19650427_GVE001

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Letzte Änderung 31.05.2021, 17:52
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1965-04-27
Erscheinungsdatum 1965-04-27
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Dienstag, den 27. April 1965 im Schulhaus abgehaltene 1. Gemeindevertretungssitzung ============================= Anwesend.. Der Bürgermeister, 4 Gemeinderäte und 18 Gemeindevertreter Entschuldigt: GV. Paul Geiger Beginn: 20.00 Uhr Vor Beginn der 1. Arbeitssitzung der neuen Gemeindevertretung erinnert der Bürgermeister in einer Ansprache daran, daß vor genau 20 Jahren die damalige provisorische Staatsregierung die Selbständigkeit und Unabhängigkeit Österreichs proklamiert habe. Er hob dabei hervor, daß 20 Jahre nach Beendigung des 1. Weltkrieges Österreich als selbständiger Staat ausgelöscht war; 20 Jahre nach Beendigung des 2. Weltkrieges Österreich aber nicht nur noch existiere, sondern die Unabhängigkeit und Lebensfähigkeit Österreichs unbestritten und anerkannt sei. Während zwischen beiden Weltkriegen zahlreiche Bewohner jenes Rumpflandes, das nach dem Zusammenbruch der Österreichisch-Ungarischen Monarchie noch den Namen Österreich behielt, die Daseinsberechtigung dieses Staates in Zweifel gezogen und wenig Patriotismus besessen hätten, sei seit 1945 ein grundlegender Wandel im Denken und Fühlen unverkennbar geworden: Dem Österreicher der II. Republik sei ein Staatsbewußtsein, eine staatsbejahende Einstellung zu eigen, ein Glaube an Österreich, der in der Zwischenkriegszeit vielfach unbekannt gewesen sei. Österreich sei für uns Österreicher mehr als eine geographische Bezeichnung, würde als Staat und Vaterland, mit Ausnahme ganz weniger Menschen, uneingeschränkt bejaht und anerkannt. Nach einem Rückblick auf die wichtigsten Meilensteine, die den Weg der II. Republik markieren, führte er schließlich aus, es gelte besonders in der Jugend, welche die unsäglichen Nöte und Entbehrungen der Kriegs- und Nachkriegszeit nicht mehr unmittelbar erlebt habe, den Glauben und das Bekenntnis zu Österreich zu verankern und zu festigen. In öffentlicher Sitzung wird sodann die Tagesordnung wie folgt abgewickelt: 1.) Mitteilungen: a) Vom Amt der Vorarlberger Landesregierung wird empfohlen, am 21. oder am 22. Mai 1965 aus Anlass der Befreiungs- und Unabhängigkeitsjahrestage öffentliche Feiern abzuhalten. Diese Empfehlung wird dem Kulturausschuß zur Erarbeitung von Vorschlägen zugewiesen. - 2 - b) Der Bürgermeister erläutert von ihm aufgestellte grundlegende Richtlinien zur Geschäftsordnung bei Gemeindevertretungssitzungen, deren Anwendung bzw. Beachtung zugestimmt wird. c) Nach Dringlichkeitserklärung wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um folgende Punkte erweitert: 7) Stellungnahme zur Dienstbarkeit des Fußsteiges zu Gunsten der Gemeinde Wolfurt auf den Gp.899/1 und 899/2 8) Löschung des Pfandrechtes auf der Liegenschaft in E.Zl. 2034 9) Ansuchen der Turnerschaft Wolfurt um Bewilligung zur Führung des Gemeindewappens auf der Turnbekleidung. d) Veränderungen im Gewerberegister: Paul Rohner, Inselstraße 11, Erteilung der Konzession für das Gast- u. Schankgewerbe in Form einer Imbißstube Paul Rohner, Inselstraße 11, Gewerbeberichtigung für den Detailhandel mit Zement und Betonwaren e) Frl. Christine Krammer wurde mit Wirksamkeit vom 2. März 1965 der Volksschule Wolfurt als Lehrerin zugewiesen. f) Die Bevölkerungsstatistik per 1.4.1965 wird bekannt gegeben. 