19890309_GVE030

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Letzte Änderung 05.06.2021, 17:43
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1989-03-09
Erscheinungsdatum 1989-03-09
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Inhalt des Dokuments

-1Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch - Tel. 05557 6205 NIEDERSCHRIFT über die am Donnerstag, den 09.03.1989 um 20.00 Uhr, unter dem Vorsitz von Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier stattgefundene 30. SITZUNG der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch. TAGESORDNUNG 1. Eröffnung 2. Genehmigung der letzten Niederschrift 3. Berichte des Bürgermeisters 4. Änderung des Flächenwidmungsplanes Behandlung div. Widmungsansuchen 5. Anstellung eines Animateurs für versch. Aktivitäten; Umfassende Gästebetreuung 6. Erhöhung der Gästetaxe: a) St. Gallenkirch u. Gortipohl b) Gargellen 7. Beratung und Beschlußfassung über Vlbg. Halbpreispaß für öffentliche Verkehrsmittel 8. Anschaffung eines Brennofens für die Hauptschule 9. Pachtkosten für Radweg 10. Anschaffung von Wasserzählern und Vergabe der Einbauarbeiten 11. Arbeitsvergabe - Gehsteigerstellung 12. Zuschuß für Asphaltierung, Zufahrt äußeres Schattenort 13. Beitrag für Wegeerhaltung - Güterweg Neuberg 14. Ausnahmegenehmigung - Zubau zu einem Ferienwohnhaus 15. Änderung des Abgabenverfahrensgesetzes - Volksabstimmung 16. Allfälliges Anwesend: Bgm. Rudigier Fritz, Gemeinderat Mangard Wolfgang sowie folgende Gemeindevertreter bzw. Ersatzleute, und zwar: Lechthaler Ernst Stocker Leopold Saur Roland Wollhammer Willi Rhomberg H. Karl Tschofen Robert Tschofen Günter Marlin Ernst Netzer Otmar Bitschnau Alois Netzer Adolf Sattler Hans Weiler Siegfried Tschofen Otmar Abwesend: GR Kraft Werner, GV Zint Elmar, Klehenz Hubert und Marlin Elmar, alle entschuldigt. -2Vor Beginn der Sitzung um 19. 30 Uhr hat die Gemeindevertretung das neue Rüst- und Bergeeinsatzfahrzeug der Ortsfeuerwehr St. - Gallenkirch besichtigt. Feuerwehrkommandant Netzer Otmar hat das Fahrzeug ausführlich erklärt und auch den neu eingerichteten Mannschaftsraum im Spritzenhaus zur Besichtigung offen gehalten. ERLEDIGUNG der Tagesordnung zu Pkt. 1. Der Vorsitzende, Bgm. Rudigier, eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung, er stellt die ordentliche Einladung aller Gemeindevertreter zur Sitzung und die Zustellung der Tagesordnung sowie die Beschlußfähigkeit fest. zu Pkt. 2. Die Niederschrift über die letzte Sitzung vom 22.12.1988, welche allen Gemeindevertretern zugegangen ist, wird für genehmigt erklärt. zu Pkt. 3. a) Am 6. Jänner 1989 wurde durch den Südwestfunk eine Radiosendung aus dem " Frattekeller" und dem Restaurant "Nova-Stoba" über das Hochmontafon, live ausgestrahlt. Dabei haben u. a. auch die Bürgermeister beider Gemeinden mitgewirkt. b) Die Eröffnung des "Nova-Stoba-Restaurantes" hat am 20. Jänner 1989 unter großer Beteiligung der Medien stattgefunden. Beide Veranstaltungen konnten in werblicher Hinsicht sehr gut ausgenützt werden. c) Die Versammlungen zur Gründung der Jagdgenossenschaften sowie die Konstituierung der gewählten Jagdausschüsse, nach dem neuen Jagdgesetz, wurden im Verlaufe des Jänners 89 durchgeführt. Zwischenzeitlich wurden die Jagdgebiete St. Gallenkirch I und II im Wege der freien Vereinbarung wieder an den bisherigen Pächter, Prof. Dipl. Ing. Martin Hilti und das Gebiet St. Gallenkirch III, nach erfolgter Ausschreibung, an den Hotelier Josef Zachbauer, vergeben. d) Personelles: Mit Ablauf der Wintersaison wird Verkehrsamtsleiter Herr Ludwig Galehr in den Ruhestand treten. Anstelle von Ing. Natter Dietmar wird Bernhard Pfeifer als Mitarbeiter im Gemeindeamt angestellt. e) Der Bürgermeister berichtet, daß die herrschenden Zustände durch das Abstellen von Lastkraftwagen und Baufahrzeuge auf dem Gelände der ehemaligen Tankstelle beim Montafonerhüsli, Beschwerden und Proteste ausgelöst habe und dies nicht mehr geduldet werden könne. Dasselbe trifft für den Bereich des ehemaligen Kieswerkes zu. Die betroffenen Unternehmer wurden aufgefordert Ordnung zu halten bzw. eine Räumung vorzunehmen. -3Seit längerem wird versucht unter der Mitwirkung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, diesen Mißständen Abhilfe zu schaffen. Bisher jedoch ohne konkreten Erfolg. f) Massive Beschwerden wurden auch gegen die Nassdüngung der Felder während den Hauptsaisonzeiten im Winter vorgebracht. Es wird an die Landwirte appelliert auf Gastbetriebe und Gastunterkünfte Rücksicht zu nehmen bzw. auf eine derartige Düngung während Saisonzeiten überhaupt zu verzichten. g) Im Rahmen des geplanten Dorffestes im Juli d. J. wird neben mehreren anderen festlichen- und sportlichen Aktivitäten auch die Sendung "Autofahrer unterwegs" am 15.7. 1989, aus St. Gallenkirch gesendet. zu Pkt. 4. Folgende Anträge auf Änderung des Flächenwidmungsplanes bzw. auf Widmung von Bauflächen werden behandelt und darüber wie angeführt Beschluß gefaßt: a) Antrag 1/89 - Fritz Margot, Gargellen 55; Widmung der Gp. 4556/5 als Baufläche zur Errichtung eines Wohnobjektes. Dem Antrag wird stattgegeben, eine positive Begutachtung durch die RPS liegt vor. b) Antrag 2/89 - Fiel Hermine, St. Gallenkirch 196; Widmung der Restfläche der Gp. 3005 als Baufläche. Der Antrag wird aufgrund der negativen Begutachtung durch die RPS abgelehnt. Es sind noch Baumöglichkeiten gegeben. Eine Widmungsausdehnung ist aus orts- und landschaftsbildlichen Gründen sowie zur Sicherung noch vorhandener landwirtschaftlicher Flächen, aus raumplanerischer Sicht abzulehnen. c) Antrag 3/89 - Bargehr Wilfried, St. Gallenkirch 260; Widmung von Teilflächen der Gp. 498/1 und 500 im Ausmaß von ca. 1200 m2 zur Errichtung eines Wohn- und Stallgebäudes. Dem Antrag wird stattgegeben, eine positive Begutachtung durch die RPS liegt vor. d) Antrag 4/89 - Kasper Herma, Rankweil/Stecher Astrid, Bregenz; Widmung der Gp. 688/1 teilweise, zur Errichtung von Wohnobjekten durch die Grundbesitzer. Dem Antrag wird stattgegeben, unter der Bedingung, daß vor einer Bebauung ein neues Erschließungskonzept vorgelegt und die Bausituierung auf einen Mindestabstand zur östlichen Bebauung herangeführt wird. Eine Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung ist einzuholen. e) Antrag 5/89 - Gröblacher Paul, Gortipohl 72; Widmung einer Teilfläche der Gp. 692/1. Dem Antrag wird stattgegeben, die Widmung umfaßt jener Teil der Gp. 692/1, welche die Baulücke zwischen ost- und westseitig gewidmeter Fläche schließt. Eine positive Begutachtung durch die RPS liegt vor. -4f) Antrag 6/89 - Wachter Otmar, Gortipohl 60; Widmung der Gp. 653/2 und 656/2 zur Errichtung eines Wohnobjektes. Dem Antrag wird stattgegeben, eine positive Begutachtung durch die RPS liegt vor. g) Antrag 7/89 - Schönherr Alois u. Elisabeth, Gortipohl 18a; Widmung der Gp. 285/2 zur Errichtung eines Wohnobjektes. Gemäß dem vorliegenden Gutachten der RPS wird dem Antrag teilweise stattgegeben. Das Grundstück wird zur Hälfte, im Ausmaß einer Bautiefe, gewidmet. Der Baukörper ist auf den Mindestabstand zur Gp. 283/1 zu situieren. Auch die bereits bestehenden Bauten, Haus Nr. 18, 18a, 15 und 22 a werden in die Flächenwidmung einbezogen. Ein Gutachten ob die gegebene Rote Zone entsprechend zurückgezogen werden kann, ist von der Wildbach- und Lawinenverbauung einzuholen. h) Antrag 8/89 - Mangard Artur, Gortipohl 75; Widmung einer Teilfläche der Gp. 775/1 im Ausmaß von ca. 2000 m2 zur Errichtung von zwei Wohnobjekten. Dem Antrag