20170316_GVE015

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Letzte Änderung 05.06.2021, 17:49
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 2017-03-15
Erscheinungsdatum 2017-03-15
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Gemeinde St Gallenkirch Tel.: +43 (0)5557/6205 Fax: +43 (0)5557/2170 Email: qemeindeamt@st.gallenkirch.at Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch St. Gallenkirch, 28.03.2017 Niederschrift über die am Donnerstag, den 16.03.2017 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St. Gallenkirch stattgefundene 15. Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch. Anwesend: Von der Liste Parteifreie Bürger und SPÖ Bgm. Josef Lechthaler, Vize-Bgm. Alexander Kasper (gleichzeitig Schriftführer), GR Martin Kleboth, GR Irma Rudigier, Norbert Marent, Peter Lentsch, Franz Dönz, Johannes Felder, Johannes Sturm, Mag.a Sonja Wachter, Alois Bitschnau, Ing. Hansjörg Schwarz; Von der Liste Volkspartei und Unabhängige GR Bertram Rhomberg, GR Paul Einsiedler, Herwig Schallner, Gabi Juen, Michael Willi, Marietta Fiel, Mag. Daniel Fritz, Werner Maier, Hubert Biermeier; Tagesordnung: 01. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 02. Genehmigung der letzten Niederschrift vom 24.01.2017 03. Beschlussfassung über die Schließung des Tourismusbüros in Gortipohl mit Ende der Wintersaison 2016/17 04. Änderung des Flächenwidmungsplanes: a) MPreis, Umwidmung für Handelsbetrieb auf GST-Nr. 847/1 b) Helmut Willi, Gortipohl, Umwidmung für Garage auf GST-Nr. 527/1 c) Hubert Düngler, St. Gallenkirch, Umwidmung für EFH auf GST-Nr. 2068/2 d) Eric Themel, Gargellen, Umwidmung für Projekt auf GST-Nr. 4619/9 und 4620/2 e) ARBOREA-Projekt (geringfügige Abänderung auf Vorschlag der Raumplanungsstelle) 05 . Beschlussfassung für die grundbücherliche Durchführung eines Teilungsplanes nach den Sonderbestimmungen des Liegenschaftsteilungsgesetzes gern. §§ 15 ff-Ziggamweg 06 . Änderung des Grundsatzbeschlusses für die Anschaffung eines Fahrzeuges für die Ortsfeuerwehr St. Gallenkirch 07 . Grundsatzbeschluss für den Umbau des Allwetterbades Aquarena in einen Ganzjahresbetrieb 08 . Antrag auf Genehmigung einer Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit c RPG - Landhaus Sonnenhang, Bargais 09 . Änderung von Landesgesetzen: a) Gesetz über eine Änderung des Notifikationsgesetzes b) Gesetz über eine Änderung des Jugendgesetzes 10. Berichte des Bürgermeisters 11. Allfälliges zu Pkt. 01 Bgm. Josef Lechthaler eröffnet die heutige Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. G:\Laptop\Gemeindevertretung\protokoll_20170316.docx Seite 1 Gem. § 41 GG wird vom Bürgermeister beantragt, den Tagesordnungspunkt 08. von der Tagesordnung zu nehmen und dafür den Tagesordnungspunkt 11. neu auf die Tagesordnung zu nehmen. Pkt. 11. Beratung und Beschlussfassung über den vorliegenden Baurechtsvertrag zwischen der Fa. MPreis und der Gemeinde St. Gallenkirch Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Änderungen in der heutigen Tagesordnung. zu Pkt. 02 Mit einstimmigem Beschluss wird die Niederschrift über die Gemeindevertretungssitzung vom 24.01.2017 genehmigt. zu Pkt. 03 Tourismusbüro Gortipohl Bgm. Josef Lechthaler begrüßt GF Manuel Bitschnau von Montafon Tourismus. Aus Sicht von Manuel Bitschnau gibt es klare und gute Gründe, welche für eine Schließung des Tourismusbüros in Gortipohl sprechen. Mit Ende dieser Wintersaison geht Gudrun Kasper in Pension. Die Frequenzen beim Tourismusbüro in Gortipohl sind sehr schwach. Es gibt Tage, an denen nicht ein Gast das Tourismusbüro in Gortipohl besucht. Eine