2.) Bildung von Unterausschüssen: a) Der Bürgermeister gibt die Referatsverteilung wie folgt bekannt: Bürgermeister: Allgemeine Verwaltung, Polizeiwesen, Bau-, Wohnungs- u. Siedlungswesen, Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftliche Unternehmungen, Finanz- und Vermögensverwaltung 1. Gemeinderat Prof. Dr. Richard Hinteregger: Schulwesen, Kulturwesen Gemeinderat Herbert Herburger: Wirtschaftsförderung, Landwirtschaftsförderung Gemeinderat Hubert Mohr: Fürsorgewesen und Jugendhilfe, Gesundheitswesen und körperl. Ertüchtigung Gemeinderat Otto Gratt: Ohne Geschäftsbereich b) Stimmeneinhellig werden die nach freiem Ermessen zu bildenden, sowie die auf gesetzlichen Vorschriften beruhenden Unterausschüsse gebildet. Hierüber wird eine eigene Niederschrift verfaßt. 3.) Zusicherung auf Gewährung von Fondsmitteln zur Weiterführung der Kanalisationsarbeiten: Die Gemeinde Wolfurt erklärt die vorbehaltlose Annahme der Zusicherung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 12. März 1965 Zl. 59.212/A/ 18-I-8/1965 betreffend die Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von S 132.000, -- und eines - 3 - Darlehens in Höhe von S 1.518.000, -- für den weiteren Ausbau der Ortskanalisation. 4.) Übernahme und Weiterveräußerung der Gp.2497 (Wassergraben: a) Die Gemeinde Wolfurt erwirbt von der Republik Österreich die Gp. 2497 (Wassergraben) im Ausmaß von 372 m2 zum Preise von S 9.300, -- in das öffentliche Gut. Ein diesbezüglich abgeschlossener Kaufvertrag wird verlesen und genehmigt. b) Die als Wassergraben aufgelassene Gp. 2497 wird den Eigentümern der Gp. 2492/2, 2492/5, 2492/6, 2492/7, 2492/8, 2492/9 und 2492/10 zur Benützung als Zufahrtstraße unter folgenden Bedingungen überlassen: A) Die von der Gemeinde geleistete Zahlung in Höhe von S 9.300, -- ist zu refundieren B) Für die Herstellung und Erhaltung des Zufahrtsweges dürfen der Gemeinde keinerlei Kosten erwachsen C) Sollte die Gemeindevertretung allenfalls noch beschließen, daß die Gp. 2497 ins Eigentum der Interessenten überschrieben wird, besteht die Verpflichtung, einen diesbezüglichen Vertrag zu unterfertigen und sämtliche Kosten zu übernehmen. 5.) Anschaffung einer Trag-Kraftspritze für die Ortsfeuerwehr: Anstelle der im Voranschlag 1965 vorgesehenen Anschaffung von Atemschutzgeräten und Schlauchmaterial wird für die Ortsfeuerwehr eine neue Trag-Kraftspritze im Sinne des Angebotes der Fa. Haberkorn, Bregenz, vom 18.2.1965 gekauft. Die Bedeckung der Mehrkosten erfolgt aus einer außertourlichen Zuweisung durch die LAWK. Die alte Motorspritze wird behalten und soll für Übungen und Pumparbeiten bei Wasserschäden verwendet werden. 6.) Ansuchen um Erteilung von Bauabstandsnachsichten: a) Das Ansuchen des Hans Feuerstein, Buch 16, um die Gewährung einer totalen Bauabstandsnachsicht zur Gp. 3387 aus Anlaß der Errichtung eines Einfamilienhauses auf Gp. 2462/1 wird bewilligt. b) Das Ansuchen des Eduard Ibele, Rutzenbergstraße 41, um die Gewährung ein er Bauabstandsnachsicht auf 1, 50 m zur Gp. 2582/6 sowie einer totalen Bauabstandsnachsicht zur Gp. 2582/8 aus Anlaß der Errichtung einer Garage auf Gp. 2582/7 wird bewilligt. c) Das Ansuchen von Mathias Rungaldier, Hard, um die Gewährung einer totalen Bauabstandsnachsicht zur Gp. 1477/9 aus Anlaß der Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf Gp. 1477/1 (0 wird bewilligt. d) Das Ansuchen von Rudolf Stocker, Hard, um die Gewährung einer totalen Bauabstandsnachsicht zur Gp. 1477/10 aus Anlaß der Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf Gp. 1477/9 wird bewilligt. - 4 - 7.) Stellungnahme zur Dienstbarkeit des Fußsteiges zu Gunsten der Gemeinde Wolfurt auf den Gp. 899/1 u. 899/2: Die Gemeinde Wolfurt erklärt, daß die lt. Teilungsplan des Dipl.-Ing. Dr. G. Schelling, Dornbirn, vom 7. 4.1965, GZl. 1037/65 aus Teilflächen der Gp. 899/1 und 899/2 neu gebildeten Gp. 899/6 und 899/7 von der Dienstbarkeit des Fußsteiges zu Gunsten der Gemeinde Wolfurt nicht berührt werden. 8.) Löschung des Pfandrechtes auf der Liegenschaft in E.Zl. 2034: Nachdem alle Forderungen der Gemeinde Wolfurt aus dem seinerzeitigen Verkauf der Gp. 410/76 durch den derzeitigen Eigentümer beglichen wurden, bewilligt die Gemeinde Wolfurt, daß auf der Liegenschaft in E.Zl. 2034 KG. Wolfurt die Löschung des für die Kaufschillingrestforderung der Gemeinde Wolfurt im Betrage von S 58.000, -- in C. OZl. 1 einverleibten Pfandrechtes samt Anhang eingetragen wird. 9.) Ansuchen der Turnerschaft Wolfurt um Bewilligung zur Führung des Gemeindewappens auf der Turnbekleidung: Der Turnerschaft Wolfurt wird die Bewilligung zur Führung des Gemeindewappens als Brustabzeichen auf Trainingsblusen und Turnerleibchen erteilt. 3.) Gemeinderats-Sitzungsbericht: Ein Bericht über die Sitzung des Gemeinderates vom 22.4.1965 wird zur Kenntnis gebracht. 4.) Allfälliges: Verschiedene Anfragen werden vom Bürgermeister beantwortet bzw. zur Erledigung vorgemerkt (Parkverbot Bucherstraße und Friedhofaufgang, Zustand der Rüttigasse, Erstellung von Mauern an der Brüelstraße, Verkehrsbeschilderung an der Schul- und Brüelstraße). Schluß der Sitzung um 22.00 Uhr. Der Vorsitzende: Der Schriftführer: [- 5 -] Beilage Bestellung von Unterausschüssen Gemäß § 33 Abs. (3) der Gemeindeordnung für das Land Vorarlberg wurden auf der Gemeindevertretungssitzung vom 27. April 1965 die folgenden Unterausschüsse gebildet: Bauausschuß: (Straßenbau, Hoch- und Tiefbau, Wasserwerk, Raumplanung) Obmann: Bgm. Hubert Waibel Stellv. GR. Otto Gratt Schriftf. GV. Gebhard Dür Mitgl.: GR. Hubert Mohr Mitgl. GV. Adolf Fehle EM. Alfons Kalb Mitgl. GV. Walter Schwärzler EM. Hans Bieringer EM. Herbert Schertler GV. Remigius Bauchle GV. Josef Hölzlsauer Schul- und Kulturausschuß: (schulische und kulturelle Angelegenheiten) Obmann: 1. GR. Prof. Dr. R. Hinteregger Mitgl. Stellv. GV. Siegfried Heim EM. Josef Schrft. GV. Gebhard Dür EM. Mitgl. GR. Hubert Mohr GV. GV. Adolf Fehle GV. Josef EM. Alfons Kalb EM. Ludwig Rohner Stadler Herbert Schertler Remigius Brauchle Hölzlsauer Finanzausschuß: (Budget, Finanzangelegenheiten) Obmann: Stellv. Schrft. Mitgl.: Bgm. Hubert Waibel Mitgl. GR. Herbert Herburger GR. Hubert Mohr GR. Otto Gratt GV. Hubert Schwärzler GV. Wilhelm Köb 1. GR. Prof. Dr. R. Hinteregger Landwirtschaftsausschuß: (Landwirtschaftsförderung, Ried- u. Waldwege, Gräben, Wirtschaftsförderung) Obmann: GR. Herbert Herburger Stellv. GV. Armin Sohm Schft. GV. Paul Geiger Mitgl.: GV. Josef Zwickle Mitgl. EM. Ernst Bereuter EM. Martin Höfle EM. Albert König Sozialausschuß: (Fürsorgewesen und Jugendhilfe, Gesundheitswesen und körperliche Ertüchtigung) Obmann: Stellv. Schrft. Mitgl.: GR. GV. GV. GV. Hubert Mohr Rudolf Fitz Ludwig Gmeiner Ing. Elmar Sander In den Überprüfungsausschuß gem. § 100 Gemeindeordnung werden entsendet: Obmann: GV. Gebhard Dür Mitgl.: GV. Remigius Brauchle GV. Josef Hölzlsauer Mitgl. GV. Hans Schwarz EM. Elmar Lang EM. Oswald Schwärzler [- 6 -] In die Gemeindekommission für die Anlegung der Geschworenen- und Schöffenlisten gem. LGBl. Nr. 135/146 § 5 Abs. (2) werden berufen: Vorsitzender: Bgm. Hubert Waibel Vertr. Pers.: EM Eduard Köb EM Alfons Schertler EM. Hermann Trieb Vertr.Pers. EM. Josef Zwickle EM. O. Schwärzler Gde.Ang. Eduard Mohr Der Dienstbeurteilungsausschuß gem. LGBl. 30/1954 § 15 Abs. (2) besteht aus: Bgm. Hubert Waibel als Vorsitzendem 1. Gemeinderat Prof. Dr. Hinteregger als Beisitzer GR. Hubert Mohr als Beisitzer (zugleich Personalreferent) In das Friedhofskomitee werden delegiert: Bgm. Hubert Waibel EM. Ludwig Rohner Zum Protokollfertiger gem. § 46 Abs. (1) wurde bestimmt: GR. Herbert Herburger Der Bürgermeister