20021213_GVE030

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Letzte Änderung 05.06.2021, 17:54
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 2002-12-13
Erscheinungsdatum 2002-12-13
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file:///M|/St.Gallenkirch/178612054_1.htm Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch Niederschrift über die am Freitag, den 13.12.2002 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St. Gallenkirch stattgefundene 30. S i t z u n g der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch T A G E S O R D N U N G: Eröffnung 1.) 2.) Genehmigung der letzten Niederschrift 3.) Berichte des Bürgermeisters 4.) Beratung und Beschlussfassung über Neufestsetzung versch. Gebührensätze 5.) Verordnung über die Einrichtung von „Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit“ (Maastricht Kriterien) 6.) Ergänzung zur Kanalordnung wegen Indirekteinleiter 7.) Benützung der Güterweganlage Zamang – Übernahme eines Teilbereiches dieser Weganlage im Bereich Hottis 8.) Änderung des Wegerhaltungsschlüssels an der Güterweganlage Montiel-NetzaManigg-Sasarscha-Grappes ab dem Maisäss Sasarscha 9.) Ferienwohnungsnutzung 10.) Verkauf eines Teiles der Wegparzelle Gst. Nr. 4679/1 (Zamangweg) 11.) Volksabstimmung zu Landesgesetzen 12.) Verlegung des Mobilfunkmastes in Gargellen 13.) Beschluss zur Annahme des Förderungsvertrages WVA BA 06 (Ortszentrum) 14.) A l l f ä l l i g e s Anwesend: Bgm. Fritz Rudigier, Vbgm. Dietmar Lorenzin, Arno Salzmann und Thomas Lerch sowie die Gemeindevertreter bzw. Ersatzleute Alois Bitschnau, file:///M|/St.Gallenkirch/178612054_1.htm (1 of 8) [30.03.2013 19:19:54] file:///M|/St.Gallenkirch/178612054_1.htm Alexander Kasper, Roland Saur, Christian Kasper, Johann Schwarz, Bruno Zint, Leopold Stocker, Erhard Lorenz, Hans-Karl Rhomberg, Kornelia Kasper, Othmar Tschofen, Herwig Schallner, Walter Marlin, Oswald Saler und Paul Dich sowie Guntram Juen als Schriftführer; Entsch: Walter Rudigier, Hans-Peter Sattler, Wilfried Berger, Elmar Juen, Christa Raffler, Robert Tschofen und Sibylle Barcatta; Erledigung: Zu 1.) Der Vorsitzende, Bgm. Fritz Rudigier, eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die erschienenen Gemeindevertreter und Ersatzleute und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Zu 2.) Zur Niederschrift über die 29. Sitzung der Gemeindevertretung vom 04.11.2002 wird von Leopold Stocker bemängelt, dass seine Wortmeldung bezüglich des mit Andreas Kraft geführten Verhandlungsgespräches zum Thema Ortsgestaltung im Protokoll nicht erwähnt wurde. Ansonsten werden zu dieser Niederschrift keine Einwände erhoben und wird somit über Antrag des Vorsitzenden gem. § 47 GG einstimmig genehmigt. Zu 3.) Berichte a) In letzter Zeit haben wieder Besprechungen bezüglich der Alarmierung Mässtobel stattgefunden. Hiebei ging es für allem auch um die Übernahme der Kosten für die installierte Alarmanlage. Die laufenden Betriebskosten der Alarmierungsanlage werden demnach von den Illwerken und dem Land Vorarlberg übernommen. Eben-falls wurden auch Gespräche über die Bildung einer Naturgefahrenkommission geführt. Für die Zufahrt Neuberg wird eine gesonderte Regelung erforderlich sein. Auch ist die Umlegung dieser Zufahrt über die Parzelle Planetsch geplant, wo derzeit Gespräche bezüglich der Brücke geführt werden. b) Nachdem die