19810615_GVE009

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Letzte Änderung 05.06.2021, 17:45
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1981-06-15
Erscheinungsdatum 1981-06-15
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- 0 - Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch 6791 St. Gallenkirch 11.6.1981 Zahl............ Ergeht an: alle Gemeindevertreter der Gemeinde St. Gallenkirch Einberufung Gem. § 35 GG. wird die Gemeindevertretung auf Montag, den 15. Juni 1981 um 20.00 Uhr zur 9. Sitzung einberufen. Tagesordnung 1.) Eröffnung 2.) Genehmigung der letzten Niederschrift 3.) Berichte des Bürgermeisters 4.) Vorlage und Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1980 5.) Stellungnahme zur Errichtung der Doppelsesselbahn Fredakopf durch die Zamang-Bahnen G.m.b.H. 6.) Übertragung der Angelegenheiten des Rettungswesens; Vertrag mit dem Roten Kreuz, Landesverband Vorarlberg 7.) Behandlung der Stellungnahmen der Raumplanungsstelle zu Änderungen des Flächenwidmungsplanes und diesbezügliche Beschlußfassung 8.) Beschlußfassung zur Errichtung von Ferienwohnhäuser gem. § 51 Abs. 6 RPG. 9.) Kanalisation a) Weiterausbau der Kläranlage Gargellen b) Studie über Abwasserbeseitigungsanlagen für das Montafon 10.) Eingabe Unabhängige Ortsliste - Liftkartentarife für Einheimische bei der Silvretta Nova Bergbahnen Ges. 11.) Wasseranschluß für das Wohn- und Geschäftshaus Kessler 12.) Allfälliges. Um pünktliches Erscheinen wird ersucht. [Unterschrift des Bürgermeisters] - 1 - Gemeinde St. Gallenkirch Niederschrift über die am Montag, den 15.6.1981 um 20 Uhr im Gemeindeamt St. Gallenkirch, unter dem Vorsitz von Bgm. Wachter, stattgefundene 9. Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch. Tagesordnung 1.) 2.) 3.) 4.) 5.) Eröffnung und Feststellung der Beschlußfähigkeit Genehmigung der letzten Niederschrift Berichte des Bürgermeisters Vorlage und Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1980 Stellungnahme zur Errichtung der Doppelsesselbahn "Freda" durch die Zamang Bahnen GmbH. 6.) Übertragung der Angelegenheiten des Rettungswesens; Vertrag mit dem Roten Kreuz, Landesverb. Vorarlberg 7.) Behandlung der Stellungnahmen der Raumplanungsstelle zu Änderungen des Flächenwidmungsplanes und diesbezügliche Beschlußfassung 8.) Stellungnahme zur Errichtung von Ferienwohnhäuser evt. Beschlußfassung gem. § 51 Abs. 6 RPG. 9.) Kanalisation: a) Weiterausbau der Kläranlage Gargellen b) Studie über Abwasserbeseitigung - Raum Montafon 10.) Eingabe - Liftkartentarife für Einheimische und Ortsgäste, Silvretta Nova Bergbahnen Ges. 11.) Wasseranschluß für das Wohn- und Geschäftshaus Kessler 12.) Übernahme von Interessentenbeiträgen für Projekte der Wildbach und Lawinenverbauung a) Grappeslawine b) Tramosabach 13.) Allfälliges Die Einladung und Tagesordnung zur Sitzung wurde an sämtlche Gemeindevertreter ordnungsgemäß zugestellt. Die Tagesordnung wurde gem. § 36 Abs. 3 GG um den Punkt 12 erweitert. Anwesend: Bgm. Wachter als Vorsitzender, 2 Gem.Räte, 10 Gem.Vertreter, 3 Ersatzleute; Gem. Kassierin M. Gavanesch und Angest. Zugg als Schriftführer. - 2 - Abwesend: GR Herbert Tschofen, GV Ernst Marlin, Elmar Willi - Ersatz Egon Wieser Ernst Lechthaler - Ersatz Walter Rudigier Günther Tschofen - Ersatz Kurt Tschofen Erledigung: zu Pkt. 1.) Der Vorsitzende Bgm. Wachter eröffnet die Sitzung und stellt fest, daß die Beschlußfähigkeit gegeben ist. zu Pkt. 2.) Die Niederschrift der letzten Gemeindevertretungs-Sitzung vom 25.2.1981 wird für genehmigt erklärt. zu Pkt. 3.) Der Bürgermeister gibt folgende Berichte: a) Das vorläufige Gemeindeergebnis der Groß-(Volks) zählung 81 beträgt: Einwohner St. Gallenkirch 1336 - 22 gegenüber 1971 " Gortipohl 530 + 22 " 1971 " Gargellen 121 + 17 " 1971 _______________________________________________________ Einwohner gesamt 1987 + 17 oder 0, 8 % b) Die Erstellung des Gehsteiges in Gortipohl konnte zur Zufriedenheit der betroffenen Anrainer abgeschlossen werden. Die Grundverhandlungen für Gehsteige in St. Gallenkirch wurden begonnen. c) Die Schüttungen zur Errichtung von weiteren Parkplätzen im Zentrumsbereich, unterhalb des Konsummarktes sowie jene zur Errichtung der Autohaltestelle Badmunt, wurden vorgenommen. d) Leider konnten die Verhandlungen zur Erstellung des Weges, als Verbindung Schiabfahrt Garfrescha zur neuen Valiserabahn Talstation, mangels Zustimmung einzelner Grundbesitzer, immer noch nicht abgeschlossen werden. e) Weil bisher noch keine Interessenten für den Betrieb des Schwimmbades zu bekommen waren, konnte dieses bisher nicht geöffnet werden. Eine Lösung zeichnet sich jedoch ab. f) Ein Dankschreiben der Trachtengruppe St. Gallenkirch, für die Unterstützung beim Bau des Vereinslokales, wird zur Kenntnis gebracht. GR Fritz Rudigier richtet eine Anfrage an den Bürgermeister und erkundigt sich dabei ob die Ausführungen folgender Arbeiten bereits terminisiert sind: Wanderweg Suggadinbach, Straßenbeleuchtung in Badmunt und Wegschüttung alter Bahndamm. Entsprechende Maßnahmen wurden bereits bzw. sind in die Wege zu leiten. Im Fall Wanderweg soll der Ausschuß befasst werden. - 3 - zu Pkt. 4.) Der Rechnungsabschluß 1980 wird der Gemeindevertretung gem. § 74 Gemeindegesetz vorgelegt. Er schließt mit insgesamt S 20.990.282, 73 Einnahmen und S 21.039.249, 34 Ausgaben mit einem Gebarungsabgang v. S 48.966, 61 ab. Verschiedene Fragen zu div. Posten und Abweichungen gegenüber dem Voranschlag werden durch den Bürgerm. und Kassierin Gavanesch erläutert. Der Gesamtschuldenstand wird mit S 12.714.565, 31 festgestellt. Die per Kopfverschuldung per 31.12.80 beträgt S 5.931, - was einer Senkung um S 523, - gleichkommt. Gleichzeitig wird auch der Bericht des Überprüfungsausschusses verlesen und zur Kenntnis genommen. Der Rechnungsabschluß wird von der Gemeindevertretung einstimmig genehmigt. zu Pkt. 5.) Unter der Bedingung, daß keine Geländeschiebungen durchgeführt werden, bezieht die Gemeindevertretung einheitlich positive Stellungnahme zum Bau und Betrieb der Doppelsesselbahn Fredakopf durch die Montafoner Zamang-Bahnen GmbH. Schruns. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens soll massiv auf werbewirksame Maßnahmen für das Gebiet St. Gallenkirch (z.B. Erwähnung des Namens St. Gallenkirch) hingearbeitet werden. zu Pkt. 6.) Gem § 3 Rettungsgesetz LGBL.Nr.46/1979 werden die im § 1 Abs.2 lit. a, b, c und e umschriebenen Aufgaben des örtl. Hilfs- und Rettungswesens zu den im Mustervertrag des Vlbg. Gemeindeverbandes vom 1.12.1980 enthaltenen Bedingungen unter der Voraussetzung übertragen, daß von allen Vorarlberger Gemeinden, mit Ausnahme der Gemeinde Mittelberg, gleichlautende Beschlüsse gefaßt werden. Einstimmiger Beschluß. zu Pkt. 7.) Das Amt der Vlbg. Landesregierung, Raumplanungsstelle hat im Zuge des Genehmigungsverfahrens für den Flächenwidmungsplan eine weitere Behandlung und Beschlußfassung zu versch. Änderungswünschen verlangt und dazu Empfehlungen gegeben. Der Raumplanungsausschuß hat in der Sitzung am 12.6.1981 diese Fälle behandelt und entsprechende Stellungnahmen zur Beschlußfassung an die Gemeindevertretung abgegeben. Die im genannten Schreiben der Raumplanungsstelle beschriebenen Fälle werden durch die Gemeindevertretung im einzelnen behandelt und dazu einstimmig wie folgt Beschluß gefaßt: Fall 1 Feriengut Gargellenhof. Huber KG Nachdem die Frage der Widmung als Sondergebiet Feriengut, zwischen den Grundbesitzern und der Raumplanungsstelle besprochen und einvernehmlich gelöst werden konnte, schließt sich auch die Gemeindevertretung dieser Lösung an. - 4 - Der Bereich Schindelboden Bp. 1104 ist zum überwiegenden Teil als Rote Zone ausgewiesen, weshalb eine Widmung als Baufläche derzeit nicht in Frage kommt. Fall 2. Bereich Vergalden Der Empfehlung, in Vergalden ausschließlich Bauerwartungsfläche zu widmen, kann die Gemeindevertretung nicht folgen. Begründung: Es sind bereits mehrere Bauabsichten bekannt, sodaß die teilw. Widmung als Baufläche so wie beschlossen als gerechtfertigt erscheint. Fall 3. Baufläche-Mischgebiet Außergampaping Da eine Eignung als Baufläche im Sinne des § 13 RPG nicht gegeben ist, wird das Gebiet nicht besonders gewidmet. Die bisherige Widmung BM wird zurückgenommen. Fall 4. Stationen der Seilbahnen und Liftanlagen Im Hinblick auf die derzeit im Bau befindliche Talstation für die Seilbahn Valisera in Galgenul, wird dieser Bereich als Sondergebiet FS-Bahn und die Parkplätze als Verkehrsfläche gelb - P gewidmet. Fall 5. Bebauungsplan Garfrescha Der Empfehlung der Raumplanungsstelle wird entsprochen. Fall 6. Verbale Bestimmungen Die verbalen Bestimmungen, Fassung C/März 1981, werden zur Kenntnis gebracht und dem Flächenwidmungsplan gem. Empfehlung zugrunde gelegt. Fall 7. Otmar Tschofen Dem Änderungsvorschlag, die Gp. 878 sowie ein angrenzendes Teilstück der Gp. 877/1 als BW für zwei Eigenheimobjekte zu widmen, wurde mit Beschluß am 20.7.1979 entsprochen. Für eine Zurücknahme dieser Widmung kann sich die Gemeindevertretung jedoch nicht entschließen und bleibt bei der früheren Entscheidung. Fall 8. Kaspar Netzer und Gertrud Nachbaur Der Änderungsvorschlag, die Gp. 1610/3 als BW zu widmen, wurde gleichfalls wie Fall 7. berücksichtigt. Gleichzeitig wurde szt. auch ein Anschlußteil der Gp. 1610/1 sowie der Bereich der Bp. 419/1 und 2 als BW gewidmet. Die Gemeindevertretung sieht auch hier keinen Grund eine neuerliche Entscheidung auf Änderung zu treffen und beharrt auf dem früheren Beschluß. Fall 9. Ausweisung der Gefahrenzone Die aufgezeigten Unstimmigkeiten zwischen Flächenwidmungsplan und Gefahrenzonenplan im Bereich Gargellen sind zu berichten wobei der Gefahrenzonenplan genauestens zu berücksichtigen ist. Fall 10. Rote Punkte 10.1 Klehenz Anton Tabelle ist berichtigt anzulegen. Bezugsrecht für Roten Punkt ist gegeben. 10 2 Meier Josef Das Bezugsrecht für einen Roten Punkt wird als gegeben angesehen, welcher jedoch der bestehenden Gebäudegruppe zuzuordnen ist. - 5 - 10.3 Kieber Heinrich Die Situierung des Roten Punktes im unteren Bereich der Gp. 3077 wird gutgeheißen. 10.4 Rudigier Anton Eine entsprechende Baubewilligung ist bereits erteilt. 10.5 Stemer Richard Bezugsrecht für einen Roten Punkt ist gegeben. 10.6 Bargehr Katharina Durch den Eintritt geänderter Situationen infolge des Seilbahnbaues im Bereich der BW Widmung an anderer Stelle, wird das Bezugsrecht für einen Roten Punkt wie früher beschlossen als gegeben angesehen. 10.7 Stocker Leopold Eine Rücksprache mit dem Grundbesitzer hat ergeben, daß zum jetzigen Zeitpunkt auf ein Bezugsrecht verzichtet sowie auch eine weitere Widmung, Ausweitung BW nicht gutgeheißen wird. 70.8 Butzerin Roman Eine entsprechende Baubewilligung ist bereits erteilt.10.9 Squinobal Helmut Eine entsprechende Baubewilligung ist bereits erteilt. 10.10 Kasper Josef Der Rote Punkt ist als Nachweis des konsumierten Bezugsrechtes im Plan einzutragen. 10.11 Tschofen Emil Der Rote Punkt ist als Nachweis des konsumierten Bezugsrechtes im Plan einzutragen. Fall 11. Mathies Viktor Die Situierung des Roten Punktes ist mit Zustimmung der VIW vorzunehmen. Fall 12. Zint Erich Die Erweiterung der BW für ein weiteres Wohnobjekt im Anschluß an das bestehende, im Ausmaß von ca. 700 bis 1000 m2 wird als verträglich angesehen und zum Beschluß erhoben. Fall 13. Kasper Helma In diesem Fall beschließt die Gemeindevertretung wie empfohlen auch die Gp. 688/4 als BW zu widmen. Dadurch wird das bestehende BW unterhalb der Straße Gp. 775/3, 4 und 5 geringfügig erweitert. Fall 14. Natter Elisabeth Die Baufläche wird auf die Gp. 1911 soweit nicht Rote Zone ist um ca 600 m2 ausgeweitet. Pkt. 8.) Zwei Anträge auf Vorprüfung zur Errichtung von Maisäßobjekten werden vorgelegt und beraten. Dazu stellt die Gemeindevertretung fest, daß es sich in beiden Fällen um den Wiederaufbau abgetragener bzw. verfallener Gebäude handelt und daher keiner Bewilligung im Sinne des § 51 Abs.6 RPG bedarf. Es soll jedoch im Zuge der Bewilligungsverfahren für diese Objekte besonders auf eine örtlich gebundene Bauweise und Größe geachtet werden. - 6 - zu Pkt. 9.) a) Kläranlage Gargellen Verschiedene Umstände und Gegebenheiten bei der Kanal- und Kläranlage Gargellen, beeinflussen die Funktion derselben negativ. Aus diesem Grunde hat das Büro, Dipl. Ing. Robert Manahl, ein Erweiterungsprojekt vorgeschlagen und erstellt sowie eine diesbezügliche Kostenschätzung ausgearbeitet. In Anbetracht