19650612_GVE003

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Letzte Änderung 31.05.2021, 17:49
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1965-06-12
Erscheinungsdatum 1965-06-12
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Dienstag, den 12. Juni 1965 im Schulhaus abgehaltene 3. Gemeindevertretungssitzung Anwesend: Der Bürgermeister, 4 Gemeinderäte und 17 Gemeindevertreter Entschuldigt: GV. A. Sohm, GV. W. Schwärzler Beginn: 20.15 Uhr Nach Dringlichkeitserklärung wird die Tagesordnung der öffentl. Sitzung um folgende Punkte erweitert: 6.) Vergabe der Elektroinstallationen für das neue Gemeindehaus 7.) Weiterveräußerung der Gp. 2497 I. Öffentliche Sitzung 1.) Stellungnahme zu Gesetzesbeschluß des Vlbg. Landtages; 4. Landarbeitsordnungsnovelle: Bezüglich der vom Vorarlberger Landtag als nicht dringlich beschlossenen 4. Landarbeitsordnungsnovelle wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. 2.) Ortsfeste Lehrstellenbesetzung: a) Zu den Bewerbungen der Hauptschullehrer Stefan Fink und Siegfried Heim um ortsfeste Anstellung an der Hauptschule Wolfurt wird positive Stellungnahme bezogen. b) Hinsichtlich der Bewerbung der Volksschullehrerin Gabriele Heinzle um ortsfeste Anstellung an der Volksschule Wolfurt wird gleichfalls positiv Stellung bezogen, gleichzeitig jedoch die Anregung gemacht, die Genannte wolle auf Grund besonders gelagerter Verhältnisse nicht in der 1. oder 2. Schulstufe eingesetzt werden. 3.) Schule "Nord": Wegen der sprunghaft steigenden Schülerzahlen und nicht zuletzt auch durch die neuen Schulgesetze bedingt, sieht sich die Gemeinde Wolfurt veranlaßt, neuen Schulraum zu schaffen. Es werden daher nach eingehender Debatte a) Die Erstellung einer 16-klassigen Schule mit Nebenräumen, Schulwartwohnung und Kindergarten auf Gp. 724 am Bregenzerweg mit 21 gegen 1 Stimme gutgeheißen. Der Bau soll in zwei Etappen ausgeführt werden, wobei vorerst 8 Klassen, die wichtigsten Nebenräume und der Kindergarten erstellt werden sollen. b) Mit 20 gegen 2 Stimmen wird ein Antrag auf Einbau von Lehrerwohnungen aus finanziellen Erwägungen abgelehnt. - 2 - c) Die generelle Planung soll in Form eines allgem. öffentlichen Wettbewerbes durchgeführt werden, wobei Preise mit einem Gesamtbetrag von S 32.000, ausgesetzt werden sollen. Sollte die Höhe der Preise auf Schwierigkeiten seitens der Architektenkammer stoßen, so wird der Gemeinderat ermächtigt, diese bis auf maximal S 50.000, - aufzustocken. 4.) Grundstücksbeschaffung für Schule "Süd": Um auch im südlichen Ortsgebiet Vorsorge für eine wahrscheinlich innerhalb weniger Jahre notwendig werdende Schule treffen zu können, wird ein von Hubert Winder, Dornbirnerstraße 12 angebotenes Grundstück im Ausmaß von ca. 4.000 m2, bestehend aus der Gp. 1691/2 und Teilen der Gp. 1675/1, 1674 und 1623 zu folgenden Bedingungen gekauft: a) Der Kaufpreis beträgt S 115, -- pro m2 b) Sämtliche Nebenkosten, die aus diesem Kaufgeschäft erwachsen, hat die Gemeinde Wolfurt zu tragen. c) Sollte die Gemeinde zur Arrondierung dieses Bauplatzes zu einem späteren Zeitpunkt gegebenenfalls die Gp. 1621 erwerben, so verpflichtet sich die Käuferin, den östlich der gedachten Verlängerung der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Grenze gelegenen Grundstücksteil zu denselben Bedingungen wie ihn die Gemeinde erwirbt, an Hubert Winder zu überlassen. 5.) Erteilung von Musikunterricht: Nach Erstattung eines ausführlichen und instruktiven Berichtes, in welchem die Bedeutung der Erteilung von Musikunterricht in der eigenen Gemeinde hervorgehoben wurde, und der in diesem Zusammenhang bereits geleisteten Vorarbeiten, wird nach längerer und lebhafter Debatte mit 14 gegen 8 Stimmen beschlossen, beginnend ab dem Schuljahr 1965/66 in der Volks- und Hauptschule Wolfurt Musikunterricht zu erteilen. Vorerst sollen zwei hauptberuflich tätige Musiklehrer verpflichtet werden. Der mutmaßliche jährliche Aufwand der Musikschule in Höhe von S 210.000, - soll durch Beiträge des Landes in Höhe von S 20.000, -, Schulbeiträge der Eltern in Höhe von S 90.000, -- und eines Gemeindebeitrages in Höhe von S 100.000, - gedeckt werden. 6.) Vergabe der Elektroinstallationen für das neue Gemeindehaus: Die Elektroinstallationen für das neue Gemeindehaus werden an die bestbietende Firma Kiechel & Hagleitner, Bregenz, im Sinne des Angebotes vom 8.6.1965 in Auftrag gegeben. 7.) Weiterveräußerung der Gp. 2497: Die mit Gemeindevertretungsbeschluß vom 27. April 1965 von der Republik Österreich erworbene Gp. 2497 im Ausmaß von 372 m2 wird um den Gestehungspreis in Höhe von S 9.300, -- an Frau Paulina Boch, Wolfurt, Dornbirnerstraße 15, weiterveräußert. - 3 - 2.) Protokoll der 2. Gemeindevertretungssitzung: Nachdem gegen die Fassung des Protokolles der 2. Gemeindevertretungssitzung kein Einwand erhoben wird, wird das Protokoll vom Bürgermeister für genehmigt erklärt. 3.) Sitzungsberichte: Berichte über die 3. Sitzung des Gemeinderates und die 2. Sitzung des Schul- und Kulturausschusses werden zur Kenntnis gebracht. 4.) Allfälliges: a) Nach Dringlichkeitserklärung wird einem Antrag betreffend den Einbau einer Klimaanlage in das neue Gemeindehaus aus finanziellen Überlegungen nicht zugestimmt. b) Berichte des Bürgermeisters über die Hochwasserschäden am 10.6.1965 und über die Kommissionierung des Bauprojektes "Totenkapelle" werden zur Kenntnis genommen. Schluß der Sitzung um 0.45 Uhr. Der Bürgermeister: Der Schriftführer: