19930512_GVE034

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Letzte Änderung 31.05.2021, 15:37
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1993-05-12
Erscheinungsdatum 1993-05-12
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Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Marktgemeindeamt Schruns VERHANDLUNGSSCHRIFT über die am Mittwoch, den 12.05.1993 um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns im 1. Obergeschoß des "Haus des Gastes stattgefundene 34. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bgm. Harald Wekerle als Vorsitzender, die Gemeinderäte Ing. Werner Netzer, Dr. Bernd Tagwercher und LAbg. Mag. Siegfried Neyer sowie die Gemeindevertreter und Ersatzmitglieder Rudi Bitschnau, BR Wilhelm Gantner, Ludwig Kieber jun., Hans Neyer, Peter Vonbank, Richard Sander jun., Trudi Dünser, Ing. Rudolf Haumer, Johann Bandl, Peter Mattle und Dr. Wolfgang Sander für die Schrunser Volkspartei; DDr. Heiner Bertle, Erwin Riedle, Felizitas Maklott, Günter Tschofen und Wächter Günter für die FPÖ und parteifreie Bürger Schruns; Mag. Dr. Siegfried Marent, Franz Netzer, Helmut Neuhauser und Ing. Wilhelm Walch für die SPÖ und Parteifreie Referent: Gemeindekassier Ludwig Brugger Schriftführer: GdeSekr. Dr. Oswald Huber Entschuldigt abwesend: Vbgm. Dipl.Vw. Otmar Tschann, GR Werner Bitschnau, Werner Brugger, Gerhard Rebholz, Robert Mayer, Gebhard Marent, Ing. Wolfgang Juen und Dipl.Ök. Helmut Daxer Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und zahlreich erschienenen Zuhörer und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlußfähigkeit der Gemeindevertretung fest. Vor Eingang in die Tagesordnung wird über Antrag von GR Ing. Werner Netzer einstimmig beschlossen, den Tagesordnungspunkt 5 (Personalangelegenheiten) aufgrund vertraulicher Behandlung an den Schluß, vor den Punkt "Anfälliges", zu setzen. DDr. Heiner Bertle ersucht die Gemeindevertretung um Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes gem. § 41 Abs 3 GG. Die Aussendungen des FC Schruns unmittelbar vor der letzten Gemeindevertretungssitzung, die den meisten Mandataren erst nachträglich zur Kenntnis gekommen sein dürften, erfordern seiner Meinung nach eine eindeutige Stellungnahme der Gemeindevertretung. Er führt aus, daß zu den Grundpfeilern unseres parlamentarisch demokratischen Systems einerseits die Meinungsfreiheit und andererseits die Freiheit der Mandatsausübung gehöre, was u.a. auch im Gemeindegesetz verankert sei. Durch die Aussendung der Vereinsleitung des FC Schruns an die Fußballanhänger, Gönner usw. im April 1993 und den Brief derselben Vereinsleitung an GV Wolfgang Juen vom 10.4.1993 sowie die teilweise Verlesung dieser Veröffentlichungen auf dem Fußballplatz werden diese Grund- rechte schwerstens verletzt. Es ist seiner Meinung nach untragbar, daß auf diese Art und Weise Mitbürger durch Äußerungen wie Frühpensionisten, Schmarotzer, Lakaie, udgl. diskriminiert werden und versucht wird, Mandatare und Fraktionen durch Drohungen mit Wahlbeeinflussung und mit wirtschaftlichen Pressionen gegen Familienmitglieder zu terrorisieren und gefügig zu machen. Diese Methoden seien zu Zeiten des Faschismus und unter Stalin üblich gewesen, haben aber in unserer Gesellschaftsordnung wirklich nichts zu suchen. Er hält diese Entgleisungen für so schwerwiegend, daß dieser Vereinsleitung die Befähigung, eine Jugendgruppe zu führen, abzusprechen und die Möglichkeit, die Jugend auf undemokratische Weise zu beeinflussen, zu nehmen sei. Er stellt daher den Antrag, die Gemeindevertretung möge folgenden Gegenstand auf die Tagesordnung aufnehmen: Beratung und Beschlußfassung über die Aufforderung an die Vereinsleitung des FC Schruns, entweder sich in einer