19900801_GVE004

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Letzte Änderung 05.06.2021, 17:58
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1990-08-01
Erscheinungsdatum 1990-08-01
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Inhalt des Dokuments

-1Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch Zl. 004 NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 1. August 1990 um 20.00 Uhr, unter dem Vorsitz von Bürgermeister Fritz Rudigier, im Gemeindeamt St. Gallenkirch, stattgefundene 4. SITZUNG der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch. TAGESORDNUNG 1. Eröffnung 2. Genehmigung der letzten Niederschrift. 3. Berichte des Bürgermeisters 4. Genehmigung des Gemeinderechnungsabschlusses 1989 5. Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1989 für das Pflegeheim 6. Festsetzung der Bürgermeisterentschädigung - Verordnung 7. Vergabe von Arbeiten, Leistungen und Lieferungen a) Rohrgrabenarbeiten - Wasserversorgung b) PVC-Druckrohre- Formstücke- Armaturen - Wasserversorgung c) Baumeisterarbeiten - Ortskanalisation BA 04 d) Fertigschächte für Ortskanalisation BA 04 8. Rotes Kreuz - Erweiterungsbau Rettungsheim Bludenz - Kostenbeteiligung 9. Grundkauf für die Errichtung eines Gemeinde-Bauhofes 10. Änderung des Flächenwidmungsplanes Sonderfläche-Schiabfahrt 11. Durchführung einer Volksabstimmung zu Landesgesetzen a) Änderung des Schischulgesetzes b) Gesetz über einen unabhängigen Verwaltungssenat 12. Allfälliges Anwesend: Bgm. Fritz Rudigier, die GR Walter Rudigier, Willy Berger und Alois Bitschnau sowie folgende Gemeindevertreter bzw. Ersatzleute: Elmar Zint Renate Wurzinger Franz Mathies Willy Pollhammer H-Karl Rhomberg Wolfgang Bösch Roland Saur Otmar Tschofen Quido Netzer Erich Scheidl Erwin Lorenzin Erich Thöny Leopold Stocker Artur Mangard Gem. Kassier Guntram Juen, Josef Zugg als Schriftführer. -2Entschuldigt: GV. Ernst Lechthaler, Wolfgang Mangard, Günther Tschofen und Manfred Fiel. ERLEDIGUNG der Tagesordnung zu Pkt. 1. Der Vorsitzende, Bgm. Rudigier, eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß sämtliche Gemeindevertreter, unter Bekanntgabe der Tagesordnung, ordnungsgemäß zur Sitzung eingeladen wurden und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Die erstmals anwesenden Ersatzleute, Franz Mathies und Quido Netzer werden gem. § 37 Gemeindegesetz angelobt. zu Pkt. 2. Über Antrag des Sprechers der ÖVP-Fraktion, GV. Otmar Tschofen, wird die Niederschrift über die letzte Sitzung vom 28.6.1990, Tagesordnungspunkt 3., wie folgt ergänzt. "Ein von der ÖVP-Fraktion, zu diesem Punkt schriftlich eingebrachter Antrag, daß über die vorliegenden Studien hinaus versucht werden soll, eine talschaftsweite Lösung mit evt. erweitertem, attraktiverem Angebot anzustreben, wird einheitlich zur Kenntnis genommen.". Im übrigen wird die Niederschrift über die 3. Sitzung der Gemeindevertretung für genehmigt erklärt. zu Pkt. 3. Der Bürgermeister gibt folgende Berichte: a) Zur Lösung der Verkehrsproblematik im Montafon wurden beim Stand Montafon Ausschüsse und Arbeitskreise gegründet. Bei den bisherigen Beratungen und Überlegungen wurden zahlreiche Vorschläge im Bereich des Tourismusverkehrs erarbeitet, welche beim Stand ausführlich diskutiert wurden und dabei entsprechende Lösungen, die langfristig eine Entlastung für die Bevölkerung bringen, gefordert. Der Standesausschuß hat die einhellige Meinung geäußert, daß für die Lösung der Verkehrsprobleme im Montafon dringende Maßnahmen zu verfolgen sind. Vor allem sollen auch kleinräumige Umfahrungen in Form von Tunnel- bzw. Unterflurvarianten, wie sie in St. Gallenkirch, im Rahmen der Ortsplanung, bereits konzipiert sind, Berücksichtigung finden. b) Im Rahmen einer landesweit durchgeführten Aktion des ARBÖ wurde die Gemeinde St. Gallenkirch als fahrradfreundlichste Gemeinde ausgezeichnet. Die Auszeichnung wird anläßlich der offiziellen Eröffnung des Radweges (erster Teilabschnitt) übergeben. Die Veranstaltung mit entsprechendem Programm findet am 19. August 1990 statt. -3c) Am 28. Juli 1990 hat in Gargellen wieder eine Bürgerversammlung stattgefunden. Die Teilnahme der Bevölkerung kann als gut bezeichnet werden. d) Der Rechnungsabschluß des Abwasserverbandes Montafon ist erstellt und wird im Gemeindeamt zur Einsichtnahme aufgelegt. e) Bezüglich einer bereits früher diskutierten Aktion, Hilfe für Rumänien, wurde mit dem Roten Kreuz Verbindung aufgenommen. Über Empfehlung des Roten Kreuzes soll im Falle einer Hilfsaktion die Errichtung eines Kinder-Tagheimes unterstützt werden. f) Der Firma Wucher wurde die Bewilligung zur Vornahme von Schizielflügen im Silvretta Gebiet mittels Helicopter, für schitouristische Zwecke, untersagt, Weil künftig Rettungsflüge nur noch durch den Hubschrauber des Innenministeriums durchgeführt werden sollen, bestehen Befürchtungen, daß dadurch das Hubschrauberrettungssystem im Montafon gefährdet wird. GR Alois Bitschnau, der an einer diesbezüglichen Besprechung teilgenommen hat, ergänzt den Bericht des Bürgermeisters. zu Pkt. 4. Der Rechnungsabschluß für das Jahr 1989, welcher mit der Sitzungseinladung gem. § 78 Gemeindegesetz, allen Gemeindevertretern übermittelt wurde, wird vorgelegt und kurz erläutert. GV Otmar Tschofen, bringt den Bericht des Prüfungsausschusses über die am 26. Juli 1990 stattgefundene Überprüfung des Rechnungsabschlusses 1989 zur Kenntnis, wobei auf die wesentlichsten Abweichungen gegenüber dem Voranschlag hingewiesen wird. Aufgrund des vorliegenden Prüfungsberichtes, wird gemäß Empfehlung des Ausschusses über Antrag des Vorsitzenden der Rechnungsabschluß 1989 mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung S 39.588.383, 88 S 11.732.962, 09 Einnahmen der Haushaltsgebarung 1989 S 51.321.345, 97 Gebarungsabgang 1989 S 5.937.063, 43 Haushaltsumsatz 1989 S 57.258.409, 40 Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung S 39.983.692, 33 S 13.574.557, 93 Ausgaben der Haushaltsgebarung 1989 S 53.558.250, 26 Vortrag Gebarungsabgang Vorvorjahr (1987) S 3.700.159, 14 Haushaltsumsatz 1989 S 57.258.409, 40 ============ Der Vermögensstand der Gemeinde beträgt: am Beginn des Haushaltsjahres 1989 S 77.912.452, 82 am Ende des Haushaltsjahres 1989 S 82.600.864, 12 -4Der Schuldenstand der Gemeinde beträgt: am Beginn des Haushaltsjahres 1989 am Ende des Haushaltsjahres 1989 S 20.530.087, 65 S 23.142.815, 82 Abschließend spricht der Bürgermeister dem Gemeindekassier Juen Guntram wie auch den übrigen Bediensteten den Dank für den Einsatz im abgelaufenen Jahr aus. zu Pkt. 5. Der Rechnungsabschluß 1989 für das Pflegeheim mit nachstehenden Summen wird durch die Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen: Einnahmen lt. Rechnung 1989 Ausgaben lt. Rechnung 1989 S 3.883.538, 09 S 5.388.704, 49 Betriebsabgang 1989 ................... S 1.505.166, 40 Der ausgewiesene Betriebsabgang wird abgedeckt: 40% durch das Land Vorarlberg 40% durch die Herkunftsgemeinden der Patienten 20% durch die Rechtsträger-Gemeinden, St. Gallenkirch 60% Gaschurn 40% GV Otmar Tschofen spricht sich dafür aus, daß kostendeckende Verpflegssätze festgelegt und eingehoben werden sollen, da der weitaus überwiegende Anteil der Pflegekosten durch die Sozialhilfe getragen wird. Der Bürgermeister sagt zu, die Anregung im Ausschuß zu beraten. Zu Pkt 6. Gemäß § 30 Gemeindegesetz legt die Gemeindevertretung mit einstimmigem Beschluß die Entschädigung des Bürgermeisters wie folgt fest: Dem Bürgermeister gebührt eine monatlich Entschädigung im Betrage des Gehaltes eines Gemeindebeamten der Verwendungsgruppe B, Dienstklasse VII, Gehaltsstufe 3, zuzüglich einer Aufwandsentschädigung von 25% der monatlichen Entschädigung. Für Dienstfahrten mit dem Privat-PKW wird das amtliche Kilometergeld vergütet. Ein Zusatzantrag, diese Entschädigung rückwirkend ab 1.1.1990 auszuzahlen, findet einheitliche Unterstützung. zu Pkt. 7. Mit jeweils einstimmigem Beschluß werden, aufgrund von Ausschreibungen bzw. Vergabevorschlägen, folgende Leistungen vergeben: a) Für die Wasserversorgungsanlage, Versorgungszone Gortipohl: 1. die Rohrgrabenarbeiten in Regie an die Firma Dipl. Ing. Herbert Rünzler GmbH. Bludenz; -52. die Lieferung der Druckrohre, Formstücke und Armaturen an die Firma Josef Pichler, Eisenwarengroßhandlung, Hard, Anbotssumme: S 109.009, -- netto. 3. die Lieferung der Formstücke aus Sphäroguß, an die Firma Josef Schmidt's Erben, Eisenwarengroßhandlung, Dornbirn, Summe: S 11.303, -- netto. b) Für die Orstkanalisation, Bauabschnitt 04, Baulos 2: 1. die Baumeisterarbeiten an die Firma Nägelebau GesmbH, Sulz, Anbotssumme: S 4.337.723, 23 netto, Nachlaß 4% 2. die Lieferung der Fertigteilschächte an die Firma Betonrohrwerk Schlins, Anbotssumme: S 395.260, -- netto. zu Pkt. 8. Der Bürgermeister berichtet, daß sich in der Frage der Beteiligung der Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn an den Baukosten für den Um- und Zubau beim Rot-Kreuz-Rettungsheim Bludenz eine angestrebte Lösung abzeichnet. Die Stadt Bludenz hat die Übernahme des halben Kostenanteiles der Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn in Aussicht gestellt, sodaß auf beide Gemeinden zusammen ein Betrag von S 538. 831, 50 an den Gesamtkosten von S 14, 1 Millionen entfallen würde. Bei einer Aufteilung von 2:3 entfällt auf die Gemeinde St. Gallenkirch ein Anteil von S 200.000, -- und auf die Gemeinde Gaschurn ein Anteil von S 340.000, --. Damit haben die erbrachten Vorleistungen durch den Bau des Rotkreuz-Stützpunktes St. Gallenkirch zumindest teilweise Berücksichtigung gefunden. Die Gemeindevertretung stimmt diesem Vorschlag über Antrag des Vorsitzenden einstimmig zu und übernimmt die Kostenbeteiligung. Im Verlauf dieser Beratungen wird mehrfach auf festgestellten und vorhandenen Schwierigkeiten und Unzulänglichkeiten im Verhältnis zwischen der Rettungsabteilung Bludenz und der Mannschaft beim Stützpunkt St. Gallenkirch hingewiesen. Verbesserungen, vor allem im Hinblick auf eine effizientere Besetzung und Zusammenarbeit wird gefordert. zu Pkt. 9. Der Bürgermeister berichtet, daß sich das Land bereit erklärt hat, an die Gemeinde Grundstücke im Ausmaß von zusammen 3711 m2 im Bereich Roßbüntha für den Bau des Gemeindebauhofes zum Preis von S 100, --/m2 zu verkaufen. Die Gemeinde hat dem Land Vorarlberg ein Wiederkaufsrecht für diese Gründe bei einem ev. Neubau der B 188 "Umfahrung St. Gallenkirch" einzuräumen. Für dieses Wiederkaufsrecht ist, entgegen des Vorschlages des Landes, eine Wertsicherungsklausel zu vereinbaren. Im Falle, daß die Umfahrung St. Gallenkirch im Zuge der B 188 realisiert wird, ist die Gemeinde verpflichtet, jene Bauten, die ein solches Straßenbauvorhaben behindern könnten, auf eigene Kosten, ohne jeglichen Entschädigungsanspruch, zu entfernen. Nach ausführlicher Beratung wird einstimmig beschlossen, die Bedingungen zu akzeptieren und den Grund anzukaufen. -6- zu Pkt. 10. Über Empfehlung der Raumplanungsstelle beim Amt der Landesregierung, wird mit einstimmigem Beschluß der Flächenwidmungsplan wie folgt geändert: Zur Sicherung einer lawinensicheren Schiabfahrt, im Bereich der Abfahrt von der Alpe Gargellen zur Talstation der Sesselbahn, Seilbahn Gargellen, wird über das Feriengut Gargellenhof, ein 15 m breiter Streifen als Freihaltefläche Schiabfahrt, (SS) gewidmet. Davon betroffen sind die Gp. Nr. 4586, 4587, 4597/2, 4597/3, 4597/6 und 4582/2. zu Pkt. 11. Zu folgenden Gesetzen wird eine Volksabstimmung nicht verlangt: a) Eine Änderung des Schischulgesetzes; b) Gesetz über einen unabhängigen Verwaltungssenat. zu Pkt. 12. Allfälliges a) GV Artur Mangard dankt namens der Landwirte dem Gemeindeamt für die Hilfestellung bei der Beantragung der Kuhhalteprämien. Er regt gleichzeitig an, dieselbe Hilfe auch bei der Beantragung der Mutterschaf-Halteprämie zu gewähren. b) GR Willy Berger stellt fest, daß die Sanierung des Rasens beim Schulsportplatz in Gortipohl zu aufwendig durchgeführt wurde. Dazu der Bürgermeister: Die Gemeinde habe sich von Fachleuten (Fa. Loacker) beraten lassen. c) Vizebgm. Walter Rudigier, als Obmann des Tennisclubs, spricht an alle Anwesenden die Einladung zum Besuch des Tennisfestes vom 3. bis 5.8.90 aus und überreicht diesbezüglich Ehrenkarten. Ende der Sitzung um 22.10; Tag der Kundmachung, 10.8.1990. [Unterschrift des Schriftführers und des Bürgermeisters]