19581019_GVE032

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Letzte Änderung 05.06.2021, 17:50
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1958-10-19
Erscheinungsdatum 1958-10-19
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-0- Gemeindeamt St.Gallenkirch. St.Gallenkirch, 18.10.1958. Kurenda! Mittels dieser Kurrenda werden Sie verständigt, dass die für Freitag den 17.10.1958 anberaumte 32.GemeindevertretungsSitzung nicht beschlussfähig war. Gleichzeitig werden Sie für die morgen Sonntag den 19.10.1958 um 10.30 Uhr im Gemeindeamt stattfindende Sitzung mit gleicher Tagesordnung einberufen, und aufmerksam gemacht, dass die Sitzung gem. § 35 Abs. 2 der GO ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden beschlussfähig ist. Der Bürgermeister: Tschofen Sander Stocker Vergud Tschofen Fitsch Rudigier Kasper Spannring Juen Düngler Bargehr Brugger Walser Büsch Vogt Ludwig Gortipohl Anton " Erwin " Josef " Alois St.Gllk. 261 Erwin " Anton " 274 Wilhelm " Stefan " Ernst " 228 Willy " Thomas " Johann " Franz " Anton " 108 Ernst " 145 37 27 4 69 270 243 203 10 1 198 200 -00- Gemeindeamt St.Gallenkirch. Zl.004/3 St.Gallenkirch, 14.10.1958. An den Gemeinderat/Vertreter in St.Gallenkirch/Gortipohl Gemäss § 34 der GO 1935 werden Sie zu der am 19.10.1958 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St.Gallenkirch anberaumten 32. Sitzung der Gemeindevertretung St.Gallenkirch einberufen. Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüssung durch den Bürgermeister 2.) Genehmigung der letzten Niederschrift 3.) Beschlussfassung für die Übernahme der Ausfallshaftung des Darlehens der Wasserwerksgenossenschaft Gargellen, (vertagt i.d. Sitzung vom 9.10.1958) 4.) Übernahme der prozentuellen Beitragsleistung Verbauung Alptobel Lawine Gargellen. Pünktliches und zuverlässiges Erscheinen wird erwartet. Bei unentschuldigten Fernbleiben wird auf § 36 der GO 1935 verwiesen. Der Bürgermeister. -1- Gemeinde St. Gallenkirch Niederschrift über die am Sonntag, den 19.Oktober 1958, vormittags 10.30 Uhr in der Gemeindekanzlei abgehaltene 32. Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch mit folgender Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister, 2.) Genehmigung der letzten Niederschrift, 3.) Beschlussfassung für die Übernahme der Ausfallhaftung für das Darlehen der Wasserwerksgenossenschaft Gargellen. 4.) Übernahme der prozentuellen Beitragsleistung für die Verbauung der Alptobel-Lawine Gargellen. Anwesend: Bgm. Hermann MANGARD, die Gemeinderäte Ludwig Tschofen und Anton Büsch, 12 Gemeindevertreter und zwar: Tschofen Alois, Sander Anton, Stocker Erwin, Fitsch Erwin, Kasper Wilhelm, Walser Franz, Vogt Ernst, Bargehr Thomas, Brugger Johann, Düngler Willy, Vergud Josef, Juen Ernst. Entschuldigt: Spannring Stefan, Rudigier Anton, Vallaster Ludwig. Erledigung: Zu 1.): Bgm. Hermann MANGARD eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienenen Gemeindevertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Zu 2.) Gegen die Niederschrift der letzten GV.- Sitzung vom 9. Oktober 1958 werden keine Einwände erhoben. -2- Zu 3.: Es wird neuerdings die Angelegenheit der Übernahme einer Ausfallhaftung für ein Darlehen im Betrage von S 400.000.an die Wasserwerksgenossenschaft Gargellen in Beratung genommen. Auf Grund des in der letzten GV.- Sitzung gefassten Beschlusses wurde die Wasserwerksgenossenschaft Gargellen zwischenzeitlich um Klärung einer entsprechenden Gegensicherung bzw. um Vorlage der Wasserzins- und Anschlussgebühren-Berechnung ersucht. Diesem Ersuchen hat die Wasserwerksgenossenschaft Gargellen nun entsprochen. Es wurden dem Gemeindeamte diesbezüglich schriftliche Erklärungen bzw. Berechnungen vorgelegt. Am Freitag, den 17.Oktober d.J. hat zudem auf dem Gemeindeamte eine Besprechung stattgefunden, an der Bgm. Mangard, sowie mehrere Gemeindevertreter einerseits, sowie der Obmann der Wasserwerksgenossenschaft Gargellen, Fabrikant Huber, sowie Herr Stadtrat Bürkle von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, andererseits teilgenommen haben. In dieser Besprechung wurde die Finanzierung des Wasserwerksbaues in Gargellen eingehend behandelt und zu den von der Gemeindevertretung in der Sitzung vom 9.Oktober 1958 aufgeworfenen Bedenken Stellung genommen. Die vorliegenden schriftlichen Unterlagen, sowie das Ergebnis der vorerwähnten Besprechung vom 17.Oktober d.J. werden heute nochmals zur Kenntnis gebracht. Nach eingehender Beratung sieht sich die Gemeindevertretung veranlasst, die Bürgschaft für das Darlehen der Landeshypothekenbank in Bregenz im Betrage von S 400.000.- an die Wasserwerksgenossenschaft Gargellen zu übernehmen, wobei von den durch die Wasserwerksgenossenschaft Gargellen schriftlich gemachten Gegensicherungs-Erklärungen ausdrücklich Gebrauch gemacht wird. Zudem wird der Wasserwerksgenossenschaft Gargellen die Verpflichtung auferlegt, der Gemeinde das Mitspracherecht bei Erstellung der Wassergebühren-Ordnung einzuräumen. Diese Beschlüsse werden mit den Stimmen aller anwesenden Gemeindevertreter gefasst. Zu 4.) Nach eingehender Beratung wird der einstimmige Beschluss gefasst, für die Lawinenverbauung im Alptobel Gargellen einen 18%igen Beitrag zu leisten unter der ausdrücklichen Bedingung, dass die betreffenden Interessenten in Gargellen von diesem Beitrag wiederum die Hälfte(also 9%) aufbringen. Eine diesbezügliche Bürgschaftserklärung des Herrn Oswald GUNZ in Gargellen wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Ende der Sitzung: 12.00 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 14 Tagen nach Verlautbarung beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Der Schriftführer: Gemeinderäte: Der Bürgermeister: Die