öffentlichen Aussendung sowie in Briefen an die direkt angesprochenen Bürger und Mandatare in aller Form für die unqualifizierten Aussagen zu entschuldigen oder im Falle der Weigerung zurückzutreten. Sollte die Vereinsleitung keiner dieser Forderungen nachkommen, sollte die Gemeindevertretung die Zuwendungen an den FC Schruns bis auf weiteres sperren. Die Entgleisung ist seiner Ansicht nach so einmalig, daß darauf eine entsprechende Antwort gegeben werden müsse. "Wir müssen den Anfängen wehren." Der Vorsitzende mißt diesen Aussendungen keine so gravierende Bedeutung zu, da es beinahe schon üblichSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight sei, mit verbalen Äußerungen Rundumschläge zu machen. Auch er kann den Inhalt nicht akzeptieren, allerdings handle es sich bei dem angesprochenen Schreiben um einen privaten Brief an GV Wolfgang Juen. Er bezweifelt, ob es - unabhängig von einer Nichtbilligung des Inhaltes - Aufgabe der Gemeindevertretung ist, in dieser Form darauf zu reagieren. Was die Veröffentlichungen auf dem Fußballplatz betreffe, sei er nicht informiert. Bedrohungen und Nötigungen von Bürgern und Mitgliedern der Gemeindevertretung seien auf jeden Fall strikt abzulehnen und zu verurteilen. Dr. Wolfgang Sander möchte diesem Antrag keine Dringlichkeit zubilligen, da sowohl er als auch seine zwei Nebenleute darüber nicht informiert seien und angesichts der äußerst umfangreichen Tagesordnung wohl keine Zeit bleiben werde, näher darauf einzugehen. Dr. Siegfried Marent tritt dem Antrag DDr. Bertle bei und fügt informativ hinzu, daß man sich ihm gegenüber nicht nur einer beleidigenden Schreibweise befleißigt habe, sondern auch massiver Druck auf seine Familienmitglieder ausgeübt worden sei, was ihn schon zur Überlegung bewogen habe, ob er überhaupt noch in der Gemeindevertretung mitwirken könne. Dies unterstreiche die Dringlichkeit der Behandlung dieses Gegenstandes. Diese Ansicht wird mehrheitlich geteilt und der Antrag von DDr. Bertle mit einer Mehrheit von zwei Dritteln zum Beschluß erhoben, wobei jedoch klar zum Ausdruck gebracht wird, daß dies die Entscheidungen in Bezug auf die Sportanlage nicht beeinflussen sollte. zu 1) Der Vorsitzende berichtet über: * die bereits erfolgte Genehmigung des in der letzten Sitzung beschlossenen Nachtragsvoranschlages durch das Land. * das negative Ergebnis der Überprüfung einer Verlegungsmöglichkeit der im Zuge der Niggatobelverbauung zu errichtenden Sperre II durch die Wildbach- und Lawinenverbauung. * die abgeänderte Einreichplanung für den Umbau des Raiffeisenbankgebäudes. Die Gemeindevertretung hat anläßlich der Behandlung der ursprünglich eingereichten Planung einer Grundabtretung bereits zugestimmt. Die nunmehrige Planung sieht an Zubauten lediglich ein Vorziehen des Eingangsbereiches (erdgeschossig) um rd 2 m sowie Aufstockungen im Nordwesten des Bankgebäudes und auf das bestehende Stiegenhaus vor. Unter Terrain wird ebenfalls ein 2 m breiter Streifen zum Kirchplatz für die Unterbringung des Öltanks benötigt. An der mit der Raiffeisenbank getroffenen Vereinbarung, auch was die niveaumäßige Angleichung und Ausgestaltung des Kirchplatzes betrifft, wird sich dadurch nichts ändern, was von den Mandataren zur Kenntnis genommen wird. * die am 4.5.1993 stattgefundene Sitzung des Standes Montafon/Forstfonds, in der u.a. die weitere Vorgangsweise hinsichtlich der Errichtung eines neuen Betriebs- und Verwaltungsgebäudes für den Stand Montafon sowie der Rechnungsabschluß 1992 behandelt wurde. * die im Rahmen einer behördlichen Prüfung festgestellte Notwendigkeit einer Kesselhauptausbesserung bei der ÖBB-Dampflokomotive 92.2231, Baujahr 1909, bei beabsichtigter Fortführung des DampfZugbetriebes. Eine in der Folge durchgeführte Untersuchung hat ergeben, daß sehr wahrscheinlich eine Generalsanierung erforderlich ist. Die Kosten hiefür würden sich nach ersten Schätzungen auf rd. S 5 0 0 . 0 0 0 , — belaufen. Die Montafonerbahn sieht sich jedoch aus wirtschaftlicher Sicht außerstande, die Kosten zu tragen und hat deshalb beim Tourismusverband Montafon und beim Stand Montafon um die Übernahme von 80 % der Kosten angesucht. Der Stand Montafon hat bereits die Gewährung eines Beitrages von S 5 0 . 0 0 0 , — zugesagt, seitens des Tourismusverbandes Montafon erfolgte jedoch keine Reaktion, weshalb mit einer Einstellung der DampfSonderfahrten zu rechnen sein wird. zu 2) Der Rechnungsabschluß des Gemeindekrankenhauses St. Josefsheim 1992 sowie der Bericht des Prüfungsausschusses sind jedem Gemeindevertreter gemäß den Bestimmungen des Gemeindegesetzes rechtzeitig zugestellt worden. Der Vorsitzende erläutert kurz die im Anhang angeführte Betriebs- und SelbstSyntax Warning: Invalid Font Weight kostenrechnung 1992, sowie die Übersicht über die getätigten Investitionen, Anschaffungen von Wirtschaftsgütern und Großreparaturen. Als markante Ereignisse im Jahr 1992 führt er die Schließung der Wochenstation sowie die grundlegende Entscheidung, im 1. und 2. OG eine Chronischkrankenstation einzurichten, an. Die Schlußfolgerung des Prüfungsausschusses zum Rechnungsabschluß, daß es in Anbetracht des jährlichen Gebarungsabganges von 3 bis 4 Mio. S sinnvoll gewesen wäre, nicht nur die Geburten-, sondern auch die Krankenstation zu schließen, stößt bei einigen, insbesondere bei Dr. Bernd Tagwercher, auf Unverständnis, da der Gemeinde ebenfalls hohe Kosten bei Unterbringung von Schrunsern in auswärtigen Krankenanstalten entstehen, und die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Weiterführung der Interne schon aus den Belegungen ersichtlich sei. Zudem wird auf den Umstand verwiesen, daß Pflegheiminsassen, die krank werden und einer stationären Aufnahme in die Interne bedürfen, nur äußerst schwer in einem Intensivspital unterzubringen sind. Seitens des Obmannes des Prüfungsausschusses wird hiezu vermerkt, daß es Aufgabe des Ausschusses ist, auch die Gebarung von Anstalten und Betrieben, wie das Gemeindekrankenhaus, nicht nur in bezug auf ihre ziffernmäßige Richtigkeit, sondern auch auf die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Ein weiterer Diskussionspunkt ist die Aussage von LR Dr. Bischof, daß die Verhandlungen des Landes mit dem Orden bis zum Frühsommer abgeschlossen sein werden. Maria Rast könnte nach Aussage von LR Bischof nicht nur als reines Nachsorgekrankenhaus geführt werden, sondern es könnte auch zusätzlich der Bedarf abgedeckt werden, den die Interne im St. Josefsheim dzt. abdeckt. Dr. Wolfgang Sander erinnert in diesem Zusammenhang daran, daß der Pflegesatz im Krankenhaus St. Josefsheim um ein Drittel niedriger als in anderen Krankenhäusern in Vorarlberg ist. Die Gemeinden haben den Abgang zu 40 %, verumlagt nach den Belegstagen, mitzutragen. Ing. Wilhelm Walch nimmt noch kurz auf seinen im Prüfungsausschuß gestellten Antrag auf zusätzliche Beiziehung eines von ihm bereits namentlich bekanntgegebenen Sachverständigen Bezug und führt seine Überlegungen hinsichtlich der "Vertraulichkeit von Sitzungen" näher aus und begründet sein vorzeitiges Verlassen der Sitzung des Prüfungsausschusses. Erwin Riedle informiert über die von Ing. Wilhelm Walch in der seinerzeitigen Sitzung des Prüfungsausschusses getroffenen Aussagen, welche den Prüfungsausschuß schlußendlich auch dazu bewogen haben, den Antrag abzulehnen. Dr. Siegfried Marent gibt sich, unabhängig von den Kosten, von der Notwendigkeit des Krankenhauses überzeugt. Soweit er die zur beantragten Beiziehung eines Sachverständigen gemachten -5 - Aussagen verstanden habe, sei nicht beabsichtigt gewesen, einen Sachverständigen zur Prüfung des Rechnungswesen beizuziehen, sondern jemanden, der mit der Problematik eines Krankenhauses vertraut ist. Wenn schon kein auswärtiger Sachverständiger beigezogen werden möchte, wäre doch wenigsten für die Zukunft die Beiziehung eines Arztes wünschenswert. Dr. Bernd Tagwercher dankt an dieser Stelle dem Prüfungsausschuß für die geleistete Arbeit und auch dem Personal im St. Josefsheim für die nicht immer leichte Arbeit im Krankenhaus. Sodann wird der Rechnungsabschluß ses St. Josefsheim, der Gesamteinnahmen von Gesamtausgaben von und einen Gebarungsabgang von 1992 des Gemeindekrankenhau- S 16.173.855, 10 S 19.267.983, 23 S 3.094.128, 13 ausweist, einstimmig genehmigt und der Bericht des Prüfungsausschusses zur Kenntnis genommen. zu 3) Die Lebenserwartung ist ständig im Steigen begriffen, was im Hinblick auf die damit einhergehenden Begleitumstände eine grundsätzliche Überarbeitung und Neufestlegung der Gesundheitsund Sozialpolitik insbesondere auch in kommunalen Bereichen erforderlich macht. Einzelaktionen erscheinen nicht zielführend, weshalb ein koordiniertes Vorgehen zusammen mit den Nachbargemeinden notwendig ist. Da Dipl.Ing. FSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight ußenegger, der sich anfänglich angeboten hat, ein Konzept für ein Sozialzentrum zu erstellen, der Gemeinde im Jänner 1993 eine Absage erteilt hat, wurde in Gesprächen mit dem Land zur Vermeidung von Fehlinvestitionen vorgeschlagen, eine Sozialstudie für Schruns und Umgebung (Außermontafon) auszuarbeiten. In der Folge hat der Vizebürgermeister mit den zwei im Land tätigen Beratungsbüros Simma & Partner und PRO-TEAM Kontakt aufgenommen und Angebote eingeholt, die den Mandataren bereits in Kopie zugegangen sind. Der Sozialausschuß hat in seiner letzten Sitzung die Einschaltung eines Beratungsbüros eingehend behandelt und den Antrag an die Gemeindevertretung beschlossen, das PRO-Team zunächst mit der Durchführung der Vorerhebung zu beauftragen. In der stattfindenden Diskussion wird auf die unterschiedliche Arbeitsweise beider Beratungsbüros eingegangen und festgehalten, daß die vorliegenden Angebote nicht miteinander vergleichbar sind. Entsprechend dem Antrag des Sozialausschusses soll zuerst die Vorerhebung an das PRO-Team in Auftrag gegeben werden, um diese als Grundlage für eine neuerliche Ausschreibung der Studie verwenden zu können. Auf die Anfrage, warum nicht die bereits vorliegende Studie des Landes, die auf den neuesten Stand gebracht werden könnte, als Grundlage herangezogen werden kann, wird geantwortet, daß sich -6 - gerade in den letzten Jahren grundlegende Änderungen bei der Konzeptierung im Pflege- und Altenheimbereich ergeben haben. Weiters müssen die erfreulicherweise stark im Zunehmen begriffenen privaten Kranken- und Altendienste stärker einbezogen werden. Ebenfalls seien grundlegende Aussagen über die von ihrer Größe her gesehen wirtschaftlich günstigsten Einheiten zu treffen, welche allerdings wesentlich davon abhängig sind, welche Gemeinden schlußendlich einzubeziehen sind. Aufgrund des überörtlichen Charakters dieses Themenkreises wird u.a. auch vorgeschlagen, die Durchführung der Vorerhebungen dem Stand Montafon zu überbinden. Schruns soll nicht Vorleistungen erbringen und anschließend gezwungen sein, praktisch als Animateur die anderen Gemeinden zur Teilnahme zu gewinnen. Felizitas Maklott sieht sich in ihrer früheren Aussage bestätigt, daß diese Frage nach genauem Studium der Unterlagen in einem größeren Gremium zu beraten ist. Ihren Informationen zufolge habe die Gemeinde Schlins die Unterlagen für die auf den Jagdberg bezogene Vorerhebung selbst erarbeitet. Erst in einem zweiten Schritt habe dann Herr Sonderegger vom PRO-Team auf Grundlage dieser Vorerhebungen die Ist-Analyse für die Region Jagdberg ausgearbeitet und Vorschläge unterbreitet. Bezugnehmend auf die vorliegenden Angebote hält sie fest, daß diese Vorarbeiten vom Büro Simma & und Partner pauschal angeboten worden sind. Diesbezüglich wird vom Vorsitzenden klargestellt, daß auf Grundlage der Vorerhebungen nochmals beide Beratungsbüros zur Anbotstellung eingeladen werden. Abschließend wird stimmenmehrheitlich (3 Gegenstimmen: Ing. Werner Netzer, DDr. Heiner Bertle und Günter Tschofen, die sich mit dem Vergabemodus nicht einverstanden erklären - fehlende Vergleichbarkeit mit dem anderen Angebot) beschlossen, die Durchführung von Vorerhebungen im Bereich der sozialen Dienste in der Region Montafon auf Grundlage des vorliegenden Angebotes an das PRO-Team um die Anbotsumme von S 3 6 . 3 4 8 , — zu vergeben. zu 4) Bgm. Harald Wekerle übergibt den Vorsitz an GR Ing. Werner Netzer und enthält sich wegen Befangenheit der Beratung und Abstimmung . Der Vorsitzende bringt den Sachverhalt zur Kenntnis und liest die wesentlichen Teile des Akteninhaltes. ver- Seitens des Gemeindesekretärs werden verschiedene rechtliche Fragen beantwortet, und er verliest die im Gesetz enthaltenen Begriffsbestimmungen "Straße" und "Gemeingebrauch" und erläutert die Voraussetzungen für das Zustandekommen eines solchen Gemeingebrauchs - ausdrückliche oder stillschweigende Widmung . In der stattfindenden Diskussion wird klar gebracht, daß die Wegverbindung Außerlitzstraße zum Ausdruck - Kronengasse hiSyntax Warning: Invalid Font Weight nsichtlich des Fußgängerverkehrs eindeutig dem Gemeingebrauch unterliegt. Was den Fahrzeugverkehr betrifft, wird mehrheitlich die Meinung vertreten, daß kein Gemeingebrauch vorliegt. Von einer stillschweigenden Widmung könne erst dann ausgegangen werden, wenn der Eigentümer des Grundes die Benützung des Weges, der zur Befriedigung eines allgemeinen Verkehrsbedürfnisses dient, durch jedermann zugelassen hat. Denn, daß ein allgemeines Verkehrsbedürfnis für die Benützung einer Straße besteht, die nur in Hinterhöfe - für die zudem ein Parkverbot verfügt und mit Hinweisschildern erkenntlich gemacht worden ist - führt und die außerdem eine extrem schwierige Einfahrt aufweist, könne nicht allen ernstes angenommen werden. Es wird auch aufgrund der erwähnten Schwierigkeiten bei der Einfahrt, der Art dieser Zufahrt und der Parkverbote im Hofraum wohl niemand, der im Zentrum von Schruns zu tun hat, diesen Weg befahren. In der Zeit bis in die frühen 60er Jahre sei natürlich niemand mit PKW's einkaufen gefahren, weshalb bis dahin auch nicht von einem allgemeinen Fahrzeugverkehr auf dieser Straße gesprochen werden könne. Aus diesen Gründen liegen die erforderlichen Voraussetzungen für eine stillschweigende Widmung im Hinblick auf den Fahrzeugverkehr nicht vor. Zudem haben die Personen, die dort gefahren sind, seien es die dortigen Anrainer, Besucher oder Kunden der dort befindlichen Geschäfte, die Zufahrt aufgrund privatrechtlicher Titel benützt. Auf Grund der langjährigen Nutzung müsse jedenfalls davon ausgegangen werden, daß die Anrainer, Besucher und Kunden das (Dienstbarkeits)Recht der Zufahrt ersessen haben. Weiters hält die Gemeindevertretung fest, daß sich die Tafel "Privatparkplatz" nicht nur auf den Hofräum des Gasthof Adler bezieht, sondern in einem gewissen Sinn auch die Zufahrt zu diesem Hofraum miteinschließt. Mit dem Hinweis auf ein Parkverbot im Hofraum wird auch klar zum Ausdruck gebracht, daß das Befahren der Zufahrt Beschränkungen unterliegt und nur Berechtigten gestattet ist, da es sich eben nur um eine Zufahrt zu diesem Innenhof handelt. Die Anbringung der Parkverbotsschilder hat somit zur Folge, daß dadurch die Widmung zum Gemeingebrauch ausgeschlossen wird. Anders mag es sich bei Parkplätzen oder Innenhöfen verhalten, die sich in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Einrichtungen, zB. einem Kino udgl., befinden und schon auf Grund der Einfahrtsverhältnisse und Ausgestaltung ständig von der Allgemeinheit benützt werden. Der Berufung der Eigentümergemeinschaft Montibeller/Loretz gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde Schruns vom 3.2.1993 über die Feststellung des Gemeingebrauchs an der Zufahrt über Bpn 83 und 75/1 wird stimmenmehrheitlich (4 Gegenstimmen: Peter Vonbank, Ludwig Kieber jun., Richard Sander jun. und Johann Bandl) teilweise stattgegeben und der erstinstanzliche Bescheid dahingehend abgeändert, daß festgestellt wird, daß die Zufahrt, was den Fahrzeugverkehr betrifft, nicht dem Gemeingebrauch gewidmet ist. Wohl aber ist diese Zufahrt hin- - 8 - sichtlich des Fußgängerverkehrs dem Gemeingebrauch im Sinne des § 2 Abs. 1 Straßengesetz gewidmet. zu 5) Bgm. Harald Wekerle übernimmt wieder den Vorsitz und informiert über den Verfahrensstand in der Angelegenheit "Feststellung des Gemeingebrauchs am Feldweg". Nach Aussendung des Protokolls über die stattgefundene mündliche Verhandlung wurden nochmals alle Eigentümer der Wegparzelle zu einem Gespräch eingeladen. Im Rahmen dieser Zusammenkunft konnte außerhalb des behördlichen Verfahrens eine grundsätzliche Einigung über die weitere Vorgangsweise gefunden werden, und es wurde einer vertraglichen Regelung nähergetreten. Dieser Vertrag, der die von den Miteigentümern vorgebrachten Wünsche berücksichtigt und eine ausdrückliche Erklärung beinhaltet, daß der Feldweg für den Fußgänger- und Radfahrverkehr dem Gemeingebrauch gewidmet wird, wird vom Vorsitzenden vollinhaltlich verlesen. Abschließend wird der Abschluß einer Vereinbarung der Miteigentümergemeinschaft "Feldweg" Syntax Warning: Invalid Font Weight Gst 3198 KG Schruns mit der Marktgemeinde Schruns über die Erklärung gem. § 20 Straßengesetz (Gemeingebrauch für den Fußgänger- und Radfahrverkehr), Übernahme der Straßenräumung und -erhaltung sowie der Haftung gem. § 1319a ABGB. und Straßengesetz und Durchführung verschiedener Arbeiten durch die Marktgemeinde Schruns stimmenmehrheitlich (3 Gegenstimmen: Dr. Siegfried Marent, Ing. Wilhelm Walch und Helmut Neuhauser) genehmigt. zu 6) ) Der Vorsitzende erläutert anhand der vorliegenden Pläne die von der Gemeindevertretung bereits beschlossene Umwidmung einer Teilfläche der Gp 522 von FF in BW und bringt das ablehnende Schreiben des Amtes der Vorarlberger Landesregierung zur Verlesung. Dipl.Ing. Egg hat die Verbauung dieses Bereiches in einem Gutachten unter bestimmten Voraussetzungen als verträglich bezeichnet. Die Anrainer, meist Oberlieger, stehen dieser Umwidmung jedoch durchwegs ablehnend gegenüber und begründen dies vor allem mit einer Verschlechterung ihrer Zufahrt und Beeinträchtigung privatrechtlicher Interessen. Verschiedene Mandatare hegen auch in Anbetracht der, gegenüber dem Erstprojekt reduzierten Planung aus ortsbildlicher Sicht Bedenken gegen die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses und sehen sich auch durch das Gutachten von Dipl.Ing. Egg in ihrer Meinung bestätigt. In der weiteren Diskussion wird vor allem auch auf die Notwendigkeit der Errichtung weiterer Wohnungen in Schruns Bezug genommen und die Frage aufgeworfen, ob ein Zuzug von auswärts überhaupt forciert werden soll. Auch die Miet- und Preispolitik wird angesprochen. Einer Meinung ist man sich darüber, daß das vom Land vorgebrachte Argument "intaktes Ortsbild" nicht von allen als unbedingt zutreffend erachtet wird. Vielmehr stelle die Nähe zur Bundesstraße und dadurch beeinträchtigte Wohnqualität sowie die fehlenden Grünflächen das Hauptproblem dar. Dies lasse sich jedoch nicht so einfach durch die Zurücknahme der bereits beschlossenen Umwidmung lösen, da jederzeit ein Objekt mit geringerer Geschoßfläche errichtet werden kann. GR Ing. Werner Netzer verweist nochmals auf eine Reihe von Einwendungen privatrechtlicher Natur und auf den Umstand, daß wohl wenig Schrunser dort wohnen möchten. Das Grundstück an der Bundesstraße sei lediglich für das Gasthaus Kaltenbrunnen mitgewidmet worden. Zudem seien Konflikte vorgezeichnet, wenn unmittelbar neben einem Restaurationsbetrieb ein Mehrfamilienwohnhaus errichtet werde, weshalb die Umwidmung der gegenständlichen Teilfläche abzulehnen sei. Für Erwin Riedle stellen diese Ausführungen eine Beeinflussung der Gemeindevertretung dar, da sich Ing. Werner Netzer aufgrund seines persönlichen Naheverhältnisses zu dieser Rechtssache eigentlich für Befangen erklären müßte. Peter Vonbank sieht durchaus einen Bedarf für diese Wohnungen gegeben, auch wenn sie schlußendlich nur als Personalunterkünfte Verwendung finden. Er persönlich ist für eine bestmöglichste Ausnützung der vorhandenen Baugrundstücke. Auch Ludwig Kieber befürwortet diese Umwidmung, da das Grundstück aus landwirtschaftlicher Sicht wenig interessant sei. Nach Verlesung der Stellungnahmen der Anrainer wird die von der Gemeindevertretung beschlossene Umwidmung einer Teilfläche der Gp 522 von FF in BW nicht bestätigt und der bereits gefaßte Umwidmungsbeschluß aufgehoben (stimmenmehrheitlich - 10 Gegenstimmen) Die Aussage von GR Ing. Werner Netzer, daß er sich für befangen erkläre, wird vom Vorsitzenden kritisiert, da die Befangenheit vor der Abstimmung und nicht erst danach wahrzunehmen sei. zu 7) Josef Sauerwein hat einen Antrag auf Bewilligung einer erhöhten Baunutzung für die Werkstättenerweiterung eingebracht. Nach den Plänen ist die Errichtung einer Lagerhalle geplant, was, obwohl Josef Sauerwein versichert hat, daß damit keine zusätzlichen Belastungen verbunden sind, bei einigen Anrainern auf heftige Kritik gestoßen ist. Der Raumordnungsausschuß hat bereits eine Besichtigung an Ort und Stelle durchgeführt und ist zur Ansicht gelangt, daß aus raumplanerischer Sicht keineSyntax Warning: Invalid Font Weight Einwände gegen dieses Vorhaben zu erheben sind, insbesondere, wenn keine "maschinelle" Ausweitung erfolgt. Der Vorsitzende verließt Teile des Bauaktes und informiert über die Bedenken und Proteste verschiedener Anrainer. Abschließend wird eine Entscheidung über die von Josef Sauerwein beantragte Bewilligung einer erhöhten Baunutzung zur Vornahme eines Ortsaugenscheines unter Beiziehung aller betroffenen Anrainer stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Felizitas - 1 0 - Maklott und Dr. Wolfgang Sander, der die Meinung vertritt, daß nicht alle Projekte von der Gemeindevertretung begutachtet werden können) vertagt. zu 8) a) Für die Aufbringung des Finanzierungsbeitrages für Miet-Kauf-(Reihenhaus)Wohnung der Vogewosi Dornbirn einstimmig die Gewährung eines Dienstgeberdarlehens in von S 100.000, — an Frau Cornelia Bickel, Vandans, Vens beschlossen. eine wird Höhe 843, b) Gemäß § 142 Abs. 3 Gemeindebedienstetengesetz wird die Anstellung von Birgit Marent als Angestellte des "gehobenen Verwaltungsdienstes" (Verwendungsgruppe b) in der Tourismusinformation mit 3.5.1993 auf die Zeit des Karenzurlaubes von Angelika Fend einstimmig genehmigt. Die weiteren Tagesordnungspunkte werden aufgrund der fortgeschrittenen Zeit stimmenmehrheitlich vertagt. 14. Unter "Allfälliges" erfolgt keine Wortmeldung. Ende der Sitzung: 00.05 Uhr Schruns, am 27.5.1993