Förderungsmöglichkeit zur Installierung von Fotovoltaik-Anlagen voraussichtlich nur noch bis 31.12.2002 bestehen, wurde seitens der Gemeinde in Erwägung gezogen, eine solche Anlage evt. auf dem Dach des Gemeindesaales zu installieren. Die erforderliche Kosten-Nutzen-Rechnung wurde in Auftrag gegeben. c) Am Samstag, den 23.11.2002 fand die diesjährige JHF der Ortsfeuerwehr Gortipohl statt. file:///M|/St.Gallenkirch/178612054_1.htm (2 of 8) [30.03.2013 19:19:54] file:///M|/St.Gallenkirch/178612054_1.htm d) Nachdem das Silvretta-Center mittlerweile von SPAR übernommen wurde, hatte die SPAR-Organisation die Absicht, die Konsum-Filiale Gortipohl per 30.11.2002 end-gültig zu schließen. Die Bediensteten der Konsum-Filiale wurden davon erst in letzter Sekunde in Kenntnis gesetzt. Aufgrund der mit Herrn Wohlgenannt von der SPAR-Zentrale geführten Gespräche konnte vereinbart werden, dass diese Frist zumindest noch bis 30.04.2003 verlängert wird, wenn die Gemeinde die Mietkosten übernimmt. Über den Weiterbestand dieser wichtigen Einrichtung zur Nahversor-gung wird im Laufe der Wintermonate noch zu verhandeln sein. Bgm. Rudigier stellt hiezu fest, dass mit der Schaffung von großen Einkaufszentren in Ballungsräumen die Kaufkraftabwanderung aus den Talschaften automatisch vorprogrammiert ist, zumal die gesamte Szene derzeit von der SPAR-Organisation beherrscht wird. e) Am Samstag, den 07.12.2002 fand die diesjährige JHV des Österr. Bergrettungsdienstes, Ortsstelle St. Gallenkirch, statt, wo u.a. auch Ehrungen von langjährigen Mitgliedern auf der Tagesordnung stand. (Josef Tschofen, Manfred Fiel und Kilian Hager jeweils für 25 Jahre). f) Am Montag, den 09.12.2002 fand in der Boda-Stoba eine Vermieterversammlung statt, welche von ausgesprochen gutem Besuch geprägt war. g) Am 27.11.2002 fand die JHV vom VV Gargellen statt. Dabei hatte die scheidende Leiterin des Tourismusbüro von Gargellen, Frau Anne Gierig, einen ausführlichen Tätigkeitsbericht präsentiert. Auch Alexander Berthold hielt einen Vortrag über die geplanten Aktivitäten bezügl. FUN-Programm, an dem auch die Gäste von St. Gallenkirch teilnehmen können. Ausserdem wurde in dieser Versammlung ein neuer Vorstand (vormals Ausschuss) gewählt. Nach Mitteilung von Roland Saur hat der neue Vorstand mittlerweile Herrn Christian Thöny zum neuen Obmann gewählt. Diskussion zu den Berichten: Eine Anfrage von GV Johann Schwarz zum Protokoll der Standessitzung wird beantwortet. Das von den Vbg. Illwerken an den Stand Montafon ausbezahlte Geld zur Gewässerreinhal-tung wird den Gemeinden zur Verfügung gestellt. Eine Anfrage von Dietmar Lorenzin zur Ersatzsstrasse Neuberg wird ebenfalls beantwortet. Die neue Zufahrt soll rechtsseitig des Suggadinbaches erstellt werden. Vbgm. Lorenzin nimmt Stellung zum Bürgerbrief der ÖVP bezüglich der Haltung des Bürgermeisters in Sachen Schließung der Konsumfiliale Gortipohl und stellt fest, dass der Bürgermeister von der SPAR-Organisation bereits am Freitag, 22.11.2002 davon in Kennt-nis gesetzt wurde, die Mandatare jedoch erst am Mittwoch, den 27.11.2002 per Zufall von der Schließung erfahren haben. Die weitere Vorgangsweise soll jedenfalls im Gemein-de-vorstand beraten werden. file:///M|/St.Gallenkirch/178612054_1.htm (3 of 8) [30.03.2013 19:19:54] file:///M|/St.Gallenkirch/178612054_1.htm Zu 4.) Der Bürgermeister berichtet den Mandataren vom jeweiligen Verhandlungsergebnis in den einzelnen Unterausschüssen und stellt den Antrag auf Anhebung der Gemeindeabgaben- und Gebühren bei nachstehend angeführten Positionen ab 01.01.2003: Tourismusabgaben: a) Die Gästetaxe soll ab 01.05.2003 in St. Gallenkirch und Gortipohl um generell € 0, 10 angeho-ben werden, bei Kuraufenthalten um € 0, 05. b) Der Tourismusbeitrag soll ab 01.01.2003 von 1, 10 % auf 1, 15 % von der Bemessungsgrund-lage erhöht werden. Wassergebühren: a) b) Wasseranschlussgebühr Wasserbezugsgebühr € € von dzt. 5, 00 0, 80 auf auf € € auf auf € 26, 50 € 1, 45 5, 10 pro Bew.Einh. 0, 85 pro m³ Kanalgebühren: a) b) € 26, 00 € 1, 40 Kanalanschlussgebühr Kanalbenützungsgebühr pro Bew.Einh. pro m³ Abfallgebühren: a) b) € Grundgebühren Restmullsack Bioabfallsack Bioabfallsack Bioabfalltonne Restmullcontainer Restmullcontainer Restmullcontainer Verpflegskostensätze: 60 l 15 l 8l 120 l 660 l 800 l 1100 l a) b) Pro Mahlzeit (Mittagessen) Verpflegskostensatz Sozialhilfeträger c) Verpflegskostensatz Selbstzahler 20, 00 € 1, 64 € 60, 00 € 40, 00 € 20, 00 € 3, 90 € 0, 98 € 0, 52 € 7, 80 € 42, 90 € 52, 00 € 71, 50 auf auf auf auf auf auf auf auf auf auf auf auf € 21, 40 pro Person € 1, 76 pro Gästebett € 64, 20 pro Rest.Betr. € 42, 80 pro Handelsb. € 21, 40 pro Handw.B. € 4, 14 incl. MWSt. € 1, 04 incl. MWSt. € 0, 60 incl. MWSt. € 8, 28 incl. MWSt. € 45, 54 incl. MWSt. € 55, 20 incl. MWSt. € 75, 90 incl. MWSt. generell € 7, 00 incl. MWSt. Pflegestufe 7 € 148, 00 incl. MWSt. Pflegestufe 6 € 126, 00 incl. MWSt. Pflegestufe 5 € 111, 00 incl. MWSt. Pflegestufe 4 € 93, 00 incl. MWSt. St.Gllk. u. Gasch. € 126, 00 incl. MWSt. Andere Gemeinden € 137, 00 incl. MWSt. Bewirtschaftungsprämie: file:///M|/St.Gallenkirch/178612054_1.htm (4 of 8) [30.03.2013 19:19:54] file:///M|/St.Gallenkirch/178612054_1.htm a) Bewirtschaftungsprämie für Großvieh b) Bewirtschaftungsprämie für Schafe c) Futtergeld für Stierhaltung von dzt. € € 94, 50 auf € 100, 00 Zone I–III 98, 15 auf € 104, 00 Zone IV € € 9, 85 auf 10, 20 auf € € 10, 40 Zone I-III 10, 80 Zone IV € € € 9, 50 auf 9, 85 auf € 10, 20 auf € € 10, 00 für 1-jähr. VT 10, 35 für 2-jähr. VT 10, 70 für 3-jähr. VT Über Antrag von Vbgm. Dietmar Lorenzin werden die von den einzelnen Gremien empfoh-lenen Gebührenanhebungen einstimmig beschlossen. zu 5.) Einstimmig wird die vom Amt der Vbg. Landesregierung vorgelegte Musterverordnung über die Einrichtung der Gemeindewasserversorgung, der Abwasserbeseitigung, der Abfallent-sorgung und des Gebäudebesitzes (Zahnarztpraxis etc.) als Betrieb mit „Marktbestimmter Tätigkeit“ beschlossen. zu 6.) Auf Anregung und in Zusammenarbeit mit dem Landeswasserbauamt wurde bei der Kanalordnung unter § 3 Abs. 4 eine Ergänzung bezüglich Indirekteinleiterverordnung eingebaut, damit vor allem Einleiter anderer als häuslicher Abwässer bereits in der Kanalordnung ein Hinweis auf die Verpflichtung gegeben ist, dass mit dem Abwasserverband eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen bzw. die Einleitung von Abwässern nur mit Zustimmung des Abwasserverbandes möglich ist. Einstimmig wird daher diese Abänderung der bestehenden Kanalordnung genehmigt. Zu 7.) Aufgrund einer Besprechung mit Dr. Fessler von der Agrarbezirksbehörde hat die GWGenossenschaft Zamang festgestellt, dass eine Winterzufahrt im Bereich Hottis bis zur Abzweigung