19631001_GVE029

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Letzte Änderung 05.06.2021, 17:48
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1963-10-01
Erscheinungsdatum 1963-10-01
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Inhalt des Dokuments

-0- Gemeindeamt St.Gallenkirch St.Gallenkirch, 27.3.1963. Einberufung Gemäß § 34 der GO 1935 werden Sie zu der am Dienstag den 1.10.1963 um 19.30 Uhr im Gemeindeamt St.Gallenkirch anberaumten 29.Sitzung der Gemeindevertretung einberufen. Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüssung durch den Bürgermeister 2.) a)Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift b)Berichte des Bürgermeisters 3.) Beschluß über Beitragsleistung zu Balbierbachverbauung 4.) Erweiterung der Wasserversorgungsanlage St.Gallenkirch, 5.) Stellungnahme für Bau der Handelsschule in Bludenz 6.) Schreiben der B.H. Bludenz -Gemeindewappen, 7.) Ansuchen um Ausscheidung eines Grundstückes aus dem öffentlichen Wassergut 8.) Geschworenen-und Schöffenliste 1964 9.) Ansuchen Bürgschaftsübernahme-Wohnbaudarlehen 10.) Ansuchen um Beigabe eines Buches für Jungbürger 11.) Ansuchen Schule Gortipohl-Lehrmittel Religionsunterricht 12.) Festsetzung der Futtergelder für Stierhaltung 1963/64 und Beitrag für Milchprobekesten 13.) Ansuchen-Bauabstandsnachsicht-Lerch Bernhard 14.) Löschungserklärung-Fußwegerecht der Gemeinde über die Gp.1342 und 1343 Um pünktliches und zuverlässiges Erscheinen wird dringend ersucht. Der Bürgermeister -1- Gemeinde St. Gallenkirch Niederschrift über die am Dienstag, den 1.Oktober 1963/19.30 Uhr in der Gemeindekanzlei stattgefundene 29. Sitzung der Gemeindevertretung von St.Gallenkirch mit folgender Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister, 2.) a) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift, b) Berichte des Bürgermeisters, 3.) Beitragsleistung zur Balbierbach-Verbauung, 4.) Erweiterung der Wasserversorgungsanlage St.Gallenkirch, 5.) Stellungnahme zum Bau einer Handelsschule in Bludenz, 6.) Schreiben der B.H. Bludenz wegen Gemeindewappen. 7.) Ansuchen um Ausscheidung eines Grundstückes aus Öffentlichem Gut, 8.) Geschworenen- und Schöffenliste 1964, 9.) Ansuchen um Bürgschaftsübernahme - Wohnbaudarlehen, 10.) Ansuchen um Beigabe eines Buches für Jungbürger, 11.) Ansuchen Schule Gortipohl - Lehrmittel Religionsunterricht, 12.) Festsetzung der Futtergelder für Stierhaltung 1963/64 und Beitrag für Milchprobekosten, 13.) Ansuchen um Erteilung von Bauabstandsnachsicht, 14.) Löschungserklärung - Fußwegerecht der Gemeinde über Gp.1342-43, 15.) Allfälliges. Erschienen sind: Bgm. MANGARD Hermann, die Gemeinderäte Tschofen Ignaz, Neher Hermann und Sander Anton, 10 Gemeindevertreter bzw. Ersatzmänner u.zw.: Büsch Anton, Stocker Erwin, Marlin Ernst, Tschofen Herbert, Lorenzin Anton, Spannring Stefan, Flöry Richard, Wachter Ludwig, Sahler Gabhard, Juen Ernst. Erledigung: 1.) Bgm. MANGARD Hermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienenen Gemeinderäte und Gemeindevertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. -2- 2.) a) Es wird die Niederschrift der letzten GV.- Sitzung vom 12.7.1963 vorgelegt und ohne Einwände einstimmig genehmigt. b) Der Bgm. berichtet, dass das Arbeitsamt Unterbringungsmöglichkeiten für Filialbetriebe Vorarlberger Textilfabriken sucht. Der Bericht wird einhellig begrüßt. Es wird beschlossen, dieser Sache das besondere Augenmerk zuzuwenden. 3.) Der Bgm. berichtet über seine Verhandlung mit zuständigen Behörden wegen Verbauung des Balbierbaches in Gortipohl. Die veranschlagte Baukosten-Summe beträgt S 4.500.000.-, zu welcher die Gemeinde innerhalb 5 Jahren einen 10%igen Beitrag zu leisten hätte. Der Bericht wird einstimmig gutgeheißen. Es wird beschlossen, von Seiten der Gemeinde den 10%igen Beitrag zu übernehmen. 