dieser enorm hohen Kostenschätzung, kann die Gemeindevertretung diesem Projekt vorerst einheitlich noch nicht näher treten, da es zum jetzigen Zeitpunkt unzumutbar wäre, derart hohe Kostenbeiträge an die Anschlußwerber zu verumlagen. Durch div. Maßnahmen (strengere Überwachung, bessere Wartung usw.) soll eine bessere Funktionstüchtigkeit der Anlage erreicht werden. b) Abwasserbeseitigung für die Region Montafon Eine durch das Land Vorarlberg in Auftrag gegebene Studie über die Abwasserbeseitigung in der Region Montafon, wird vorgestellt. Zu dieser Angelegenheit führt die Gemeindevertretung eine rege aber sachbezogene Diskussion. Dabei werden auch wiederholt massive Forderungen zur Beseitigung der bekannten Abwassermißstände in der Nachbargemeinde Gaschurn erhoben. Der Bürgermeister vertritt die Ansicht, daß es in absehbarer Zukunkt zu einer wenigstens teilw. Projekterstellung für St. Gallenkirch kommen müsse, egal welche Lösung lt. Studie einmal in Frage komme. zu Pkt. 10.) Eine Eingabe, wonach sich die Gemeinde für begünstigte Tarife für Einheimische bei den Silvretta Nova- Bergbahnen einsetzen soll, wird behandelt und einheitlich unterstützt. Dazu erklärt der Bürgermeister anhand von Sitzungsprotokollen, daß anläßlich von Interventionen im Aufsichtsrat, die Senkung des Tarifes der Saisonkarten für Einheimische um S 600, - für die kommende Saison erreicht werden konnte. zu Pkt. 11.) Mehrstimmig hebt die Gemeindevertretung den unter Punkt 11.) in der Sitzung vom 25.2.1981 gefaßten Beschluß auf und setzt die Wasseranschlußgebühr für das Wohn- und Geschäftshaus Kessler mit S 156.000, - plus MWSt. neu fest. Gleichfalls wird dazu auch die Berechnungsgrundlage mit S 6.000, - 50 % Zuschlag für Zweit-und Ferienwohnungen pro Einheit festgesetzt. zu Pkt. 12.) Unter Beibehaltung des bisherigen Finanzierungsschlüssels beschließt die Gemeindevertretung die Übernahme weiterer - 7 - Interessentenbeiträge zu folgenden derzeit laufenden Verbauungsprojekten: a) Tramosaverbauung b) Verbauung Grappeslawine Es wird auf diesbezügliche Schreiben des Forsttechnischen Dienstes der Wildbach und Lawinenverbauung, Sektion Vorarlberg Zl. 13-2109/5 bzw. Zl. 16-635/3, vom 11.6.1981 hingewiesen. zu Pkt. 12.) a) Anhand eines Lageplanes informiert der Bürgermeister die Gemeindevertreter über eine anstehende Beschlußfassung zur Löschung des öffentl. Weges Gp. 4650/2. Durch die Suggadinbachverbauung wurde eine neue Weganlage erstellt, die jedoch größtenteils öffentl. Wassergut in Anspruch genommen hat. An die Grundbesitzer Kuster wird appelliert, die im Zuge der Errichtung der Gehsteige zugesagte Parkfläche abzutreten, da diese aus der zu löschenden Wegparzelle ein mehrfaches an Grund wieder erhalten würden. b) Die Möglichkeit zur Errichtung einer Posthaltestelle im Oberbereich von Galgenul soll geprüft werden. c) Es wird angeregt im Zuge der Ortsdurchfahrt im Bereich des Gasth. Gemse Kirche eine weitere Fußgängermarkierung (Übergang) anbringen zu lassen. Ende der Sitzung 16.6. um 0.30 Uhr. Tag der Kundmachung 23.6.1981. [Unterschrift des Schriftführers und des Vorsitzenden]