20140508_GVE034

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Letzte Änderung 05.06.2021, 17:56
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 2014-05-08
Erscheinungsdatum 2014-05-08
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Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch Tel.: 05557/6205 Fax: 05557/2170 St. Gallenkirch, 15.05.2014 Niederschrift über die am Donnerstag, den 08.05.2014, um 20.00 Uhr stattgefundene 34. Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch im Feuerwehrgerätehaus St. Gallenkirch. Anwesend: Bgm. Ewald Tschanhenz, Oswald Saler, Michael Willi, Kornelia Kasper, GR Dietmar Lorenzin, Eugen Lorenzin, Manfred Rudigier, Gabi Juen, Marietta Fiel, Robert Tschofen, GR Bertram Rhomberg, Christian Kraft, Lorenz Erhard, Christof Ganahl, GR Josef Lechthaler, Anita Hubmann, Martin Kleboth, Franz Dönz, Bauamtsleiter Gerhard Vonier, Alexander Kasper als Schriftführer; Entschuldigt: Paul Dich, Yvonne Grabher-Agueci, Vize-Bgm. Thomas Lerch, Herwig Schallner, Marcel Marlin, Anna Schaider, Hans-Peter Sattler, Hansjörg Schwarz, GR Alois Bitschnau, Peter Lentsch; Tagesordnung: 01. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 02. Genehmigung der letzten Niederschrift vom 20.02.2014 03. Präsentation eines neuen Konzeptes für das geplante Bauprojekt „Feriendorf Galgenul“ durch Architekt DI (FH) Christian Vonier 04. Änderung des Flächenwidmungsplanes: a) Kiesaufbereitung Ronald Stampfer b) Marie-Luise Bösch, Vergalden c) Ausschlag Montiel, Jagdhütte d) Raimund Tschofen u. Anrainer, Gortipohl e) Flächenwidmungsplan Garfrescha f) Bebauungsplan Garfrescha 05. Berichterstattung von GF Manuel Bitschnau von Montafon Tourismus 06. Beratung und Beschlussfassung für ein Baukonto 07. Beratung und allfällige Beschlussfassung für die Schaffung eines Kanalkatasters 08. Auftragsvergaben für den Gemeindeamtumbau und das Bergrettungsheim a) Berichterstattung über bereits erfolgte Vergaben durch den Gemeindevorstand b) Auftragsvergabe durch die Gemeindevertretung 09. Masterplan ECOSIGN X-Park-Montafon 10. Berichte des Bürgermeisters 11. Allfälliges zu Pkt. 1 Bgm. Ewald Tschanhenz eröffnet die heutige Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Der Bürgermeister beantragt gem. § 41 Abs. 3 folgenden Tagesordnungspunkt nachträglich auf die Tagesordnung zu nehmen: protokoll_20140508.doc 1/11 zu Tagesordnungspunkt 04 – Änderung des Flächenwidmungsplanes: e) Flächenwidmungsplan Garfrescha f) Bebauungsplan Garfrescha Tagesordnungspunkt 09. Masterplan ECOSIGN X-Park-Montafon Zu Pkt. 2 Die Niederschrift der 33. Gemeindevertretungssitzung vom 20.02.2014 wird einstimmig genehmigt. zu Pkt. 3 Nachdem sich Herr Architekt DI (FH) Christian Vonier auf Grund eines Krankenhausaufenthaltes kurzfristig zur Sitzung entschuldigen musste, so werden die geplanten Maßnahmen der Investoren für das Feriendorf Galgenul von Bgm. Tschanhenz vorgestellt. Gegenüber dem bisherigen Projekt hat sich eine Planänderung ergeben, insbesonders im Hinblick auf eine Verringerung der geplanten Baukörper. Ca. 28 – 30 Objekte wären demnach vorgesehen. In der am 23. April 2014 stattgefundenen Sitzung wurde dem Gemeindevorstand zugesagt, dass eine zweckmässige Gehsteiglösung und die Prüfung eines Grünraumkonzeptes geprüft werden soll. An Hand einer Power-Point-Präsentation werden vom Bürgermeister die planlichen Darstellungen erläutert. Die Errichtung würde vor allem in Holzbauweise durchgeführt. Derzeit läuft ein Vorprüfungsverfahren für dieses Projekt bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz. Im Falle einer Realisierung des Projektes wäre vorgesehen, dass in gleicher Art wie beim Landal-Projekt eine gewerbliche Nutzung erfolgt und die einzelnen Appartements für max. 6 Wochen im Jahr von den Besitzern selber genutzt werden können. Franz Dönz fragt an, ob in St. Gallenkirch überhaupt noch der Bedarf für eine derartige Anlage besteht. Der letzte Winter habe doch etwas aufgezeigt, dass die Nachfrage nicht unbedingt größer werde. Der Bürgermeister sieht sich außer Stande, eine derartige Beurteilung zu machen. Die Anlage soll lt. Betreiber im 4-Sterne-Bereich ausgeführt werden. Seitens der Betreiber sind Bestrebungen da, die Anlage bis zu einem Ganzjahresbetrieb auszubauen. Robert Tschofen verlangt als Gemeindemandatar und Galgenuler, dass die Bevölkerung von Galgenul zu diesem Sachverhalt viel stärker miteingebunden werden muss. Der Bürgermeister vertritt die Ansicht, dass es nicht die Aufgabe der Gemeinde ist, zu beurteilen, ob gebaut werden kann oder nicht. Er verweist auch auf die bisher getätigten Informationen und sieht die Bevölkerung bisher genügend miteingebunden. GR Dietmar Lorenzin betont aus seiner Sicht, dass sich die planlichen Vorstellungen schon deutlich verbessert haben. Dies vor allem auch im Hinblick auf das Erschließungskonzept. Nun ist es vernünftig und sinnvoll, wenn das Vorprüfungsverfahren durch die BH Bludenz abgewartet wird. Der Bürgermeister berichtet weiter, dass in dieser Woche eine Sitzung der Raumentwicklung Montafon stattgefunden hat und das Projekt im wesentlichen für gut befunden wurde. protokoll_20140508.doc 2/11 GR Josef Lechthaler widerspricht dem Bürgermeister insofern, dass der Bürgermeister aus seiner Sicht schon die Aufgabe habe, vermittelnd bei einem Projekt in dieser Größenordnung zu agieren. Besonders problematisch sei auch die Straßensituation, dies besonders im Hinblick auf das Nadelöhr Kreuzgasse. Der Bürgermeister akzeptiert die Meinung von GR Josef Lechthaler, betont jedoch dass es auch zukünftig einem Bauwerber prinzipiell ermöglicht werden sollte, ein Projekt zu realisieren, sofern die rechtlichen Kriterien eingehalten werden. Auch Christian Kraft hat Befürchtungen dahingehend, wie eine solche Wohnanlage nach dem Ablauf von 20 Jahren genutzt wird. Aus seiner Sicht besteht die Gefahr, von geschlossenen Fensterläden bzw. von heruntergezogenen Jalousien, wie dies auch oft in Alpenregionen der Schweiz und in Frankreich anzutreffen ist. Kornelia Kasper gibt zu bedenken, dass eine solche Garantie über 20 Jahre hinaus, wahrscheinlich von niemandem abgegeben werden kann. GR Bertram Rhomberg betont, dass in der Regel der einzelne Besitzer einer solchen Wohneinheit, immer Interesse an einer bestmöglichen Rendite hat. GR Dietmar Lorenzin teilt mit, dass derartige Vergleiche mit der Schweiz und Frankreich dahingehend hinken, dass es dort immer ganz klar Ferienwohnsitze sind und in der Gemeinde St. Gallenkirch immer sehr großen Wert darauf gelegt wurde und wird, klassische Ferienhaus- bzw. Ferienwohnungswidmungen hintanzuhalten. Für die Tourismusgemeinde St. Gallenkirch ist es wichtig, ausreichend Gästebetten (gewerbliche und private) einer bestehenden Nachfrage zur Verfügung zu stellen. zu Pkt. 4 Änderung des Flächenwidmungsplanes: a) Kiesaufbereitung Ronald Stampfer Inhaltliche Darstellung der Gemeindevertretung: Aufgrund der seit langer Zeit bestehenden Betriebsanlage und des durchgeführten Umwelterheblichkeitsprüfungverfahren, bei der unter anderem die Belange der Wasserwirtschaft, der Wildbach- und Lawinenverbauung und der Geologie geprüft wurden, ist eine Anpassung des Flächenwidmungplanes an den Bestand zu befürworten. Die Anrainerverständigung ist ebenfalls erfolgt. Es liegen diesbezüglich keine Einsprüche bzw. Einwände vor. Mit einstimmigem Gemeindevertretungsbeschluss wird die folgende Widmung beschlossen: GST-Nr. 4244/2 GST-Nr. 4244/2 GST-Nr. 4838 GST-Nr. 4246/1 GST-Nr. 4246/2 von Wald in FS Kiesaufbereitung von FF in FS Kiesaufbereitung von Wald in Verkehrsfläche von FF in FS Kiesaufbereitung von FF in FS Kiesaufbereitung 207 m² 1894 m² 109 m² 735 m² 872 m² b) Bösch Marie-Luise, Vergalden Inhaltliche Darstellung der Gemeindevertretung: Die Umwidmung der GST-Nr. 4619/1 von Bauerwartungsland in Baufläche Wohngebiet kann aus raumplanerischer Sicht befürwortet werden. Es deckt sich mit den Zielen die im räumlichen Entwicklungskonzept im Jahre 2009 für den Ortsteil Vergalprotokoll_20140508.doc 3/11 den ausgearbeitet worden sind. Lt. Auskunft von Bauamtsleiter Gerhard Vonier ist auch die Wasser- und Kanalerschließung für das Baugrundstück geklärt. Die Anrainerverständigung ist ebenfalls erfolgt. Es liegen diesbezüglich keine Einsprüche bzw. Einwände vor. Mit einstimmigem Gemeindevertretungsbeschluss wird die folgende Widmung beschlossen: GST-Nr. 4619/7 GST-Nr. 4619/1 Teilfläche von (BW) in BW von (BW) in BW 72 m² 761 m² c) Ausschlag Montiel, Jagdhütte Inhaltliche Darstellung der Gemeindevertretung: Die Agrargemeinschaft Maisäss Ausschlag Montiel hat um eine Umwidmung einer Teilfläche der GST-Nr. 1063/12 in FS-Jagdhütte angesucht. Eine jagdliche Unterkunft ist aufgrund der Lage und Erreichbarkeit des Reviers aus jagdpraktischer und umweltschutztechnischen Gründen notwendig. Auch hier wurde ein Umwelterheblichkeitsprüfungsverfahren durchgeführt. Die Gutachten diesbezüglich sind positiv. Der Standort befindet sich in der unmittelbaren Nähe zur Zufahrtstraße Montielmaisäss und ist auch mit den Belangen der Geologie abgestimmt. Eine Umwidmung kann aufgrund der eingelangten Gutachten und Stellungnahmen aus raumplanerischer Sicht zur Kenntnis genommen werden. Mit einstimmigem Gemeindevertretungsbeschluss wird die folgende Widmung beschlossen: GST-Nr. 1063/12 GST-Nr. 1063/10 von Wald in FS-Jagdhütte von FL in FS-Jagdhütte 107 m² 37 m² d) Tschofen Raimund u. Anrainer, Gortipohl Inhaltliche Darstellung der Gemeindevertretung: Im Bereich GST-Nr. 587/2 und 590/2 wurde von Tschofen Raimund und Rudigier Irmtraud im Zuge eines Bauvorhabens eine Umwidmung von Teilflächen der GST-Nr. 587/2 und 590/2 in Bauland beantragt. Aufgrund der Tatsache, dass in dem Bereich die rote Gefahrenzone der Deulelawine in eine gelbe Gefahrenzone angepasst wurde, kann das bestehende Wohnhaus und der beantragte Bereich in Baufläche Wohngebiet gewidmet werden. Im Bereich der bereits bebauten GST-Nr. .158 und .157 ist die Umwidmung von FL in BW ebenfalls aus raumplanerischer Sicht zu befürworten. Die restlichen Umwidmungen im Bereich der Straßen und Gehwege ist eine Anpassung an den rechtlichen Bestand und kann jetzt, durch die Vermessung und Übernahme der Grundstücke durch die Gemeinde, auch im Flächenwidmungsplan dargestellt werden. Die Anrainerverständigung ist auch hier erfolgt. Es liegen diesbezüglich keine Einsprüche bzw. Einwände vor. Mit einstimmigem Gemeindevertretungsbeschluss wird die folgende Widmung beschlossen: GST-Nr. 4733/3 GST-Nr. 4733/3 GST-Nr. 4733/3 GST-Nr. 4733/3 GST-Nr. 4733/3 GST-Nr. 4733/3 GST-Nr. 4861 protokoll_20140508.doc von FL in Verkehrsfläche von FF in Verkehrsfläche von FF in Verkehrsfläche von FF in Verkehrsfläche von FF in Verkehrsfläche von FF in Verkehrsfläche von FF in Verkehrsfläche 118 m² 34 m² 20 m² 9 m² 235 m² 8 m² 13 m² 4/11 GST-Nr. 606/1 GST-Nr. 594/10 GST-Nr. 594/10 GST-Nr. 604 GST-Nr. 604 GST-Nr. .157 GST-Nr. .158 GST-Nr. .157 GST-Nr. .158 GST-Nr. 4861 GST-Nr. 4861 GST-Nr. 590/2 GST-Nr. 587/2 GST-Nr. 587/2 von Verkehrsfläche in FF von Verkehrsfläche in FF von Verkehrsfläche in FF von Verkehrsfläche in FF von Verkehrsfläche in BW von Verkehrsfläche in BW von Verkehrsfläche in BW von FL in BW von FL in BW von FL in Verkehrsfläche von BW in Verkehrsfläche von FF in BW1 von FF in BW1 von FL in BW1 5 m² 226 m² 19 m² 4 m² 4 m² 6 m² 1 m² 150 m² 232 m² 77 m² 218 m² 24 m² 190 m² 176 m² e) Flächenwidmungsplan Garfrescha Die Gemeindevertretung von St. Gallenkirch hat in der Sitzung vom 20.02.2014 den vorliegenden Entwurf vom 18.02.2014 zur Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes für den Ortsteil Garfrescha zur Kenntnis genommen und den Beschluss für ein einmonatiges Auflageverfahren gefasst. Das Auflageverfahren hat in der Zeit vom 20.03.2014 – 20.04.2014 stattgefunden. Der Grund für das Auflageverfahren war die beabsichtigte Änderung des Flächenwidmungsplanes dahingehend, dass eine Anpassung an den derzeitigen Naturbestand erfolgt. Es liegen keine Einsprüche bzw. Einwände vor. Die Raumplanungsstelle beim Amt der Vbg. Landesregierung ist über die geplanten Änderungen des Flächenwidmungsplanes in Kenntnis gesetzt worden. Mit einstimmigem Gemeindevertretungsbeschluss werden die Änderungen des Flächenwidmungsplanes (Entwurf vom 18.02.2014) auf Garfrescha beschlossen. f) Bebauungsplan Garfrescha Die Gemeindevertretung von St. Gallenkirch hat in der Sitzung vom 20.02.2014 den vorliegenden Entwurf vom 20.02.2014 zur Überarbeitung des Bebauungsplanes für den Ortsteil Garfrescha zur Kenntnis genommen und den Beschluss für ein einmonatiges Auflageverfahren gefasst. Das Auflageverfahren hat in der Zeit vom 20.03.2014 – 20.04.2014 stattgefunden. Der Grund für das Auflageverfahren war eine Überarbeitung des bestehenden Bebauungsplanes für Garfrescha, was in erster Linie auf eigenen Wunsch der Interessenten erfolgt ist. Es liegen keine Einsprüche bzw. Einwände vor. Die Raumplanungsstelle beim Amt der Vbg. Landesregierung ist über die geplanten Änderungen des Bebauungsplanes in Kenntnis gesetzt worden. Mit einstimmigem Gemeindevertretungsbeschluss werden die Änderungen des Bebauungsplanes (Entwurf vom 20.02.2014) auf Garfrescha beschlossen. zu Pkt. 5 GF Manuel Bitschnau berichtet über die zum Teil sehr mühsam durchgeführten Strukturveränderungen beim Montafon Tourismus. Bereits im Jahre 2008 haben diese Veränderungen in der Talschaft begonnen. Mit allen Talschaftsbürgermeistern wurde ein neues Budget für Montafon Tourismus erstellt. Zwischenzeitlich konnten diese Verhandlungen abgeschlossen werden. Der noch ausstehende Fehlbetrag einer Liftgesellschaft wird von den Vbg. Illwerken übernommen. Dies für die kommenden zwei Jahre. protokoll_20140508.doc 5/11 Insgesamt lagen 9 Schlüsselvarianten auf dem Tisch. Im Dezember kam es dann zu einer Einigung. Leider hat jedoch die Marktgemeinde Schruns dann noch einmal zurückgerudert und den ursprünglich vereinbarten Betrag nicht akzeptiert. Schruns wollte einen Schlüssel nur nach den Nächtigungszahlen und nicht auch nach der Wertschöpfung. GF Manuel Bitschnau spricht von einer sehr schwierigen Situation in den letzten Monaten. Von 5, 2 auf 4, 7 Mio. Euro konnten die Beiträge der Gemeinden reduziert werden. Dies vor allem im Hinblick auf positive Effekte im Zuge der Zusammenführung. Schruns hat bis 2013 € 1, 1 Mio. in den Topf eingezahlt. Derzeit gibt es einen aktuellen Beschluss über € 828.000, 00 für 2014, von der Marktgemeinde Schruns. Für die Gemeinde St. Gallenkirch ist nach dem neu ausverhandelten Schlüssel ein Beitrag in Höhe von € 907.945, 82 herausgekommen. Der Bürgermeister bedankt sich ausdrücklich bei Manuel Bitschnau für seine große Leistung, dies vor allem im Hinblick auf die schwierigen Budgetverhandlungen. Die Gemeinde St. Gallenkirch ist lt. GF Manuel Bitschnau der Hauptzahler in diesen Topf. Man wolle in Zukunft auch verstärkt Akzente in St. Gallenkirch setzen. In Zukunft wird es durch deutliche Einsparungsmaßnahmen in Schruns zu schmerzhaften Einschnitten kommen. Diese seien jedoch auf Grund der gefassten Beschlüsse durch Schruns dringend umzusetzen. Der Leiter des Tourismusbüros, Herr Peter Düngler, wird zukünftig im Tourismusbüro St. Gallenkirch seinen Arbeitsplatz haben. GR Dietmar Lorenzin ist froh, dass es möglich wurde, trotz weniger Geld mehr in den Marketingtopf zu stecken. Es ist sehr wichtig, dass Montafon Tourismus als ein gemeinsames Unternehmen und auch gesamthaft gesehen wird. Budgetäre Veränderungen durch Fusion: - Zuschuss der Gemeinden bis 2013: € 3.552.000, 00 Zuschuss der Gemeinden ab 2014: € 3.422.000, 00 (inkl. mehr Marketing, Weltcup, mehr Veranstaltungen, mehr Produkte und Qualitätsprogramm für Gastgeber Anzahl Mitarbeiter: 34 zu 38, 4 = - 11, 5 % Personalkosten: € 1.808.000, 00 zu € 2.170.000, 00 = - 16, 7 % Eventausgaben und Produktausgaben werden höher Marketing: € 1.700.000, 00 zu € 1.350.000, 00 = + 26 % Verhältnis Personalkosten zu Gesamtbudget: ca. 38 zu 40 % zu Pkt. 06 Beratung und Beschlussfassung für ein Baukonto Für folgende Projekte, welche bereits im laufenden Budget 2014 vorgesehen und auch einstimmig beschlossen worden sind, ist lt. Auskunft von Bgm. Tschanhenz die Einrichtung eines sog. Baukontos vorgesehen, welches dann nach dem tatsächlichen Bedarf in ein Darlehen umgewandelt werden soll. - Gemeindeamtumbau - Bergrettungsheim - Heizung VS St. Gallenkirch protokoll_20140508.doc ca. € 700.000, 00 ca. € 200.000, 00 ca. € 200.000, 00 6/11 Der Bürgermeister teilt mit, dass die Kreditaufnahme notwendig wird, damit ein gewisser finanzieller Handlungsspielraum auch weiterhin besteht und mit den vorhandenen Mitteln auf den Girokonten lfde. Verpflichtungen erfüllt werden können. Von Seiten der Fraktion SPÖ und parteifreie Bürger wird dennoch angeregt, dass zumindest eine teilweise Finanzierung der oben genannten Projekte aus Barbeständen erfolgen sollte. Mit 14 : 4 Stimmen wird mehrheitlich der Einrichtung eines Baukontos und in der Folge der Aufnahme des notwendigen Darlehens zugestimmt. Der Bürgermeister hinterfrägt das Abstimmungsverhalten einzelner SPÖ und parteifreie Bürger-Mandatare, zumal beim Budget einstimmig einer Fremdfinanzierung zugestimmt worden ist. GR Josef Lechthaler verweist in dieser Angelegenheit auf das freie und eigenständige Abstimmungsrecht eines jeden Gemeindemandatares. zu Pkt. 07 Beratung und allfällige Beschlussfassung für die Schaffung eines Kanalkatasters: Den Mitgliedern der Gemeindevertretung wurden bereits im Vorfeld zur heutigen Sitzung ausführliche Unterlagen zum Thema „Kanalkataster“ übermittelt. Bauamtsleiter Gerhard Vonier erläutert der Gemeindevertretung die beabsichtigten Maßnahmen im Hinblick auf die Umsetzung eines Kanalkatasters: Die Gemeinde St. Gallenkirch beabsichtigt den Kataster über mehrere geförderte Bauabschnitte abzuwickeln. Die Umsetzung soll über acht Jahre bzw. zwei Teile (Bauabschnitte) erfolgen. Der erste Teil umfasst die halbe Laufmeterleistung der öffentlichen Kanäle sowie der zugehörenden Hausanschlüsse. Folgender Zeitplan ist vorgesehen: - Herbst 2014: Beginn der Ingenieurleistung mit Grundlagenerfassung, Vorbereitung der Plangrundlagen, Klärung und Abgrenzung des Gebietes, Bürgerinformationen bezüglich Hausanschlüsse, Förderungsantrag, Ausschreibung der Kanaldienstleistungen und Vergabevorschlag. - Frühjahr 2015 – 2018: Kanalprüfmaßnahmen - 2018: Lieferung und Installation der gewonnenen Daten auf dem Gemeinde-GIS sowie Abschluss des ersten Teiles des Katasters sowie Lieferung des Wartungsbuches. Der zweite Teil umfasst die zweite Hälfte der Laufmeterleistung der öffentlichen Kanäle sowie der zugehörenden Hausanschlüsse. Folgender Zeitplan ist vorgesehen: - 2018: Bürgerinformationen, Vorbereitung der Plangrundlagen für den Kanaldienstleiter, Förderungsantrag, Ausschreibung der Kanaldienstleistungen und Vergabevorschlag. - Frühjahr 2019 – 2022: Kanalprüfmaßnahmen - 2022: Lieferung und Installation der gewonnenen Daten auf dem Gemeinde-GIS sowie Abschluss des zweiten Teiles des Katasters. protokoll_20140508.doc 7/11 Zwischenzeitlich liegen die Angebote über den 1. Teil der Ingenieurleistungen für den Kanalkataster vor. Lt. Preisspiegel sieht dies wie folgt aus: - Fa. Wasserplan - Fa. M+G Ingenieure - Fa. Breuss - Fa. Adler € 61.582, 50 netto € 65.911, 67 netto € 69.320, 00 netto € 81.994, 16 netto Nachdem die Notwendigkeit für derartige Maßnahmen erkannt wird, erfolgt mit einstimmigem Gemeindevertretungsbeschluss die Auftragsvergabe an den Bestbieter, die Fa. Wasserplan. zu Pkt. 08 Auftragsvergaben für den Gemeindeamtumbau und das Bergrettungsheim a) Berichterstattung über bereits erfolgte Vergaben durch den Gemeindevorstand UMBAU GEMEINDEAMT: Spengler Fa. Stemer Spenglerei & Dachdecker € 14.847, 42 brutto Bodenlegerarbeiten Fa. Barbisch Raumgestaltung Fa. Tschofen Raumausstattung Fa. RaumArt Fa. Burtscher Böden Fa. Berle Manfred Raumausstattung € 14.302, 98 brutto € 14.881, 28 brutto € 15.577, 44 brutto € 15.846, 90 brutto € 16.737, 00 brutto Malerarbeiten Fa. Liepert Maler Fa. Mai-Maler Fa. Bitschnau Maler € 13.569, 60 brutto € 15.154, 20 brutto € 16.281, 00 brutto Möblierung Fa. Tschabrun Fa. Stuchly Fa. Tschofen Tischlerei € 47.178, 00 brutto € 47.731, 20 brutto € 66.290, 35 brutto Verputzarbeiten Fa. Preite Verputz Fa. Normputz Fa. Battlogg Ludwig € 14.864, 40 brutto € 15.162, 00 brutto € 15.439, 01 brutto Bergrettungsheim – Elektroinstallationen lt. Preisspiegel Fa. ETP Fa. Gebr. Kasper Fa. WILU protokoll_20140508.doc € 48.160, 45 brutto € 49.912, 45 brutto € 51.699, 34 brutto 8/11 Allfällige Eigenleistungen durch die Bergrettung können dieses Gewerk preislich noch deutlich mindern. Auftragsvergaben Gemeindeamtumbau: Büroeinrichtung Fa. Paterno Bürowelt Fa. BENE AG € 50.209, 09 brutto € 60.777, 55 brutto Schlosserarbeiten Fa. Zuderell Metallbau € 20.700, 00 brutto Estricharbeiten Fa. Tschanhenz Estriche Fa. Burtscher Böden € 9.222, 00 brutto € 10.505, 28 brutto Auftragsvergaben für das Bergrettungsheim: a) Trockenbau: Fa. Rudigier Fa. Ausbau-Bohn Fa. Burtscher Fa. Sumper € 5.888, 68 brutto € 6.370, 92 brutto € 6.516, 42 brutto € 7.676, 58 brutto Die Vergabe erfolgt einstimmig an den Bestbieter, die Fa. Rudigier zum Preis von € 5.888, 68 brutto. b) Fliesenlegerarbeiten: Fa. WISA Fa. Fliesenpool Fa. Bad2000 Fa. Gort Rudolf € 4.966, 67 brutto € 5.610, 41 brutto € 5.675, 55 brutto € 6.297, 27 brutto Die Vergabe erfolgt einstimmig an den Bestbieten, die Fa. WISA zum Preis von € 4.966, 67 brutto. c) Tischlerarbeiten: Fa. Tschofen (Netzer Martin) Fa. Dünser Fa. Schneider € 49.401, 32 brutto € 53.243, 69 brutto € 53.734, 90 brutto Christoph Kleboth schläge hier eine Vergabe nach Leistungsgruppen vor. Dies ist gem. Vergabegesetz rechtlich möglich. Somit wird folgende Vergabe vorgeschlagen: Fa. Tschofen (Netzer Martin) – Trennwände mit Türen und Verglasungen, Haupteingangstüre mit Fensterelement, Regieleistungen (50 %) € 29.126, 77 brutto Tischlerei Dünser – Brandschutztüren, WC-Trennwand mit Tür, Regieleistungen (50 %) € 16.209, 86 brutto protokoll_20140508.doc 9/11 b) Auftragsvergaben für das Bergrettungsheim durch die Gemeindevertretung Bodenbeschichtungsarbeiten Fa. BAM Fa. Vondrak Fa. BBL Fa. Scheiber € 12.099, 34 brutto € 12.484, 48 brutto € 14.200, 80 brutto € 24.732, 18 brutto Verputzarbeiten Fa. Bösch Fa. Wucher Fa. Ellensohn € 7.714, 64 brutto € 10.972, 87 brutto € 20.732, 59 brutto Mit einstimmigem Gemeindevertretungsbeschluss erfolgt eine Auftragsvergabe jeweils an den Bestbieter. zu Pkt. 09 Masterplan ECOSIGN X-Park-Montafon – Beratung und Beschlussfassung Der Bürgermeister berichtet über die bisher getätigten Schritte für ein sog. Sommerthema. Mit Herrn Landesstatthalter Mag. Karlheinz Rüdisser und der Raumplanungsstelle beim Land Vorarlberg wurden zwischenzeitlich verschiedene Abklärungen getroffen. Ein solches Projekt wird auch seitens der Raumentwicklung Montafon positiv beurteilt. Nun gilt es eine Machbarkeitsstudie von der Fa. ECOSIGN erstellen zu lassen. Diesbezüglich liegt ein Angebot in Höhe von € 67.500, 00 vor. Diese Kosten werden zu 30 % vom Land Vorarlberg gefördert, somit max. € 20.250, 00. Je nach dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie geht es dann darum, die Umsetzung eines solchen Projektes zu beurteilen. Die Beschlussfassung an die Fa. ECOSIGN für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie erfolgt einstimmig. zu Pkt. 10 – Berichte des Bürgermeisters 1. Über den bisherigen Projektstand im Hinblick auf eine Bahnverlängerung und neue Lösung für die L188 soll bei der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung berichtet werden. 2. Der Baubeginn für die Sanierung der L188 in Gortipohl kann sich noch einmal etwas verzögern. Eine neuerliche Beeinspruchung liegt derzeit beim Landesverwaltungsgericht. 3. Unsere langjährige Kindergartenleiterin, Frau Anita Graß erwartet in diesem Jahr ihr zweites Kind. Sabrina Spitzer und Marianne Butzerin-Krainz treten mit Beginn des neuen Kindergartenjahres im September 2014 ihre Nachfolge an. 4. Der Baustart für das neue Pflegeheim der St. Anna-Hilfe soll Ende August erfolgen. 5. Der neue Obmann des Seniorenbundes ist Karl Netzer. Dieser ist der Nachfolger von Hans Sattler. 6. Aquarena (in den 2 Wochen über Ostern mehr Eintritte als im September) Die neu eingebaute Heizungsanlage funktioniert ausgezeichnet. 7. Der Gemeindeamtumbau ist wie ersichtlich voll im Gange. 8. Das Bergrettungsheim sollte bis ca. Mitte August fertiggestellt und somit eröffnet werden. Es wird die große Bereitschaft der Bergrettung zu Eigenleistungen hervorgehoben. protokoll_20140508.doc 10/11 9. Das Musikpavillon ist zwischenzeitlich fast zur Gänze fertiggestellt. Die Schirme und Beschallung werden in Kürze probeweise aufgestellt. zu Pkt. 11 Allfälliges Robert Tschofen spricht eine angebrachte Hinweistafel mit der Aufschrift „Zutritt verboten“ im Bereich der Montafonerhüsli-Brücke an und möchte den Grund dafür wissen. Gerhard Vonier teilt diesbezüglich mit, dass diese Tafel seit ca. zwei Monaten dort angebracht worden ist. Dies vermutlich vom Grundbesitzer. Neuerlich spricht Robert Tschofen auch wieder das fehlende Geschwindigkeitsmessgerät im Bereich der Kreuzgasse an. Gleichzeitig fordert er auch von der MBS die Aufstellung der schon lange in Aussicht gestellten Buswartehäuschen ein. Der Bürgermeister spricht von einer unentlichen Geschichte bei diesen Wartehäuschen. Bei der Jagdgenossenschaft Stock I wurde ein neuer Ausschuss gewählt, so Robert Tschofen. Franz Dönz bittet um die Korrektur eines Zuganges zu einer erst vor kurzem neu errichteten Wanderwegebrücke. Gabi Juen teilt mit, dass in Gortipohl der rechtsufrig der Ill verlaufende Wanderweg von Gehölz und Ästen befreit werden sollte. Angeblich kam es hier zu Holzarbeiten durch die Vbg. Illwerke AG. GR Josef Lechthaler appelliert um mehr Bereitschaft zur Teilnahme bei der Flurreinigungsaktion. Die Teilnahme war am 26.04.2014 wieder eher beschämend. Es wäre wünschenswert, wenn sich dazu auch die Mitglieder der Gemeindevertretung anschließen könnten. Auch sollte der Bürgermeister mit gutem Beispiel vorangehen. Der angesprochene Bürgermeister würde es hingegen begrüßen, wenn auch bei der Besichtigung von gemeindeeigenen Projekt eine dementsprechende Beteiligung gegeben wäre. Franz Dönz hätte sich gewünscht, dass zu Ostern etwas Blumenschmuck im Ortszentrum situiert gewesen wäre. Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass bei der Baustelle Balbierbach eine Brückenlösung realisiert werden soll. Dies nach Prüfung bzw. in Absprache mit der WLV. Ende der Sitzung: 23.20 Uhr Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Bgm. Ewald Tschanhenz Alexander Kasper protokoll_20140508.doc 11/11