4.) Es wird beschlossen, für das Jahr 1964 die Erfassung des Kupferbrunnens für die Zuleitung in die Gemeindewasserversorgungsanlage zu projektieren. Ebenso den Zusammenschluss der Wasserversorgungsanlagen St.Gallenkirch Galgenul. Der Bgm. berichtet über seine diesbezüglichen Vorsprachen beim Landeswasserbauamt wegen entsprechender Subventionierung. 5.) Wegen anderweitiger Belastungen (Hauptschule Schruns usw.) sieht sich die Gemeinde derzeit nicht in der Lage, Beiträge für den Bau einer Handelsschule in Bludenz zu übernehmen. Die Gemeinde sieht sich zudem veranlasst, für die nächsten Jahre die Schaffung von zusätzlichem Schulraum in Gortipohl vorzusehen. 6.) Einer Anregung der B.H. Bludenz folgend wird der Beschluss gefasst, ein Gemeinde-Wappen anzuschaffen. Alle Gemeindebürger werden eingeladen, dem Gemeindeamte bis 1.11.1963 geeignete Ideen, Vorschläge bzw. Entwürfe für ein, unserer Gemeinde entsprechendes Wappen zu unterbreiten. Der beste Vorschlag wird prämiert. 7.) Auf Anfrage des Wasserbauamtes Bregenz wird festgestellt, dass die Gemeinde grundsätzlich gegen eine Verpachtung bei entsprechender Verrohrung der Wassergut-Grundparzelle 4741/2 in Gortipohl keine Einwendungen hätte. Es ist jedoch darauf aufmerksam zu machen, dass für ein Teilstück dieser Wassergut-Grundparzelle bereits seit mehreren Jahren ein Pachtverhältnis besteht. 8.) Als Vertrauensleute für die Anlegung der im Monat Oktober 1963 neu zu erstellenden Geschworenen- und Schöffenliste werden einstimmig folgende GV. einstimmig bestellt: Tschofen Herbert, Marlin Ernst, Flöry Richard, Wachter Ludwig. 9.) Dem Bauwerber Marlin Wilhelm wird bis zur grundbücherlichen Besitzübertragung seines Baugrundstückes gegenüber dem Landeswohnbaufond im Sinne bisheriger Gepflogenheit Bürgschaft gewährt. 10.) Es wird beschlossen, den Jungbürgern unserer Gemeinde anläßlich der heurigen Jungbürgerfeier das Buch "Im Schatten des Urwaldes" von Alois Schoder als Geschenk zu überreichen. 11.) Der Kirche und Schule Gortipohl wird zur Anschaffung von 34 "Gottes Lob" ein Beitrag gewährt. -3- 12.) a) Den beiden Viehzuchtvereinen St.Gallenkirch und Gortipohl wird zur Kostendeckung der Milchprobe-Abnahme ein Beitrag von zusammen S 5.000.- gewährt. Die Aufteilung zwischen beiden Vereinen hat verhältnismäßig nach MilchprobeAbnahmen zu erfolgen. b) Wegen Erhöhung des Futtergeldes für Zuchtstiere ist mit den Stierhaltern zu verhandeln. 13.) Den Geschwistern Lerch in Gortipohl wird zur Errichtung einer Pkw.-Garage auf der Gp. 71/2 in Gortipohl die beantragte Bauabstandsnachsicht gegenüber der Gp. 45/1, sowie gegenüber dem öffentlichen Weg bis auf jeweils 1, 50 m erteilt. 14.) Es wird einstimmig beschlossen, in die grundbücherliche Einverleibung der Löschung des Dienstbarkeitsrechtes des Fußweges über den westlichen Teil der Gp. 1342 und 1343 in EZl. 153 des Grundbuches St.Gallenkirch einzuwilligen. 15.) a) Der beantragten Erweiterung der Straßenbeleuchtung in Gortipohl, sowie der Neuanbringung einer zwischenzeitlich entfernten Straßenlampe wird zugestimmt. In letzterem Falle ist mit den Vorarlberger Illwerken Fühlung aufzunehmen. b) Es werden Finanzierungsangelegenheiten des Verkehrsvereines St.Gallenkirch besprochen. c) Es wird festgestellt, dass die Abwässer-Ableitungen im Bereiche des Gemeindeamtes - Pfarrwidums infolge vermehrter Inanspruchnahme den heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechen. Es wird beschlossen, geeignete Schritte einzuleiten, um dieses Problem möglichst bald zu lösen. Ende der Sitzung: 2. Okt. 1963/1.15 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 14 Tagen nach Verlautbarung beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Die Gemeinderäte: Der Bürgermeister: Der Schriftführer: