19651112_GVE008

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 31.05.2021, 17:52
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1965-11-12
Erscheinungsdatum 1965-11-12
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Freitag, den 12. November 1965 im Schulhaus abgehaltene 8. Gemeindevertretungssitzung ============================= Anwesend: Der Bürgermeister, 3 Gemeinderäte, 17 Gemeindevertreter und die Ersatzleute E. Eberle und J. Stadler Entschuldigt: GR. Dr. Hinteregger, GV. L. Gmeiner und GV. W. Köb Beginn: 20.00 Uhr I. Öffentliche Sitzung 1.) Verfügung nach § 53 G0.: Vergabe der Statik für die Totenkapelle: Der Vorsitzende teilt mit, daß er gem. § 53 GO. die Durchführung der statischen Berechnungen für den Bau der Totenkapelle an Herrn Dipl. Ing. Ammann, Bregenz, zum Anbotpreis von S 6000, -- übertragen hat. 2.) Stellungnahme zu einem Gesetzesbeschluß des Vorarlberger Landtages: Gesetz über die Organisation der Gemeindeverwaltung (Gemeindegesetz - GG.): Nach ausführlicher Berichterstattung durch den Bürger meister über das vom Vorarlberger Landtag als nicht dringlich beschlossenen Gemeindegesetzes wird hiezu grundsätzlich positiv Stellung genommen und kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. 3.) Aktion "Hochwasserhilfe der Österreichischen Gemeinden": Zu Gunsten der am ärgsten von der diesjährigen Hochwasserkatastrophe betroffenen Osttiroler Gemeinden wird dem Tiroler Gemeindeverband eine Spende von S 10.000, - zuerkannt. 4.) Ansuchen um Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 39, Abs. 7. und 9. der LBO.: Bau eines Wohnblocks der Wohnbauselbsthilfe an der Achstraße: In teilweiser Entsprechung eines Antrages der "Wohnbauselbsthilfe", Bregenz, wird für den geplanten Bau eines Eigentums-Wohnblockes an der Achstraße eine Ausnahmegenehmigung gem. § 39, Abs. 7. und 9. der VLB0. zur Errichtung eines Gebäudes mit Erdgeschoß und 4 Obergeschossen erteilt. In diesem Zusammenhang wird die Forderung erhoben, die Wohnbauselbsthilfe wolle in das Projekt den Bau von Garagen, auch wenn diese erst später erstellt werden sollten, aufnehmen und zwar so, daß diese mit einem Mindestabstand von 1, 50 m zum Gehsteigrand an der. Achstraße situiert werden. - 2 - 5.) Stellungnahme zur Autobahnplanung im Raume Bregenz: An Hand von Plänen erläutert der Vorsitzende die bisher bekanntgewordene Autobahnplanung im Raume Bregenz, wobei er im besonderen die jeweiligen Vor- und Nachteile der verschiedenen Trassen-Varianten, wie sie sich für Wolfurt ergeben, aufzeigt. Nach anschließender sehr lebhafter und eingehender Debatte wurde mit starker Stimmenmehrheit folgende Resolution beschlossen: Die Gemeinde Wolfurt anerkennt, daß der Bau einer Autobahn von der Staatsgrenze bei Hörbranz in Richtung Oberland mit einem Anschluß an das Schweizer Autobahnnetz dringend notwendig geworden ist. Es ist bedauerlich, daß bisher noch keine Trassenfestlegung erfolgen konnte. In Wahrung der Interessen, der durch die Bergtrasse für verschiedene Bevölkerungskreise erwachsenden Nachteile durch Zerschneidung wertvollen Bau- und Kulturgrundes und durch Beeinträchtigung von bereits bestehenden Siedlungsgebieten und in Wahrnehmung der allgemeinen Gemeindeinteressen muß sich die Gemeinde Wolfurt nach wie vor gegen jede Autobahnbergtrasse stellen. Das zuletzt bekanntgewordene Projekt einer Arbeitsgemeinschaft von Unternehmern bringt neben der Trassierung einer Autobahn durch den Pfänderstock auch eine Verlegung der Bahnlinie Lindau-Bludenz auf diese Trasse. Weil dadurch der Gemeinde Wolfurt und ihren Einwohnern zwar nach wie vor die durch eine Bergtrasse sich ergebenden Nachteile erwachsen, andererseits aber durch das Näherrücken eines Bahnhofes auch Vorteile entstehen können, würde dieses Projekt befürwortet werden, vor allem dann, wenn verschiedene Bedingungen, die seitens der Gemeinde noch zu präzisieren sind, volle Berücksichtigung finden. Das großzügige Projekt darf aber keinesfalls Anlaß dazu sein, daß wieder Jahre hindurch keine Trassenfestlegung erfolgt. 6.) Dienstpostenplan für das Jahr 1966: Der Dienstpostenplan für das Jahr 1966 wird genehmigt; er umfaßt einen Beamten der Gruppe B IV und 4 Angestellte der Gruppe d 1. II. Vertrauliche Sitzung 1.) Protokolle der 6. und 7. Sitzung der Gemeindevertretung: Nachdem gegen die Fassung der Protokolle der 6. und 7. Sitzung der Gemeindevertretung kein Einwand erhoben wird, werden die Protokolle vom Bürgermeister für genehmigt erklärt. 2.) Sitzungsberichte: Verschiedene Sitzungsberichte werden zur Kenntnis gebracht. 3.) Allfälliges: GV. Heim berichtet, daß demnächst ein Elternsprechtag wegen des im kommenden Schuljahr erstmals beginnenden polytechnischen Lehrganges stattfindet. Schluß der Sitzung um 23:25 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: