19600125_GVE044

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Letzte Änderung 05.06.2021, 17:56
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1960-01-25
Erscheinungsdatum 1960-01-25
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Inhalt des Dokuments

-0- Gemeindeamt St.Gallenkirch. St.Gallenkirch, 22.1.1960. An den Gemeinderat/Vertreter in St.Gallenkirch/Gortipohl. Gemäss § 34 der GO 1935 werden Sie zu der am Montag den 25.Jänner 1960 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St.Gallenkirch anberaumten 44.Sitzung der Gemeindevertretung einberufen. Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüssung durch den Bürgermeister 2.) Genehmigung der letzten Niederschrift 3.) Vorlage und Genehmigung des Gemeindevoranschlages 1960 4.) Antrag der Fremdenverkehrs-Intressenten von Gargellen Schiabfahrt Rütwald- (Besitz Huber, Götzis) 5.) Schreiben Verkehrsverband Montafon- Werbefilm 6.) Grundtrennungsansuchen: Vorarlberger Illwerke -Ausschlag Gargellen Vorarlberger Illwerke - Ausschlag Rüti Neyer Adolf-Gunz Oswald- Tschofen Berta 7.) Schreiben der B.H. Bludenz, Stellungnahme zu Konzession Schlepplift Gortipohl 8.) Ansuchen Bergrettungsdienst St.Gallenkirch 9.) Ansuchen Tschofen Erwin jun.-Wasseranschlussgebühr, 10.) Stellungnahme zu Gesetzesbeschluss -Landesumlagengesetz 11.) Schreibweise verschiedener Ortsnamen. Pünktliches und zuverlässiges Erscheinen wird erwartet. Bei unentschuldigten Fernblieben wird auf §§ 36 der GO 1935 verwiesen. Der Bürgermeister. -1- Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz St. Gallenkirch, 25. Jänner 1960 Telefon (055 57) 205 Niederschrift über die am Montag, den 25.Jänner 1960, um 20.00 Uhr in der Gemeindekanzlei abgehaltene 44. Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch mit folgender Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister, 2.) Genehmigung der letzten Niederschrift, 3.) Vorlage und Genehmigung des Gemeindevoranschlages 1960, 4.) Schiabfahrt Rütwald-Gargellen, 5.) Verkehrsverband Montafon - Werbefilm, 6.) Grundtrennungsansuchen, 7.) Konzession Schlepplift Gortipohl, 8.) Ansuchen Bergrettungsdienst St.Gallenkirch, 9.) Wasseranschlussgebühr, 10.) Stellungnahme zu Landesumlagengesetz, 11.) Schreibweise von Ortsnamen. Anwesend: Bgm. MANGARD Hermann, Gemeinderat Büsch Anton, 11 Gemeindevertreter und zwar: Tschofen Alois, Rudigier Anton, Sander Anton, Stocker Erwin, Spannring Stefan, Vallaster Ludwig, Vogt Ernst, Düngler Willy, Juen Ernst, Walser Franz, Bargehr Thomas Erledigung: 1.) Bgm.Mangard Hermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienenen GV. und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 2.) Gegen die Niederschrift der letzten GV.- Sitzung vom 17.12.59 werden keine Einwände erhoben. 3.) Bgm. Mangard bringt den Gemeindevoranschlag 1960 in Vorlage. Dieser Voranschl. ist mit rund S 2, 280.000.Einnahmen und Ausgaben in gleicher Höhe ausgeglichen. Es werden die einzelnen Posten des Voranschlages erläutert. Die Einnahmen bestehen in der Hauptsache aus folgenden Posten: Ertragsanteile von Land und Bund, Gewerbesteuer, Kurtaxen, Fr.V.Förd.Abg., und Getränkesteuer. -2- Die Hauptposten der Ausgabenseite sind vorgesehen für: Fortsetzung des Schulhausbaues, Rückzahlung von Krediten, Unterstützung des Garfreschenbahnprojektes, Wohnbauförderung, Beiträge für Fortsetzung der Wildbachverbauung und des Wegebaues, Förderung des Fremdenverkehrs, Zuchtstierhaltung, Feuerwehrwesen und Unterstützung der Vereine. 4.) Es werden zwei Schreiben der Fremdenverkehrsinteressenten von Gargellen, sowie des Landtagspräsidenten Dr. Josef Feurstein, Bregenz, betreffend Sperrung der SchwefeltobelSchiabfahrt durch den dortigen Privat-Grundbesitzer, verlesen. Die Sperrung der Schwefeltobelabfahrt wird als ein die allgemeinen öffentlichen Interessen schädigender Mißstand angesehen, welcher rasche Abhilfe herausfordert. Bei der Schwefeltobelabfahrtstrecke handelt es sich seit Jahrzehnten um eine allgemein öffentlich benützte Trasse. (Über 30 Jahre!). Die Gemeindevertretung fasst nach eingehender Beratung den einstimmigen Beschluss, den zuständigen Privatbesitzer an die vorerwähnte Tatsache zu erinnern, dass es sich bei der Schwefeltobelabfahrt im gesetzlichen Sinne um einen "öffentlichen Weg" handelt. Der zuständige Privatbesitzer ist aufzufordern, die widerrechtlich angebrachte Sperre binnen 3 Tagen zu entfernen, widrigenfalls er mit sofortigem gerichtlichen Vorgehen zu rechnen hat. Der Gemeinderat wird mit entsprechender Durchführung beauftragt. 5.) Es wird ein Schreiben des Verkehrsverbandes MONTAFON betr. Finanzierung des Werbefilmes "Skistadion Montafon" zur Verlesung gebracht. Die Schaffung dieses Filmes kostet S 150.000.-. Zwei Drittel dieser Kosten werden aus dem Werbebudget des Verbandes aufgebracht. Das restliche Drittel, d.s. S 50.000.-, soll durch Verumlagung auf die Gemeinden Montafons aufgebracht werden. Der Aufteilungsschlüssel sieht für unsere Gemeinde einen Beitrag von S 10.000.- (also 1/5)vor). Es wird der einstimmige Beschluss gefaßt, der Aufbringung dieses Betrages zuzustimmen, jedoch nur unter der Bedingung, dass St.Gallenkirch-Gargellen-Gortipohl in dem ½stündigen Werbefilm mit mindestens 6 Minuten plaziert wird. 6.) Gegen nachstehende Ansuchen um Erteilung von Grundtrennungsbewilligungen werden keine Einwendungen erhoben: a) Vorarlberger Illwerke für die Bp. 1482 auf Gp. 4244/5, sowie für die Bp. 1481 auf Gp. 4562/1, b) Berta Tschofen, Gargellen, für die Gp. 4580/1, 4580/6 und 4580/7 7.) Auf Befragen der Bezirkshauptmannschaft Bludenz (Zl. II 1952 vom 18.12.1959) zur Erteilung der Konzession für den Schischlepplift Gortipohl wird einstimmig festgestellt, dass der Lokalbedarf gegeben ist. -3- 8.) Der Ortsstelle St.Gallenkirch des österr. Bergrettungsdienstes wird über Ansuchen für das Jahr 1960 ein Beitrag von S 1500.- gewährt. Es wird in lobenswerter Weise die regsame Tätigkeit des Bergrettungsdienstes anerkannt. 9.) Ein Schreiben des Erwin Tschofen jun. betr. Verlegung von Wasseranschlüssen wird in zustimmendem Sinne zur Kenntnis genommen. 10.) Gegen den Beschluss des Vorarlberger Landtages vom 21.12.1959 über die Abänderung des Landesumlagengesetzes (1.Landesumlagengesetznovelle) wird kein Einwand erhoben. 11.) Es wird beschlossen, den von der Vorarlberger Nomenklaturkommission vorgeschlagenen Schreibweisen folgender Ortsnamen zuzustimmen: Innerziggam, Außerziggam, Außergampaping, Innergampaping, Badmunt. 12.) Es wird der einstimmige Beschluss gefasst, bei den zuständigen Behörden jetzt schon auf die Errichtung einer 4.Klasse an der Volksschule Dorf St.Gallenkirch zu drängen, da die derzeitigen 3 Klassen zu stark belastet sind. Der erforderliche Schulraum für die neu zu errichtende 4.Klasse wird von Seiten der Gemeinde rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Ende der Sitzung: 22.30 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 2 Wochen nach Verlautbarung beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Der Schriftführer: Gemeinderat: Der Bürgermeister: Der