20201215_GVE002

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Letzte Änderung 05.06.2021, 17:51
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 2020-12-15
Erscheinungsdatum 2020-12-15
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Syntax Warning: Invalid number of shared object groups ProtokoI über die 2. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch vom 15. Dezember 2020 um 19:30 Uhr im Gemeindesaal. Anwesende von der Liste „Parteifreie Bürger und SPÖ": Bgm. Josef Lechthaler (Vorsitzender) VBgm. Alexander Kasper GR Martin Kleboth GR Johannes Sturm GV Iris Sahler GV Hansjörg Schwarz GV Johannes Felder GV Mario Tschofen GV Niclas Bösch EM Christian Netzer EM Martin Netzer EM Andreas Zint Entschuldigt: GV Alois Bitschnau GV Peter Lentsch GV Norbert Marent Anwesende von der Liste „ÖVP und Unabhängige": GR Daniel Fritz GR Hubert Biermeier GV Anton Feichtner GV Eugen Lorenzin GV Gabi Juen GV Marietta Fiel GV Jürgen Boden Entschuldigt: GV Nadine Saler GV Steffen Röschl Zuhörerinnen: 1 zu TO-Pkt. 03. und 04.: Gemeindekassiererin Barbara Wachter und Mag. Edgar Palm Schriftführer: Alexander Kasper Protokoll_GV_2. Sitzung_20201215.docx Auskunft: Alexander Kasper|+43 5557 6205|alexander.kasper@st.gallenkirch.at Seite 11 von 15 Tagesordnung: 01. 02. 03. 04. 05. 06. 07. 08. 09. 10. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Genehmigung der letzten Niederschrift vom 15.10.2020 Beratung und Beschlussfassung über die Gebühren und Tarife für das Jahr 2021 Beratung und Beschlussfassung des Voranschlags 2021 samt Beschäftigungsrahmenplan und Feststellung der Finanzkraft Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung von Fahrzeugen Änderung des Flächenwidmungsplanes: a) Änderung der Bergstation und Mittelstation samt Restaurant der Valiserabahn Beschluss der Berichtauflage über die UEP Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor Auflage Berufungsentscheidung-Andrea und Ludwig Netzer, Garfrescha Änderung von Landesgesetzen: a) Gesetz über eine Änderung des Landesgesundheitsfondsgesetzes Berichte des Bürgermeisters Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: zu 01.: Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende eröffnet die heutige Sitzung, begrüßt alle anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung samt Ersatzmitglieder und Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gleichzeitig informiert er darüber, dass heute anwesende Mitglieder und Ersatzmitglieder noch angelobt werden müssen. Es wird eine Liste mit der Bitte aufgelegt, die anwesenden Mandatare mögen der digitalen Übermittlung von verschiedenen Arten von Unterlagen zustimmen. Nach Verlesen der Angelobungsformel aus dem GG erfolgt die Angelobung des Ersatzmitgliedes Martin Netzer und von Gemeindevertreter Hansjörg Schwarz. zu 2.: Genehmigung der letzten Niederschrift vom 15.10.2020 Bgm. Josef Lechthaler fasst die im November 2020 durchgeführten Umiaufbeschlüsse zusammen und bedankt sich sehr für die zuverlässige Übermittlung. Diese Form der Beschlussfassung soll auch weiterhin nur im äußersten Notfall angewendet werden. Norbert Marent hat für die letzte Niederschrift zu den Beratungen bezüglich des Ortsbusses Gargellen einen Änderungswunsch eingebracht, welcher den Anwesenden zur Kenntnis gebracht wird. Die Gemeindevertretung genehmigt schließlich einstimmig das Protokoll vom 15.10.2020 samt Änderung. zu 3.: Beratung und Beschlussfassung über die Gebühren und Tarife für das Jahr 2021 Der Vorsitzende verweist zunächst auf die am 30.11.2020 stattgefundene Sitzung des Gemeindevorstandes und des Finanzausschusses, in welcher die Gebühren und Tarife und das Budget für 2021 beraten wurden. Proto ko li_GV_2. Sitzung_20201215.docx Auskunft: Alexander Kasper|+43 5557 6205|alexander.kasper@st.gallenkirch.at Seite 12 von 15 Folgender Vorschlag liegt vor: GEMEINDEABGABEN UND TARIFE FÜR DAS JAHR 2021 1) Tarif m. MWSt Abgabenart Gruppe GRUNDSTEUER Grundsteuer A (für land- und forstwrtschaftliche Betriebe) Messbetrag A: Grundsteuer B (für sonst Grundstücke) Messbetrag B (ermäßigt): 2) KOMMUNALSTEUER 3) GÄSTETAXEN: St. Gallenkirch, Gortipohl. Gargelten nach der Lohnsumme 15.12.2020 500 v.H. 15.12.2020 59.723, 06 € 3 v.H. 15.12.2020 ab 01.11.2020 1, 80 € 19.12.2019 Sommersaison ab 01.05.2021 1, 80 € 19.12.2019 ab 01.11.2021 1, 80 € 15.12.2020 Sommersaison ab 01.05.2022 1, 80 € 15.12.2020 Wintersaison Winlersaison Wintersaison ab 01.11.2022 4) TOURISMUSBEITRAG von der Bemessungsgrundlage 5) ZWEITWOHNSITZABGABE pro m? Geschossfläche 6) HUNDESTEUER je Hund für jedes weitere Tier und Listenhund (Kampfhund) 7) Beschl. GV 500 v.H. 909.20 € - € 1, 58% 15.12.2020 14, 50€ 15.12.2020 60, 00 € 15.12.2020 100, 00 € 15.12.2020 GEBÜHREN FÜR GEME1NDEEINRICHTUNGEN: a) Wasseranschlussgebühren pro Bev.ertungseinheit (= 29 % der Geschossfläche) 21.40€ 23, 54 € 15.12.2020 b) Kanalanschlussgebühren pro Bewertungseinheit (= 29 % der Geschossfläche) 37, 60 € 41, 35€ 15.12.2020 c) Wasserbezugsgebühren pro mJ 2, 25 € 2, 48 € 15.12.2020 d) Wasserzähtergebühren für Zähler bis 5 m’ 17, 60€ 19, 36€ 15.12.2020 für Zähler bis 7 m1 30, 00 € 33, 00 € 15.12.2020 für Zähler bis 20 nV 40, 80 € 44, 88 € 15.12.2020 3, 40 € 3, 74 € 15.12.2020 