19630121_GVE025

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Letzte Änderung 05.06.2021, 17:37
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1963-01-21
Erscheinungsdatum 1963-01-21
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Inhalt des Dokuments

-0- Gemeindeamt St.Gallenkirch St.Gallenkirchen, 18.1.1963. Einberufung Gemäß § 34 der GO 1935 werden Sie zu der am Montag den 21.1.1963 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St.Gallenkirch anberaumten 25.Sitzung der Gemeindevertretung einberufen. Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüssung durch den Bürgermeister 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift 3.) Berichte des Bürgermeisters 4.) Vorlage und Genehmigung Gemeindevoranschlag 1963 5.) Genehmigung Stellenplan 1963 6.) Bürgschaft für Kautionsdeckung - Fa. Rümmelin 7.) Vorlage Gesetzesbeschluss des Vlbger Landtages Abänderung des Spitalsgesetzes 8.) Berufung gegen Getränkesteuerbescheid-Nachbauer 9.) Berufung verschiedener gewerblicher Betriebe gegen die Vorschreibung von Fremdenverkehrs-Förderungsbeitragen 10.) Stellungnahme zu Konzessionsansuchen Martha Kessler, Gampaping 11.) Stellungnahme zu Bauansuchen Neyer Adolf, Hotel Edelweiss, Gargellen 12.) Ansuchen Beitrag für Wegebau; Blaas Gortipohl Um pünktliches und zuverlässiges Erscheinen wird dringend ersucht. Der Bürgermeister -1- Gemeinde St.Gallenkirch Niederschrift über die am Montag, den 21. Jänner 1963, um 20 Uhr in der Gemeindekanzlei stattgefundene 25.Sitzung der Gemeindevertretung von St.Gallenkirch mit folgender Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister, 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift, 3.) Berichte des Bürgermeisters, 4.) Gemeindevoranschlag 1963, 5.) Genehmigung des Stellenplanes 1963, 6.) Bürgschaftsangelegenheiten, 7.) Vorlage des Gesetzesbeschlusses des Vorarlberger Landtages über Abänderung des Spitalgesetzes, 8.) Berufung gegen Getränkesteuerbescheid, 9.) Berufungen gegen die Vorschreibung der Fremdenverkehrsförderungsbeiträge, 10.) Stellungnahme zu Konzessionsansuchen, 11.) Stellungnahme zu Bauansuchen, 12.) Wegebau-Ansuchen, 13.) Allfälliges. Erschienen sind: Bgm. MANGARD Hermann, die Gde.Räte Tschofen Ignaz u. Sander Anton, sowie 12 Gemeindevertreter und zwar: Büsch Anton, Marlin Ernst, Stocher Erwin, Tschofen Herbert, Lorenzin Anton, Vallaster Ludwig, Spannring Stefan, Flöry Richard, Wachter Ludwig, Thöny Kurt, Sahler Gebhard und Juen Ernst. Erledigung: 1.) Bgm. MANGARD Hermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienenen Gemeinderäte und Gemeindevertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 2.) Gegen die Niederschrift der letzten GV.-Sitzung vom 17.Dezember 1962 werden keine Einwände erhoben. 3.) Der Bgm. gibt folgende Berichte: Es werden nachstehende Kaufverträge und Tauschverträge zur Genehmigung vorgelegt: a) Kaufvertrag zwischen Josef Wachter und der Gemeinde (ohne Einwand genehmigt). b) Kaufvertrag zwischen Florian Kraft und Maria Mangard (ohne Einwand genehmigt). c) Tauschvertrag zwischen der Gemeinde und Maria Mangard (ohne Einwand genehmigt). d) Kaufvertrag zwischen Maria Mangard und der Gemeinde (ohne Einwand genehmigt). e) Kaufvertrag zwischen der Gemeinde und Herrn Dr. Buzmaniuk (dieser Vortrag ist auf Wunsch von Herrn Dr. Buzmaniuk zu ergänzen bzw. zu berichtigen). -2- 4.) Der Bürgermeister und die Gemeindekassierin bringen den Entwurf zum Gemeindevoranschlag 1963 in Vorlage. Vor Eingang in die Beratungen wird ein nach Kostenarten aufgeschlüsselter Überblick zum Schulhausbau St.Gallenkirch gegeben. Das neue Schulhaus in St.Gallenkirch hat nach dem Stande vom 31.12.1962 bisher gekostet ... S 5.766.817.34 Die Finanzierung dieses Betrages ergab sich wie folgt: aufgebrachte Eigenmittel ....... 