20121219_GVE027

Dateigröße 139.65 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 31.05.2021, 15:36
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2012-12-19
Erscheinungsdatum 2012-12-19
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Auskunft: Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/ 724 35-210 Fax: +43 (0)5556/ 724 35-209 oswald.huber@schruns.at Schruns, 20. Dezember 2012 Zl. 004-2/2012 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 19. Dezember 2012 um 20.15 Uhr im Raum Montafon im 1. Obergeschoss des Hauses des Gastes stattgefundene 27. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzender: Bgm. Karl Hueber Gemeindevertreter: Ersatzleute: Vbgm. Heike Ladurner-Strolz Thomas Zuderell GR Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Kuster Astrid Robe GR Mag. Elisabeth Trippolt Bernhard Schrottenbaum Peter Vergud Rudi Bitschnau Martin Fussenegger Mag. Monika Vonier Emil Fitsch Franz Scheibenstock Norbert Haumer Monika Ganahl Dipl.-Ing. (FH) Michael Gantner Markus Grabher Werner Ganahl Martin Walser Hanno Dönz Ludwig Kieber Bernd Steiner Prof. Wilhelm Gantner Eugen Vonier Karl Mäser Daniela Netzer Gernot Maier Richard Durig Betr.oec. Herbert Tschofen GR Mag. (FH) Günter Ratt, MA Werner Marent GR Christian Fiel Hubert Ganahl Mag. Siegfried Neyer Franz Oliva Dipl.-Ing. Karoline Bertle Erika Scheibenstock Dietmar Tschohl Verena Trunsperger Franz Bitschnau Frank Simenowskyj Stefan Simenowskyj Christl Geiger Mag. Dr. Siegfried Marent Helmut Neuhauser Ing. Wernfried Geiger Pia Torghele Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: DI Reinhard Falch zu Top 1 Mag. Marco Fehr, Institut für Standort-, Regional- und Kommunalentwicklung (ISK), zu Top 2 Mag. Martin Walter, RTG Dr. Rümmele Treuhand GmbH, zu Top 2 Seite 1 von 19 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Dir. Paul Urchs, Hotel Löwen Schruns GmbH, zu Top 3 Josef Andexer, Bauleiter Fa. Liebherr, zu Top 3 Schriftführer: GdeSekr Dr. Oswald Huber Seite 2 von 19 Entschuldigt abwesend: Peter Vergud, Bernd Steiner, Richard Durig und Franz Bitschnau Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Zu Beginn der Sitzung wird über Antrag des Vorsitzenden gemäß § 41 Abs. 3 GG beschlossen, zusätzlich nachstehende(n) Gegenstand/Gegenstände zu behandeln: • ISK Institut/RTG: Bericht über Optimierungspotenzial in der mittelfristigen Finanzplanung • Kreuzjochbahn: Aufforderung an den Stand Montafon Forstfonds, die Verhandlungen mit der Silvretta Montafon Bergbahnen AG hinsichtlich der Neuerrichtung der Kreuzjochbahn mit dem Ziel eines positiven Vertragsabschlusses wieder aufzunehmen; • Winterdienst: Reduktion des Einsatzes von Salz auf ein absolutes Minimum; wobei gemäß § 41 Abs. 1 GG die Reihenfolge der Behandlung der Gegenstände insofern abgeändert wird, als die „ISK/RTG-Präsentation“ an die zweite Stelle der Tagesordnung gesetzt wird (einstimmige Beschlussfassung). Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene und heute abgeänderte Tagesordnung: 1. Beschlussfassung des Entwurfs der Änderung des räumlichen Entwicklungskonzeptes 2. ISK Institut/RTG: Bericht über Optimierungspotenzial in der mittelfristigen Finanzplanung 3. Präsentation des Umbauprojektes „Löwenhotel“ durch Dir. Paul Urchs, Hotel Löwen, und Josef Andexer, Fa. LIEBHERR 4. Vereinbarung über den Erwerb von Teilflächen der GST-NR 191/1 und 190 in EZ 450 von der Hotel Löwen Schruns Gesellschaft mbH, die Einräumung von Dienstbarkeitsrechten und die Abtretung von Nutzungsrechten 5. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: Reg.Nr. 10/12 Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 1708/1 (Heim Birkhild und Manfred) von Freiflä- 27. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2012 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at che Landwirtschaft in Baufläche Wohngebiet, einer Teilfläche des GST-NR 1708/1 von Freifläche Landwirtschaftsgebiet in Verkehrsfläche Straße und einer Teilfläche des GST-NR 1708/1 von Baufläche Wohngebiet in Verkehrsfläche Straße 6. Mitteilungen des Vorsitzenden 7. Kurzberichte der Ausschussobleute 8. Steuern, Gebühren und Abgaben 2013 9. Beschäftigungsrahmenplan 2013 Seite 3 von 19 10. Verkauf der GST-NR 970, 971, .1129, .1130, und .1131 in EZ 1976 (Lahmeyer Areal) 11. Ortsfeuerwehr Schruns, Reparaturarbeiten am Löschfahrzeug UNIMOG U 1300 L - Auftragsvergabe 12. Verkauf von Tiefgaragenplätzen an die OFFCOM office-communication GmbH, D-69469 Weinheim, und Silvretta Center Leasing GmbH, Bregenz 13. Unternehmer-Startpaket, Änderung der Richtlinien 14. Verordnung gemäß § 64 Abs. GAG 2005, mit der bestimmt wird, dass abweichend von Abs. 3 und 4 für die Berechnung der Leistungsprämie die entsprechenden Bezüge bestimmter Gruppen von Gemeindeangestellten heranzuziehen sind 15. Kreuzjochbahn: Aufforderung an den Stand Montafon Forstfonds, die Verhandlungen mit der Silvretta Montafon Bergbahnen AG hinsichtlich der Neuerrichtung der Kreuzjochbahn mit dem Ziel eines positiven Vertragsabschlusses wieder aufzunehmen 16. Winterdienst: Reduktion des Einsatzes von Salz auf ein absolutes Minimum 17. Allfälliges Zu 1. Beschlussfassung des Entwurfs der Änderung des räumlichen Entwicklungskonzeptes Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt DI Reinhard Falch, der von der Gemeinde bei der Ausarbeitung der Änderungen des räumlichen Entwick- 27. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2012 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at lungskonzeptes (REK), das einen groben planerischen Rahmen vorgibt und als Grundlage für die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung dient, zur fachlichen Beratung beigezogen worden ist. Der vorliegende Änderungsentwurf, es ist dies die erste Phase der Überarbeitung des REK, bezieht sich auf den Bereich zwischen Ill und Montafonerstraße taleinwärts der Litzmündung, in dem die Neuansiedlung bzw. Erweiterung von Betrieben vorgesehen ist. Die Neuausweisung von Betriebsgebieten mit größerem Flächenbedarf war bisher vorrangig im Gantschier, zum einen östlich der Rodunderstraße und zum anderen südlich der Gantschierstraße, vorgesehen. Im § 2 wird der Abs. 5 eingefügt, wonach bei der Widmung eines Betriebsgebietes im gegenständlichen Bereich auf die Freihaltung eines Grundstreifens entlang des bestehenden Fuß- und Radweges für eine künftig mögliche Mobilitätsachse und bei den Bebauungsvorgaben auf eine bestmögliche Einbindung der Gebäude und Freiflächen in das Straßen- und Landschaftsbild zu achten ist. In Abs. 8 wird nochmals klargestellt, dass die Gemeinde zur Aufwertung des Ortskerns als Einkaufszentrum keine Flächenwidmung für Einkaufszentren an der L 188 anstrebt, ausgenommen des Standortes an der Rätikonkreuzung, was nochmals klar formuliert werden soll. Ein weiterer Punkt bezieht sich auf die infrastrukturellen Einrichtungen, der jedoch relativ offen formuliert worden ist. § 8 Abs. 4 bezieht sich auf die Verbesserung der Verkehrssituation, wobei die Untersuchungen, ob eine Ampelanlage oder ein Kreisverkehr vorteilhafter ist, im Gange sind. Neben der Erhaltung und der bestmöglichen