e) Kanalbenützungsgebühren pro m1 Abgabenart Gruppe f) Abfallgebühren Grundgebühren pro Person (max. 3 Pers.) Beschl. GV 34, 16 € 15.12.2020 3, 11 € 3, 42 € 15.12.2020 Grundgebühren Restaurationsbetriebe 93, 15 € 102, 47 € 15.12.2020 Grundgebühren Handelsbetriebe 62, 10€ 68, 31 € 15.12.2020 Grundgebühren Handwerksbetr. und Sonstige 31, 05 € 34, 16 € 15.12.2020 Restmullsack (40 I) 3, 45 € 3, 80 € 15.12.2020 Bioabfallsack (151) 1, 30 € 1, 43€ 15.12.2020 Bioabfallsack (8 1) 0, 69 € 0, 76 € 15.12.2020 Bioabfall-Tonne (1201) 10, 56 € 11, 62€ 15.12.2020 Restmull-Container (1201) 10, 56€ 11, 62€ 15.12.2020 Restmull-Container (2401) 21, 12€ 23, 23 € 15.122020 Restmull-Container (6601) 58, 08 € 63, 89 € 15.12.2020 Restmull-Container (8001) 70, 40 € 77, 44 € 15.12.2020 Restmull-Container (1100 I) 96, 80 € 106, 48 € 15.12.2020 6, 55 € 7, 20 € 15.12.2020 Grundgebühren pro Gästebett Sperrmullmarke g) Friedhofsgebühren Tarif m. MWSt. 31, 05 € /. Grabstättengebühren (16 Jahre) a) Einzelgräber 138, 30 € 15.12.2020 b) Doppel- und Familiengräber 274, 60 € 15.12.2020 c) Urnenreihengräber 334, 40 € 15.12.2020 II. Verlängerungsgebühr (10 Jahre) 90, 80 € 15.12.2020 b) Doppel- und Familiengräber 180, 70 € 15.12.2020 c) Urnenreihengräber 223, 00 € 15.12.2020 525, 50 € 15.12.2020 78, 50 € 15.12.2020 c) Urnenbestattung im Gemeinschaftsgrab 107, 40 € 15.12.2020 d) Gedenktafel mit Inschrift im Umenreihengrab 161, 10€ 15.12.2020 e) Gedenktafel mit Inschrift im Gemeinschaftsgrab 194, 10€ 15.12.2020 28, 90 € 15.12.2020 a) für Enzelgräber pro Grabstätte jährlich 21, 10€ 15.12.2020 b) für Doppelgräber p. Grabstätte jährlich 27, 50 € 15.12.2020 c) für Urnenreihengrab 22, 10€ 15.12.2020 a) Enzelgräber ///. Bestattungs- u. Beerdigungsgebühr a) Grabtiefe über 1 m b) Urnenbestattung IV. Aufbahrungsgebühr (pro Aufbahrung) V. Erhaltungskosten Proto ko ll_GV_2. Sitzung_20201215.docx Auskunft: Alexander Kasperl+43 5557 6205|aIexander.kasper@st.gallenkirch.at Seite 13 von 15 Abgabenart 8) Gruppe Tarif m. MWSt Beseht GV ENTGELTE FÜR GEMEINDEEINRICHTUNGEN: a) Gemeindesaal Benützung zu gesellschaftlichen und kulturellen Zwecken durch ortsansässige Vereine und Organisationen Saal mit Galerie und Garderobe 125, 00 € 150, 00 € 15.12.2020 durch nicht ortsansässige Vereine und Organisationen 250, 00 € 300, 00 € 15.12.2020 55, 00 € 66, 00 € 15.12.2020 bei regelmäßigen Veranstaltungen (Heimatabende etc.) Benützung zu sportlichen Zwecken b) Entgelte dlv. Räumlichkeiten Saalbenützung einschl Nebenräume pro Stunde 15, 00€ 18, 00€ 15.12.2020 für auswärtige Benutzer und nichtschulische Zwecke 20, 00 € 24, 00 € 15.12.2020 Benützung von Schulküchen 20, 00 € 24, 00 € 15.12.2020 Benützung von Werkräumen 16, 00€ 19, 20 € 15.12.2020 Benützung von Turnsälen 10, 00€ 12, 00€ 15.12.2020 Benützung von Räumlichkeiten in Kooperation mit der Volkshochschule Bludenz c) Kindergarten 15.12.2020 je Kind monatlich ab 01.09.2021 (It Tarifvorgabe vom Land Vbg.) Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag, soziale Staffelung) d) Ganztageskindergarten 15.12.2020 je Kind monatlich ab 01.09.2021 (It Tarifvorgabe vom Land Vbg.) Modul 1: 07:00 -13:00 Uhr Modul 2 13:00-17:00 Uhr 9) LANDWIRTSCHAFTSFÖRDERUNG: pro GVE in Zone I - III 134, 75 € 15.12.2020 Bevärtschaftungsprämie pro GVE in Zone IV 140, 35 € 15.12.2020 für Kälber ab 1/2 Jahr (Kalbsbeef) Zone I - III 68, 40 € 15.12.2020 für Kälber ab 1/2 Jahr (Kalbsbeef) Zone IV 71, 50 € 15.12.2020 pro Schaf in Zone I - III 14, 00€ 15.12.2020 pro Schaf in Zone IV 14, 50 € 15.12.2020 Erstbesamung 50, 30 € 15.12.2020 Zweitbesamung 34, 40 € 15.12.2020 1, 70 € 15.12.2020 10, 40€ 15.12.2020 Förderung für Besamung Milchprobenkosten Selbstbehalt Viehausstellungsprämie Pro aufgetriebene GVE Bei den Wasser- und Kanalanschlussgebühren sowie den Friedhofsgebühren findet eine Indexierung im Ausmaß von 1, 5 % gegenüber dem Vorjahr statt. Bei der Hundesteuer wird die Abgabe für den 1. Hund auf € 60, 00 angepasst. Für jeden weiteren Hund beträgt die Abgabe weiterhin € 100, 00. Alle anderen Abgaben und Tarife werden auch im Hinblick auf die gute Kostendeckung beim Wasserwerk, der Abwasserbeseitigung und dem Abfallwesen belassen. Johannes Felder spricht das Thema Bioabfallsäcke an und schließlich die Möglichkeit der Umwandlung in Restmüllsäcke. Aus seiner Sicht sollte dies überdacht werden, da sicherlich schon jetzt so mancher Haushalt mehr als genügend Restmüllsäcke zu Hause hat. Diese zu horten, mache ja auch keinen Sinn. Auf Vorschlag des Vorsitzenden soll diese Thematik bei einer Finanzausschusssitzung diskutiert werden. Schließlich wird der vorliegende Entwurf über die Gebühren und Tarife für 2021 einstimmig beschlossen. zu 4.: Beratung und Beschlussfassung des Voranschlags 2021 samt Beschäftigungsrahmenplan und Feststellung der Finanzkraft Zu Beginn berichtet der Vorsitzende über die derzeit sehr schwierige Situation der Gemeinden aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie. Der Anteil der Gemeinde St. Gallenkirch an der bereits kolportierten Gemeindemilliarde ist im vorliegenden Budgetentwurf noch nicht enthalten, wird aber Protokoll_GV_2. Sitzung_20201215.docx Auskunft: Alexander Kasper|+43 5557 6205 |alexander.kasper@st.gallenkirch.at Seite 14 von 