19910723_GVE011

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Letzte Änderung 05.06.2021, 17:34
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1991-07-23
Erscheinungsdatum 1991-07-23
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Inhalt des Dokuments

-1Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch NIEDERSCHRIFT über die am Dienstag, den 23.07.1991 um 20.00 Uhr, unter dem Vorsitz von Bürgermeister Fritz Rudigier, im Gemeindeamt St. Gallenkirch stattgefundene 11. SITZUNG der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch. TAGESORDNUNG 1. Eröffnung 2. Genehmigung der letzten Niederschrift, Sitzung vom 16.5.91 3. Berichte des Bürgermeisters 4. Genehmigung des Rechnungsabschlusses der Gemeinde für 1990 5. Rechnungsabschluß des Pflegeheimes für 1990 6. Antrag auf Widmung einer Teilfläche aus der Gp. 2345 für Kiesdeponie, Durchführung einer Vorberatung 7. Antrag der ÖVP-Fraktion - Änderung der Kanalgebührenberechnung 8. Vergaben: a) Maschinelle Ausrüstung – Druckluftspüler und Dücker für Ortskanalisation BA 05 b) Statik für den Turnsaalbau bei der Hauptschule Innermontafon c) Beleuchtungskörper im Schulhaus St. Gallenkirch d) Gehsteig-und Radwegbau 9. Beratung über Wegverlegung Gp. 4790 - Schreiben Vallaster Sabine und Burger Sabina 10. Richtlinien für die Anbringung von Solarkollektoren 11. Verlegung des Kindergartens in Gortipohl in die Räume der alten Volksschule 12. Erhöhung der Gästetaxe ab 1.1.1992 13. Volksabstimmung zu Landesgesetzen 14. Allfälliges Anwesend: Bgm. Fritz Rudigier, die GR. Walter Rudigier, Wilfried Berger u. Alois Bitschnau; 14 GV. bzw. Ersatzleute: Wolfgang Mangard Manfred Fiel Otmar Tschofen Ernst Lechthaler Erich Scheidl Erwin Lorenzin Elmar Zint Leopold Stocker Otmar Netzer Willi Pollhammer Renate Wurzinger Christine Raffler Roland Saur Franz Mathies (Gde. Kassier Guntram Juen, Schriftführer Josef Zugg). -2Entschuldigt: Günter Tschofen, H-Karl Rhomberg u. Artur Mangard ERLEDIGUNG zu Pkt. 1. Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß sämtliche Gemeindevertreter unter Bekanntgabe der Tagesordnung ordnungsgemäß zur Sitzung geladen wurden. Die Beschlußfähigkeit ist gegeben. Mit Zustimmung aller Gemeindevertreter wird die Tagesordnung erweitert. Zu Pkt. 8. wird b, c und d zusätzlich aufgenommen. zu Pkt. 2. Die Niederschrift über die letzte Sitzung der Gemeindevertretung vom 16. 05. 1991 wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt. zu Pkt. 3. Der Bürgermeister gibt folgende Berichte: a) Der Rechnungsabschluß 1990 des Abwasserverbandes Montafon, der mit der Tagesordnung den Gde-Vertretern zugestellt wurde, gilt als genehmigt. b) Durch Einsprüche von Anrainern wurde die Verbauung des Maurentobels vorläufig eingestellt. Die Beeinsprucher verlangen eine Verlegung des Tobels an die Grenze Tschagguns/St. Gallenkirch, ehemaliger Verlauf. c) Die Verbauung der Blendolmalawine, welche seit langem zugesagt ist, soll nun im heurigen Jahr fertig projektiert und mit den Baumaßnahmen begonnen werden. d) Anläßlich einer Aussprache haben Vertreter der Schulbehörde neuerlich darauf gedrängt den Polylehrgang in St. Gallenkirch aufzulassen und eine Zusammenlegung mit dem Standort Außermontafon in Gantschier vorzusehen. St. Gallenkirch und Gaschurn widerstreben jedoch diesem Vorhaben. e) Diözesanbischof Dr. Klaus Küng hat am 10. Juni, anläßlich der Pfarrvisitation, auch der politischen Gemeinde St. Gallenkirch einen Besuch abgestattet. Dabei wurden Gespräche über aktuelle Angelegenheiten (Grundkauf für Tiefgarage usw.) geführt. f) Anläßlich einer neuerlichen Begehung im Bärenwald (Gweil) konnte festgestellt werden, daß sich die Verbißsituation, zumindest in den höheren Lagen, verbessert hat. g) Der bisherige Halbpreispass wurde durch die Einführung von sogen. Verbundnetzkarten für Eisenbahn - und Kraftfahrlinien ersetzt. h) Grundbesitzer in Gortipohl haben der Gemeinde bestimmte Gründe zum Kauf angeboten. -3i) Es hat stattgefunden: - Eine Vermieterversammlung am 20. Juni in Gortipohl; - Das Dorffest mit Handwerksausstellung von 13. bis 14. Juli in Gortipohl; - Ein Konzert der Militärmusik Vorarlberg am 11. Juli im Gemeindesaal; - Eine Gemäldeausstellung (Galerie) von Dir. Wilfried Dür im Rathaus Bludenz; - Das Feuerwehrfest der OF-St. Gallenkirch mit den Bezirks-Nassleistungsbewerben vom 19. bis 21. Juli. zu Pkt. 4. Der Rechnungsabschluß 1990, welcher mit der Sitzungseinladung allen Gemeindevertretern übermittelt wurde, wird durch den Bürgermeister und den Gemeindekassier erläutert und zu den wesentlichsten Abweichungen zum Voranschlag Stellung genommen. Gleichfalls wird auch der schriftlich vorliegende Bericht des Prüfungsausschusses zur Kenntnis gebracht und diskutiert. Im Bericht des Prüfungsausschusses wird eine Stellungnahme von der Abteilung Gebarungskontrolle des Amtes der Landesregierung zur Sache der Entlastung eines Abgabenkontos, hinsichtlich der Verbuchungen von pauschalierten Nächtigungen verlangt. Da es sich im gegenständlichen Falle lediglich nur um theoretische nicht um echte Differenzen handelt, die mittels Korrekturbuchung bereinigt werden können, empfiehlt der Prüfungsausschuß, dem Rechnungsabschluß 1990 die Zustimmung zu erteilen. Gemäß der Empfehlung des Prüfungsausschusses wird der JahresRechnungsabschluß 1990 mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung S 47.451.494, 51 S 9.161.163, 82 Einnahmen der Haushaltsgebarung 1990 S 56.612.658, 33 Gebarungsüberschuß des Vorvorjahres S 4.370.637, 77 Haushaltsumsatz 1990 Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung S 60.983.296, 10 ================= S 42.937.179, 89 S 12.863.043, 77 Ausgaben der Haushaltsgebarung 1990 S 55.800.223, 66 Gebarungsüberschuß 1990 S 5.183.072, 44 Haushaltsumsatz 1990 S 60.983.296, 10 ================= Der Vermögensstand der Gemeinde beträgt: am Beginn des Haushaltsjahres 1990 S 82.600.864, 12 am Ende des Haushaltsjahres 1990 S 88.521.364, 13 -4Der Schuldenstand der Gemeinde beträgt: am Beginn des Haushaltsjahres 1990 am Ende des Haushaltsjahres 1990 S 23.142.815, 83 S 26.188.741, 48 Der Bürgermeister spricht dem Gemeindekassier Guntram Juen, wie auch der gesamten Gemeindeverwaltung, den Dank für den Einsatz im abgelaufenen Jahr 1990 aus. Mit einstimmigem Beschluß entspricht die Gemeindevertretung sodann einem mehrfach gestellten Antrag, wonach eine Aussprache mit der Kontrollabteilung des Landes, bezüglich der vorzunehmender Korrektur in der Buchhaltung, im Rahmen des Prüfungsausschusses stattfinden soll. zu Pkt. 5. Der Rechnungsabschluß 1990 für das Pflegeheim, mit nachstehenden Summen, wird durch die Gemeindevertretung gleichfalls einheitlich zur Kenntnis genommen und genehmigt: Einnahmen lt. Rechnung 1990 S 4.105.227, 08 Ausgaben lt. Rechnung 1990 S 5.929.047, 80 Betriebsabgang für das Pflegeheim 1990 S 1.823.820, 72 Der ausgewiesene Abgang wird abgedeckt: a) durch das Land zu 40% b) durch die Herkunftsgemeinden zu 40% b) durch die Rechtsträgergemeinden zu 20% Der Bürgermeister berichtet, es sei geplant die Beitragssätze im Pflegeheim so zu gestalten, daß sie einer Kostendeckung näher kommen. Es wird angeregt, die Zinssätze für laufende Darlehen für das Pflegeheim zu überprüfen und evt. anzupassen. zu Pkt. 6. Erich Stocker, Frächterei, Gortipohl, hat um die Genehmigung zur Errichtung (Weiterbetrieb) eines Material-Umschlag- und Deponieplatzes in Gortipohl " Loch" eingereicht. Gleichzeitig hat er die erforderliche Widmung einer. ca 4000 m2 großen Fläche für diesen Zweck (Gpn. 2345) beantragt. Einheitlich steht die Gemeindevertretung diesem Widmungsantrag grundsätzlich positiv gegenüber und ist bereit eine Sonderflächen-Widmung für den Fall vorzunehmen, wenn die laufenden Verfahren Aussicht auf Bewilligung zeigen. zu Pkt. 7. Die ÖVP-Fraktion hat einen Antrag auf Änderung der Berechnung bei der Kanalbenützungsgebühr eingebracht. Demnach soll jene -5Wassermenge, welche nachweisbar nicht dem Abwasserkanal zufließt, bei der Gebührenberechnung berücksichtigt wird. (Einbau von Subzählern) In einer dazu sehr sachlich geführten Diskussion wird mehrfach auf verschiedene nachteilige Auswirkungen hingewiesen, welche bei antragsgemäßer Erledigung voraussichtlich eintreten, bzw. zu mißbräuchlichen Möglichkeiten führen könnten. Vor allem wird aber auch auf die Verpflichtung zur Beachtung der Kostenneutralität (Verhältnis Kostenaufwand-Gebühreneinhebung) angesprochen. Eine reduzierte Wassermenge würde automatisch höhere Gebühren zur Abdeckung des Aufwandes nach sich ziehen. Der ÖVP-Antrag wird mit Mehrheitsbeschluß (13:5) abgelehnt. zu Pkt. 8. Aufgrund von Ausschreibungen (Vergabevorschläge) werden folgende Arbeitsleistungen und Lieferungen vergeben: a) Für die Kanalisation BA 05; Maschinelle Ausrüstung - Druckluftgespülter Dücker an die Fa. Markus Stolz GmbH & Co. KG, Bludenz, Auftragssumme S 440. 606, 20 b) Für den Turnhallenneubau mit Erweiterung der Hauptschule; Statikerarbeiten an die Dipl. Ing. Christian Gantner, Bludenz, Auftragssumme S 320.000, -c) Für das Schulhaus St. Gallenkirch; Beleuchtungskörper für drei Klassenräume an die Fa. Andreas Kraft, St. Gallenkirch, Auftragssumme S 84. 568, -d) Für den Gehsteig u. den Radweg; Bauarbeiten an die Fa. Wilhelm & Mayer GmbH & Co. KG, Götzis; Auftragssummen S 1.757.372, 88 Bei allen Auftragnehmern handelt es sich jeweils um Bestbieter. zu Pkt. 9. Der Aufforderung von Frau Vallaster Sabina und Frau Burger Sabina, St. Gallenkirch 256, die neu angelegte Weganlage Gpn. 4851, bis an die Grenze des Grundstückes Gpn. 891 weiterzuführen, wird mit einstimmigem Beschluß nicht entsprochen. Eine Verlängerung des Weges hätte keinerlei Bedeutung und ist auch nicht im öffentlichen Interesse gelegen. zu Pkt. 10. Die durch den Ausschuß für Bauwesen vorgeschlagene Ergänzung der Baurichtlinien, den Einbau von Sonnenkollektoren betreffend, wird durch die Gemeindevertretung einstimmig gutgeheißen. -6Demnach dürfen Sonnenkollektoren nur neigungsgleich in die Dachflächen ein- oder aufgebaut werden und diese max. um 20 cm überragen. Bei freistehenden Anlagen ist eine Prüfung durch die Baubehörde zu beantragen. zu Pkt. 11. Einstimmig billigt die Gemeindevertretung die Beschlußfassung durch den Gemeindevorstand in der Sitzung am 27. 5. 1991, wonach die Verlegung des Kindergartens in Gortipohl, im Zuge des Erweiterungsbaues der Hauptschule, vom jetzigen Standort im Dachraum der Hauptschule in die alte Volksschule, vorgesehen ist. Diese Verlegung wird als zweckmäßig bezeichnet, weil dadurch auch eine Erweiterung auf zwei Räume möglich wird. zu Pkt. 12. Ein Antrag auf Erhöhung der Gästetaxe, um jeweils S 1, -- p/ N ab 1.1.1992, wird diskutiert. Dabei wird mehrfach die Notwendigkeit auf die Einhebung vermehrter Mittel, zur Bewältigung der vielfach angestiegenen Aufgaben im Bereiche des Gästetourismus, betont und auch anerkannt. GV Otmar Tschofen spricht sich namens der ÖVP-Fraktion gegen eine Anhebung der Gästetaxe aus und verlangt anstelle der geplanten Erhöhung Maßnahmen, welche geeignet sind, um eine lückenlose Einhebung und Abfuhr der Gästeabgaben zu erreichen. Auch ohne Mehrbelastung der Betriebe könnte damit die Einnahme von wesentlich mehr Mitteln erzielt werden. Die Abstimmung über den Antrag ergibt eine Mehrheit von 13:5 für die Erhöhung der Gästetaxe ab 1.1.1992 um jeweils S 1, -- p/ N. Die Erhöhung betrifft nicht den Ortsteil Gargellen! zu Pkt. 13. Zu folgenden Landesgesetzen wird eine Volksabstimmung nicht verlangt: a) Gesetz zur Bereinigung des Landesrechts, b) Änderung des Spitalsgesetzes, c) Änderung des Grundsteuerbefreiungsgesetzes. zu Pkt. 14: a) GV Netzer Otmar informiert über den heutigen Brandeinsatz der Feuerwehr im Gebiet Platina mit Verwendung des Hubschraubers. Gleichzeitig spricht er allen den Dank für die Unterstützung beim Feuerwehrfest und die aktive Mitarbeit aus. b) GV Lorenzin Erwin regt an größeres Augenmerk auf die Erhaltung alter Gebäulichkeiten (Schindeldach usw.) zu legen. c) GV Wolfgang Mangard macht neuerlich auf die Gefahrenstelle im Kreuzungsbereich Blendolmaweg/ Radweg hin. Ende der Sitzung um 22.45 Uhr Tag der Kundmachung 26.7.91 [Unterschrift des Schriftführers und des Bürgermeister]