elektronische Gästeinformation (Touch-Screen) und die Auflage von Prospektmaterial soll auch zukünftig angeboten werden. In den letzten Jahren habe sich das Gästeverhalten bei der Auswahl von Unterkünften durch das Internet völlig verändert. Manuel Bitschnau ersucht die Gemeinde um eine ausreichende Information an die Bevölkerung dahingehend, dass die Entscheidung zur Schließung durch die Gemeinde und nicht von Montafon Tourismus getroffen worden sei. Der Bürgermeister berichtet weiter, dass der Unterausschuss für Tourismus ebenfalls einhellig die Schließung empfohlen hat. Die Gemeindevertretung beschließt somit einstimmig die Schließung des Tourismusbüros mit Ende dieser Wintersaison. zu Pkt. 04 Änderung des Flächenwidmungsplanes: a) M-Preis Inhaltliche Darstellung der Gemeindevertretung: Die Gemeinde St. Gallenkirch beabsichtigt ihr Grundstück Nr. 847/1 für die Errichtung eines „sonstigen Handelsbetriebes" zur Verfügung zu stellen. Das gegenständliche Grundstück befindet sich im Ortsteil Gant direkt an der L188. Es wird im Nordosten durch die L188 und im Nordwesten durch die Brozzastraße begrenzt. Im Osten grenzt eine als Baufläche-Wohngebiet und im Südwesten eine als Baufläche-Mischgebiet gewidmete Fläche an. Im Südosten schließen landwirtschaftliche Freiflächen an. Im näheren Umfeld befinden sich weitere Bauwohngebietsflächen, eine Tankstelle und die Talstation der Garfreschabahn. Derzeit ist das Grundstück als Baufläche-Mischgebiet gewidmet und nicht bebaut. Es soll eine Fläche im Ausmaß G:\Laptop\Gemeindevertretung\protokoll_20170316.docx Seite 2 von 2667 m2 in Baufläche-Mischgebiet- Hl (Errichtung eines sonstigen Handelsbetriebes) umgewidmet werden. Die im Zuge des Verfahrens durchgeführte Umwelterheblichkeitsprüfung hat ergeben, dass voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Bei der durchgeführten Anrainerverständigung sind keine negativen Stellungnahmen bezüglich der Widmung eingelangt. Es wurde aber vom Eigentümer des südlich angrenzenden Grundstückes Bedenken in Richtung Lärmbelästigung und Optik des zukünftigen Objektes geäußert. Das geplante Vorhaben ist aus raumplanungsfachlicher Sicht nachvollziehbar und kann somit genehmigt werden. Beschlussfassung: Umwidmung einer Teilfläche der GST-Nr. 847/lvon Baufläche-Mischgebiet in Baufläche-MischgebietHl (Errichtung eines sonstigen Handelsbetriebes) 2.667 m2. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die beantragte Flächenwidmung. Für die verbleibende Restfläche der GST-Nr. 847/1 hat Josef Willi vom Gazauner-Hof sein Interesse bekundet. Ein Verkauf wird seitens der Gemeindevertretung in Aussicht gestellt. Über den Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages für den notwendigen Wasseranschluss für die Fa. MPreis wird ebenfalls gesprochen. Ein solcher ist auf jeden Fall gegenseitig abzuschließen. Auch wird die Frage eines Fußgängerüberganges angesprochen, sollte es zur Realisierung des neuen Marktes kommen. b) Willi Helmut Inhaltliche Darstellung der Gemeindevertretung: Willi Anita und Helmut beabsichtigen eine dem Wohngebäude zugeordnete Garage auf GST-Nr. 527/1 zu errichten. Das Grundstück befindet sich im Ortsteil Gortipohl und ist derzeit als FreiflächeFreihaltegebiet ausgewiesen. Es soll eine Teilfläche im Ausmaß von 75 m2 in Freifläche-SondergebietGarage gewidmet werden. Die Umwidmungsfläche liegt innerhalb der Roten Gefahrenzone der Grappeslawine und innerhalb der Gelben Gefahrenzone des Leuitobels. Bei der durchgeführten Umwelterheblichkeitsprüfung wurde festgestellt, dass voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Aus ortsräumlicher Sicht kann die geplante Umwidmung auf Grund der räumlichen Zuordnung zum Bestandsgebäude befürwortet werden. In Bezug auf die am Standort herrschenden Naturgefahren ist festzustellen, dass die Anzahl der Personen im Gefährdungsbereich durch die Errichtung der Garage nicht erhöht wird. Derzeit im Freien abgestellte Fahrzeuge können durch die Garage aber besser geschützt werden. Weiters wurde auch eine Anrainerverständigung durchgeführt. Es liegen keine Stellungnahmen vor. Beschlussfassung: Umwidmung einer Teilfläche der GST-Nr. 527/1 von Freifläche-Freihaltegebiet in FreiflächeSonderfläche-Garage (75 m2). Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die beantragte Flächenwidmung. G:\Laptop\Gemeindevertretung\protokoll_20170316.docx Seite 3 c) Hubert Düngler Inhaltliche Darstellung der Gemeindevertretung: Düngler Hubert ist Eigentümer der GST-Nr. 2068/2. Das Grundstück hat eine Größe von 827 m2 und ist mit einem Einfamilienhaus bebaut. Es grenzt südwestlich an den Sponaweg und südöstlich an eine als Baufläche-Wohngebiet gewidmete und ebenfalls bereits bebaute Fläche an. Die nördlich angrenzenden Grundstücke sind als Freifläche-Landwirtschaft gewidmet und als solches auch teilweise bebaut. Beim gegenständlichen Grundstück sind ebenfalls 222 m2 als Freifläche-Landwirtschaftsgebiet gewidmet. Es soll nunmehr im Zuge einer Nachverdichtung zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Die Anrainerverständigung wurde durchgeführt und es liegen keine Stellungnahmen vor. Eine Umwidmung von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Baufläche-Wohngebiet ist aus raumplanungsfachlicher Sicht durchführbar. Beschlussfassung: Umwidmung einer Teilfläche der GST-Nr. 2068/2 von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in BauflächeWohngebiet (222 m2). Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die beantragte Flächenwidmung. d) Themel Eric Inhaltliche Darstellung der Gemeindevertretung: Themel Eric ist grundbücherlicher Eigentümer der GST-Nr. 4620/2 und 4619/9. Die Grundstücke befinden sich im Ortsteil Vergalden. Das Grundstück Nr. 4619/9 ist laut Flächenwidmungsplan als Bauerwartungsfläche-Wohngebiet und das Grundstück Nr. 4620/2 als FreiflächeLandwirtschaftsgebiet gewidmet. Es grenzt im Süden an bereits bebaute und als BauflächeWohngebiet gewidmete Grundstücke an. Die nördlichen Grundstücke sind als FreiflächeLandwirtschaftsgebiet gewidmet und nicht bebaut. Der Grundbesitzer hat mit Schreiben vom 30. August 2016 einen Antrag auf Umwidmung der besagten Grundstücke gestellt. Als Umwidmungsgrund wurden die Errichtung eines Mehrparteienhauses sowie die Errichtung von kleineren Einzelobjekten zur Vermietung an ständig wechselnde Gäste angegeben. Dieser Antrag wurde am 26.1.2017 mündlich zurückgezogen. Mit Schreiben vom 22.Februar 2017 wurde erneut ein Antrag auf Umwidmung in BauflächeWohngebiet gestellt. Es sollen 2 Objekte mit jeweils 3 Wohnungen errichtet werden. Eine Wohnung möchte der Antragsteller selber nutzen. Die anderen Wohnungen werden an ständig wechselnde Gäste vermietet. Beim durchgeführten Anhörungsverfahren gab es von Seiten eines Nachbarn Bedenken hinsichtlich der Machbarkeit der Zufahrt. Dazu wurde im Verfahren festgestellt, dass es eine Vereinbarung mit dem Grundbesitzer des GST-Nr. 4619/2 gibt, der ein Recht einräumt den Einfahrtsradius von der Gemeindestraße so zu gestalten, dass ein Einfahren von beiden Seiten möglich ist. Im Jahre 2009 wurde vom technischen Büro für Raumplanung und Raumordnung stadtland die Ziele zur räumlichen Entwicklung touristischer Beherbergungsbetriebe in Gargellen Ortsteil Vergalden erhoben und ausgearbeitet. Die geplante Umwidmung entspricht den damals beschlossenen Zielen und kann aus raumplanungsfachlicher Sicht genehmigt werden. G:\Laptop\Gemeindevertretung\protokoll_20170316.docx Seite 4 Beschlussfassung: Umwidmung der GST-Nr. 4619/9 von Bauerwartungsfläche-Wohngebiet in Baufläche-Wohngebiet 762 m2 Umwidmung der GST-Nr. 4620/2 von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Baufläche-Wohngebiet 1862 m2 Umwidmung einer Teilfläche der GST-Nr. 4620/13 von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in BauflächeWohngebiet 111 m2 e) ARBOREA-Hotelprojekt Inhaltliche Darstellung der Gemeindevertretung: Bereits in der Gemeindevertretungssitzung vom 17.11.2016 wurde unter Tagesordnungspunkt 04 b) notwendige Änderungen des Flächenwidmungsplanes einstimmig beschlossen. Dennoch wurde seitens der Raumplanungsstelle des Landes vorgeschlagen, man möge die vom Bauwerber benötigten und auch planlich dargestellten Verkehrswege (Straßen) als solche im Flächenwidmungsplan ausweisen. Dem will die Gemeindevertretung nun nachkommen. Beschlussfassung: Umwidmung der.... GST-Nr. 2097 von Freifläche-Freihaltegebiet in Baufläche-Mischgebiet GST-Nr. 2095 von Freifläche-Freihaltegebiet in Baufläche-Mischgebiet GST-Nr. 2094/1 von Freifläche-Freihaltegebiet in Baufläche-Mischgebiet GST-Nr. 2094/1 von Baufläche-Wohngebiet in Baufläche-Mischgebiet GST-Nr. 2101 von Freifläche-Freihaltegebiet in Straßen GST-Nr. 2101 von Freifläche-Freihaltegebiet in Straßen GST-Nr. 2097 von Freifläche-Freihaltegebiet in Straßen GST-Nr. 2095 von Freifläche-Freihaltegebiet in Straßen GST-Nr. 2094/1 von Freifläche-Freihaltegebiet in Straßen GST-Nr. 2101 von Freifläche-Freihaltegebiet in Baufläche-Mischgebiet GST-Nr. 2101 von Freifläche-Freihaltegebiet in Baufläche-Mischgebiet GST-Nr. 2101 von Freifläche-Freihaltegebiet in Baufläche-Mischgebiet GST-Nr. 2101 von Baufläche-Mischgebiet in Straßen GST-Nr. 2101 von Baufläche-Mischgebiet in Straßen GST-Nr. 2094/1 von Baufläche-Wohngebiet in Straßen 23 m2 153 m2 5 m2 22 m2 532 m2 216 m2 22 m2 136 m2 340 m2 132 m2 119 m2 174 m2 358 m2 91 m2 125 m2 Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die beantragte Flächenwidmung. zu Pkt. 05 Vermessungsurkunde des Vermessungsbüros Markowski Straka ZT GmbH, GZ: 20.242W/16 vom 15.11.2016 Dabei handelt es sich um durchgeführte Vermessungsarbeiten im Bereich der Familie Josef und Ingeborg Zugg am Ziggamweg. In diesem Bereich wird die bestehende Straße (GST-Nr. 4683) an den Naturbestand angepasst. Die Gemeindevertretung bestätigt einstimmig die vorliegende Vermessungsurkunde und beauftragt den Bürgermeister zur grundbücherlichen Eintragung nach §§ 15 ff Liegenschaftsteilungsgesetz. G:\Laptop\Gemeindevertretung\protokoll_20170316.docx Seite 5 In diesem Zusammenhang schlägt Werner Maier vor, dass versucht werden sollte, auch im Bereich von Wilfried Dür eine Bereinigung im Hinblick auf den Naturbestand zu erzielen. Es gibt hier generell Bestrebungen die Vermessungstätigkeiten fortzuführen, sofern das Einverständnis mit den Grundbesitzern hergestellt werden kann. zu Pkt. 06 Bereits in der Gemeindevertretungssitzung am 15.06.2016 wurde ein Grundsatzbeschluss für die Anschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeuges für die Ortsfeuerwehr St. Gallenkirch beschlossen. Zwischenzeitlich ist die Ortsfeuerwehr St. Gallenkirch gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband noch einmal an den Bürgermeister herangetreten und hat eine andere Variante ins Spiel gebracht. Nun wäre die Anschaffung eines Rüstlöschfahrzeuges (RLF) mit Tunnelausrüstung geplant. Die