19910327_GVE009

Dateigröße 122.99 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 05.06.2021, 17:35
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1991-03-27
Erscheinungsdatum 1991-03-27
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

-1Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 27.03.1991 um 20.00 Uhr, unter dem Vorsitz von Bürgermeister Fritz Rudigier, im Gemeindeamt St. Gallenkirch stattgefundene 9. SITZUNG der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch. TAGESORDNUNG 1. Eröffnung 2. Genehmigung der letzten Niederschrift, Sitzung vom 1.2.91 3. Berichte des Bürgermeisters 4. Vereinbarung über Feldmäusebekämpfung 5. Antrag - Getrennte Sammlung v. Styropor- und Plastikmaterial 6. Berufung gegen Ablehnungsbescheid - Grundtrennung Gp. 4620/9 in Gargellen Vergalden, (Hehle Manfred, Feldkirch) 7. Antrag - Verlegung des Kinderspielplatzes 8. Neuordnung des Pauschalierungssystems zur Berechnung der Wasser- und Kanalbenützungsgebühren 9. Änderung des Flächenwidmungsplanes 10. Durchführung einer Volksabstimmung zu Landesgesetzen a) Pflanzenschutzmittelgesetz b) Änderung des Kindergartengesetzes 11. Allfälliges anwesend: Bgm. Fritz Rudigier, die Gem. R. Walter Rudigier, Wilfried Berger und Alois Bitschnau sowie folgende Gemeindevertreter bzw. Ersatzleute: Wolfgang Mangard Ernst Lechthaler Elmar Zint Willi Pollhammer Roland Saur Günter Tschofen Manfred Fiel Erich Scheidl Leopold Stocker Renate Walser H-Karl Rhomberg Otmar Tschofen Erwin Lorenzin als Schriftführer Josef Zugg abwesend: GV. Artur Mangard entschuldigt. ERLEDIGUNG der Tagesordnung zu Pkt. 1. Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß sämtliche Gemeindevertreter ordnungsgemäß zur Sitzung geladen wurden. Die Beschlußfähigkeit ist gegeben. -2zu Pkt. 2. Über Antrag des Vorsitzenden wird die Niederschrift über die letzte Sitzung vom 01.02.1991, welche allen Gemeindevertretern. zugegangen ist, genehmigt. zu Pkt. 3. - Berichte a) Vor kurzem wurde durch die Bezirkshauptmannschaft Bludenz, neuerlich eine Verhandlung im Genehmigungsverfahren des Material- Umschlag- und Aufbereitungsplatzes der Fa. Fleiga im Bereich Mazeis durchgeführt. Es gibt massive Einwendungen der Anrainer. Eine Stellungnahme der Gemeinde wurde dabei nicht abgegeben, es wurde jedoch auf den Beschluß der Gemeindevertretung vom 22. 11. 1990 hingewiesen. Eine entsprechende Umwidmung der Flächen ist notwendig bzw. vorzunehmen. In diesem Zusammenhang steht auch die Genehmigung zur Erstellung der neu geplanten Hofzufahrt. b) Im Rahmen der Landwirtschaftsförderung ist geplant ab Mai 1991 sogenannte Bauernmärkte abzuhalten. Es soll monatlich ein Markt stattfinden wobei vorallem landwirtschaftliche Produkte angeboten werden. c) Das Platzproblem im Kindergarten Gortipohl konnte anläßlich einer Aussprache mit den Eltern und der Kindergärtnerin einer Lösung zugeführt werden. Eine Erweiterung des Kindergartens ist derzeit nicht zweckmäßig, da im Zuge des Turnsaalbaues durch Erhöhung der Dachkonstruktion Möglichkeiten zur Vergrößerung geschaffen werden. d) Der Vorsitzende berichtet, daß im Gebiet der Genossenschaftsjagd Stock III im Bereich Livinar gravierende Verbißschäden festgestellt wurden und weist dabei auf diesbezügliche Zuschriften der Bezirkshauptmannschaft und der Wildbach- und Lawinenverbauung hin. Von den Wildschäden sind besonders auch die geplanten Verbauungs- und Aufforstungsflächen betroffen, sodaß die Durchführung der Schutzwaldsanierung in Frage gestellt wird. Eine bei der Bezirkshauptmannschaft stattgefundene Aussprache, an der auch die Jägerschaft teilgenommen hat, hat ergeben, daß ab sofort mit voller Konzentration dem Wildproblem Abhilfe zu schaffen ist und annehmbare Verhältnisse herbeizuführen sind. Der Vorsitzende kündigt, im Falle der Nichterfüllung der notwendigen Wildverminderung und Reduzierung der Schadenssituatuon, strenge Konsequenzen an. e) Beim Stand Montafon ist die Errichtung eines neuen Betriebs- und Verwaltungsgebäudes geplant. zu Pkt. 4. Der Vorsitzende berichtet über Ergebnisse der Beratungen im Landwirtschaftsausschuß zur Sache Feldmäusebekämpfung. Demnach haben sich drei heimische Interessenten (Tschofen Ludwig, Thöny -3- Erich und Thöny Alois) gemeldet die ihre Vorstellungen und Bedingungen gemeinsam mit dem Ausschuß besprochen und festgelegt haben. Nach kurzer Diskussion beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, daß mit den genannten Interessenten eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden soll. Die Vertragsdauer soll 1 Jahr betragen, die Höhe der Entschädigung wird mit S 90.000, festgelegt. Nachweise über den Zeitaufwand die Einsatzgebiete und evt. Bekämpfungsergebnisse (Bestätigung der Flächenbewirtschafter) sind dem Gemeindeamt vorzulegen. zu Pkt 5. Ein schriftlich eingebrachter Antrag der ÖVP-Fraktion, auf die Schaffung von Möglichkeiten zur Abgabe (Sammlung) von Styropor- und Weißplastik- material, um einer Wiederverwertung zuzuführen, wird diskutiert. Dabei werden vorallem die erhöhten Kosten für den Transport sowie die Lagermöglichkeiten angesprochen. Der Antrag wird jedoch unterstützt und einheitlich angenommen. zu Pkt. 6. Herr Hehle Manfred, Feldkirch, Bahnhofstraße, hat gegen die Entscheidung des Gemeindevorstandes, Bescheid vom 13.07.1990 Zl. 031-4, wonach die Teilung der Grundparzelle Nr. 4620/9 im Bereich Gargellen, Vergalden versagt wurde, Berufung eingebracht. Als zuständige Berufungsbehörde prüft die Gemeindevertretung die Angelegenheit neuerlich und bestätigt mit einstimmigem Beschluß den Bescheid vom 13.7.1991. Der Berufung wird damit keine Folge gegeben. Als Begründung werden, die der Flächenplanung widersprechenden Ziele sowie die weitere Zerstückelung einer für gewerbliche Bauvorhaben geeignete Baufläche, ins Treffen geführt. Der Bürgermeister und die Mitglieder des Gemeindevorstandes haben sich an der Abstimmung nicht beteiligt. zu Pkt. 7. Die Fraktion Lebenswerte Heimat hat einen Antrag, auf Verlegung des Kinderspielplatzes vom jetzigen Standort in der sogen. Mühle auf das Pfarrareal unterhalb des Konsumparkplatzes, eingebracht. Der Vorsitzende stellt dazu fest, daß der Antrag nicht den Bestimmungen des § 41 Gem. Gesetz entspricht und keine Unterschrift trägt. Trotz dieser Mängel wird die Antragsache beraten und darüber folgende Entscheidung getroffen. Aus Kostengründen sowie mit dem Hinweis darauf, daß ein Kinderspielplatz direkt an öffentlichen Verkehrsflächen ungeeignet ist, wird der Antrag einstimmig abgelehnt. -4zu Pkt. 8. Der Vorsitzende berichtet, daß durch den vermehrten Einbau von Wasserzählern, im Zuge der Kanalanschlüsse festgestellt wurde, daß die tatsächlichen Wasserverbrauchsmengen wesentlich von den gebührenpflichtigen pauschalierten Wassermengen abweichen. Es ist daher erforderlich die Wasserbezugsgebühr einerseits zu reduzieren und andererseits die Pauschalierung der Wassermenge, für die Gebührenberechnung, entsprechend einem festgestellten Bezugsdurchschnitt anzupassen. Nach kurzer Diskussion entspricht die Gemeindevertretung dem Vorschlag des Ausschusses und beschließt einstimmig die Änderung der Wasserleitungsordnung sowie die Neufestsetzung der Wasserverbrauchsgebühr und der Zählermieten wie folgt: 1. Der § 13 Abs. 3 und 4 Wasserleitungsordnung haben zu lauten: (3) Der Gebührenberechnung sind folgende jährliche Mindestwassermengen zu Grunde zu legen: a) für Wohnungen und Betriebsstätten bis zu 50 m2 Geschoßfl. (Einpersonenhaushalt) 110 m3 Wasser b) für Wohnungen und Betriebsstätten von 51 bis 150 m2 Geschoßfläche (Mehrpersonenhaushalt) 138 m3 Wasser c) für Wohnungen und Betriebsstätten von über 150 m2 Geschoßfläche 165 m3 Wasser d) für aufrechte landwirtschaftliche Betriebe 55 m3 Wasser (4) Zu den in Abs. 3 festgesetzten Mindestwassermengen sind folgende Zuschläge jährlich zu berechnen: a) für je 6 angefangene Fremdenbetten im Privatbereich 110 m3 Wasser im Gerwerbebereich 238 m3 Wasser b) für je 10 angefangene Sitzplätze in Restaurants 55 m3 Wasser 2. Die Wasserbezugsgebühr wird für das Jahr 1991 mit S 3, 90 p/m3 Wasser zuzüglich Mehrwertsteuer festgesetzt: 3. Die