19920407_GVE000

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Letzte Änderung 05.06.2021, 17:36
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1992-04-07
Erscheinungsdatum 1992-04-07
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Inhalt des Dokuments

-0- LADUNG zur Aussprache der Gemeindevertretung am Dienstag, den 07.04.1992 um 17.00 Uhr im Gemeindeamt bezüglich eines Kiesablagerungs- und -umschlagsplatzes der Firma STOCKER in Gortipohl im Bereich Schattenort. Bei dieser Aussprache nehmen auch Vertreter der Raumplanungsstelle der Landesregierung, des Landschaftsschutzes und der Bezirkshauptmannschaft Bludenz teil. Um vollzähliges und pünktliches Erscheinen wird ersucht. Der Bürgermeister: Ergeht an:. a) alle Mandatare b) RP-Stelle beim Amt der Vbg. Landesregierung c) BH-Bludenz, Zhd. Hr. Zech Eugen -1Gemeinde St. Gallenkirch St. Gallenkirch, 13.4.92 Niederschrift über die am Dienstag, den 07.04.1992 um 17.00 Uhr unter dem Vorsitz von Bgm. Fritz Rudigier im Gemeindeamt stattgefundene Aussprache der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch bezügl. eines Kiesablagerungs- und -umschlagsplatzes der Firma Erich u. Raimund Stocker in Gortipohl im Bereich Schattenort: Anwesend: Bgm. Fritz Rudigier, die Gemeinderäte Walter Rudigier und Alois Bitschnau sowie 11 Gemeindevertreter bzw. Ersatzleute, u. zw. Wolfgang Mangard Elmar Zint Willy Pollhammer Tschofen Günther Leopold Stocker Renate Wurzinger Franz Mathies Arthur Mangard Rhomberg H.K. Othmar Tschofen Othmar Netzer Behördenvertreter und Sachverständige: a) Eugen Zech als zuständiger Sachbearbeiter von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz b) Dipl. Ing. Gabor Mödlagl von der Raumplanungsstelle beim Amt der Vbg. Landesregierung c) Ing. Gerhard Paterno als Amtssachverständiger für Gewerbetechnik beim Amt der Vbg. Landesregierung d) Dipl. Ing. Anton Zech von der Forstabteilung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz Raimund Stocker als Antragsteller und Guntram Juen als Protokollführer: Abwesend:: Roland Saur. Manfred Fiel, Erich Scheidl. Willy Berger und Erwin Lorenzin - alle entschuldigt. Die Einladung wurde allen Gemeindevertretern zugestellt, ebenso der Bezirkshauptmannschaft Bludenz mit der Bitte um Verständigung der mit der Angelegenheit befaßten Sachverständigen. Erledigung: Der Bürgermeister begrüßt alle erschienenen Gemeindevertreter, Ersatzleute und Behördenvertreter und erläutert den bisherigen Verlauf des Verfahrens. Da aufgrund von Anrainerbeschwerden im Gewerberechtsverfahren zur Bewilligung eines Kiesablage- und -umschlagsplatzes im Bereich Gafital weder von Seiten der Raumplanungsstelle noch vom Amtssachverständigen für Gewerbetechnik eine positive Stellungnahme abgegeben wurde, wird neuerlich versucht, mittels einer Aussprache mit den Beteiligten ein Ergebnis zu finden, Eugen Zech von der BH-Bludenz erklärt den Anwesenden, daß zum bestehenden Umschlagsplatz eine Variante möglich wäre, u. zw. taleinwärts der Sportanlagen, welcher unter bestimmten Voraussetzungen eher die Zustimmung erteilt werden könnte. Hr. Zech verliest im Zuge seiner -2- Ausführungen ein Gutachten von Dipl. Ing. Flor, Amtsachverständiger für Natur- und Landschaftsschutz. In diesem Gutachten. welches ein wesentlicher Bestandteil dieser Niederschrift ist. wird aufgezeigt, daß bei Variante 2 gegenüber bewohntem Gebiet ein besserer Sichtschutz gegeben ist und die Eingriffe auf das Natur- und Landschaftsbild wären geringer wie beim bestehenden Platz. Im Falle der Bewilligung von Variante 2 müßte der alte Platz renaturiert werden, Hr. Dipl. Ing. Mödlagl gibt aus siedlungspolitischer Sicht dem bisherigen Platz (Variante 1) den Vorzug, da der Platz südöstlich der Sportanlagen den Freizeitwert durch den zu erwartenden Lärm und Verkehr stark beeinträchtigen und zudem eine weitere Gefahrenquelle entstehen würde. Hr. Ing. Paterno bringt in seinem lärmtechnischen Gutachten zum Ausdruck, daß Variante 2 besser geeignet wäre, entsprechende Lärmschutzmaßnahmen zu treffen, Durch Schüttung eines Schutzwalls und Bepflanzung gegenüber den Sportanlagen könnte auch hier der entsprechende Lärmschutz entstehen. Seinen Lärmmessungen zufolge und aufgrund der in dieser Hinsicht exponierten Lage von Variante 1 ist es dort kaum möglich, wirksamen Lärmschutz sowohl zum östlich gelegenen besiedelten Hang als auch zur Siedlung Schattenort-Gafital zu erzielen. Bei der am jetzigen Platz gemessenen Lärmentwicklung müßte ein Mindestabstand von 300 m zum besiedelten Gebiet vorhanden sein. was bei Variante 1 nicht gegeben ist. Dr. Dipl. Ing. Anton Zech als forsttechnischer Amtssachverständiger erklärt, daß ein Auwald forstlich nicht genutzt wird. aber hinsichtlich der forstlichen Zielsetzung als erhaltenswerte Ruhezone eingestuft wird. Da jedoch der jetzige Platz bereits genutzt wird und Variante 2 nicht forstliches Gebiet betrifft, könnte er sich vorstellen, sowohl der Variante 1 als auch Variante 2 die Zustimmung zu erteilen, Raimund Stocker verweist in seiner Stellungnahme auf die Betriebsbeschreibung, wonach in der Woche höchstens an 2-3 Tagen auf dem Umschlagplatz Betrieb herrscht und der Fahrverkehr nur mit hauseigenen Fahrzeugen bewältigt wird. Stocker erklärt sich auch bereit, bestimmte zeitliche Einschränkungen in Kauf zu nehmen. Auch ist er gewillt, die entstehende Staubentwicklung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln auf das geringste Maß einzuschränken, Hr. Stocker erläutert den Anwesenden auch die wirtschaftliche Notwendigkeit. eines solchen Platzes und verweist hier auf die heutigen Anforderungen. nicht nur hinsichtlich der Konkurrenzfähigkeit, sondern auch auf die kommunale Bedeutung einer solchen Anlage. Auch sei nicht die Bearbeitung von Kiesmaterial der vordergründige Zweck dieser Anlage, sondern hauptsächlich die Lager- und Umschlagsmöglichkeiten. Ein Steinbrecher, welcher bei Bedarf ausgeliehen wird, werde nur fallweise eingesetzt. Seitens der Gemeindevertretung werden jedoch starke Bedenken hinsichtlich der Beeinträchtigung der Freizeitanlagen bei. Variante 2 geäußert, aber auch massiv auf die Gefahren des Fahrverkehrs hingewiesen. Da der Tennisplatz. der Sportplatz und die Kneippanlage gewissermaßen ein Zentrum für Freizeit und Erholung darstellen. wird von mehreren Gemeindevertretern zu dieser Variante klar negative Stellung bezogen. -3- Bgm. Rudigier zieht aber auch in Erwägung, die Zufahrt zu Variante 2 mittels einer Furt über die Ill herzustellen und so die Freizeitanlagen zu umfahren und erklärt sich bereit, entsprechende Möglichkeiten zu prüfen. Gleichzeitig sieht er zur endgültigen Realisierung von Variante 1 nicht mehr große Möglichkeiten. Dipl. Ing. Mödlagl könnte sich nach Klärung der lärmschutztechnischen Maßnahmen eine Umwidmung zugunsten. von Variante 2 vorstellen, Nach einem evt, positiven Ergebnis der Prüfung der Frage, ob die Furt über die Ill als Zufahrt realisiert werden kann, wird sich die Gemeindevertretung nochmals mit der Angelegenheit befassen und einen entsprechenden Beschluß fassen (Ablehnung der Variante 2 oder aber Zustimmung zur Umwidmung), Ende der Sitzung: 19.30 Uhr [Unterschrift des Schriftführers und des Vorsitzenden]