Anschaffungskosten sind zwar um rund € 65.000, 00 höher, können jedoch nach Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten stärker reduziert werden, als dies beim Tanklöschfahrzeug (TLF) der Fall ist. Gegenüberstellung: RLF Anschaffungskosten inkl. MwSt. abzüglich Förderungen Restsumme Gemeindeanteil TLF €550.000, 00 € 352, 000, 00 € 198.000, 00 €485.000, 00 € 258.950, 00 € 226.050, 00 Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig folgenden Grundsatzbeschluss: Für die Ortsfeuerwehr St. Gallenkirch soll ein Rüstlöschfahrzeug (RLF) angeschafft werden. Der bisherige Beschluss vom 15.06.2016 für die Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF) wird somit aufgehoben. Es ist voraussichtlich mit einer Auslieferung im Herbst 2018 zu rechnen. Johannes Felder vertritt die Ansicht, dass dies zukünftig auch eine sinnvolle Lösung für die Ortsfeuerwehr Gortipohl wäre. zu Pkt. 07 Herr DI (FH) Steffen Löhnitz und Architekt DI (FH) Christian Vonier haben bereits am 19.10.2016 dem Gemeindevorstand eine Präsentation über einen möglichen Ganzjahresbetrieb Aquarena unterbreitet. In der Folge haben am 06. und 08.03.2017 bei getrennten Fraktionssitzungen noch einmal ausführliche Informationsveranstaltungen stattgefunden. Die Herren Steffen Löhnitz, Christian Vonier und Mag. MSc. MAS CMC Markus Gamon standen dabei Rede und Antwort. Lt. dem Bürgermeister wurde auch eine Informationsveranstaltung mit den Gemeindevorständen der anderen montafoner Gemeinden hier in St. Gallenkirch abgehalten. Das angedachte Projekt wurde lobend zur Kenntnis genommen und eine mögliche Mitfinanzierung in Aussicht gestellt. Auch im Rahmen einer Standessitzung wurde das Projekt behandelt und eine Mitfinanzierung aus dem Talschafts- und Ausgleichsfonds des Standes Montafon diskutiert. Dafür benötigt es einen einstimmigen Beschluss seitens des Standesausschusses. Darüber hinaus finden auch noch Verhandlungen dahingehend statt, ob und in welchem Ausmaß die einzelnen Gemeinden einen Beitrag einbringen können. Im Zuge dieser talschaftsweiten Kooperation wird eine große Förderung seitens des Landes in Aussicht gestellt. G:\Laptop\Gemeindevertretung\protokoll_201 /O316.docx Seite 6 Die Gemeindevertretung beschließt somit einstimmig die Weiterführung des Projektes mit dem Ziel der Projektrealisierung zu. Es soll eine abschließende Entscheidungsgrundlage für die Gemeindevertretung erarbeitet werden. Zudem wird der Bürgermeister bevollmächtigt, Anträge beim Talschaftsfonds sowie bei den Partnergemeinden im Tal zu stellen. zu Pkt. 09 Änderung von Landesgesetzen: a) b) Gesetz über eine Änderung des Notifikationsgesetzes Gesetz über eine Änderung des Jugendgesetzes Zu den beiden vom Vbg. Landtag beabsichtigten Gemeindevertretung keine Volksabstimmung verlangt. Gesetzesänderungen wird von der zu Pkt. 10 Berichte des Bürgermeisters: • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • 25. - 27. 01. Montafon Ramskull 02.02. Gemeindevorstandssitzung 14.02. Standessitzung o Vorstellung Vorarlberger Tagesmütter, Suche nach Nachwuchs o Bibliothek Montafon: An 194 Öffnungstagen, 79.205 Entlehnungen (2015 - 67.485), 1168 aktive Leser, 879 Jahreskarten, zahlreiche Projekte und Festivitäten haben stattgefunden 15.02. Sitzung Grundverkehrs-Ortskommission 18.02. Sportlerball 23.02. Sitzung Naturschutzverein Verwall - Klostertaler Bergwälder 24. - 25. 02. Workshop „Neunutzung Gerichtsgebäude" 28.02. Faschingsumzug in St. Gallenkirch 03.03. Spatenstich Seniorenheim Bartholomäberg 04. und 05. 