Anbindung des bestehenden Radweges an das innerörtliche Verkehrsnetz soll die notwendige Freihaltung einer Mobilitätsachse entlang der Fußwegverbindung am Ufer der Ill für eine künftige mögliche Weiterführung einer Bahnverbindung in das hintere Montafon festgeschrieben werden. Im § 7 wird nochmals verdeutlicht, dass kein Eingriff in die Wald- und Baumbestände an der Ill erfolgen soll und diese als ökologisch und landschaftlich wertvolle Elemente erhalten werden. In der Folge präsentiert er den Funktionsplan als Erläuterung zum Text. Der Radwegbereich ist 3 m breit, hinzu kommt ein 7 m breiter Streifen für die Mobilitätsachse. Abschließend hält er fest, dass das gesamte REK überarbeitet werden muss, dies angesichts des Umfanges jedoch in Etappen erfolgen wird. Seite 4 von 19 Der Entwurf der Änderung des von der Gemeindevertretung Schruns am 14. November 2001 beschlossenen räumlichen Entwicklungskonzeptes wird entsprechend den von Dipl.-Ing. Reinhard Falch vorgetragenen textlichen Änderungen und Ergänzungen sowie dem vorliegenden Funktionsplan mit der Maßgabe, dass § 2 Abs. 9 dahingehend formuliert wird, dass die Gemeinde mit Ausnahme des Standortes an der Rätikonkreuzung keine Flächenwidmung für Einkaufszentren an der Landesstraße L 188 anstrebt, einstimmig beschlossen. Zu 2. ISK Institut/RTG: Bericht über Optimierungspotenzial in der mittelfristigen Finanzplanung 27. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2012 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Mag. Marco Fehr und Mag. Martin Walter, die bereits in der letzten Sitzung des Gemeindevorstandes und Personal- und Finanzplanungsausschusses die Ergebnisse ihrer Erhebung von Optimierungspotenzialen in der mittelfristigen Finanzplanung vorgestellt haben. Seite 5 von 19 Mag. Marco Fehr stellt anfangs seiner Ausführungen nochmals klar, dass der vom Institut für Standort-, Regional- und Kommunalentwicklung (ISK) übernommene Auftrag zweigeteilt ist, einerseits die Gemeindeentwicklung - mit Bürgerbeteiligung - und andererseits die Finanzoptimierung, wobei es die richtige Balance zwischen Sparen und Investieren und Weiterentwicklung zu finden gilt. Heute werden Potenziale und Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Gemeindefinanzen präsentiert, deren Umsetzung von den zuständigen Organen der Gemeinde noch beschlossen werden müsste. Grundlage hierfür waren eine Analyse der Rechnungsabschlüsse der letzten Jahre, Gespräche mit Abteilungsleitern und die Auswertung von Fragebögen. Mag. Martin Walter beginnt mit einer Analyse des derzeitigen Finanzstatus, geht auf die Planung für die Zukunft (mittelfristige Finanzplanung) ein und informiert sodann über Optimierungspotenziale. Ziel ist die Sicherung der finanziellen Stabilität und die Erlangung bzw. Ausweitung von gestalterischen Handlungsspielräumen. Er gibt einen kurzen Überblick über das Budget, das dreigeteilt ist: laufender Bereich (lfd. Einnahmen und Ausgaben), Vermögensgebarung (größere Anschaffungen) und Finanztransaktionen (Darlehensaufnahmen, Schuldendienst). Ein Hauptproblem ist die laufende Gebarung in den Jahren 2008 – 2010, die ein negatives Ergebnis auswies. Hier wäre jedoch ein Überschuss notwendig, um Schulden zurückzahlen und Eigenkapital für neue Investitionen einbringen zu können. 