Jahresmieten für Wasserzähler wird wie folgt festgesetzt: Wasserzähler bis 5 m3 /Std. bis 7 m3 /Std. bis 20 m3 /Std. S 150, - zuzüglich USt. S 200, - " " S 350, - " " Für Objekte, Wohnungen und Betriebsstätten, die an die Kanalisation angeschlossen sind und keine Wasserzähler besitzen, gelten zur Berechnung der Abwassergebühren dieselben Mindestwassermengen wie bei der Wasserbezugsgebühr. zu Pkt. 9. Änderung des Flächenwidmungsplanes a) Antrag der Mangard Maria 3/91, Rückwidmung der Gp. Nr. 2005/1 von derzeit Baumischgebiet (BM) in Landwirtschaftsgebiet (FL) Dem Antrag wird über Empfehlung der Raumplanungsstelle dahingehend entsprochen, daß die Fläche als Vorbehaltsfläche gewidmet wird. (einstimmiger Beschluß) -5b) Antrag der Fa. Heinrich Tschofen GmbH. Partenen; 4/91 Widmung des Geländes im ehemaligen Kieswerk im Mündungsbereich des Suggadinbaches, Gp. 2978/1 zum Betrieb einer Bauschuttdeponie und Entnahme von Kiesmaterial. Eine diesbezügliche Widmung wird solange zurückgestellt bis der vorgesehene Grundtausch mit der Silvretta Nova Bergbahnen GmbH. durchgeführt ist und ein entsprechendes Konzept über das genaue Ausmaß (Flächenausdehnung) der Kiesentnahme und der Materiallagerung vorgelegt wird. In diese Planung soll gleichzeitig auch die Errichtung des geplanten Bauhofes für die Silvretta Nova Bergbahnen GmbH. mit einbezogen werden, sodaß eine entsprechende Widmung für den gesamten Bereich erfolgen kann. c) Antrag des Kuster Michael; 5/91 Widmung der Grundparzelle 3358/1 von derzeit Landwirtschaftsgebiet (FL) in Mischgebiet (BM). Gemäß Empfehlung der Raumplanungsstelle ist auch das angrenzende Bauwohngebiet (BW) als Mischgebiet (BM) zu widmen. Die davon betroffenen Grundbesitzer (Tschofen Edmund, Tschofen Kurt und Feichtner Anton) müssen damit einverstanden sein und keine Einwände erheben. Unter der Voraussetzung, daß keine Einwände bestehen wird die Fläche Gp. 3358/1 als Mischgebiet (BM) sowie die angrenzenden Bauwohnflächen (BW) ebenfalls in Mischgebiet (BM) umgewidmet. d) Antrag des Walter Kessler; 6/91 Widmung der Grundstücke Gp. 1295/2, 1296, 1297, 1301, 1304, 1305, 1306/2, 1307/2 und 1308/2 von derzeit Lanwirtschaftsgebiet (FL) in Sondergebiet (FS) Sport-Freizeit- und Spieleinrichtungen. Das Vorhaben wird durch die Gemeindevertretung durchwegs positiv beurteilt und zur Durchführung eines Vorprüfungsverfahrens der Raumplanungsstelle vorgelegt. e) Antrag des Ganahl Emil; 7/91 Widmung der Gp. 3013 und einer Teilfläche der Gp. 3014/1 von derzeit Landwirtschaftsgebiet (FL) in Baugebiet (BW) zur Errichtung eines Eigenheimes. Auf Grund der positiven Stellungnahme durch die Raumplanungsstelle wird der Widmungsbeschluß einstimmig gefaßt. zu Pkt. 10. a) Eine Volksabstimmung zum Pflanzenschutzmittelgesetz wird nicht verlangt. b) Mehrheitlich (mit den Stimmen der SPÖ-Fraktion) wird jedoch eine Volksabstimmung über die Änderung des Kindergartengesetzes verlangt. zu Pkt. 11. Allfälliges Der Vizebürgerm. W. Rudigier stellt folgende Anfragen: a) Über Möglichkeiten zur Abschrankung des Radweg es ab dem Blendolmaweg taleinwärts. Hier verkehren ständig Lastkraftwagen und andere Fahrzeuge. -6- b) Weiters regt er neuerlich den Weiterausbau des Radweges noch in diesem Jahr an. c) Bei der Abgabeneinhebung sollen strengere und einheitliche Maßstäbe angewendet werden. Vorallem sollen Rückstandsbeträge gem. den Bestimmungen und Möglichkeiten des Abgabenverfahrensgesetzes eingehoben werden. Säumige Zahler sollen gegenüber pünktlichen Zahlern keine Vorteile (Zinsgewinne) erhalten. d) Er weist auf den Zustand einer Werbetafel im Bereich des Schulhauses in Gortipohl hin. Es ist vorgesehen in St. Gallenkirch wie auch in Gortipohl ein Konzept für Webemöglichkeiten (Werbetafeln) zu erstellen und auszuführen. e) Eine Anfrage betreffend unterschiedlicher Vorgangsweisen bei den Schischulen St. Gallenkirch und Gaschurn, hinsichtlich der Pauschalangebote wird durch GV O. Tschofen gestellt. Ende der Sitzung um 23.10. Tag der Kundmachung 4.4.1991 [Unterschrift des Schriftführers und des Bürgermeisters]