Richtung Schoder auf Grund der Haftungsfrage nicht gestattet werden kann. Zudem sei von der WLV erklärt worden, dass im Bereich der „Roten Gefahrenzone“ auf Güterwegen keine Winterzufahrt genehmigt werden kann. Laut Auskunft von Dr. Fessler wäre die Güterweggenossenschaft angeblich auch dann haftbar, wenn die Anrainer der Parzelle Schoder auch schriftlich die Benützung der Güterweganlage „auf eigene Gefahr“ bestätigen würden. Deshalb sah sich die GW-Genossenschaft Zamang gezwungen, das Fahren auf der GW-Anlage während der Wintermonate einzustellen und beantragen daher die Übernahme dieses Wegstückes als Gemeindestrasse, womit Erhaltung, Winterdienst und Haftung geregelt wäre. Nach eingehender Diskussion bezüglich der Haftungsfrage wird festgestellt, dass mit Experten file:///M|/St.Gallenkirch/178612054_1.htm (5 of 8) [30.03.2013 19:19:54] file:///M|/St.Gallenkirch/178612054_1.htm die rechtliche Situation genau erörtert werden soll. Es wird daher der einstimmige Beschluss gefasst, kurzfristig im Gemeindevorstand die offenen Punkte abzuklären. Es steht außer Zweifel, dass für die Parzelle Schoder ein Zufahrtsrecht über die Güterwegan-lage Zamang auch für die Wintermonate eingeräumt werden muss und allfällige Sperren bei Gefahr im Verzug wegen Lawinengefahr hätte ausschließlich die Lawinenkommission zu verhängen. Zu 8.) Da in absehbarer Zeit die Verbauungsarbeiten im Bereich Grappes und Goldevor beendet werden, musste ein Wegeerhaltungsschlüssel durch die GW-Genossenschaft St.Gallen-kirchMontiel-Netza-Manigg/Sasarscha-Grappes erarbeitet werden. Der im vergangenen Sommer ausverhandelte Schlüssel sieht vor, dass die Gemeinde St.Gallenkirch 10 %, die Gemeinde Gaschurn 5 %, der Stand Montafon 20 %, der Maisäss Montiel 18 %, Unternetza 8 %, Maisäss Manigg/Sasarscha 19 %, Maisäss Obernetza 10 %, Alpe Netza 9 % und die Allmein Hüttnerberg 1 % der Wegeerhaltungskosten zu tragen haben. Dieser neue Weger-haltungsschlüssel wurde in den einzelnen Agrargemeinschaften in außerordentlichen Generalversammlungen zur Diskussion bzw. Beschlussfassung gestellt. Im Zuge dieser Versammlungen hat sich jedoch herausgestellt, dass nicht alle Agrargemeinschaften diesem geplanten Schlüssel zustimmen können und es wurde der Wunsch geäußert, die Weganlage in zwei Abschnitte einzuteilen, Abschnitt I führt bis zum Maisäss Sasarscha und soll Güterweg bleiben, Abschnitt II führt vom Maisäss Sasarscha bis zum Wildbachlager und soll als Forststrasse bezeichnet werden, wo nur die Gemeinden St.Gallenkirch und Gaschurn, der Stand Montafon, die Agrargemeinschaft Manigg/Sasarscha und Alpe Netza sowie die Jagdberechtigten als tatsächliche Nutzniesser mit einem neuen Erhaltungs-schlüssel bedacht werden, u. zwar mit der Aufteilung, dass die Gemeinde St. Gallenkirch 35 %, die Gemeinde Gaschurn 15 %, der Stand Montafon 25 %, Maisäss Manigg/Sasarscha 21 % und die Alpe Netza 4 % zu tragen hätte. Dieser Aufteilung steht man jedoch skeptisch gegenüber, da der ursprünglich ausverhandelte Schlüssel unter Berücksichtigung der gesamten Weganlage zustande kam. Außerdem sei künftig der Stand Montafon Haupt-nutzniesser dieses Wegstückes, und nicht die Gemeinden. Es wird deshalb vereinbart, dass der Gemeindevorstand in einer der nächsten Sitzungen mit dem Güterwegausschuss und den Agrargemeinschaften Montiel und Unternetza neuerliche Verhandlungen führt. (einstimmig) Zu 