19851125_GVE007

Dateigröße 105.18 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 05.06.2021, 17:50
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1985-11-25
Erscheinungsdatum 1985-11-25
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

-1Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch NIEDERSCHRIFT über die am Dienstag, den 18. 02. 1986 um 20.00 Uhr, unter dem Vorsitz von Bgm. LAbg. Fritz Rudigier, stattgefundene 7. SITZUNG der Gemeindevertretung St. Gallenkirch TAGESORDNUNG 1.) Eröffnung 2.) Genehmigung der letzten Niederschrift 3.) Berichte des Bürgermeisters 4.) Beschlußfassung - Änderung der Abfallordnung 5.) Beratung und Beschlußfassung über neue Gästetaxeordnung 6.) Beratung und Beschlußfassung über Vergaberichtlinien 7.) Beratung und Beschlußfassung über Baurichtlinien 8.) Stellungnahme - Zuverlässigkeit zur Ausübung Mietwagengewerbe 9.) Beratung und Beschlußfassung bezüglich Erstellung eines Konzeptes zur Erweiterung der Hauptschule (Turnsaal) 10.) Namhaftmachung eines Vertreters in den Standesbürgerbeirat 11.) Festlegung einer Entschädigung für die Mitglieder der Lawinenkommission Gargellen 12.) Stellungnahme - Volksabstimmung - Gesetz über die Anordnung der Wahlpflicht für Bundespräsidentenwahlen 13.) Vorstellungsverfahren - Baubewilligung für Herbert u. Edeltraud Stampfer 14.) Um- und Erweiterungsbau - Feuerwehrgerätehaus Gargellen 15.) Allfälliges Anwesend: Bürgermeister Fritz Rudigier, GR. Wolfgang Mangard 15 Gemeindevertreter bzw. Ersatzleute, Josef Zugg als Schriftführer Abwesend: GR Werner Kraft - Ersatz ist Otmar Tschofen GV Walter Rudigier - Ersatz ist Roland Saur GV Elmar Zint - Ersatz ist Manfred Fiel GV Siegfried Weiler - Ersatz ist Herbert Wieser GV Klehenz Hubert - Ersatz ist Robert Tschofen GV Marlin Elmar - kein Ersatz Die erstmals an einer Sitzung teilnehmenden Ersatzleute, Fiel Manfred und Wieser Herbert, werden gem. § 37 Gemeindegesetz angelobt. Die Einladung und Tagesordnung zur Sitzung wurde an sämtliche Gemeindevertreter ordnungsgemäß zugestellt. -2ERLEDIGUNG zu Pkt. 1.) Der Vorsitzende, Bgm. Rudigier eröffnet um 20 Uhr die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit gem. § 43 GG. fest. zu Pkt. 2.) Die Niederschrift über die letzte Sitzung der Gemeindevertretung vom 23. 12. 1985 wird für genehmigt erklärt. zu Pkt. 3.) Der Bürgermeister gibt folgende Berichte: a) Über eine stattgefundene Vorsprache von Vertretern der Raiba. Montafon bezüglich der diskutierten Absicht zur Verwendungsänderung des Haus des Gastes. Diesbezüglich wird vorallem auch eine evt. Möglichkeit zur Unterbringung des Verkehrsamtes geprüft. b) Die Mitgliederwerbung zur Gründung eines Krankenpflegevereines ist im wesentlichen abgeschlossen. Bisher haben sich ca. 180 Personen zu einem Beitritt erklärt. Demnächst finden Gespräche mit der Gemeinde Gaschurn über eine evt. Gründung statt. c) Bezüglich der Schaffung einer Chronischkrankenstation in Verbindung mit dem geplanten Rot KreuzStützpunkt, wurden Kontakte mit der Landesregierung aufgenommen. Der zuständige Landesrat (Fredy Mayer) wurde eingeladen und hat den Sozialausschuß über den allgemeinen-bzw. Betten-Bedarf sowie die Förderungsmöglichkeiten bei der Finanzierung informiert. Weitere Unterlagen über den erforderlichen Betriebsaufwand (pflegerischer- ärztlicher-u. wirtschaftlicher Art) werden der Gemeinde noch zur Verfügung gestellt. d) Über ein Schreiben der Stadt Bludenz wonach die Gemeinden um Mitfinanzierung von Geräten zur vorwahlfreien Alarmierung der Feuerwehren im Bezirk Bludenz ersucht werden. Nach Auskunft des Landesfeuerwehrverbandes ist eine derartige Einrichtung auf Landesebene geplant, sodaß die Bestrebungen der Stadt Bludenz keine Verbesserungen bedeuten. e) Nach Mitteilung des Landeskonservatorats für Vorarlberg wurde das Ansuchen, um Abbruch der gedeckten Holzbrücke über die Ill in Galgenul-Boden, an das Bundesdenkmalamt zur bescheidmäßigen Erledigung weitergeleitet. e) Laut Schreiben des Wasserbauamtes für Vorarlberg wurde das Projekt der Gemeinde für die Ortskanalisation BA II durch den Wasserwirtschaftsfond positiv begutachtet, sodaß im heurigen Jahr mit dem Kanalbau begonnen werden kann. g) Zwei verschiedene Maschinen zur Präparierung der Langlaufloipen wurden vorgeführt. h) Die irreführende und vielfach fälschliche Berichterstattung in der Wochenzeitung "Das kleine Blatt" Nr. 6 vom 13.02.1986 im Artikel "Himmelbett-Fahrt" wird