03. Vorarlberger Schülerlandesmeisterschaften in St. Gallenkirch 05.03. Funkensonntag 06.03. Besprechung Finanzverwaltung Montafon 06.03. Sitzung Montafon Tourismus mit Marktgemeinde Schruns 07.03. Sitzung Beschilderungskonzept im Montafon 07.03. Sitzung Landwirtschaftsausschuss 09.03. Besprechung über Ausschreibungen Güterweganlage Gweil 09.03. Gemeindevorstandssitzung 10.03. Vollversammlung Alpe Nova, Sporthotel Grandau 12.03. -13.03. FIS Snowboardcross „Jumpnrun", Schigebiet Gargellen 14.03. Standessitzung o Einheitliche Tarife für die Kinderbetreuung im ganzen Montafon von 0 bis 3 Jährige o Kooperation mit der Stadt Bludenz mit einem Verwaltungsprogramm für Kinderbetreuung und Kindergärten, montafonweit o Neues LEADER-Projekt „Mobiles Wohnzimmer", Jugendarbeit montafonweit o Überlegungen über eine montafonweiten Regelung von Feuerwerken bei Veranstaltungen G:\Laptop\Gemeindevertretung\protokoll_20170316.docx Seite 7 Mag. Daniel Fritz hat große Bedenken bezüglich weiterer Geschwindigkeitsreduktionen im Montafon. Zum Teil werden billige Grundstücke gekauft und direkt entlang der Straße gebaut. Die Montafoner Gemeinden sollten dringend gemeinsam gegenüber dem Land auftreten, um weitere Geschwindigkeitsreduktionen zu verhindern. Der Bürgermeister informiert darüber, dass am 10.03.2017 Herr Karl-Heinz Moosbrugger (Jg. 1969) als neuer Mitarbeiter beim Recyclinghof seine Arbeit aufgenommen hat. Herr Moosbrugger ist wohnhaft in Bartholomäberg-Gantschier. Es gab neun Bewerbungen. Drei davon kamen aus St. Gallenkirch. Herwig Schallner findet es bedauerlich, dass kein Bewerber unserer Gemeinde dafür angestellt worden ist. Der Bürgermeister macht Herwig Schallner den Vorschlag, sich persönlich in einem Vieraugengespräch über diese Entscheidung zu informieren. Auch werden vom Bürgermeister die Schadenereignisse im Bereich Gandawald und Kreuzgasse angesprochen. Er berichtet über die bisherigen Maßnahmen und die weiteren geplanten Schritte. zu Pkt. 11 Auf der Tagesordnung der letzten Gemeindevorstandssitzung am 09.03.2017 fand die Finalisierung des vereinbarten Baurechtsvertrages mit der Fa. MPreis statt. RA Dr. Claus Brändle aus Dornbirn hat daran teilgenommen. Dr. Brändle hat in der Folge der Fa. MPreis noch kleine Abänderungswünsche mitgeteilt. Der Bürgermeister teilt mit, dass zwischenzeitlich eine fernmündliche Bestätigung der Fa. MPreis vorliegt und die noch zuletzt vom Gemeindevorstand vorgebrachten Änderungswünsche akzeptiert werden. Die Gemeindevertretung beschließt somit einstimmig den fertig ausverhandelten Baurechtsvertrag. GR Bertram Rhomberg erkundigt sich noch beim Bürgermeister, ob sich SPAR zu diesem Thema noch einmal geäußert hat. Dies wird vom Bürgermeister daraufhin beantwortet. zu Pkt. 12 - Allfälliges Johannes Felder spricht die immer noch unbebauten Bauplätze auf dem sog. Tomaselli-Areal in Gortipohl an. Jene Plätze, welche zwischenzeitlich von der Gemeinde verkauft worden sind, sollten auch bebaut werden. Es sei daher sehr wichtig, dass diese Auflage für die noch unverkauften Bauplätze in den Kaufvertrag einfließt. Johannes Sturm erkundigt sich über den Breitbandausbau in der Gemeinde. Der Breitbandausbau in unserer Gemeinde wird durch den Anbieter Al fortgeführt werden, so der Bürgermeister. Nach wie vor gibt es noch keinen Rundfunkempfang im Gortniel- und Maurentobeltunnel. Hier seien noch weitere technische Maßnahmen notwendig, weshalb die Gemeinde weiterhin vertröstet wird. Marietta Fiel spricht den sehr desolaten Zustand des Stallgebäudes von Klaus Netzer am Sponaweg an. Es wäre aus ihrer Sicht wichtig, dass mit dem Besitzer sehr rasch über notwendige Sanierungsmaßnahmen am Objekt gesprochen wird. Ende der Sitzung: 21.20 Uhr