19600310_GVE046

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Letzte Änderung 05.06.2021, 17:54
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1960-03-10
Erscheinungsdatum 1960-03-10
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Inhalt des Dokuments

-0- Gemeindeamt St.Gallenkirch. St.Gallenkirch, 9.3.1960. An den Gemeinderat/Vertreter in St.Gallenkirch/Gortipohl. Gemäss § 34 der GO 1935 werden Gie zu der am Donnerstag den 10.März 1960 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St.Gallenkirch anberaumten 46.Sitzung der Gemeindevertretung einberufen. Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüssung durch den Bürgermeister 2.) Genehmigung der letzten Niederschrift 3.) Wohnbauförderung 1960 Reihung der eingebrachten Ansuchen 4.) Stellungnahme zum Schulerhaltungsgesetz 5.) Festsetzung der Schulsprengel 6.) Grundtrennungsansuchen Albrich Benedikta 7.) Stellungnahme zu Konzessionsansuchen; Gargellner Seilbahn Ges.m.b.H. in Gargellen Dr. Heinz König, Essen 8.) Verkauf der Bp.1101 (Sägeplatz Gargellen) 9.) Ansuchen Verband Vlbger Skiläufer Pünktliches und zuverlässiges Erscheinen wird erwartet. Der Bürgermeister. -1- Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz Telefon (0 55 57) 205 St. Gallenkirch, 10.März 1960 Niederschrift über die am Donnerstag, den 10.März 1960 abends 20.00 Uhr in der Gemeindekanzlei abgehaltene 46. Sitzung der Gemeindevertretung von St.Gallenkirch mit folgender Tagesordnung: 1.) 2.) 3.) 4.) 5.) 6.) 7.) 8.) 9.) Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister, Genehmigung der letzten Niederschrift, Wohnbauförderung 1960, Stellungnahme zum Schulerhaltungsgesetz, Festsetzung der Schulsprengel, Grundtrennungsansuchen Albrich Benedikta, Stellungnahme zu Konzessionsansuchen, Verkauf Sägeplatz Gargellen (Bp.1101), Ansuchen des Verbandes Vorarlberger Skiläufer. Anwesend: Bgm. MANGARD Hermann, Gemeinderat BÜSCH Anton, 10 Gemeindevertreter u.zw.: Tschofen Alois, Rudigier Anton, Stocker Erwin, Spannring Stefan, Bargehr Thomas, Düngler Willy, Vergud Josef, Juen Ernst, Walser Franz, Vogt Ernst, Ersatzmann Netzer Gebhard. Erledigung: 1.) Bgm. MANGARD eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienenen Gemeindevertreter und Ersatzmänner und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 2.) Gegen die Niederschriften der letzten beiden GVSitzungen vom 25.1.1960 und vom 1.2.1960 werden keine Einwendungen erhoben. 3.) Es werden die eingebrachten Ansuchen um Gewährung von Wohnbaudarlehen aus dem Landeswohnbaufond in alphabetischer Reihenfolge vorgelegt. Die Dringlichkeitsreihenfolge wird in schriftlicher Abstimmung nach Punktesystem festgelegt. 4.) Gegen den Gesetzesbeschluss des Vorarlberger Landtages über ein "Schulerhaltungsgesetz" vom 1.2.1960 werden nach eingehender Beratung keine Einwendungen erhoben. -2- 5.) Gegen die Verfügung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz Zl. VIII - 234 vom 17.Feber 1960 über die Festsetzung der Hauptschulsprengel des Bezirkes Bludenz werden keine Einwände erhoben. 6.) Gegen das Ansuchen der Frau Benedikta Albrich geb. Thöny um Bewilligung der Grundtrennung auf Gp. 4553/1, Gp.4553/3 und Bp. 1473 in Gargellen werden keine Einwendungen erhoben. 7.) a) Gegen das Ansuchen der Gargellner Seilbahn Ges.m.b.H. um Erteilung einer Konzession zum Betriebe eines Schischleppliftes auf dem Schafbergplateau in Gargellen werden keine Einwendungen erhoben, da der Lokalbedarf als gegeben erscheint. (BH Bludenz Zl.II-858-1960 v.2.3.60)b) Gegen das Ansuchen des Dr. Heinz König, Essen, um die Erteilung einer Konzession gem. § 16 lit. a der Gew.O. in der Betriebsform der Vermietung von Ferienwohnungen mit Wohnraum, Schlafraum und Küche mit dem Standort in Gargellen und dem Betriebsnamen "Alpenchalet" Montafon werden keine Einwendungen erhoben, da der Lokalbedarf als gegeben erscheint. (BH Bludenz Zl.II-654-1960 v.10.2.60)8.) Ein Schreiben des Rechtsanwaltes Dr. Fritz Schneider, Bludenz, in Sache Verkauf Sägeplatz Gargellen (Bp. 1101) und alter Wassergraben Gp.4781 wird in zustimmendem Sinne zur Kenntnis genommen. 8.) Ein Ansuchen des Verbandes Vorarlberger Skiläufer um finanzielle Unterstützung wird grundsätzlich befürwortet. Der Gemeinderat wird ermächtigt, nach Rücksprache mit den Nachbargemeinden einen entsprechenden und angemessenen Beitrag zu gewähren. 9.) Die rasche Durchführung entsprechender Maßnahmen zur Bekämpfung der Schafräude wird als dringend notwendig erachtet. Der Bgm. sagt zu, sich in dieser Sache raschest einzusetzen bzw. teilt mit, dass eine diesbezügliche Aktion bereits vorgesehen ist. Ende der Sitzung: 22.15 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 2 Wochen nach Verlautbarung beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Der Schriftführer: Gemeinderat: Der Bürgermeister: Der