20190404_GVE035

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Letzte Änderung 05.06.2021, 17:54
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 2019-04-04
Erscheinungsdatum 2019-04-04
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Tel.:+43 (0)5557/6205 Fax: +43 (0)5557/2170 Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch Email: gemeindearnttast.gallenkirch.at St. Gallenkirch, 04.04.2019 Niederschrift über die am Donnerstag, den 04.04.2019, um 20:00 Uhr im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes stattgefundene 35. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch. Anwesend: Von der Liste Parteifreie Bürger und SPÖ Bgm. Josef Lechthaler (Vorsitzender), Vize-Bgm. Alexander Kasper (gleichzeitig Schriftführer), GR Martin Kleboth, GR Irma Rudigier, Peter Lentsch, Franz Dönz, Johannes Felder, Mag? Sonja Wachter, Norbert Marent, Johannes Sturm, Lorenz Erhard, Edwin Kasper; Entschuldigt: Alois Bitschnau, Ing. Hansjörg Schwarz; Von der Liste Volkspartei und Unabhängige GR Paul Einsiedler, GR Mag. Daniel Fritz, Hubert Biermeier, Gabi Juen, Anton Feichtner, Marietta Fiel, Nadine Saler, Herwig Schallner, Werner Maier; Tagesordnung: Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Genehmigung der letzten Niederschrift vom 28.02.2019 Beschlussfassung über den Bebauungsplan Garfrescha Änderung des Flächenwidmungsplanes: a) Hochbehälter Garfrescha - Beschlussfassung des Auflageverfahrens für das UEP und Beschluss des Entwurfs vor Auflage b) Loos Walter - Beschluss des Entwurfs vor Auflage c) Gemeindebauhof- Beschluss des Entwurfs vor Auflage (nachträglich auf der TO) d) Bader Markus - Beschluss des Entwurfs vor Auflage (nachträglich auf der TO) 05. Beschlussfassung über Kostenbeteiligung an der Sanierung der L192 06 . Güterweggenossenschaft Außergampabing-Äule - Beratung und Beschlussfassung über Kostenschlüssel 07 . Güterweggenossenschaft Außergampabing-Äule - Entsendung eines Vertreters 08 . Zukunft Nahversorgung Gargellen 09 . Änderung von Landesgesetzen: a) Gesetz über eine Änderung des Vergabenachprüfungsgesetzes 10. Berichte des Bürgermeisters 11. Allfälliges 01. 02. 03. 04. Seite 1 zu Pkt. 01 Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die heutige Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gem. § 41 Abs. 3 GG wird vom Vorsitzenden beantragt, die folgenden Tagesordnungspunkte nachträglich auf die Tagesordnung zu nehmen: Tagesordnungspunkt 04 - Änderung des Flächenwidmungsplanes c. Gemeindebauhof- Beschluss des Entwurfs vor Auflage d. Bader Markus - Beschluss des Entwurfs vor Auflage Die Gemeindevertretung nimmt Tagesordnungspunkte zur Kenntnis. Weiters erläutert der Raumplanungsgesetz. einstimmig Bürgermeister die die Aufnahme wesentlichen dieser Änderungen zusätzlichen im neuen zu Pkt. 02 Nach Umfrage des Vorsitzenden werden keine Einwendungen erhoben, wodurch die Niederschrift der letzten Gemeindevertretungssitzung vom 28.02.2019 als genehmigt betrachtet wird. zu Pkt. 03 Das einmonatige Auflageverfahren für den Bebauungsplan Garfrescha (Entwurf vom 25.01.2019) wurde in der Gemeindevertretungssitzung vom 28.02.2019 beschlossen. Anschließend erfolgte die Kundmachung über die Auflage für den Zeitraum vom 01.03.2019 - 31.03.2019. Es wurden keine Stellungnahmen bzw. Änderungsvorschläge eingebracht. Schließlich wird der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Garfrescha mit einstimmigem Beschluss genehmigt. zu Pkt. 04 Änderung des Flächenwidmungsplanes: a) Hochbehälter Garfrescha - Beschlussfassung des Auflageverfahrens für das UEP und Beschluss