9.) Das Ansuchen des Dr. Alfred Bachmann, Notar in Schruns, um Ausstellung einer Bescheinigung gem. § 7 Vbg. Grundverkehrsgesetz zur Nutzung einer Wohnung im Haus Valisera in Gargellen als Ferienwohnung wird vertagt. Es soll das Ergebnis im laufenden Verfahren beim Alpenhaus Montafon abgewartet werden. Zu 10.) file:///M|/St.Gallenkirch/178612054_1.htm (6 of 8) [30.03.2013 19:19:54] file:///M|/St.Gallenkirch/178612054_1.htm Dem Ansuchen der Geschw. Bargehr in St. Gallenkirch Nr. 21 zum Erwerb eines Teilstü-ckes der Wegparzelle 4679/1 (Zamangweg) wird mit einstimmigem Beschluss stattgegeben. Es handelt sich hiebei um eine Grundfläche von ca. 80 m², welche zum ebenfalls einstim-mig beschlossenen ortsüblichen Preis von € 100, --/m² verkauft werden soll. Die Vermessungskosten gehen zu Lasten der Erwerber. Zu 11.) Zu nachstehend angeführten Landesgesetzen wird mit einstimmigem Beschluss keine Volksabstimmung verlangt: a) b) c) Gesetz über die nachprüfung der Vergabe von Aufträgen Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über den Unabhängigen Verwaltungssenat Gesetz über eine Änderung des Straßengesetzes Zu 12.) Der Bürgermeister verliest ein Schreiben der Anrainer vom Schulhaus in Gargellen, welche aus gesundheitlichen Gründen um Verlegung des Sendemastes der Mobilfunkanlage in Gargellen ersuchen. Es werden aber auch ortsbildliche Gründe angeführt. Als neuer Stand-ort wird der Bereich beim Wasserhochbehälter (nähe Schwefeltobel) vorgeschlagen. Hiezu erklärt Roland Saur, dass in Gargellen die Installierung einer neuen Funkanlage für den ADSL-Anschluss erforderlich ist und sich seiner Ansicht nach der Standort beim Hochbe-hälter eignen würde. Mit einstimmigem Beschluss wird deshalb der Bürgermeister beauf-tragt, durch die Elektroabteilung (Dr. Karl Fritsche) im Amt der Vbg. Landesregierung den neuen Standort und die Situation überprüfen zu lassen. Jedenfalls dürfen durch eine allfäl-lige Verlegung der Sendeanlage für die Gemeinde keine Kosten entstehen. Zu 13.) Mit einstimmigem Beschluss wird die vorbehaltlose Annahme des Förderungsvertrages der Kommunalkredit Austria AG vom 13.11.2002 betreffend die Gewährung eines Investi-tionskostenzusschusses für die Wasserversorgungsanlage BA 06 (Ortszentrum) genehmigt. Zu 14.) Allfälliges a) Eine Anfrage von GV Alois Bitschnau bezüglich „Milktobel“ in Gortipohl wird vom Bürgermeister beantwortet. Demnach ist die Fam. Marlin nach wie vor nicht bereit, den entsprechenden Dienstbarkeitsvertrag zu unterzeichnen. b) Zu einer weiteren Anfrage von Alois Bitschnau betreffend die „Blendolmastraße“ gibt der Bürgermeister bekannt, dass die Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung darüber informiert werden soll. file:///M|/St.Gallenkirch/178612054_1.htm (7 of 8) [30.03.2013 19:19:54] file:///M|/St.Gallenkirch/178612054_1.htm c) Vbgm. Dietmar Lorenzin stellt fest, dass die Kreuzung der Galgenulerstrasse mit der B 188 derzeit überhaupt nicht gekennzeichnet ist und dass dies speziell während der Nachtzeit zu gefährlichen Situationen führen kann. Man soll sich deshalb um eine entsprechende Kennzeichnung bemühen. Ende der Sitzung: 23.05 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: __________________________ ___________________________ Guntram Juen file:///M|/St.Gallenkirch/178612054_1.htm (8 of 8) [30.03.2013 19:19:54] Bgm. Fritz Rudigier