3.423.597.84 erhaltene Förderbeiträge(Subv.) (ca. 59%)... S (ca. 26%)... S 1.500.719.50 aufgenommene Darlehen .......... 842.500.00 (ca. 15%)... S Dieser Bericht wird mit Befriedigung einstimmig zur Kenntnis genommen. Sodann wird der Voranschlagsentwurf eingehend durchbesprochen und beraten, sowie nach diversen Ergänzungen einstimmig beschlossen. Der Gemeindevoranschlag 1963 ist mit S 2.764.200.- Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Die Haupteinnahmen bestehen aus: Die Hauptausgaben sind vorgesehen für: Gewerbesteuer(davon 90% VIW), Fortsetzung Schulhausbau Ertragsanteile von Bund & Land, Wildbach- u. Lawinenverbauung, Subventionen für Schulhausbau, Wegebau, Fremdenverkehrsförderungsbeiträge, Zuchtstierhaltung, Kurtaxe, Getränkesteuer, Fremdenverkehrsförderung, Grundsteuern, Wohnbauförderung, Mäusebekämpfung, Grundablösungen, Schuldentilgung Schulhausbau. Die Hebesätze für alle gemeindeeigenen Steuern werden in gleicher Höhe wie im Jahre 1962 festgesetzt. 5.) Der Stellenplan für die Gemeinde-Angestellten wird laut Vorlage genehmigt. 6.) Zwei Ansuchen um Bürgschaftsübernahme werden in positivem Sinne erledigt: a) für die Fa. Rümmelin (Zollkaution bei Spadaka St.Gllk.), b) für Fiel Thilbert (zum Wohnbaudarlehen bis zur Grundbuchseintragung des Baugrundstückes). 7.) Gegen den Gesetzesbeschluss des Vorarlberger Landtages über die Abänderung des Spitalgesetzes wird kein Einwand erhoben. 8.) Eine Berufung gegen ergangenen GetränkesteuerNachforderungs-Bescheid wird abgelehnt und ist an die Vorarlberger Landesregierung als nächste Berufungs-Instanz weiterzuleiten. 9.) Drei fristgerecht eingelaufene Berufungen gegen die Vorschreibung von Fremdenverkehrsförderungsbeiträgen werden abgewiesen. Einer weiteren Berufung wird stattgegeben, da der betreffende Betrieb nur halbjährig im Gemeinde-Gebiet bestanden hat (daher Kürzung um die Hälfte). -3- 10.) Gegen das Ansuchen der Martha Kessler, Bludenz, um Verleihung der Konzession für das Gast- und Schankgewerbe nach § 16 GewO. in der Betriebsform einer Fremdenpension mit dem Standort St.Gallenkirch 294 (Gampabing) bestehen keine Bedenken. Der Lokalbedarf erscheint als gegeben. 11.) Zum Bauansuchen des Adolf Neyer in Gargellen wird dahingehend Stellung genommen, dass der geplante Neubau nur mit drei (nicht vier) Geschoßen ausgeführt, sowie mit einem Giebeldach (nicht Flachdach) versehen werden soll. 12.) Ein vorliegendes Wegebauansuchen wird in zustimmendem Sinne erledigt, indem die halben Kosten durch die Gemeinde übernommen werden, jedoch unter der Bedingung, dass der betreffende Weg ab sofort öffentlich benützt werden darf. 13.) - Keine freien Anträge -. Ende der Sitzung: 22.12.1963/1.00 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 14 Tagen nach Verlautbarung beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Der Schriftführer: Gemeinderäte: Der Bürgermeister: Die