15 von Bgm. Josef Lechthaler anhand der Kalkulation des Kleinkraftwerkes dargestellt. Dabei werden seitens des Bundes rund 235.000 EUR ausbezahlt, wenn derselbe Betrag investiert wird. Bei der Gemeinde-Soforthilfe des Landes in Gesamthöhe von 10 Mio. Euro sollen Mindereinnahmen bei den Ertragsanteilen, der Kommunalsteuer und der Gästetaxe abgefedert werden. Dabei werden noch im Dezember rund 93.000 EUR überwiesen. Jürgen Boden bringt den Vorschlag ein, über eine Besuchertaxe für Tagesgäste nachzudenken. Diese nutzen die Verkehrsinfrastruktur, benötigen Parkraum usw. und könnten sich bspw. durch eine Gebühr auf Tageskarten an diesen Kosten beteiligen. Diese müsse natürlich nicht so hoch sein wie die Nächtigungstaxe. Dies soll It. dem Vorsitzenden vorerst rechtlich abgeklärt werden. Im Anschluss bittet der Vorsitzende Edgar Palm, den Budgetvoranschlag etwas zu erläutern. Dieser hat in einer Aufstellung die Kennzahlen des Voranschlags 2021 mit aktuellen Zahlen von heute Nachmittag aus der Buchhaltung kombiniert. Einnahmenseite: Bei den Einzahlungen aus eigene Abgaben werden € 2, 63 Mio. im Voranschlag 2021 vorgesehen. Es ist daher in diesem Bereich aufgrund der Corona-Pandemie mit empfindlichen Einbrüchen zu rechnen. Einzahlungen aus Ertragsanteilen € 2, 47 Mio. Voranschlag 2021 Bei den Ertragsanteilen kam es bereits im Jahr 2020 zu deutlichen Mindereinnahmen. Einzahlungen aus Gebühren € 1, 50 Mio. Voranschlag 2021 Bei den Gebühren halten sich die Mindereinnahmen im Jahr 2020 noch in Grenzen. Generell zeigt sich, dass im Bereich der Einzahlungen aus der operativen Verwaltungstätigkeit mit Mindereinnahmen von rund € 600.000, 00 zu rechnen ist. Ausgabenseite: Personalaufwand € 1, 71 Mio. Voranschlag 2021 Hier bleiben die Kosten gegenüber dem Vorjahr ungefähr gleich. Sachaufwand € 3, 20 Mio. Voranschlag 2021 Hier sind Mehraufwendungen von rund € 800.000, 00 für 2021 budgetiert. GV Jürgen Boden fragt nach, ob das Wildbach-Projekt Gufelbach bereits im Budget vorgesehen ist. Transferzahlungen € 3, 62 Mio. Voranschlag 2021 Bei den Transferzahlungen sind Mehrausgaben in Höhe von rund € 400.000, 00 veranschlagt. Finanzaufwand € 91.000, 00 Voranschlag 2021 Bei Gegenüberstellung der Einnahmen mit den Ausgaben ergibt sich ein Minus von rund € 200.000, 00. Lt. Edgar Palm sei dies im Vergleich mit anderen Gemeinden noch recht annehmbar. Bei den Investitionen sind rund € 2, 57 Mio. veranschlagt. Dabei sind rund 1, 2 Mio Euro im Wasserund Kanalbereich vorgesehen, für Instandhaltungen ca. 800.000, - und rund 600.000, - für Anlagen und Fahrzeuge. Protokoll_GV_2. Sitzung_20201215.docx Auskunft: Alexander Kasper|+43 5557 6205|alexander.kasper@st.gallenkirch.at Seite 15 von 15 Neben den Schuldentilgungen in Höhe von rund € 600.000, - müssten für einen ausgeglichenen Haushalt rund € 3 Mio. finanziert werden. Im Zuge der Diskussion stellt sich für Jürgen Boden die Frage, ob der Voranschlag schon jetzt beschlossen werden muss, da derzeit noch große Ungewissheiten hinsichtlich der Ein- und Ausgaben bestehen. Mag. Palm teilt mit, dass It. Gemeindegesetz das Budget bis Ende des jeweiligen Vorjahres beschlossen werden muss. Johannes Felder erkundigt sich darüber, welche Projekte nach hinten verschoben werden können. Er befürchtet, dass die großen Sorgen erst bei der Budgeterstellung für 2022 auftreten werden. Gabi Juen teilt mit, dass in der Finanzklausur besprochen wurde, die Blendolmastraße erst nach der Realisierung des Bauvorhabens des Sägewerkes Marlin zu sanieren. Lt. dem Vorsitzenden plant die Familie Marlin die Umsetzung bereits im Frühjahr 2021. GR Johannes Sturm bringt ein, dass es aus seiner Sicht wichtig ist, wenn die Gemeinden in diesen Zeiten investieren, um ein Motor für die Wirtschaft zu sein. Der Vorsitzende berichtet über Projekte die abgeschlossen werden müssen und solche, die noch vertagt werden können. Weiters verweist er auf gewisse Zusagen seitens des Bundes und des Landes. Dies werde jedoch sicherlich noch nicht ausreichen. Mag. Edgar Palm erläutert an Hand einer Auflistung die vorgesehenen Investitionen: Trinkwasserkraftwerk Rüti €660.000, 00 (mit Ausnutzung der Förderung „Gemeindemilliarde in Höhe von rd. € 235.000, 00) € 460.000, 00 (abzgl. Förderungen) Anschaffung LF-C Räumlicher Entwicklungsplan (REP) € 35.000, 00 Erschließungsstraße Bauhof-Areal € 350.000, 00 Quellfassung Vergalden € 150.000, 00 Ankauf von Liegenschaften € 500.000, 00 Restkosten Kanalableitung Alpe Gargellen € 170.000, 00 Straßensanierung Blendolmaweg € 300.000, 00 Eugen Lorenzin spricht im Speziellen die Kosten der Transferzahlungen wie an Montafon Tourismus und den Stand Montafon an. Diese hohen Kosten würden den Gemeindehaushalt auf Dauer schwer belasten. GR Mag. Daniel Fritz wünscht sich Informationen über die Kosten an den Stand Montafon, sobald diese vorliegen. Der Vorsitzende erläutert der Gemeindevertretung die Wirtschaftlichkeitsberechnung in Sachen Kleinkraftwerk Rüti. GR Mag. Daniel Fritz erkundigt sich nach dem derzeitigen Fahrplan durch den ÖPNV aufgrund der Corona-Pandemie. Lt. dem Vorsitzenden wurde diesbezüglich reagiert und dieser eingeschränkt. Der Vorsitzende erläutert weiter darüber, wie die Zahlen im Haushaltsvoranschlag zustande kommen. Für dieses Budget sei ein Fahren auf Sicht notwendig. Er schlägt vor, mit der Protokoll_GV_2. Sitzung_20201215.docx Auskunft: Alexander Kasper|+43 5557 6205|alexander.kasper@st.gallenkirch.at Seite 16 von 15 Gemeindevertretung eine Budgetklausur im Laufe des Jahres 2021 abzuhalten, sobald die Entwicklungen bei der Wintersaison abgeschätzt werden können. Weiters erfolgt durch den Vorsitzenden noch ein Hinweis auf den vorliegenden Beschäftigungsrahmenplan und die Feststellung der Finanzkraft für 2021. Die Gemeindevertretung beschließt schließlich einstimmig den vorliegenden Beschäftigungsrahmenplan und den Haushaltsvoranschlag 2021 gern. § 73 Abs. 5 GG: Erträge/Einzahlungen (Summe operative und investive Gebarung) Aufwendungen/Auszahlungen (Summe Operative und investive Gebarung) Nettoergebnis/Nettofinanzierungssaldo Ergebnishaushalt Finanzierungshaushalt 8.921.300, 00 9.178.000, 00 9.633.100, 00 - 711.800, 00 11.193.700, 00 -2.015.700, 00 Entnahme von Haushaltsrücklagen / Ein­ zahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Zuweisung von Haushaltsrücklagen /Auszahlungen Aus der Finanzierungstätigkeit 2.653.800, 00 638.100, 00 Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen/Geldfluss Aus der voranschlagswirksamen Gebarung - 711.800, 00 0, 00 Es wird bestätigt, 1. dass der dem Gemeindevorstand in der Sitzung vom 30.11.2020 zur Stellungnahme vorgelegte Voranschlagsentwurf jedem Gemeindevertreter gemäß § 73 Abs. 4 GG zugestellt wurde; 2. dass dieser Voranschlag durch die Gemeindevertretung in der öffentlichen Sitzung vom 15.12.2020 mit den angegebenen Ansätzen beschlossen wurde; 3. dass die Finanzkraft gemäß § 73 Abs. 3 GG für 2021 mit 5.792.400, 00 Euro festgestellt wurde; 4. dass der Gemeindevertretungsbeschluss über den Voranschlag und die Erhebung der zum Voranschlag angeführten Gemeindeabgaben und Tarife in der in § 47 Abs. 7 GG bezeichneten Weise öffentlich kundgemacht wurde. Der Vorsitzende bedankt sich noch ausdrücklich bei Barbara Wachter und Mag. Edgar Palm für die umfangreichen Vorarbeiten für den vorliegenden Haushaltsvoranschlag. zu 05.: Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung von Fahrzeugen Bei der Budgetklausur wurden verschiedene Varianten besprochen. Grundsätzlich sollte der Fiat Doblo und der Wasserbus im Bauhof ersetzt werden. Auch der Leasingvertrag des BauamtElektroautos läuft im März 2021 aus. Im Zuge der damaligen Diskussion wurden die LeasingVarianten eher kritisch gesehen. Zudem solle der Gemeindevertretung vorgeschlagen werden, den Wasserbus erst 2022 anzuschaffen. Der Vorsitzende hat in der Zwischenzeit in Erfahrung gebracht, dass ab dem 01.01.2021 die Bundesförderung von E-PKW um 1.000 Euro auf 2.000 Euro reduziert wird. Sollte eine Förderreservierung noch bis zum 31.12.2020 erfolgen, so können noch die 3.000 Euro pro Fahrzeug lukriert werden. Protokoll_GV_2. Sitzung_20201215.docx Auskunft: Alexander Kasperl+43 5557 6205|alexander.kasper@st.gallenkirch.at Seite 17 von 15 Ab Mitte 2021 wird zudem die Normverbrauchsabgabe (NoVa) auf leichte Nutzfahrzeuge bis 3, 5 Tonnen wie z. B. Lieferwagen und Pritschen eingeführt. Dies bedeutet, dass beim Kauf von VWBussen udgl. Abgaben abhängig des CO2-Ausstoßes und Kaufpreises fällig werden. Beim Wasserbus würde dies Mehrkosten in Höhe von ungefähr 8.000 Euro verursachen. Somit schlägt der Vorsitzende abweichend den Beratungen bei der Budgetklausur vor, den Wasserbus nun doch schon im kommenden Jahr auszutauschen. Für den Wasserbus wurden je ein Angebot für einen VW-Transporter (Autohaus Rudi Lins und Autohaus Koch) und einen Mercedes Vito (Mercedes Schneider) eingeholt, beide mit Allrad. Zwischenzeitlich wurden auch noch andere Marken auf Allrad-Varianten geprüft. Aufgrund des Preises und des Regal-Systems, welches vom Alt-Fahrzeug übernommen werden kann, wird ein VWTransporter bevorzugt. Als Ersatz für den Fiat im Bauhof soll ein Renault Kangoo-Elektroauto gekauft und nicht geleast werden. Diese Fahrzeuge wurden vom Umweltverband ausgeschrieben. Das Fahrzeug wurde vom Umweltverband ausgeschrieben. Das derzeitige Elektroauto soll nach dem Auslaufen der Leasinglaufzeit mit dem Restwert gekauft werden. Schließlich erläutert der Vorsitzende auch noch die Beweggründe, die für die Anschaffung eines weiteren Elektroautos für den Bürgermeister sprechen. Dies werde auch in anderen Gemeinden so gehandhabt. Diesbezüglich legt er der Gemeindevertretung eine ausgearbeitete Gegenüberstellung hinsichtlich der anfallenden Kosten vor. Einerseits die anfallenden Kosten bei Nutzung des privaten PKW's und andererseits die Nutzung eines zukünftigen Elektro-Dienstfahrzeuges. Der Vorsitzende würde auch auf einen Teil seiner Funktionsentschädigung verzichten und möchte die Vorschläge nun diskutieren. Anton Feichtner stellt somit fest, dass zukünftig zwei Elektroautos in der Gemeindeverwaltung zum Einsatz kommen sollen. Einmal das Auto des Bauamtes und in weiterer Folge jenes des Bürgermeisters. Beim angedachten Renault Kangoo erkundigt sich dieser auch noch nach dessen Funktionalität. Johannes Felder spricht sich dafür aus, dass das bestehende Elektroauto behalten werden soll. Für den Bürgermeister soll auf jeden Fall ein Auto angeschafft werden, jedoch