19690722_GVE035

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Letzte Änderung 05.06.2021, 17:55
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1969-07-22
Erscheinungsdatum 1969-07-22
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Inhalt des Dokuments

- 1 - 18.7.1969 6791 St. Gallenkirch, ........................................................... Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch Einberufung Gemäß § 35 GG werden Sie zu der am Dienstag den 22.7.1969 um 20.00 Uhr im Schulhaus (Sitzungszimmer) anberaumten 35.Sitzung der Gemeindevertretung einberufen. Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüssung durch den Bürgermeister 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift 3.) Berichte des Bürgermeisters 4.) Vorlage und Genehmigung Rechnungsabschluss 1968 5.) Beschlussfassung über Nachtragsvoranschlag 1969 6.) Beschlussfassung über baupolizeiliche Genehmigung Stallneubau Wilhelm Mathies 7.) Schulbedarf für Errichtung einer weiteren Klasse in der Volksschule St.Gallenkirch 8.) Beitragsleistung zu Verbauung Felssturz Gortipohl 9.) Ansuchen der Raiffeisenkasse St.Gallenkirch um Zukauf von Baugrund 10.) Ansuchen -Beitragsleistung Güterweg Neuberg 11.) Bauabstandsnachsichten: a) Rosmarie Boden, St.Gallenkirch b) Ilse und Fritz Rudigier, St.Gallenkirch c) Ludwig Tröstler, St.Gallenkirch 12.) Ansuchen Minigolf Sport Club Schruns 13.) Allfälliges Um pünktliches und zuverlässiges Erscheinen wird ersucht. Der Bürgermeister - 2 - Niederschrift über die am Dienstag, den 22. Juli 1969 um 20.00 Uhr im neuen Schulhaus in St.Gallenkirch (Sitzungszimmer) stattgefundene 35. Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch mit folgender Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister, 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift, 3.) Berichte des Bürgermeisters, 4.) Vorlage und Genehmigung d. Rechnungsabschlusses 1968, 5.) Beschlussfassung über d. Nachtragsvoranschlag 1969, 6.) Baupolizeiliche Genehmigung Stallneubau Wilhelm Mathies, 7.) Fünfte Volksschulklasse St.Gallenkirch, 8.) Beitragsleistung zur Verbauung Felssturz Gortipohl, 9.) Ansuchen Raiffeisenkassa St.Gallenkirch / Grundkauf, 10.) Ansuchen @, 11.) Ansuchen um Erteilung von Bauabstandsnachsichten, 12.) Ansuchen Minigolf-Sportclub Schruns, 13.) Allfälliges. Erschienen sind: Bürgermeister Hermann MANGARD Hermann als Vorsitzender, die Gemeinderäte Vm. Lorenzin Antun und Juen Ernst, sowie 10 Gemeindevertreter und zwar: Wachter Raimund, Tschofen Herbert, Butzerin Alois, Marlin Ernst, Squinobal Helmut, Salzgeber Robert, Spannring Stefan, Flöry Richard, Rhomberg Hanskarl, Thöny Kurt Entschuldigt: Gde. Rat Tschofen Ignaz, GV. Stocker Erwin, GV. Tschofen Martin. Erledigung: 1.) Bgm. MANGARD Hermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienenen Gemeindevertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er begrüßt außerdem die beiden Herren Arch. Winkler und Baum. Vonbank, welche zur Berichterstattung zu Tagesordnungspunkt 5 im Zusammenhang mit dem Schulhausneubau Gortipohl/Nachtragsvoranschlag 1969 erschienen sind. Sodann ersucht der Bgm., den Tagesordnungspunkt 5 in der Behandlung vorziehen zu dürfen. Diesem Ersuchen wird ohne Einwand stattgegeben. 2.) Die Niederschrift der letzten Gemeindevertretungssitzung vom 27. Mai 1969 wird ohne Einwand als genehmigt erklärt. - 3 - 5.) Der Bürgermeister gibt bekannt, dass ein Nachtragsbeschluss zum Gemeindevoranschlag 1969 erforderlich sei, vor allem wegen unvorhergesehener Kostenerhöhungen beim Schulhausneubau Gortipohl. In diesem Zusammenhange geben Arch. Winkler und Baumeister Vonbank in mehr als zweistündiger Debatte Aufklärung zu den einzelnen Kostenüberschreitungen. Solche sind vor allem aufgetreten durch Verteuerung der Erd- bzw. Fundamentarbeiten infolge ungünstiger Bodenbeschaffenheit, durch Mehrbedarf an Betonstahl, Planierung und Gestaltung des Vorplatzes, gesetzliche Lohnerhöhungen und diverse Regiearbeiten. Desweiteren soll heuer auch der Kaufpreis für den Schulhausplatz, sowie für das umliegende, mitbenützte Gelände entrichtet werden. Unter Berücksichtigung etwaiger anderweitiger, jetzt noch unvorherzusehender Kosten im laufenden Jahr wird zusammenfassend der einstimmige Beschluss gefasst, den Jahresvoranschlag 1969/Ausgabenseite um S 1, 200.000.- zu erhöhen und diese Ausgaben durch Aufnahme eines zusätzlichen Bankdarlehens zu decken. 3.) Es wird folgendes berichtet: a) Das Mutterhaus der Barmh. Schwestern in Zams hat der Gemeinde mit Schreiben vom 20. Juni d. J. mitgeteilt, dass es dem neuerlichen Ansuchen der Gemeinde St. Gallenkirch nicht entsprechen könne und daher gezwungen sei, die Filiale in unserem Versorgungsheim mit 1. August 1969 aufzulassen. Es war jedoch möglich, mit den Schwestern von Maria Hilf für die nächste Zeit wenigstens eine Zwischenlösung zu finden. b) Der Abschluss des Kaufvertrages für die Veräußerung des gemeindeeigenen Grundstückes in der Parzelle Gant ist eingeleitet. Beide Berichte werden durch die Gemeindevertretung einstimmig zur Kenntnis genommen. Bezüglich Versorgungsheim wird der Grundsatzbeschluss gefasst, geeignete Schritte zu unternehmen, um auch für die Zukunft eine Unterbringung alter und verlassener Menschen unserer Gemeinde zu gewährleisten. 4.) Der Rechnungsabschluss 1968 der Gemeinde St. Gallenkirch, sowie der dazu abgefasste Bericht des Überprüfungsausschusses worden durch die Gemeindevertretung einstimmig genehmigt. Der Rechnungsabschluss 1968 zeigt Einnahmen .... S 8, 174.431.80 und Ausgaben .................................. S 8, 167.371.57 Somit Gebarungsüberschuss ...................... S 7.060.23 Die im Rechnungsabschluss aufscheinenden Mehrausgaben für durchgeführte Reparaturen an der Schule Galgenul, sowie für Mehrausgaben an Darlehenszinsen konnten durch Mehreinnahmen aus Steuergeldern gedeckt werden. 6.) Zu dem Ansuchen des Wilhelm Mathies, St. Gallenkirch Nr. 32 um Genehmigung seines Stallneubau-Vorhabens wird nachstehender einstimmiger Beschluss gefasst: Gegen die gestalterische Ausführung bestehen keine Einwendungen. Hingegen kann die Gemeindevertretung der geplanten Situierung die Zustimmung nicht erteilen, da sich der vorgesehene Bauplatz direkt in der Trasse der projektierten neuen Galgenuler Straße befindet. - 4 - 7.) Die Leitung der Volksschule St. Gallenkirch hat der Gemeinde mitgeteilt, dass mit Beginn des Schuljahres 1969/70 hier eine weitere Volksschulklasse eingerichtet werden müsse. Es wird der einstimmige Beschluss gefasst, die notwendige Ausstattung dieser zusätzlichen Schulklasse zu finanzieren. 8.) In Ergänzung zu dem bereits am 25. Feber 1969 gefassten GV.-Beschluss (Punkt 4) wird nun endgültig beschlossen, für die Verbauung des Felssturzes Gortipohl im Bereiche der Anwesen Alwin Rudigier und Oskar Willi einen Beitrag in Höhe von S 81.000.- zu leisten. Als einzige Auflage stellt die Gemeinde die Bedingung, dass die Verbauung projektgemäß abgeschlossen wird. 9.) Eine schriftliche Anfrage der Raiffeisenkassa St. Gallenkirch wegen käuflicher Veräußerung gemeindeeigenen Grundes aus Gp. 2015 wird auf Grund einstimmigen Beschlusses grundsätzlich positiv @. Zur endgültigen Beschlussfassung soll die Raiffeisenkassa jedoch Pläne für das gegenständliche Bauvorhaben vorlegen, damit die Gemeinde prüfen kann, inwieweit anderweitige öffentliche Interessen berührt werden. 10.) Zu den durchgeführten Erhaltungskosten am Güterweg Neuberg wird ein einmaliger Beitrag in Höhe von S 7000.- gewährt. 11.) Nachstehende Ansuchen um Erteilung von Bauabstandsnachsichten werden durch die Gemeindevertretung einstimmig genehmigt: a) Der Boden Rosmarie für ihr Bauvorhaben gegenüber der Gp. 2002/2 auf 0, 00 Meter, b) Der Rudigier Ilse für ihr Bauvorhaben gegenüber der verbleibenden Gp. 2695 auf 1 Meter, c) Dem Tröstler Ludwig für @ B@ gegenüber der Gp. 1174 auf 1.80 Meter. 12.) Einem Ansuchen des Minigolf-Sportclubs Schruns um Beitragsleistung anlässlich der 11.Minigolf-Europameisterschaft vom 28. bis 30.8.1969 in Schruns kann infolge der angespannten Finanzlage unserer Gemeinde nicht entsprochen werden. 13.) Keine freien Anträge. Ende der Sitzung: 23.7.1969/1.10 Uhr Der Schriftführer: Der Bürgermeister: Der Vizebürgermeister: