitzung um 23.00 Uhr. Tag der Kundmachung 28.12.88 [Unterschrift des Schriftführers und des Vorsitzenden]