19850511_GVE000_konstituierende

Dateigröße 73.75 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 05.06.2021, 17:53
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1985-05-11
Erscheinungsdatum 1985-05-11
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

- 1 - 6791 St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch 6791 St. Gallenkirch, 13.05.1985 Zahl 004 NIEDERSCHRIFT über die am Samstag, den 11. Mai 1985 um 14.00 Uhr im Gemeindesaal St. Gallenkirch stattgefundene KONSTITUIERENDE SITZUNG der Gemeindevertretung ST. GALLENKIRCH in der Legislaturperiode 1985 bis 1990. TAGESORDNUNG 1.) 2.) 3.) des 4.) 5.) 6.) Feststellung der Beschlußfähigkeit (§ 38 GG.) Angelobung der Gemeindevertreter (§ 32 GG.) Festsetzung der Zahl der Mitglieder Gemeindevorstandes (§ 49 GG.) Wahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes (§ 50 GG.) Wahl des Bürgermeisters (§ 55 GG.) Wahl des Vizebürgermeisters (§ 56 GG.) ANWESEND: 17 neu gewählte Gemeindevertreter, 1 Ersatz und zwar: von der SPÖ und parteifreie Bürger St. Gallenkirch: Rudigier Fritz Bitschnau Alois Zint Elmar Lechthaler Ernst Rudigier Walter Stocker Leopold Mangard Wolfgang Weiler Siegfried Saur Roland Pollhammer Willi entschuldigt ist Tschofen Günter. von der ÖVP St. Gallenkirch: Tschofen Herbert Marlin Elmar Marlin Ernst Kraft Werner Klehenz Hubert Rhomberg Hanskarl Netzer Adolf von der Unabhängigen Ortsliste St. Gallenkirch: Sattler Johann Den Vorsitz hat der für die Gemeindewahlen zuständige Gemeindewahlleiter Tschofen Herbert, geführt. Als Schriftführer war Zugg Josef vom Gemeindeamt anwesend. - 2 - ERLEDIGUNG: zu Pkt. 1.) Der Vorsitzende, Bgm. Herbert Tschofen, eröffnet um 14.00 Uhr die konstituierende Sitzung. Er begrüßt die neu gewählten Gemeindevertreter sowie eine große Anzahl Zuhörer. Ein besonderer Gruß richtet er an die Bürgermusik, welche korporativ zur musikalischen Umrahmung der Sitzung anwesend ist. Der Vorsitzende stellt fest, daß die Beschlußfähigkeit gem. § 38 Gemeindegesetz (GG.) gegeben ist. zu Pkt. 2.) Gem. § 32 GG. legen die neu gewählten Gemeindevertreter gemeinsam vor dem Leiter der Gemeindewahlbehörde folgendes Gelöbnis ab: "Ich gelobe, die Verfassung sowie alle übrigen Gesetze gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde St. Gallenkirch nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern". Dasselbe Gelöbnis legt auch der Vorsitzende ab. zu Pkt. 3.) Der von ÖVP-Fraktion schriftlich eigebrachte Antrag, die Zahl des Gemeindevorstandes so wie bisher mit vier festzusetzen, findet nicht die erforderliche Unterstützung. Hingegen wird der Antrag der SPÖ-Fraktion, die Zahl de Gemeindevorstandes mit drei festzusetzen, mehrheitlich angenommen. Auf die SPÖ - parteifreie Bürger entfallen zwei und auf die ÖVP ein Gemeindevorstandsmitglied. zu Pkt. 4.) Als Stimmenzähler wurden Pollhammer Willi, Klehenz Hubert und Sattler Johann bestellt. Auf Grund der schriftlich eingebrachten Anträge wurden folgende Gemeindevertreter zur Wahl in den Gemeindevorstand vorgeschlagen: als 1. Gemeinderat, Rudigier Fritz als 2. Gemeinderat, Kraft Werner als 3. Gemeinderat, Mangard Wolfgang Die in je einem gesonderten Wahlakt durchgeführte schriftliche Abstimmung brachte folgende Ergebnisse: Wahl des 1. Gemeinderates: 10 Stimmen für Rudigier Fritz Wahl des 2. Gemeinderates: 14 Stimmen für Kraft Werner Wahl des 3. Gemeinderates: 10 Stimmen für Mangard Wolfgang Alle gewählten Gemeinderäte als Mitglieder des Gemeindevorstandes erklärten die Wahl anzunehmen. - 3 - zu Pkt. 5.) Gemeindevertreter Lechthaler Ernst, als Sprecher der SPÖ und parteifreie Bürger, schlägt Rudigier Fritz zur Wahl als Bürgermeister vor. Die schriftliche Abstimmung brachte folgendes Ergebnis: 12 Stimmen und somit die absolute Mehrheit für Rudigier Fritz. Der neu gewählte Bürgermeister erklärt die Wahl anzunehmen und ist somit Bürgermeister der Gemeinde St. Gallenkirch für die Funktionsperiode 1985 bis 1990. Der für die Gemeindewahlen zuständige Gemeindewahlleiter, Tschofen Herbert beglückwünscht den neu gewählten Bürgermeister und die gewählten Gemeinderäte. Tschofen Herbert überträgt sodann den Vorsitz an den neuen Bürgermeister. zu Pkt. 6.) Unter dem Vorsitz des neuen Bürgermeisters, Rudigier Fritz, erfolgte die Wahl des Vizebürgermeisters. Lechthaler Ernst schlägt zur Wahl als Vizebürgermeister Gemeinderat Mangard Wolfgang von der SPÖ u. parteifreie Bürger, vor. Rhomberg Hanskarl schlägt hingegen den bisherigen Gemeinderat Kraft Werner von der ÖVP vor. Die schriftliche Abstimmung dazu brachte folgendes Ergebnis: 10 Stimmen und die absolute Mehrheit für Mangard Wolfgang 6 Stimmen für Kraft Werner, 2 Stimmen waren leer. Da Mangard Wolfgang die absolute Stimmenmehrheit erhalten und die Wahl zum Vizebürgerm angenommen hat, ist er somit Vizebürgermeister der Gemeinde St. Gallenkirch für die Funktionsperiode 1985 bis 1990. Der Vorsitzende Bgm. Rudigier gratuliert dem neugewählten Vizebürgermeister zur Wahl. Am Schluß der Sitzung spricht der neu in die Funktion des Bürgermeisters gewählte Rudigier Fritz seinen Vorgängern, Bgm. Wachter Raimund und Bgm. Tschofen Herbert den Dank für alle Leistungen für die Gemeinde St. Gallenkirch aus. In gleicher Weise spricht er auch dem hw. H. Pfarrer, dem Gemeindearzt, den Arbeitnehmern der Gemeinde und dem gesamten Lehrkörper, Dank aus. Bürgermeister Rudigier weist auf die großen und in der Zukunft zu lösenden Aufgaben hin und spricht dabei nur einige davon an. Wasserversorgung, Kanalisation, Fremdenverkehr, Rot-Kreuz Stützpunkt, Kindergarten. Er weist auch auf die gegebene Waldsituation im Bezirk Bludenz hin. Er spricht sich für eine breite Zusammenarbeit aller Kräfte in der Gemeinde aus und will alles unternehmen um eine solche zu erreichen. Großen Wert will er auch auf eine umfassende Information der Bevölkerung legen. Ende der Sitzung um 15.00 Uhr [Unterschrift des Schriftführers und des Vorsitzenden]