wird stattgegeben, eine Begutachtung durch die RPS steht noch aus. i) Antrag 9/89 - Meusburger Gertrud, Klaus; Widmung der Gp. 342 als Baufläche. Dem Antrag wird teilweise stattgegeben, es wird eine Teilfläche im Ausmaß von ca 800 m2 (eine Bautiefe) gewidmet. j) Antrag 10/89 - Märk Walter, Gortipohl 40; Widmung der Gp. 344/1 als Baufläche. Dem Antrag wird stattgegeben. k) Antrag 11/89 - Biermeier Friedrich und Maria, St. Gallenkirch; Widmung einer Teilfläche der Gp. 866 zur Errichtung eines Wohnobjektes. Dem Antrag wird stattgegeben, die bestehende Baufläche wird um eine Bautiefe erweitert. l) Antrag 12/89 - Stemer Franz Rudolf, St. Gallenkirch; Widmung der Gp. 2134/1 teilweise und Bp. 624 zur Neuerstellung des Wohnobjektes Nr. 44. Dem Antrag wird stattgegeben. m) Antrag 13/89 - Fritz Elfriede, St. Gallenkirch; Widmung der Gp. 2134/2 und 2134/6 als Bauflächen zur Errichtung von Wohnobjekten. Dem Antrag wird teilweise stattgegeben. Die Gp. 2134/2 wird gewidmet. Eine Widmung der Gp. 2134/6 kann nicht positiv erledigt werden. Der Nachweis einer rechtlich gesicherten Zufahrt ist vorzulegen. n) Antrag 14/89 - Ulrich Horst, München; Widmung einer Teilfläche der Gp. 1289/1 ohne Angaben eines künftigen Verwendungszweckes. Nach Angaben des Grundeigentümers bestehen Verkaufsabsichten. Der Antrag wird neuerlich abgelehnt nachdem weder ein Erwerber noch eine künftige Baunutzung bekannt ist. -5In Sache Flächenwidmung wird weiters zur Kenntnis gebracht: Der bestehende Campingplatz "Lorenzin" in Gaschurn wurde ohne entsprechende Genehmigung bis zum Illufer- und Auwaldbereich auf Gemeindegebiet St. Gallenkirch erweitert. Bezüglich einer evt. Widmung als Sonderfläche "Campingplatz" und zur Durchführung eines Bewilligungsverfahrens nach dem Landschaftsschutzgesetz wird über Vorschlag der RPS eine Vorbegutachtung eingeleitet. Nachdem auch der Campingplatz "Klehenz" in Gortipohl eine Erweiterung erfahren hat wurde die Vergrößerung der diesbezüglichen Widmung beantragt. Hier wird eine evt. Ausweitung bis zur ehemaligen Materialbahntrasse durch die Gemeindevertretung positiv beurteilt. Auch diese Angelegenheit soll der Vorbegutachtung unterzogen werden. Die VOGEWOSI beabsichtigt ein Bauvorhaben mit 10 - 15 Wohneinheiten auf der Gp. 1604/1 zu errichten. Die RPS wird mit der VOGEWOSI Kontakt, bezüglich Projektgestaltung, aufnehmen. zu Pkt. 5. Der Fremdenverkehrsausschuß hat die Einsetzung einer Fachkraft für den Sommerfremdenverkehr beraten und vorgeschlagen. Damit ist vorgesehen, im Rahmen einer umfassenden Gästebetreuung, div. Aktivitäten, wie Wanderungen, Fischen, Ortsführungen, Gästebegrüßungen- und Animation, Veranstaltungskoordination, Schlechtwetterprogramme usw. zu planen, zu unterstützen und zu leiten. Auch die Anregung und Durchführung neuer Ideen soll als weitere Aufgabe übernommen werden. Als bestens geeignet für diese Tätigkeit wird Herr Fiel Paul, der Interesse bekundet hat, bezeichnet und vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wird einheitlich unterstützt und die probeweise Anstellung für die kommende Sommersaison beschlossen. zu Pkt. 6. Über Vorschlag des Fremdenverkehrsausschusses wird die Erhöhung der Gästetaxe diskutiert und wie folgt einstimmig beschlossen: a) Für den Bereich St. Gallenkirch, wirksam ab 1. 1. 1990: in der Sommersaison S 7, 50 bzw. S 6, 50 in Außenbezirken in der Wintersaison S 9, -- bzw. S 6. 50 in Außenbezirken b) Für den Bereich Gortipohl, wirksam ab 1. 1. 1990: in der Sommersaison S 7, -- bzw. S 6, -- in Außenbezirken in der Wintersaison S 8, 50 bzw. S 6, -- in Außenbezirken c) Für den Bereich Gargellen, wirksam ab 1. 1. 1989: in der Sommersaison S 10, -- /in der Wintersaison S 12, -Als dringend werden in diesem Zusammenhang Maßnahmen gefordert, welche eine Verbesserung der Gästemeldungen nach sich ziehen. U. a. soll mit dem Verkehrsamt eine lückenlose Zusammenarbeit auf diesem Gebiet hergestellt werden. -6zu Pkt. 7. Die Landesregierung hat zusammen mit Bahn und Post einen sogen. Halbpreis-Paß eingeführt. Benützer von öffentl. Verkehrsmittel von Bahn und Post erhalten damit eine 50 %ige Ermäßigung. Um den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu fördern unterstützt die Gemeindevertretung einhellig den Erwerb dieses Halbpreis- Passes für Gemeindebürger mit einem Zuschuß von S 100, -. zu Pkt. 8. Die Anschaffung eines elektrisch beheizten Keramikbrennofens für die Hauptschule wird einstimmig beschlossen und die Lieferung an die Fa. Schmidts-Erben, Bludenz, vergeben. zu Pkt. 9. Für das geplante Radwegenetz ist die teilweise Inanspruchnahme von privaten Grundstücken erforderlich, da öffentlicher Grund nicht durchgehend zur Verfügung steht. Es hat sich gezeigt, daß einzelne Grundbesitzer einen jährlichen Pacht für die Benützung der Gründe verlangen. Im Zuge einer dazu geführten Diskussion wird ein Antrag, wonach versucht werden soll die in Frage kommenden Gründe käuflich zu erwerben, gutgeheißen und angenommen. zu Pkt. 10. Es werden die eingeholten Offerte für die Lieferung und den Einbau der Wassermeßgeräte (Wasseruhren) im Gemeindebereich, vorgelegt. Nachdem sich bei der Prüfung und Gegenüberstellung Differenzen ergeben ist eine Klärung und Vervollständigung der Angebote vorzunehmen. Der Gemeindevorstand wird gem. § 50 Abs. 3 GG ermächtigt, die Entscheidung über das Produkt sowie über die Auftragsvergabe zu treffen. zu Pkt. 11. Aufgrund der vorliegenden Offerte werden die Arbeiten zur Erstellung der Gehsteige in Gortipohl und in Galgenul (Teilstück) mit einstimmigem Beschluß an die Firma Wilhelm & Mayer, Götzis, vergeben. zu Pkt. 12. Das Ansuchen um Übernahme von Asphaltierungskosten für die Zufahrt äußeres Schattenort, wird einheitlich positiv erledigt. Die Gemeinde übernimmt 2/3 der Kosten unter der Voraussetzung, daß die Anrainer 1/3 als Interessentenbeiträge selbst leisten. zu Pkt. 13. Über Ansuchen wird der Güterweggenosschenschaft Neuberg, als Beitrag für die laufende Wegerhaltung ein einmaliger Beitrag in der Höhe von S 15.000, -- gewährt. -7- zu Pkt. 14. Die Erweiterung eines Ferienwohnhauses in Gargellen Gp. 4548/9, zur Schaffung von weiteren Ferienwohnungen, wird mehrheitlich nicht bewilligt. zu Pkt. 15. Die Durchführung einer Volksabstimmung, über die vom Vorarlberger Landtag beschlossene Änderung des Abgabenverfahrensgesetzes, wird nicht verlangt. zu Pkt. 16. Allfälliges a) Eine Anfrage, bezüglich Terminisierung für die Errichtung des Turnsaaltraktes bei der Hauptschule in Gortipohl, wird beantwortet. Zusammen mit der Gemeinde Gaschurn müssen sowohl Zeitplan als auch Finanzierungsmöglichkeiten abgeklärt und fixiert werden. Durch St. Gallenkirch wurde der Baugrund bereits sichergestellt. b) Es wird angefragt, inwieweit für die geplante Errichtung eines Freizeitzentrums evt. mit der Gemeinde Gaschurn, schon Standorte vorgesehen sind. Über Standort sowie Umfang und Ausmaß einer diesbezüglichen Anlage sind noch keinerlei Entscheidungen gefallen. Die Angelegenheit befindet sich derzeit noch im Diskussionsstadium. c) Feuerwehrkommandant Netzer bedankt sich bei der Gemeindevertretung und hebt dabei die stets vorhandene Bereitschaft und Entschlossenheit zur Ausrüstung der Feuerwehren hervor. Er bringt auch zum Ausdruck, daß der derzeitige Ausrüstungsstand der OF St. Gallenkirch, besonders im Hinblick auf das neue Rüst- und Bergefahrzeug, als hervorragend bezeichnet werden kann. Ende der Sitzung um 23.35 Uhr. Tag der Kundmachung 20.3.89 [Unterschrift des Schriftführers und des Vorsitzenden]