des Entwurfs vor Auflage Die Gemeinde St. Gallenkirch hat mit Eingabe vom 18.02.2019 um die Durchführung einer Umwelterheblichkeitsprüfung nach dem Raumplanungsgesetz für die Umwidmung einer Teilfläche der GST-Nr. 2707/1, GB St. Gallenkirch im Ausmaß von rund 250 m2 von FL in FS/Hochbehälter ersucht. Im Zuge des Verfahrens zur Umwelterheblichkeitsprüfung wurden Stellungnahmen aus den Fachbereichen Seite 2 Raumplanung, Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, sowie Natur- und Landschaftsschutz eingeholt. Diese werden der Gemeindevertretung vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht. Somit beschließt die Gemeindevertretung einstimmig das einmonatige Auflageverfahren für die Umwelterheblichkeitsprüfung und den vorliegenden Entwurf vor Auflage gern, der aktuellen Raumplanungsgesetznovelle. b) Loos Walter, Mazeis - Beschluss des Entwurfs vor Auflage Hier bedarf es einer Abänderung des Flächenwidmungsplanes, damit ein von der Gemeinde erlassener Baubescheid nicht im Widerspruch zum Flächenwidmungsplan steht. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den Entwurf vor seiner Auflage. Gemeindebauhof- Beschluss des Entwurfs vor Auflage c) Hier bedarf es einzelner Korrekturen beim Flächenwidmungsplan im Hinblick auf den derzeitigen Naturbestand. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den Entwurf vor seiner Auflage. Bader Markus, Gortipohl - Beschluss des Entwurfs vor Auflage d) Markus Bader beabsichtigt auf den GST-Nr. 428/1, 401 und 402 die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses. Bei erstmaliger Flächenwidmung von Bauflächen oder Sondergebieten gilt nach dem 01.03.2019 im RPG, dass diese in absehbarer Zeit, längstens aber innerhalb von sieben Jahren bebaut werden müssen. Ansonsten erfolgt eine Rückwidmung. Zudem muss eine Baunutzungszahl festgelegt werden. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den Entwurf vor seiner Auflage. zu Pkt. 05 Die Landesstraßenverwaltung plant in diesem Jahr die Sanierung der Gargellner Straße von der Kreuzung Holzworm bis kurz nach der Gweilbach-Brücke. Dies im Zeitraum von Juli bis Oktober. Neben dem Belag auf Straße und Gehsteig wird die Straßenentwässerung adaptiert. Die Straßenbeleuchtung wird auf LED-Technik umgestellt und etwas in Richtung Gargellen verlängert. Nun gilt es eine Vereinbarung über die Kostenteilung abzuschließen. Lt. Straßengesetz muss die Gemeinde 50 % der Beleuchtung mitfinanzieren. Die Erhaltung fällt dann der Gemeinde zu. Beim Gehsteig trägt das Land die Kosten für den Bau des Gehsteigfrostkoffers und der Randeinfassung. Die Gemeinde hätte den Asphaltoberbau zu finanzieren und natürlich auch die bauliche und betriebliche Erhaltung. Seite 3 Der Vorsitzende konnte erreichen, dass die Gemeinde nur 50 % der Kosten für den Asphaltoberbau des Gehsteiges tragen muss. Zudem sei das Land einverstanden, dass die Kostenverrechnung erst im Budget 2020 wirksam wird. Der 50 %-Anteil bei der Beleuchtung bleibt. Die voraussichtlichen Kosten für die Gemeinde belaufen sich somit auf ca. € 60.000, -. GR Mag. Daniel Fritz würde sich wünschen, dass solche Maßnahmen nicht genau in der Hauptsaison durchgeführt werden. Der Vorsitzende teilt diesbezüglich mit, dass es keine zeitliche Alternative für die notwendigen Arbeitsschritte gibt. Anton Feichtner verweist auf die Notwendigkeit, dass der Neubau des Gehsteiges in sachgemäßer Bauweise durchgeführt wird. Schließlich sei die Gemeinde nach dessen Fertigstellung für den Erhalt selber zuständig. Der Winterdienst mit schwerem Räumgerät sei eine ganz große Belastungsprobe für unsere Gehsteige. Johannes Felder verweist auf die Möglichkeit, dass die Gehsteige mit kleineren Räumfahrzeugen geräumt werden sollten. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die vorgesehene Kostenbeteiligung an der Sanierung der L192 in Galgenul. zu Pkt. 06 Die Gemeinde St. Gallenkirch war bisher mit einem Grundstück im Bau- und Erhaltungskostenschlüssel der Güterweggenossenschaft Außergampabing vertreten. Richtigerweise benutzt aber die Gemeinde die darunter liegende GWG AußergampabingÄule. Die Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum (ehemals ABB) beim Land Vorarlberg haben nun sämtliche Korrekturen der Schlüssel vorgenommen und übermittelt. Die Gemeindevertretung sollte nun dem Ausscheiden aus der GWG Außergampabing, einer Korrektur der Anteile in der GWG „Äule" und deren Übernahme hinsichtlich der anteilsmäßigen Vermessungskosten zustimmen. Mit einstimmigem Beschluss stimmt die Gemeindevertretung dieserVorgangsweise zu. zu Pkt. 07 Werner Maier erklärt sich bereit, die zukünftigen Interessen der Gemeinde in der Güterweggenossenschaft Außergampabing-Äule als deren Vertreter wahrzunehmen. Die Mitglieder der Gemeindevertretung stimmen dem einstimmig zu. Werner Maier enthält sich aufgrund von Befangenheit seiner Stimme. Seite 4 zu Pkt. 08 Lt. Auskunft des Vorsitzenden plant die Gemeinde gemeinsam mit der Wohnbauselbsthilfe an einem Wohnprojekt mit integrierter Nahversorgung für Gargellen. Da der jetzige Markt durch Herrn Anton Waser gekauft wurde und ein Weiterbetrieb bis max. Ende 2022 möglich ist, muss eine Lösung für die Zukunft gefunden werden. Die Wohnbauselbsthilfe ist an diesem Projekt sehr interessiert. Neben gemeinnützigen Wohnungen sollen auch Mitarbeiterwohnungen realisiert werden. Die Firma MPreis hat zudem ihr Interesse bekundet, dort eine Filiale zu verwirklichen. Das Projekt soll auf dem GST-Nr. 4572/1 entstehen, welches sich im Eigentum von Monika Harech-Rhomberg befindet. Sie wäre bereit, das Grundstück mittels einer Option zu veräußern. Der Familie Rhomberg ist es sehr wichtig, dass die Nahversorgung für Gargellen weiterhin gesichert ist und möchte deshalb eine Sicherheit darüber, dass im Falle des Nichtzustandekommens einer vertraglichen Lösung mit der Fa. MPreis oder möglicherweise mit SPAR, eine Verpflichtung zur Führung eines Lebensmittelnahversorgers besteht. Und genau hier kommt nun die Gemeinde ins Spiel. Mit dem heutigen Tagesordnungspunkt fasst die Gemeindevertretung einen Grundsatzbeschluss, bei dem bei einem Ausscheiden von MPreis oder SPAR, die Geschäftsräumlichkeiten durch die Gemeinde realisiert werden und diese sich um einen Betreiber kümmern müssten. Dabei würde der Verein Dörfliche Lebensqualität und Nahversorgung unterstützen, welcher auf zahlreiche Referenzprojekte zurückgreifen kann. Anton Feichtner spricht das geplante Sicherheitszentrum in Gargellen an und stellt die Frage, ob die beiden Projekte nicht miteinander verknüpft werden können. Dies ist aus Sicht des Bürgermeisters so nicht möglich, da die Komplexität des Projektes dann vor allem auch alle zeitlichen Rahmen sprengen würden. GR Irma Rudigier sieht hier ein gewisses Risiko, wenn die Gemeinde selber diese Räumlichkeiten sicherstellen muss. Die Firma MPreis habe ihr ernsthaftes Interesse bekundet, ein solches Geschäft in Gargellen zu betreiben. Anton Feichtner und GR Mag. Daniel Fritz sprechen die Notwendigkeit eines Lebensmittelnahversorgers in Gargellen an. Ein solcher Nahversorger ist speziell auch im Winter bei drohenden Straßensperren sehr wichtig. Diese Meinung unterstützen in der Folge noch weitere Mandatare beider Fraktionen. Auch Franz Dönz sieht ein Problem in der geforderten Betreibergarantie. Nach ausführlicher Diskussion unterbreitet der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag: „Die Wohnbauselbsthilfe plant gemeinsam mit der Firma MPreis ein Wohnbauprojekt samt Nahversorger auf GST-Nr. 4572/1, GB St. Gallenkirch. Sollte die Zusammenarbeit mit MPreis Seite 5 oder einem anderen Marktbetreiber nicht funktionieren, gewährleistet die Gemeinde im Sinne einer funktionierenden Nahversorgung im Ortsteil Gargellen, den Bau und die Realisierung der Geschäftsräumlichkeiten samt Nebenräumen auf dem gegenständlichen Grundstück." Der vorliegende Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen. zu Pkt. 09 Stellungnahme zur geplanten Änderung von Landesgesetzen a) Gesetz über eine Änderung des Vergabenachprüfungsgesetzes Die Gemeindevertretung verlangt einstimmig keine Abhaltung einer Volksabstimmung über die geplante Änderung dieses Landesgesetzes. zu Pkt. 10- Berichte des Bürgermeisters Am 05. März, Faschingsdienstag fand der alljährliche Faschingsumzug statt. Danke an den Wanderstammtisch für die Durchführung und allen, die sich beim Umzug beteiligt haben. Am 09. und 10. März konnten glücklicherweise alle Funken unfallfrei angezündet werden. Herzlichen Dank allen Funkenzünften für den Erhalt der Tradition. Am 16. März fand die Jahreshauptversammlung der OF St. Gallenkirch im Sporthotel Grandau satt. Ein arbeitsintensives, nicht zuletzt durch die Neuanschaffung des Rüstlöschfahrzeuges, Jahr ging vorbei. Es wurde Mario Mangard als Kommandant einstimmig bestätigt. Herzlichen Dank allen Freiwilligen! Am 18. März tagte die Berufungskommission im Gemeindeamt.Im Anschluss fand die 59. Sitzung des Gemeindevorstandes statt. Bei der 42. Standessitzung am 19. März wurden unter anderem neue Depotflächen für die Montafoner Museen in Schruns genehmigt. Es wurde zudem der Ablauf des Prozesses für das regREK festgelegt. Eine geplante Umwidmung der Gemeinde Schruns im Bereich der L188 und der Reitplätze für eine Autowerkstatt wurde von der Gemeinde Gachurn und mir nicht befürwortet, da unseres Erachtens die Mobilitätsachse ins Innere Montafon gefährdet wird. Am 20.03. fand die 10. Mitgliederversammlung des Abwasserverbandes Montafon statt. Es sollen rund 150.000 EURO in die Verbesserung der Steuerungstechnik investiert werden. Neuerungen wird es mit der Handhabung des Klärschlammes aufgrund des neuen Bodenschutzgesetzes geben. Es wurde ein Budget von EUR 2.128.200, - (vgl. 2017: EUR 2.041.100, -) beschlossen. Seite 6 Am Donnerstag, 21. März wurde gemeinsam mit der Wohnbauselbsthilfe im Gemeindesaal über das geplante, gemeinnützige Wohnbauprojekt in Gortipohl informiert. Auf besonderes Interesse ist das Mietkauf-Modell gestoßen. Bis Ende April wird nun bei der Gemeinde der Bedarf erhoben. Am 25. März lud die BH Bludenz zur Abschussplanbesprechung in das Hotel Adler. Am 26. März fand die zweite Sitzung des Tourismusbeirates im Sporthotel Silvretta Montafon, Gaschurn statt. Heute um 19:30 Uhr hat sich die Wahlkommission für die Europawahlen am 26. Mai 2019 konsituiert. Terminaviso Naturpark Rätikon: Am 12. Juni 2019 findet um 19:30 Uhr in Frastanz eine gemeinsame Gemeindevertretungssitzung mit allen Rätikon-Gemeinden statt. Es soll über den aktuellen Stand berichtet werden. Betrugsfall bei der Gemeindeinformatik Durch eine Mitarbeiterin wurden jahrelang Gelder abgezweigt. Die Situation wird derzeit untersucht und den entstandenen Schaden der jeweiligen Gemeinden erhoben. Durch eine derart unauffällige Art und Weise ist der Betrug auch bei der jährlich durchgeführten, freiwilligen Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer nicht aufgefallen. Ich bitte um Mithilfe bei der Suche nach einer Raumpflegerin/eines Raumpflegers für die Gemeinde. Die neue Gemeindehomepage ist bereits online. Es sind noch zahlreiche Fehler auszumerzen. In den einschlägigen App-Stores wäre die App „GEM2GO" downloadbar, mit der alle Neuigkeiten, Amtstafel uvm. immer aktuell auf dem Handy ersichtlich ist. Aufgrund der Fortschritte bei der Schneeschmelze und der Vegetation wird der bereits angekündigte Termin für die Flurreinigung am 27. April vorverlegt. Diese ist nun für den kommenden Samstag, 06. April 2019, um 13:00 Uhr, mit Treffpunkt beim Gemeindebauhof geplant. zu Pkt. 11 - Allfälliges Marietta Fiel erkundigt sich bezüglich der Bauverschiebung beim Projekt Hotel ARBOREA. Mit den Arbeiten an der Zufahrt und am Gehsteig soll gleich nach Ostern begonnen werden, so der Vorsitzende. Herwig Schallner spricht den aktuellen Verfahrensstand mit der Familie Vergud am Innergantweg an. Lt. dem Vorsitzenden hat bereits im Herbst des Vorjahres ein Ortsaugenschein mit der Familie Vergud und deren Anwalt stattgefunden. Es scheint möglich, dass eine Einigung noch in diesem Frühjahr erzielt werden kann. Hinsichtlich dem Innergantweg wird einmal mehr Seite 7 über eine mögliche bzw. notwendige Gewichtsbeschränkung für den Schwerverkehr gesprochen. Dabei handelt es sich vorwiegend um Holztransporte. Edwin Kasper erläutert daraufhin die Situation aus seiner Sicht. Weiters teilt Herwig SchaIIner mit, dass unser Radweg noch vom Splitt befreit werden sollte. Nadine Saler schlägt vor, dass es von Vorteil wäre, wenn die Robi-Dog-Säcke nicht in der Farbe grün angeschafft würden. Diese Farbe falle im Gras zu wenig auf. Franz Dönz spricht die massiven Beeinträchtigungen unseres Ortsbildes durch den Landwirt Martin Bargehr an. Er schlägt vor, dass hier über einen Juristen eine Rechtsauskunft eingeholt werden soll, um die Möglichkeiten zu eruieren. Der Vorsitzende verweist darauf, dass diese Sache bei der BH Bludenz zur weiteren Entscheidung vorliegt und damit alle Möglichkeiten der Gemeinde ausgeschöpft sind. Johannes Felder schlägt vor, dass im Bereich der neuen Wohnhäuser von Steffen Löhnitz die Situierung eines Kandelabers geprüft werden sollte. Für Johannes Sturm ist nicht verständlich, dass im Zentralen Melderegister die Straßennamen unserer Gemeinde nicht aufscheinen. Dafür fehle noch die notwendige Verordnung der Gemeinde, so der Bürgermeister. Dieses Projekt soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Franz Dönz spricht den schlechten Zustand des Wiesenweges vom Hotel Zamangspitze in Richtung Kloster an. Hier sollten dringend Löcher ausgebessert werden. In diesem Bereich werde der Fußweg sowieso neu angelegt, so die Auskunft des Vorsitzenden. Auch die vom Landtag beschlossene Novelle des Zweitwohnsitzabgabegesetzes wird angesprochen. In der Folge bedarf es nun einer Änderung der gemeindeeigenen Verordnung, um das Thema Maisäßobjekte und deren Abgabepflicht zu lösen. Auf die Anfrage von GR Martin Kleboth hinsichtlich dem Wildbachprojekt Balbierbachbrücke teilt der Bürgermeister mit, dass die Zwangsrechtseinräumung bei der BH Bludenz anhängig ist. Lorenz Erhard teilt mit, dass die Kanalschächte beim Brozzaweg überprüft werden sollten. Die großen Schlaglöcher beim Parkplatz beim Aquarena sollten dringend saniert werden, so Nadine Saler. Ende der Sitzung: 21:40 Uhr Der Vorsitzen Der Schriftführer Seite 8