19840528_GVE029

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Letzte Änderung 05.06.2021, 17:53
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1984-05-28
Erscheinungsdatum 1984-05-28
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- 0 - Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 st. Gallenkirch 6791 St. Gallenkirch, 3.5.1984 Ergeht an: die Mitglieder der Gemeindevertretung Einberufung Gem. § 35 Gemeindegesetz, werden die Mitglieder der Gemeindevertretung zu der am Dienstag, den 8. Mai 1984 um 20.00 Uhr. im Gemeindeamt stattfindenden 29. Sitzung einberufen Tagesordnung 1.) 2.) 3.) 4.) Eröffnung und Feststellung der Beschlußfähigkeit Genehmigung der letzten Niederschrift Berichte des Bürgermeisters. Verbauungsmaßnahmen: a Maurentobel b Frattetobel 5.) Wasserversorgung: a Beschluß zu Erweiterungsmaßnahmen b Übertragung - Vergabe durch den Gemeindevorstand gem. § 45 Abs. 2 GG. 6.) Verpachtung gemeindeeig. Grundstück 7.) Schreiben Maisäß Rüti, Übernahme des Maisäßweges in das öffentliche Gut bzw. Erhaltung der Gemeinde 8.) Wegerhaltungsbeitrag Parzelle Neuberg 9.) Beschluß Grundtausch öffentl. Weg. Gp. 4725 /1 10.) Allfälliges Um pünktliches und verläßliches Erscheinen wird ersucht. [Unterschrift des Bürgermeisters] - 1 - Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch NIEDERSCHRIFT über die am Dienstag, den 8. Mai 1984 um 20.00 Uhr, unter dem Vorsitz von Bürgermeister Raimund Wachter, stattgefundene 29. Sitzung der Gemeindevertretung St. Gallenkirch. TAGESORDNUNG 1.) Eröffnung und Feststellung der Beschlußfähigkeit 2.) Genehmigung der letzten Niederschrift 3.) Berichte des Bürgermeisters 4.) Verbauungsmaßnahmen: a) Maurentobel b) Frattetobel 5.) Wasserversorgung: a) Beschluß für Erweiterungsmaßnahmen b) Übertragung zur Vergabe von Leistungen durch den Gemeindevorstand, § 42 GG. 6.) Verpachtung gemeindeeigenes Grundstück 7.) Schreiben Maisäß Rüti - Übernahme des Maisäß- und Alpweges in das öffentl. Gut bzw. die Erhaltung durch die Gemeinde 8.) Wegeerhaltungsbeitrag - Parzelle Neuberg 9.) Beschluß Grundtausch - Öffentl. Weg Gp. 4725 /1 10.) Flächenwidmungsplan - Änderungsverfahren 11.) Allfälliges ANWESEND: Bürgermeister Wachter, 3 Gemeinderäte, 12 Gemeindevertreter bez. Ersatzleute. ABWESEND: GV Rhomberg Hanskarl entschuldigt GV Tschanhenz Kurt entschuldigt, Ersatz ist Wieser Egon GV Netzer Franz Die Einladung und Tagesordnung zur Sitzung wurde an sämtliche Gemeindevertreter ordnungsgemäß zugestellt. Über Antrag des Bürgermeisters beschließt die Gemeindevertretung vor Eingang in die Tagesordnung den Punkt 10.) in die Tagesordnung aufzunehmen. ERLEDIGUNG zu Pkt. 1.) Bürgermeister Wachter eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß die Beschlußfähigkeit gegeben ist. zu Pkt. 2.) Die Niederschrift über die letzte Gemeindevertretungs-Sitzung vom 27.2.1984 wird für genehmigt erklärt. - 2 - zu Pkt. 3.) Der Bürgermeister gibt folgende Berichte: a) Er berichtet über das Ergebnis einer am 3.4.1984 stattgefundenen Zusammenkunft von Unterliegern?? des Bereiches Gweilbach, Parzelle Galgenul, zur Besprechung der Angelegenheit, Räumung von angefallenem Lawinenholz. Durch den Abgang der Gweillawine ist bereits schon im Winter 1982/ 83 im Oberbereich des Gweilbaches eine größere Menge Lawinenholz angefallen. Die bei dieser Besprechung anwesenden und als Unterlieger des Gweilbaches direkt betroffenen Gemeindebürger, brachten einhellig zum Ausdruck, daß umgehend Sorge für einen Abtransport des Holzes und möglichst durch Hubschrauber getragen werden soll. Bezüglich evt. weiterer Schlägerungen, werden nur dann keine Einwände erhoben, wenn diese aus forsttechnischen Gründen als bedenkenlos bezeichnet werden und gleichzeitig Maßnahmen zur Wiederaufforstung getroffen werden. Eine diesbezügliche Eingabe an die Forstverwaltung des Standes Montafon, wurde durch das Gemeindeamt bereits erledigt. Die Gemeindevertretung sieht diese Angelegenheit gleichfalls als sehr dringend an und weist in diesem Zusammenhang auch noch auf die gegebene Gefahr des Borkenkäfers hin. b) Anläßlich eines Vorarlberg Aufenthaltes von Bundesminister Dipl. Ing. Günther Haiden mit Begleitung, hat sich die Delegation am 25.4.1984, zur Besichtigung und Besprechung bestimmter Verbauungsprojekte u.a. auch in St. Gallenkirch aufgehalten. Der Herr Bundesminister hat dabei neuerlich