kein Elektroauto. Jürgen Boden spricht sich hingegen für die Elektromobilität aus. Dies sieht auch der Vorsitzende so. Martin Netzer vertritt die Ansicht, dass für den Bauhof ein E-Fahrzeug hinsichtlich der Einsatzmöglichkeiten zu hinterfragen ist. Andreas Zint bestätigt die Tatsache, dass im Laufe des nächsten Jahres mit einer deutlichen Preiserhöhung durch die höhere NoVa zu rechnen ist. Dies wirke sich ganz wesentlich beim angedachten Fahrzeug für den Wassermeister aus. GR Mag. Daniel Fritz erkundigt sich noch darüber, ob eine Alternative für einen VW-Bus (Allrad) abgeklärt worden ist. Diesem Ersuchen ist man nachgekommen, so der Vorsitzende. Anton Feichtner erkundigt sich noch nach dem Verwendungszweck für den Renault Kangoo im Bauhof. Dies wird vom Vorsitzenden beantwortet. Beschlussfassung: Mit einer Gegenstimme wird die Anschaffung dieser Fahrzeuge beschlossen. zu 06.: Änderung des Flächenwidmungsplanes: Protokoll_GV_2. Sitzung_20201215.docx Auskunft: Alexander Kasper|+43 5557 6205 |alexander.kasper@st.gallenkirch.at Seite 18 von 15 a) Änderung der Bergstation und Mittelstation samt Restaurant der Valiserabahn Beschluss der Berichtauflage über die UEP Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor Auflage Der Vorsitzende präsentiert die geplanten Projekte der SIMO. In der Folge berichtet dieser über die weiteren Schritte hinsichtlich der UEP und des Umwidmungsentwurfs. Die Gemeinde hat mit Eingabe vom 16.09.2020 um die Durchführung einer Umwelterheblichkeitsprüfung nach dem Raumplanungsgesetz für die Umwidmung von Teilflächen der GST-Nr. 2645/1 und 2710/1 lt. Lageplänen vom 15.09.2020 ersucht. Gesamthaft betrachtet ist eine Ausweitung der bestehenden Widmungen „FS/Mittelstation und Restaurant" sowie „FS/Bergstation" um rund 2872 m2 geplant. Der Verlust an Freiflächen (FL) beträgt dabei rund 2787 m2. Die verbleibenden 85 m2 entfallen auf die Umwidmung diverser Sonderflächen in die genannte Zielwidmung. Im Zuge des Verfahrens zur Umwelterheblichkeitsprüfung wurden Stellungnahmen aus den Fachbereichen Raumplanung, Wasserwirtschaft, Geologie, Wildbach- und Lawinenverbauung, Forstwesen sowie Natur- und Landschaftsschutz eingeholt. Zusammenfassend erfolgte folgender Umweltbericht seitens des Landes: Zur gegenständlichen Umwelterheblichkeitsprüfung nach dem Raumplanungsgesetz wird festgestellt, dass gern. § 10a Abs. 3 und 4 iVm § 21a Abs. 1 RPG, LGBLNr. 33/2005, durch die geplante Änderung des Flächenwidmungsplanes in St. Gallenkirch keine voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Martin Netzer erkundigt sich nach der Höhe der geplanten Investitionskosten. Diese würden lt. dem Vorsitzenden bei insgesamt rund 70 Mio. Euro liegen. Dies mit dem Hotel und der Tiefgarage im Talstationsbereich. Johannes Felder möchte wissen, ob die vorgesehenen Personalwohnungen im Bereich der Bergstation durch die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes dann auch widmungskonform sind. Lt. dem Vorsitzenden bestehe hier voraussichtlich kein Widerspruch mit der beantragten Widmung. Auf eine Anfrage von GR Daniel Fritz erläutert Gemeindemandatar Mario Tschofen die zukünftige Nutzung der Räumlichkeiten bei der Bergstation. Schließlich erfolgt mit einstimmigem Beschluss die einmonatige Berichtsauflage über die UEP und die Auflage des Umwidmungsentwurfs. zu 07.: Berufungsentscheidung-Andrea und Ludwig Netzer, Garfrescha Der Vorsitzende erläutert die Gründe, weshalb die Gemeindevertretung mit dieser Berufungsentscheidung befasst wird. Mittels Bildmaterial veranschaulicht der Vorsitzende der Gemeindevertretung den bestehenden Sachverhalt. Mit Bescheid des Bürgermeisters vom 13.11.2015, ZI. STG 131-9/40-2013 (828)z, wurde gegenüber Ludwig Netzer und Andrea Netzer, beide wohnhaft in 6800 Feldkirch, Schanzweg 6, die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes durch den vollständigen Abbruch und die Beseitigung des ohne Protokoll_GV_2. Sitzung_20201215.docx Auskunft: Alexander Kasper|+43 5557 6205 |alexander.kasper@st.gallenkirch.at Seite)9 von 15 Baubewilligung als Zubau an das Ferienhaus ausgeführten Geräteschuppens für die Imkerei auf GSTNr. 2702/2, GB 90107 St. Gallenkirch, binnen 6 Monaten ab Rechtskraft des Bescheides verfügt. Gegen diesen Bescheid haben Ludwig Netzer und Andrea Netzer, vertreten durch die Thurnher Wittwer Pfefferkorn Rechtsanwälte GmbH, Dornbirn, mit Eingabe vom 03.12.2015 das Rechtsmittel der Berufung eingebracht. Die Gemeindevertretung beschließt schließlich gern. § 66 Abs. 4 AVG einstimmig folgende Entscheidung: Den Berufungen von Ludwig Netzer und Andrea Netzer, beide wohnhaft in 6800 Feldkirch, Schanzweg 6, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde St. Gallenkirch vom 13.11.2015, ZI. STG 1319/40-2013 (828)z, betreffend die Verfügung zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes durch den vollständigen Abbruch und die Beseitigung des ohne Baubewilligung als Zubau an das Ferienhaus ausgeführten Geräteschuppens für die Imkerei auf GST-NR 2702/2, GB 90107 St. Gallenkirch, wird keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid bestätigt. Begründung: Schopf für die Imkerei als „Zubau" an das Ferienhaus: Mit Schreiben vom 23.07.2013 haben Ludwig und Andrea Netzer, Feldkirch, um die Erteilung der baupolizeilichen Bewilligung für den auf GST-NR 2702 (nunmehr GST-NR 2702/2) errichteten Geräteschuppen für die Imkerei zur Unterbringung des Arbeitsraumes, Lagerung von Rahmen, Beuten, Deckel und des Honigschleuderraumes angesucht. Dieser Geräteschuppen mit den Abmessungen von 7, 68 m x 2, 25 m (überbaute Fläche 17, 28 m2) grenzt direkt an das auf demselben Grundstück GST-NR 2702/2 von Ludwig und Andrea Netzer errichtete Ferienhaus, Hnr. 379a, 6791 St. Gallenkirch, an. Der Geräteschuppen wurde in Massivbauweise errichtet, mit einem Pultdach versehen und als „Zubau" ISd § 2 Abs. 1 lit. q des Baugesetzes, LGBI. Nr. 52/2001 idgF, an das Ferienhaus ausgeführt. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde St. Gallenkirch vom 03.12.2014, ZI STG 131-9/40-2013 (828), wurde die beantragte Baubewilligung versagt. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung wurde mit Bescheid der Berufungskommission der Gemeinde St. Gallenkirch vom 03.02.2015, ZI STG 131-9/40-2013 (828)/BKomm keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid bestätigt. Gegen diesen Bescheid haben Ludwig und Andrea Netzer mit Schreiben vom 04.03.2015 Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg erhoben. Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg vom 22.10.2015, ZI LVwG-318-022/R152015-6, wurde der Beschwerde von Ludwig und Andrea Netzer keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid bestätigt. Gegen diesen Bescheid haben Ludwig und Andrea Netzer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben. Mit Erkenntnis vom 23.02.2017, ZI V 76/2016-9, hat der Verfassungsgerichtshof die Verordnung der Gemeinde St. Gallenkirch über eine Änderung des Bebauungsplanes Garfrescha, beschlossen am 08.05.2014, genehmigt mit Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 10.07.2014, kundgemacht vom 17. bis 31.07.2014, soweit sie sich auf das GST-NR 2702 (nunmehr 2702/2), GB St. Gallenkirch, bezieht, als gesetzeswidrig aufgehoben. Mit Beschluss vom 23.02.2017, ZI E 2402/2015-19, hat der Verfassungsgerichtshof das von Ludwig und Andrea Netzer angefochtene Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg vom 22.10.2015, ZI LVwG-318-022/R15-2015-6, aufgehoben. Begründet führte der Verfassungsgerichtshof aus, dass Protokoll_GV_2. Sitzung_20201215.docx Auskunft: Alexander Kasper|+43 5557 6205 |alexander.kasper@st.gallenkirch.at Seite 110 von 15 Ludwig und Andrea Netzer durch die angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in Ihren Rechten verletzt worden seien. Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg vom 11.05.2017, ZI LVwG-318-022/R152015, wurde der Beschwerde von Ludwig und Andrea Netzer vom 04.03.2015 (erneut) keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid bestätigt. Mit diesem Erkenntnis ist die Versagung der beantragten Baubewilligung für die Errichtung des ohne Baubewilligung als „Zubau" an das Ferienhaus ausgeführten Geräteschuppens für die Imkerei auf GSTNR 2702/2, GB 90107 St. Gallenkirch, in Rechtskraft erwachsen. Kleinräumiger Schopf für die Imkerei beim Ferienhaus: Hinsichtlich der nachträglichen Baubewilligung für die Errichtung des Geräteschuppens für die Imkerei als eigenständiges, kleinräumiges Gebäude (konstruktive und funktionale Trennung vom Ferienhaus) wurde ein eigenes Bauverfahren durchgeführt. Hierzu ist nachfolgendes anzumerken: Mit Schreiben vom 16.05.2017 (eingelangt bei der BV Montafon am 27.12.2017) haben Ludwig und Andrea Netzer einen Bauantrag für die nachträgliche Baubewilligung zur Errichtung des Geräteschuppens für die Imkerei als eigenständiges, kleinräumiges Gebäude beantragt. Neben der Baubewilligung wurde mit diesem Schreiben auch die Bewilligung einer Ausnahme vom Flächenwidmungsplan gern. § 22 Abs 2 RPG aufgrund der Kleinräumigkeit des Geräteschuppens beim Gemeindevorstand der Gemeinde St. Gallenkirch beantragt. Die „Kleinräumigkeit" des Objektes hätte durch konstruktive Trennung des angebauten Geräteschuppens und Verschließen der internen Zugangstüre vom Ferienhaus aus, geschaffen werden sollen. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde St. Gallenkirch vom 15.05.2019, ZI STG 131-9/51-2017 (828), wurde die beantragte Baubewilligung für den kleinräumigen Geräteschuppen versagt. Gegen diesen Bescheid haben Ludwig und Andrea Netzer mit Schreiben vom 24.06.2019 Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg erhoben. Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg vom 29.10.2020, ZI LVwG-318-64/2019-R18, wurde der Beschwerde von Ludwig und Andrea Netzer keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid (Versagung der Baubewilligung) bestätigt. Mit diesem Erkenntnis ist auch die Versagung der Baubewilligung für den (kleinräumigen) Geräteschuppen in Rechtskraft erwachsen. Mit Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde St. Gallenkirch vom 24.11.2017, ZI 131828/01/2016, wurde die beantragte Ausnahmebewilligung vom Flächenwidmungsplan für den kleinräumigen Geräteschuppen versagt. Der mit Schreiben vom 12.12.2017 gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung wurde mit Bescheid der Berufungskommission der Gemeinde St. Gallenkirch vom 06.11.2019, ZI STG 131828/01/2016/BKomm, keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid bestätigt. Gegen den Bescheid der Berufungskommission haben Ludwig und Andrea Netzer mit Schreiben vom 09.12.2019 Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg erhoben. Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg vom 02.11.2020, ZI LVwG-302-9/2019-R18, wurde der Beschwerde von Ludwig und Andrea Netzer keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid der Berufungskommission bestätigt. In der Begründung führt das Gericht bemerkenswerterweise aus, dass es im Hinblick auf die Beurteilung der Kleinräumigkeit eines Protokoll_GV_2. Sitzung_20201215.docx Auskunft: Alexander Kasperl+43 5557 6205 |alexander.kasper@st.gallenkirch.at Seite] 11 von 15 Gebäudes nicht alleine darauf ankommt, ob eine statische bzw. bautechnische Trennung besteht, sondern auch darauf, ob das kleinräumige Gebäude mit dem Hauptgebäude eine optische Einheit bildet. Im gegenständlichen Bauverfahren ist von einem Geräteschuppen auszugehen, der statisch und bautechnisch - also konstruktiv - eigenständig ist, der aber aufgrund des direkten Anbaus an das Hauptgebäude nicht als isoliert stehendes Bauwerk zu beurteilen ist. Eine Kleinräumigkeit des gegenständlichen Geräteschuppens ist daher, im Sinne einer gesamthaften Betrachtung, insbesondere aus dreidimensionaler Sicht, nicht gegeben. Da die Versagungen der Baubewilligung - sowohl für den Geräteschuppen als „Zubau" an das Ferienhaus als auch als eigenständiges „kleinräumiges" Gebäude - mittlerweile in Rechtskraft erwachsen sind, war spruchgemäß zu entscheiden, der Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters keine Folge zu geben und der angefochtene Bescheid zu bestätigen. zu 08.: Änderung von Landesgesetzen a) Gesetz über eine Änderung des Landesgesundheitsfondsgesetzes Die Gemeindevertretung verlangt einstimmig keine Abhaltung einer Volksabstimmung. zu 09.: Berichte des Bürgermeisters 16.10. Tunnelübung der Feuerwehren St. Gallenkirch und Tschagguns Am 22. Oktober fand die 01. Gemeindevorstandssitzung statt. Dabei wurde die Weiterverpachtung der Schwimmbadgastronomie an Herrn Dominik Mangard beschlossen. Zudem soll im Bereich des Feuerwehrhauses St. Gallenkirch eine LED-Tafel für die Montafoner Veranstaltungen aufgestellt werden. Sämtliche Kosten werden von Montafon Tourismus getragen. Auch die Tafel in Kaltenbrunnen soll erneuert werden. Gemäß § 60 Abs. 3, Gemeindegesetz berichtet der Vorsitzende über eine Beschlussfassung des Gemeindevorstandes im Namen der Gemeindevertretung für die Verlegung diverser Leitungen auf öffentl. Gut im Bereich Alpin Resort, Vergalden. 23.10. Generalversammlung Naturschutzverein Verwall-Klostertaler Bergwälder Neue Struktur beschlossen Neuer Obmann Florian Morscher, Bürgermeister Klösterle Neuer Vizeobmann Thomas Zudrell, Bürgermeister Silbertal 27.10. Angelobung aller Bürgermeister und Vizebürgermeister im Stadtsaal in Bludenz 05.11. 2. Gemeindevorstandssitzung Der Vorsitzende berichtet, dass gemeinsam mit der Gemeinde Gaschurn eine Mitarbeiterin im Rahmen eins freiwilligen sozialen Jahres angestellt wird. Frau Petra Sandrell steht als Springerin für alle Innermontafoner Gemeinden zur Verfügung. 09.11. Vorarlberger Gemeindetag - erstmalig virtuell Bgm. Andrea Kaufmann als Präsidentin gewählt Bgm. Lechthaler für das Montafon in den Vorstand gewählt 10.11. Sitzung Bau- und Raumplanungsausschuss 13.11. Termin bei LR Tittler wegen Chalet-Projekt Vermala 17.11. Virtuelle Standessitzung Jürgen Kuster als Standesrepräsentanten und Bgm. Lechthaler als Stellvertreter gewählt 19.11. 1. Vorstandssitzung Vorarlberger Gemeindeverband Protokoll_GV_2. Sitzung_20201215.docx Auskunft: Alexander Kasper|+43 5557 6205 |alexander.kasper@st.gallenkirch.at Seite 112 von 15 24.11. 30.11. 04. bis 09.12. 11.12. Der Vorsitzende berichtet über die 10 Mio.-Soforthilfe des Landes. Die Gemeinde St. Gallenkirch bekommt rund 93.000 EUR noch im Dezember überwiesen Zudem am selben Tag: virtuelles Treffen über Zukunft Wohn- und Nahversorgungsprojekt Gargellen Virtuelle Treffen in der Steuerungsgruppe „Internationaler Naturpark Rätikon" Hier wird mit der Ausarbeitung des Managementplanes begonnen Danach soll über Weiterführung entschieden werden Finanzklausur Gemeindevorstand mit Finanzausschuss im FW-Haus St. Gallenkirch 06.12. Flächendeckende Covid-19-Tests im Gemeindesaal St. Gallenkirch Gut 1000 Testungen lief alles gut gute Zusammenarbeit zwischen Rotem Kreuz, den Feuerwehren und dem Land Konst. Sitzung Abwasserverband Montafon Thomas Zudrell als Obmann und Helmut Pechhacker als Stellvertreter gewählt Im kommenden Jahr keine größeren Investitionen derzeit Anlage überdimensioniert, da Gäste fehlen Virtuelles Treffen mit Vorstand und Bereichsleitern der illwerkevkw Grüneck-Restaurant NEU 8er Gondeln NEU und komfortabler (45 Jahre Konzession...sind ungefähr in der Hälfte) Neue Lehrlingswerkstätte derzeit im Bau Rd. 70 Mio. Euro Investitionen in den Tourismus in den nächsten Jahren Sanierung Hangkanal geplant illwerke^vkw Zeitplan Sanierung Freispiegelstollen Paitenen-Latschau November 2020 Einrichtung da Bauste^o Jänner 2021 SAmtkl» Antransporte von Material und Gerätschaften werden in der 3. und 4. Ka'enderwocho 2021 erfolgen. Februar 2021 Der tatsäcMcbe Baustetenslart ist für den 1. Fctxuar 2021 geplant. März 2021 Das Baißtc4öncndo (nldusivo dem Wrscfjk-ßen rJcr Zugänge) ist k» den i /, ■ ?A; 5. März 2021 vorgesehen. »t Särntkln BausteSeneiririch'.ur^jstScfKn werden nach dem 5, März 2021 weder zurückgebaut. Dauer ca. 3 Wodwn (bis ca 28. März 2021). j J Jl Die Straßennamen wurden zwischenzeitlich verordnet. Gerade aktuell kam es noch zu einer Abänderung von Motta in Alte Landstraße auf Wunsch von Anrainern. Als nächster Schritt werden nun alle Haushaltsvorstände angeschrieben. Nun gilt es noch weitere Rückmeldungen abzuwarten. Allfällige Änderungswünsche sollen dann im Jänner oder Februar noch einmal behandelt werden. Die Faschingsveranstaltungen im Februar 2021 wurden vom Wanderstammtisch alle abgesagt. Behördliche Sperrungen im Ferienresort Montafon wurden mit Bescheid vom 09. Dezember aufgehoben...ca. 8 Mio Euro nochmals investiert...Eigentümer klagen derzeit Kärntner Bauträger Der Vorsitzende spricht auch noch den diesjährigen Silvester an und die damit verbundene Feuerwerksthematik. Die Postpartnerstelle hat seit dem 09. November am Vormittag geöffnet. Die neue Mitarbeiterin hat sich bereits gut eingearbeitet. Derzeit besteht ein großer Arbeitsaufwand aufgrund der vielen Paketsendungen. Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung ist für den 28. Jänner 2021 geplant. Ing. Hansjörg Schwarz macht einen Hinweis zum Thema LED-Tafel beim Feuerwehrgerätehaus. Protokoll_GV_2. Sitzung_20201215.docx Auskunft: Alexander Kasper|+43 5557 6205|alexander.kasper@st.gallenkirch.at Seite 113 von 15 Er würde sich wünschen, dass die Informationen diesbezüglich breiter aufgestellt werden. Dies gelte auch für die bestehende Tafel in Gantschier. Johannes Felder hinterfragt in diesem Zusammenhang die zusätzliche Anbringung von Plakaten etc. Auch die Situierung am angedachten Standort wird von ihm in Frage gestellt. zu 10.: Allfälliges Johannes Felder spricht eine Dachlawine bei der Kirche in Gortipohl an. Derartige Dachlawinen stellen aus seiner Sicht eine große Gefahr für Fußgänger dar. Dies ganz besonders für kleine Kinder, die hier ständig unterwegs sind. Es sollte mit der Pfarre abgeklärt werden, welche Art von Sicherungsmaßnahmen auf dem Dach selber möglich wären. Iris Sahler spricht die Ausweitung der Ferienbetreuung für Schüler während der Sommerferien an. Dafür wäre aus ihrer Sicht der Standort an der Mittelschule Innermontafon gut geeignet. Diesbezüglich sollte eine Bedarfserhebung durchgeführt werden. Gabi Juen spricht das derzeitige Fahrverbot im Bereich Kurt Marlin in Gortipohl an. Davon betroffen ist das Öffentliche Gut, bei welchem ein derartiges Fahrverbot erlassen wurde. Diesbezüglich erläutert der Vorsitzende die Beweggründe, die dazu geführt haben. In dieser Angelegenheit werden mit der Familie Marlin noch einmal Lösungsvorschläge besprochen. Johannes Sturm spricht den Wanderweg im Bereich von Franz Mathies an. Dieser sollte dringend verbreitert werden. Anton Feichtner erwartet sich ebenfalls eine dementsprechende Lösung und kritisiert die Vorgehensweise der Familie Mathies. Iris Sahler spricht das Thema Grünmüll an. Es zeigt sich, dass immer mehr Grünmüll in Form von wilden Deponien entsorgt wird. Es sollte vielleicht überlegt werden, auf die Verrechnung dieser Abgabe zu verzichten. Jürgen Boden spricht den zukünftigen Erhalt von alter Bausubstanz in der Gemeinde an. Gemeint sind dabei Wohn- und auch Stallgebäude. Es sollte viel mehr darüber sensibilisiert werden, um mehr Verständnis der Bevölkerung für diese Objekte zu erzielen. Zudem sollten sie nicht in Vergessenheit geraten. Er würde sich wünschen, dass beispielsweise im Gmesblättli darüber berichtet wird. Marietta Fiel weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es in der Gemeinde aber auch alte und baufällige Objekte gebe, bei denen ein Abbruch die wohl bessere Lösung wäre. Anton Feichtner erkundigt sich nach dem Stand in Sachen Steuer-Haus. Der Vorsitzende teilt diesbezüglich mit, dass zwischenzeitlich vier Angebote bei der Gemeinde eingereicht worden sind. Eine Entscheidung wird im neuen Jahr durch das Vergabe-Komitee getroffen. Johannes Felder erkundigt sich nach dem restlichen Streifen beim Tomaselli-Areal in Gortipohl, welcher entlang der L 188 führt. Dabei handelt es sich um die Rote Gefahrenzone, die so wahrscheinlich auch bestehen bleibt. Dies die Antwort des Vorsitzenden auf Auskunft der WLV. Protokoll_GV_2. Sitzung_20201215.docx Auskunft: Alexander Kasper|+43 5557 6205 |alexander.kasper@st.gallenkirch.at Seite 114 von 15 Zum Sitzungsschluss bedankt sich der Vorsitzende bei der Gemeindevertretung für die gute Zusammenarbeit in diesem sehr herausfordernden Jahr. Ein Dank geht auch an alle Gemeindemitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Leider kann heuer kein traditionelles Abschlussessen stattfinden. Er wünscht schöne Weihnachtsfeiertage, einen guten Rutsch ins neue Jahr 2021 und vor allem viel Gesundheit. Ende der Sitzung: 22:40 Uhr i riftführer: Der Vorsitzende ^arlb^. Protokoll_GV_2. Sitzung_20201215.docx Auskunft: Alexander Kasper|+43 5557 6205|alexander.kasper@st.gallenkirch.at Seite 115 von 15