durch die Zeitung entsprechend berichtigt. -3zu Pkt. 4.) Nach längerer Diskussion und einer kurzen Sitzungsunterbrechung beschließt die Gemeindevertretung einstimmig eine Änderung der Einhebung der Mullabfuhr- Grundgebühr. Den Abgabepflichtigen wird pro Jahr die in der Abfallordnung (§ 4) bestimmte Mindestanzahl an Mullsäcken als Grundgebühr in Form einer Abgabenvorschreibung vorgeschrieben. Bis zur Höhe dieser Grundgebühr können die Mullsäcke frei bezogen werden. Damit bleibt die bisherige Grundgebühr wie bisher belassen. Die Änderung soll für ein Jahr probeweise Gültigkeit haben. zu Pkt. 5.) Eine im Entwurf vorliegende Gästetaxeordnung, welche durch den Ausschuß ebenfalls begutachtet und zur Beschlußfassung vorgeschlagen wurde, wird durch die Gemeindevertretung einstimmig gutgeheißen und beschlossen. Die Höhe der jeweils gültigen Gästetaxe soll in einem Beiblatt gedruckt und zur Verfügung gestellt werden. zu Pkt. 6.) Gleichfalls einstimmig werden Richtlinien für die Vergabe von Leistungen durch die Gemeinde St. Gallenkirch (Vergabeordnung) begutachtet und zum Beschluß erhoben. zu Pkt. 7.) Der Bauausschuß hat in Zusammenarbeit mit dem Bausachverständigen Herrn Baum. Oskar Ganahl, Richtlinien ausgearbeitet, die eine wesentliche Hilfe bei der Bearbeitung von Bauansuchen und Baugrundlagenbestimmung bieten sollen. Diese Baurichtlinien, welche auch von der Raumplanungsstelle des Landes gut geheißen wurden, werden durch die Gemeindevertretung diskutiert und einstimmig beschlossen. zu Pkt. 8.) Eine Anfrage zur Zuverlässigkeit eines bestimmten Konzessionswerbers wird positiv beantwortet. zu Pkt. 9.) Seit längerem steht eine Erweiterung der Hauptschule Innermontafon (Turnsaal) im Raum. Eine Erweiterung ist notwendig, nachdem der bestehende Turnraum den gesetzlich vorgeschriebenen Normen, hinsichtlich der Größe und div. Sportmöglichkeiten, in keiner Weise mehr entspricht. Dasselbe trifft für den Pausenplatz zu. Nach einer dazu sehr sachlich geführten Diskussion besteht kein Zweifel, daß dieses Problem auf längere Sicht einer Lösung bedarf. Die Gemeindevertretung stimmt daher dem Vorschlag zu, von zwei Fachexperten Konzepte oder Ideenvorschläge ausarbeiten zu lassen. Diese Ideen sollen dann der Gemeinde zur Verfügung stehen. Entsprechende Vereinbarungen mit den Experten sind zu treffen. -4zu Pkt. 10.) Für die Namhaftmachung eines Vertreters der Standesbürger von St. Gallenkirch in den Standesbürgerbeirat erklärt sich die Gemeindevertretung als nicht zuständig. Der Vertreter ist durch die Agrargemeinschaft St. Gallenkirch namhaft zu machen. zu Pkt. 11.) Für die Tätigkeit in der Lawinenkommission in Gargellen (Schigebiet) wird für die Mitglieder analog jener Regelung in St. Gallenkirch, eine Entschädigung beschlossen. zu Pkt. 12.) Zum Beschluß des Vorarlberger Landtages, betreffend ein Gesetz über die Anordnung der Wahlpflicht für die Bundespräsidentenwahlen, wird eine Volksabstimmung nicht verlangt. zu Pkt. 13.) Das Vorstellungsverfahren, gegen den Bescheid der Gemeindevertretung vom 28. 11. 1984, Zl. 131-433 wonach einer Berufung gegen die Baubewilligung zur Errichtung eines Wohnhauses der Eheleute Stampfer Herbert u. Edeltraud nicht stattgegeben wurde, hatte die Aufhebung des Bescheides durch die Aufsichtsbehörde zur Folge. Aufgrund des Ergebnisses eines ergänzenden Ermittlungsverfahrens wird festgestellt, daß die Wasserversorgung und die Zufahrt rechtlich gesichert sind. Mit dieser Begründung wird der Berufung keine Folge gegeben. (einstimmiger Beschluß) zu Pkt. 14.) Nach einer Stellungnahme des Landesfeuerwehrverbandes ist das von Ing. Rünzler ausgearbeitete Raumprogramm für den Umbau des Feuerwehrgerätehauses Gargellen zu groß ausgelegt. Es wird vorgeschlagen ein neues Projekt entsprechend dem festgelegten Raumprogramm vorzulegen. Dazu berichtet der Bürgermeister, daß vorerst die Erneuerung des Daches mit gleichzeitiger Erhöhung des Dachstuhles sowie die Errichtung des Schlauchturmes vorgesehen ist. Die Gemeindevertretung heißt diese Maßnahmen einheitlich für gut. Eine evt. Änderung der Giebelrichtung soll noch geprüft werden. zu Pkt. 15.) Eine Anfrage zum Projekt "Ausbau der Wasserversorgungsanlage Gortipohl" wird durch den Bürgermeister beantwortet. Die wasserrechtliche Bewilligung für dieses Projekt liegt bereits vor. Ende der Sitzung um 23.00 Uhr. Tag der Kundmachung 24.2.1986 [Unterschrift des Schriftführers und des Vorsitzenden]