19620503_GVE020

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Letzte Änderung 05.06.2021, 17:43
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1962-05-03
Erscheinungsdatum 1962-05-03
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Inhalt des Dokuments

-0Gemeindeamt St.Gallenkirch St.Gallenkirch, 30.4.1962. Einberufung Gemäss § 34 der GO 1935 werden Sie zu der am Donnerstag den 3.Mai 1962 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St.Gallenkirch anberaumten 20.Sitzung der Gemeindevertretung einberufen. Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüssung durch den Bürgermeister, 2.) a- Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift b- Berichte des Bürgermeisters 3.) Ansuchen Verkehrsverein Gargellen Übernahme einer Bürgschaft durch die Gemeinde 4.) Maisäßinteressentschaft Grundau, Berafung gegen Beschluß der Gemeindevertretung 5.) Ansuchen Bauabstandsnachsicht: a) Vergud Armin, Gortipohl b) Neff Anna, St.Gallenkirch 6.) Stellungnahme zu Kundmachung über Gesetzbeschlüsse des Vlbger Landtages a) 1.Wohnsiedlungsgesetznovelle b) 3.Landarbeitsordnungsnovelle c) 2.Grundverkehrsgesetznovelle d) Ausländergrunderwerbsgesetz-AGG e) 4 Bauordnungsnovelle 7.) Ansuchen Wegebau a) Parzelle Mühle Innergant b) Weg zu Gebr.Blaas, Spona Gortipohl 8.) Vorlage eines Projektes-Schlepplift Neuberg 9.) Aussenputz Schule St.Gallenkirch Um pünktliches und zuverlässiges Erscheinen wird dringend ersucht. Der Bürgermeister -1- Gemeinde St.Gallenkirch Niederschrift über die am Donnerstag, den 3.Mai 1962, um 20 Uhr in der Gemeindekanzlei stattgefundene 20.Sitzung der Gemeindevertretung von St.Gallenkirch mit folgender Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister, 2.) a) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift, b) Berichte des Bürgermeisters. 3.) Ansuchen Verkehrsverein Gargellen wegen Bürgschaft, 4.) Maisäßinteressentschaft Grandau - Berufung, 5.) Versch. Ansuchen wegen Bauabstandsnachsicht, 6.) Stellungnahme zu Kundmachungen über Gesetzesbeschlüsse des Vorarlberger Landtages, 7.) Ansuchen Wegebau, 8.) Vorlage des Projektes Schlepplift Neuberg, 9.) Außenputz Schule St.Gallenkirch, 10.) Allfälliges. Erschienen sind: Bgm. MANGARD Hermann, die Gemeinderäte Tschofen Ignaz, Neher Hermann und Sander Anton, sowie 11 Gemeindevertreter und zwar: Büsch Anton, Tschofen Herbert, Vallaster Ludwig, Lorenzin Anton, Spannring Stefan, Lechthaler Franz, Marlin Michael, Wachter Ludwig, Thöny Kurt, Sahler Gebhard und Juen Ernst. Erledigung: 1.) Bgm. Mangard Hermann eröffnet die Sitzung, begrüßt alle erschienenen Gemeinderäte und Gemeindevertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 2.) a) Gegen die Niederschrift der letzten GV.- Sitzung vom 5.April 1962 werden keine Einwände erhoben. b) Der Bürgermeister berichtet über den derzeitigen Stand der Vergleichsbestrebungen in der Prozeßsache Skiabfahrt Gargellen. Nachdem die Gemeindevertretung zur Überzeugung gelangt ist, dass die Gemeinde in dieser Sache auf Einräumung einer grundbücherlichen Dienstbarkeit bestehen muß, wird der unter Punkt 3) der letzten GV.- Sitzung gefasste Beschluss einstimmig aufgehoben und ebenso einstimmig beschlossen, den Eheleuten Huber den von Herrn Dr. Czinglar ausgearbeiteten Vergleichsvorschlag vorzulegen. -2- 3.) Es wird ein Ansuchen des Verkehrsvereines Gargellen um Übernahme der Bürgschaft für einen langfristigen Bankkredit für den Bau der 2.Sektion der Seilbahn-Ges.m.b.H. Gargellen vorgelegt. Es wird beschlossen, dass die Gemeinde St.Gallenkirch bereit ist, für das genannte Projekt eine Bürgschaft in Höhe von S 500.000.- zu übernehmen unter der Bedingung, dass die übrige Finanzierung der Voranschlagsumme von S 5.600.000.- gesichert ist. 4.) Die Maisäßinteressentschaft Grandau hat gegen den Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.3.1962, Punkt 12, Berufung eingebracht. Es handelt sich dabei um den Beschluss der GV. wegen Ankauf eines Maisäßes auf Grandau. Es wird beschlossen, diese Berufung der Aufsichtsbehörde zur Entscheidung vorzulegen. Zwischenzeitlich ist die Maisäßinteressentschaft Grandau über ihren Standpunkt zur Ski-Abfahrt zu befragen. Mit Weiterverfolgung des obenerwähnten Maisäßankaufes ist bis zur nächsten Sitzung zuzuwarten. 5.) Zu Ansuchen um Erteilung von Bauabstandsnachsichten wird wie folgt Stellung genommen: a) Dem Armin Vergud wird für den geplanten Bau eines Auszuges an der Ostseite des Hauses Nr.70 in Gortipohl und zwar in der Länge von 6.70 m und Breite von 1, 40 m gegenüber dem dort vorbeiführenden Wege die erforderliche Bauabstandsnachsicht erteilt unter der Bedingung, dass der Antragsteller nach Erstellung des Zubaues den üblichen Fahrzeugen das Passieren des betreffenden Weges möglich lässt. b) Der Anna Neff wird für die projektierte Autogarage die erforderliche Bauabstandsnachsicht auf 1/2 Meter gegenüber dem öffentl. Außersiggamer Weg erteilt. c) Dem Konsumverein St.Gallenkirch wird die Unterkellerung der Gp.2015/2 und Gp.4678 in einem Ausmaß von cirka 18 m2 gestattet unter dem ausdrücklichen Bemerken, dass dieser unterkellerte Teil nicht aufgestockt werden darf. d) Dem Armin Vergud wird für die geplante Hauserweiterung auf den Gp.773/1 und 772 die erforderliche Bauabstandsnachsicht gegenüber Gp. erteilt. 6.) Gegen nachstehende Gesetzesbeschlüsse des Vorarlberger Landtages bestehen von Seiten der Gemeindevertretung keine Bedenken: a) 1.Wohnsiedlungsgesetznovelle, b) 3.Landarbeitsordnungsnovelle, c) 2.Grundverkehrsgesetznovelle, d) Ausländergrunderwerbsgesetz, e) 4. Bauordnungsnovelle. 7.) Das Wegebauansuchen der Grundbesitzer Sander Anselm, Kasper Hermann und Felder Erich wird im Rahmen bisheriger Handhabung genehmigt. Ein weiteres Wegebauansuchen wird zur Klärung offener Fragen vertagt. -3- 8.) Der Bürgermeister berichtet, dass für ein SchleppliftProjekt derzeit keine verbilligten Kredite (ERP-Gelder usw.) zu bekommen sind. Ebenso ist die Verumlagung im Wege der Fremdenverkenrsförderungsabgabe nicht möglich. Das Schlepplift-Projckt Neuberg-Galgenul muss daher vertagt werden. 9.) Es wird beschlossen, den Außenputz an der Volksschule St.Gallenkirch noch im heurigen Jahre ausführen zu lassen. Der Bauausschuss wird beauftragt, weitere Maßnahmen zu treffen. 10.) Die Gemeindebevölkerung ist mittels Rundschreiben zu verhalten, im Sinne der Schönerhaltung des Dorfbildes die Müll-Ablagerung an öffentlichen Brücken und Wegen zu unterlassen. Zuwiderhandelnde sind mit der größtmöglichen Strafe zu belegen. Für die Müllabfuhr sind die dazu bestimmten Plätze zu verwenden. Ende der Sitzung: 4.5.1962/1.35 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 2 Wochen nach Verlautbarung beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Der Schriftführer: Gemeinderäte: Der Bürgermeister: Die