19621217_GVE024

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Letzte Änderung 05.06.2021, 17:49
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1962-12-17
Erscheinungsdatum 1962-12-17
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Inhalt des Dokuments

-0- Gemeindeamt St.Gallenkirch St.Gallenkirch, 13.12.1962. Einberufung Gemäß § 34 der GO 1935 werden Sie zu der am Montag den 17.12.1962 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St.Gallenkirch anberaumten 24.Sitzung der Gemeindevertretung einberufen. Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüssung durch den Bürgermeister 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift 3.) Berichte des Bürgermeisters 4.) Festsetzung des Beitrages an den Landeswohnbaufond 1963 5.) Interessentenbeiträge für Wildbach-und Lawinenverbauung, 6.) Vorlage Gesetzesbeschluß des Vlbger Landtages a) Gesetz über die Vlbger Rettungsmedaille b) Ehrenzeichengesetz 7.) Hauptschule Schruns 8.) Ansuchen Verkehrsverein St.Gllk. - Gewährung eines kurzfristigen Darlehens 9.) Ansuchen Bauabstandsnachsicht Zugg Erich 10.) Beschlussfassung über Pkt.10 der GV-Sitzung v.15.10.62 11.) Ansuchen um Beitragsleistung: a) Kinderdorf Vorarlberg b) St.Josefs-Missionäre Bludenz c) Ski Club Montafon d) Vorarlberger Blindenbund e) Pfarrvikariat Bregenz -St.Kolumban 12.) Ansuchen einiger Anrainer an den Tramosabach Um pünktliches und zuverlässiges Erscheinen wird dringend ersucht. Der Bürgermeister -1- Gemeinde St.Gallenkirch Niederschrift über die am Montag, den 17.Dezember 1962, um 20.00 Uhr in der Gemeindekanzlei stattgefundene 24.Sitzung der Gemeindevertretung von St.Gallenkirch mit folgender Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister, 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift, 3.) Berichte des Bürgermeisters, 4.) Festsetzung des Beitrages an den Landeswohnbaufond für 1963, 5.) Interessentenbeiträge für Wildbach- u. Lawinenverbauung, 6.) Vorlage von Gesetzesbeschlüssen des Vorarlb.Landtages, 7.) Hauptschule Schruns, 8.) Ansuchen des Verkehrsvereines St.Gallenkirch, 9.) Ansuchen um Bauabstandsnachsicht, 10.) Beschlussfassung über Pkt.10 der GV-Sitzung vom 15.10.62, 11.) Verschiedene Ansuchen um Beitragsleistungen, 12.) Ansuchen von Anrainern an den Tramosa-Bach, 13.) Allfälliges. Erschienen sind: Bgm. MANGARD Hermann und Gemeinderat Sander Anton, sowie die 8 Gemeindevertreter Büsch Anton, Marlin Ernst, Stocker Erwin, Tschofen Herbert, Spannring Stefan, Wachter Ludwig und Marlin Michael, Juen Ernst. Weitere 8 GV waren wegen beruflicher Verhinderung, sowie wegen schlechten Wegeverhältnissen (Gargellen!) entschuldigt. Erledigung: 1.) Bgm. MANGARD Hermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienenen Gemeinderäte und Gemeindevertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 2.) Gegen die Niederschrift der letzten GV.- Sitzung vom 15.10.1962 werden keine Einwände erhoben. 3.) Der Bgm. gibt folgende Berichte: a) Beim Stierenmarkt in Dornbirn wurden im Einvernehmen mit den Viehzuchtvereinen 3 Stiere im Gesamtwerte von S 68.200.angekauft. Ebenfalls im Einvernehmen mit den Viehzuchtvereinen wurden die Futterplätze, sowie die Sprunggelder festgesetzt. b) Das Pachtverhältnis mit der Firma Schuster & Freudenberg (Handschuhfabrik) wurde zu gleichen Bedingungen einvernehmlich auf die Nachfolgerin, Firma Alfred Rümmelin in Neuhausen (Württemberg.) übertragen. -2- c) Mit der Trachtengruppe St.Gallenkirch wurden die Saalbenützungsgebühren für Sommer 1962 einvernehmlich festgesetzt. d) Schließlich berichtet der Bgm. über verschiedene Fragen der Straßenverbreiterung und Grundablösung im Zuge der Landstraße I. Ordnung St.Gallenkirch - Gortipohl. Diese Berichte, sowie die verlesene Niederschrift über die am Sonntag, den 9.Dezember stattgefundene Besprechung zwischen der GV. und der Interessentschaft Grandau wegen der Skiabfahrt Garfreschen werden einstimmig zur Kenntnis genommen. 4.) Der Beitrag der Gemeinde St.Gallenkirch für den Landeswohnbaufond im Jahre 1963 wurde vom Amt der Vorarlberger Landesregierung mit S 39.000.- vorgeschlagen. Es wurde jedoch von der Gemeindevertretung der einstimmige Beschluss gefasst, für das Jahr 1963 einen Beitrag in Höhe von S 60.000.- zu leisten, um - so wie in früheren Jahren wieder mehrere Bauwerber in der Gemeinde in den Bezug von Wohnbaudarlehen zu bringen. 5.) Es wird einstimmig beschlossen, von Seiten der Gemeinde den 5%igen Beitrag für die Kosten des 2.Verbauungsabschnittes der Tramosaverbauung zu leisten (Voranschlag: 5% von S 4, 900.000.- innerhalb der nächsten 5 - 6 Jahre). Ferner ist die Gemeinde bereit, die Hälfte des Interessentenbeitrages für die Suggedinbachräumung in Gargellen zu übernehmen, wenn die andere Hälfte des Interessentenbeitrages von den Gargellner Interessenten selbst aufgebracht wird. 6.) Gegen folgende Gesetzesbeschlüsse des Vorarlberger Landtages werden von Seiten der Gemeindevertretung keine Einwände erhoben: a) Gesetz über die Vorarlberger Rettungsmedaille, b) Gesetz über das Ehrenzeichen des Landes Vorarlberg. 7.) Der Bürgermeister berichtet eingehend über den Stand der Verhandlungen wegen Errichtung einer neuen Hauptschule in Schruns. Er verliest den diesbezüglichen Schriftverkehr des Amtes der Vorarlberger Landesregierung, des Standes Montafon und der Marktgemeinde Schruns. Die Gemeindevertretung ist weiterhin der Auffassung, dass sich St.Gallenkirch als im Wachsen begriffene, zweitgrößte Gemeinde des Tales Montafon, weiterhin mit Errichtung einer eigenen Hauptschule befassen muss. Die von der Vorarlberger Landesregierung geforderte Stellungnahme der Gemeinde ist in diesem Sinne abzufassen. 8.) Dem Verkehrsverein St.Gallenkirch wird auf sein Ansuchen ein kurzfristiges Darlehen in Höhe von S 15.000.- gewährt. 9.) Dem Erich Zugg wird für sein Bauvorhaben auf Gp.1590 eine Bauabstandsnachsicht auf 2, 50 mtr gegenüber der Gp. 1575/1 erteilt. -3- 10.) Vertagt. 11.) Auf Grund verschiedener Ansuchen werden nachstehende einmalige Spenden beschlossen: a) Dem Kinderdorf Vorarlberg ........... S 1000.-, b) dem Ski-Club Montafon ............... S 500.-, c) dem Vorarlberger Blindenbund ........ S 500.-, d) dem Pfarrvikariat St.Kolumban/Bregenz S 500.-; Wegen einer Spende für das St.Josefs-Missionshaus in Bludenz (Schülerheim) sind zuerst Erkundigungen einzuziehen, in welcher Höhe andere Gemeinden gespendet haben. 12.) Es wird ein Schreiben von linksufrigen Tramosa-Anrainern wegen der weiterhin bestehenden Vermurungsgefahr zur Verlesung gebracht und beschlossen, diese Angelegenheit mit der Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Bludenz, zu besprechen. 13.) a) Das monatliche Wartegold für den GemeindeFleischbeschauer wird ab 1. Jänner 1963 mit S 100.festgesetzt. b) Die Finanzierung der noch nicht gedeckten Unkosten aus der Instandsetzung der inneren Grandauner Brücke soll zwischen Gemeinde und den 3 Interessentschaften Alpe Nova, Maisäß Garfreschen und Maisäß Grandau abgesprochen werden. c) Die zwischen der Gemeinde St.Gallenkirch einerseits und den Grundbesitzern Franz Walser, Olga Walser, Bargehr Kath., Fiel Johann Anton und Bargehr Arwin andererseits abgeschlossenen Vorverträge über den Ankauf der Grundstücke auf dem "Sand" bei der gedeckten Brücke werden einstimmig genehmigt und sollen raschest durchgeführt werden. Ende der Sitzung: 18.12.1962/1.20 Uhr. Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 14 Tagen nach Verlautbarung beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Der Schriftführer: Gemeinderäte: Der Bürgermeister: Die