die sofortige Projektierung der Zamangverbauung und der Alptobelverbauung zugesagt. Es wird eine rege Diskussion geführt, wobei die Gemeindevertretung auch kleinere Projekte und Verbauungen als Sofortmaßnahmen, wie Außerziggam-Winkel, Gampaping, Blendolma, bespricht und diese dringend fordert. Im Besonderen wird auch die Angelegenheit Wild-AbschußplanReduzierung- und Futterstellen diskutiert. Es herrscht auch in dieser Sache eine einheitliche Meinung in der Gemeindevertretung. c) Zur endgültigen Festlegung des Aufteilungsschlüssels über das Steueraufkommen des Betriebes Silvretta Nova, wird über Wunsch der Gemeinde Gaschurn eine Aussprache der Vorstände beider Gemeinden stattfinden. zu Pkt. 4.) Die Gemeindevertretung unterstützt folgende zwei Eingaben zur Durchführung von Verbauungsmaßnahmen und beschließt einstimmig die Übernahme der diesbezüglichen Interessentenbeiträge durch die Gemeinde. a) Mit dem Hinweis auf den Beschluß vom 27. 8. 1980 die Verbauung des Maurentobels, b) Maßnahmen beim Frattetobel zum Schutze der Parzellen Mazeis und Gortniel. - 3 - Beide Eingaben werden an den Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung weitergeleitet. zu Pkt. 5.). Einstimmig wird beschlossen, im Rahmen der vorgesehenen Erweiterung der Gemeindewasserversorgungsanlage bei der Quellableitung Hottis, zur Schaffung weitergehender Reserven, eine größere Rohrdimension (200 mm) zu verwenden. Gemäß § 45 Abs. 2 Gemeindegesetz überträgt die Gemeindevertretung die Vergabe von Arbeiten und Leistungen, die im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung stehen, an den Gemeindevorstand. zu Pkt. 6.) Ein neuerlicher Antrag des Helmut Willi, Cafe "Gazauna", den festgesetzten Betrag als Jahrespacht, für ein Gemeindegrundstück als Parkflächen, zu reduzieren, wird abgelehnt. Der Beschluß, Sitzung vom 13.10.1983 Punkt 9.), bleibt aufrecht. zu Pkt. 7.) Die Gemeindevertretung behandelt eine Eingabe der Besitzer des Maisäß Rüti, wonach diese auf den Zustand des Weges in die Maisäßparzelle hinweisen und gleichzeitig einen Antrag auf Übernahme dieses Wegeabschnittes, in die Verwaltung und Erhaltung der Gemeinde, stellen. Dazu stellt die Gemeindevertretung fest, daß eine Übernahme der Erhaltungspflicht für den betreffenden Weg durch die Gemeinde nicht in Frage komme. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bleiben die bisherigen Erhaltungsverpflichtungen an Straßen und Wegeanlagen aufrecht, wenn diese nicht ausdrücklich zu Gemeindestraßen erklärt werden. Die Antragsteller werden jedoch aufgefordert, sich in dieser Angelegenheit mit der Agrarbezirksbehörde (Güterwegbau) in Verbindung zu setzen. zu Pkt. 8.) Über Antrag wird einstimmig beschlossen an die Güterweggenossenschaft Neuberg, zur Sanierung des Weges, einen Beitrag in der Höhe von S 10.000, -- zu leisten. zu Pkt. 9.) Einer geringfügigen Verlegung des öffentl. Weges Gp. 4725 /1 im Bereich der Zufahrt zum Anwesen Gortipohl Nr. 11, Bp. 134 und 135 und dem damit verbundenen Grundtausch, lt. Vermessungsplan des Dipl. Ing. Dietmar Geiger, Zl. 990, vom 11.2.1983, wird einheitlich zugestimmt. zu Pkt. 10.) Im Zuge der Änderung 1983 des Flächenwidmungsplanes, wird einstimmig beschlossen, folgende Grundstücke. als Baufläche zu widmen: Gp. Nr. 279/ 3 und 280. Die Zurücknahme der roten Zone durch den forsttechnischen Dienst ist für diese Widmung jedoch Voraussetzung. - 4 - Gleichzeitig wird ein durch die Raumplanungsstelle festgestellter Mangel beim Flächenwidmungsplan korrigiert. Es wird einstimmig beschlossen alle Gefahrenzonen links der Ill, vom Maurentobel bis zur Kreuzgasse als Freihaltefläche im Flächenwidmungsplan ersichtlich zu machen. zu Pkt. 11.) Allfälliges a) Eine Anfrage betreffend einer geplanten Materialentnahme aus der Ill im Mündungsbereich des Tramosabaches, wird durch den Bürgermeister beantwortet. In diesem Zusammenhang wird auch auf eine zu verursachende Belästigung durch den Abtransport im Bereich Boden hingewiesen. b) Auf versch. wilde Ablagerungen von Müll und Kadavern wird hingewiesen. c) Es wird auf bedrohende Gefahren, hervorgerufen durch unkontrollierte Holzschlägerungen in den vergangenen Jahren im Bereich Valisera-Gargellental, wird neuerdings aufmerksam gemacht. Ende der Sitzung am 22.20 Uhr Tag der Kundmachung 4.5.1984 [Unterschrift des Schriftführers und des Vorsitzenden in Vertretung]