2011 konnte durch höhere Ertragsanteile und Einsparungen im Instandhaltungsbereich eine deutliche Verbesserung erzielt werden, was jedoch immer noch zu wenig war. Der Gesamtschuldenstand beläuft sich 2011 auf € 14, 47 Mio., was 121 % der laufenden Einnahmen entspricht. Nach den Richtlinien sollte der Schuldenstand jedoch 100 % nicht übersteigen. In Zukunft sollten daher Maßnahmen und Investitionsentscheidungen immer auf Grundlage der mittelfristigen Finanzplanung (3 – 6 Jahre) als zentralem Planungsinstrument getroffen werden, wobei die Folgekosten mit zu berücksichtigen sind. Aufgrund der für den Zeitraum 2012 – 2016 getroffenen Annahmen sind bei Fortschreibung des bisherigen Kostenniveaus keine großen Überschüsse zu erwarten. Der Optimierungsbedarf beläuft sich auf € 1 Mio. - € 1, 5 Mio. Wie lässt sich die Haushaltssituation verbessern? Eine Verbesserung der Haushaltssituation setzt ein einhelliges Bekenntnis zum Schuldenabbau voraus (Obergrenze 100 % der Einnahmen). Gemeindekooperationen sind zu prüfen und dort, wo sie sinnvoll erscheinen, baldmöglichst umzusetzen. Hinkünftige Investitionsentscheidungen sind auf Grundlage der mittelfristigen Finanzplanung zu treffen, und es ist eine Ergebnisoptimierung bei der laufenden Gebarung anzustreben, was u.a. eine genaue Planung aller Investitionsprojekte voraussetzt. Die größten Optimierungspotentiale werden bei den Gebühren, im Tourismus, beim Personal, bei den Instandhaltungen und bei den Zinsen gesehen. 27. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2012 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Der schriftliche Bericht, in dem alles im Detail beschrieben ist, wurde an den Bürgermeister ausgehändigt. Darin werden auch Maßnahmen im Bereich der Organisation und der Projektplanung angeführt, und es wird empfohlen, hinsichtlich STT, GIGs, Stand Montafon und dgl. eine Kosten-Nutzen-Analyse vorzunehmen und die Verteilungsschlüssel zu überdenken. Bei Investitionen ist äußerste Zurückhaltung zu üben. Gebühren sollten kostendeckend festgelegt werden, hinsichtlich der Tourismusorganisationen ist bei den neu auszuhandelnden Verträgen eine Kostensenkung anzustreben. Hotel- und Tourismusprojekte sind zu fördern, da dadurch in Zukunft wiederum höhere Einnahmen lukriert werden können. Weiters wird vermerkt, dass beim Stand Montafon, der nicht unbeträchtliche Kosten verursacht, nicht zu 100 % nachvollzogen werden kann, was passiert. Auch beim Personal erscheint eine Einsparung möglich, wobei vor allem auch das große Leistungsspektrum von Schruns Kommunal zu hinterfragen ist. Auch sollte Schruns Kommunal und Wasserwerk besser zusammengeführt und geprüft werden, ob nicht bestimmte Aufgaben sinnvollerweise extern vergeben werden könnten. Ebenfalls sind beim öffentlichen Personennahverkehr Einsparungen anzustreben. Investitionsprojekte sind auf ihre Umsetzbarkeit hin zu prüfen. Letztendlich handelt es sich hier um politische Entscheidungen. Ein Vergleich von Schruns als Tourismusregion mit einer Industriegemeinde gestaltet sich schwierig, es ist jedoch festzustellen, dass die Gemeinde im Bereich des Tourismus schlussendlich draufzahlt. Seite 6 von 19 Der Vorsitzende bedankt sich für den Bericht und merkt an, dass viele der angesprochenen Punkte bereits in Bearbeitung sind. 80 % der Ausgaben sind vorgegeben und nicht beeinflussbar. Für ihn steht bei Investitionsentscheidungen im Hinblick auf nachfolgende Generationen das Gebot der Nachhaltigkeit an vorderster Stelle. In der stattfindenden Diskussion wird einhellig ein Bekenntnis zu ausgabenseitigen Einsparungen abgegeben. Vor Umsetzung der Maßnahmen wird eine Information der Bevölkerung unumgänglich sein. Dies wird auch von Mag. Fehr bestätigt, da wie er anführt Einsparungsprozesse auf Kommunikation und Information basieren müssen. Der Bericht von Mag. Marco Fehr, Institut für Standort-, Regional- und Kommunalentwicklung, und Mag. Martin Walser, RTG Dr. Rümmele Treuhand GmbH, wird zur Kenntnis genommen. Zu 3. Präsentation des Umbauprojektes „Löwenhotel“ durch Dir. Paul Urchs, Hotel Löwen, und Josef Andexer, Fa. LIEBHERR Der Vorsitzende freut sich, Dir. Paul Urchs und Josef Andexer in der heutigen Sitzung begrüßen zu dürfen. Dir. Paul Urchs informiert im Detail über die im kommenden Jahr geplanten Baumaßnahmen beim Löwenhotel. Das Haus ist 35 Jahre alt, was einen entsprechenden Investitionsaufwand notwendig macht. Wie er ausführt, 27. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2012 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at glaubt die Fa. Liebherr an den Standort Montafon. Der Löwen soll ein regionales Haus bleiben, es werden natürliche Materialien - viel Holz und Stein - verwendet. Von der Kubatur her bleibt es unverändert, auch Dach und Form bleiben im Wesentlichen gleich. Geplanter Baubeginn ist der 7.4.2013, die Neueröffnung ist am 17.10.2013 vorgesehen. Es steht somit eine Bauzeit von 190 Tagen zur Verfügung, weshalb alles zügig vorangehen muss. Sodann präsentiert Dir. Paul Urchs die Grundrisse des Löwenhotels und die Ansichten. Bis auf einen zusätzlichen Wintergarten ändert sich Außen nichts, das Hotel selbst wird jedoch komplett wärmegedämmt. Das „Edelweiß“ wird der Montafonerstube angegliedert, zusätzlich wird ein Biergarten erstellt. Das Haus wird auch für die einheimische Bevölkerung attraktiver und offener gemacht werden. Während der Bauphase ist vorgesehen, Baumaterial und Container auf der Silvrettastraße zu lagern, was eine Verlegung der Straße in Richtung Josefsheim bedingt. Die Straßenverlegung soll auch nach der Umbauphase beibehalten werden, was u.a. eine Verkehrsberuhigung mit sich bringen würde. Hier wird nach einer attraktiven Lösung für Gemeinde und Löwen gesucht. Für das Haus des Gastes wird eine Fläche für 3 zusätzliche Parkplätze an die Gemeinde abgegeben, der Gehsteig wird etwas nach innen versetzt. Anstelle des bisherigen Durchganges – die jetzige Treppe zum Sparmarkt ist ohnedies nicht mehr zumutbar - wäre ein neuer Durchgang hinter dem Haus des Gastes und dem Pavillon vorgesehen. Seite 7 von 19 GR Christian Fiel kritisiert, dass der Pavillon abgerissen werden soll, da dadurch das Ambiente verändert wird. Weiters stellt er die Frage in den Raum, warum das Löwenhotel nicht am Grundstück des alten Feuerwehrhauses interessiert ist. Breiten Raum nimmt auch die Diskussion über die Aufgabe des Nutzungsrechtes ein. Wie Dir. Urchs informiert, muss die gesamte Betondecke saniert werden, was im Folgejahr vorgesehen ist. Dies erfordert einen Abtrag der Humusschicht sowie des Pavillons. Der Spar-Markt wird umgebaut, und es ist vorgesehen, in die dort vorgesehenen Konferenz- und Tagungsräume Tageslicht zu leiten, was eine Freihaltung dieses Bereiches bedingt. Weiters werden angesichts der familienfreundlichen Ausrichtung des Hotels auf der Grünfläche Spielmöglichkeiten für Kinder geschaffen. Die Bettenkapazität bleibt mit 160 Betten (81 Zimmer) in etwa gleich, und es wird weiterhin als 4-Sterne-Haus betrieben werden. Josef Andexer informiert kurz über die Bauabwicklung (rd. 150 beschäftigte Bauarbeiter, 7 Tage/Woche, Zweischichtbetrieb). Die Ruhezeiten werden eingehalten und die lärmintensiven Arbeiten zu den weniger störenden Zeiten ausgeführt werden. Aufgrund von behördlichen Auflagen fallen auch bei der Tiefgarage Sanierungsarbeiten an, wobei hier die Gemeinde als Mitnutzerin einen anteiligen Beitrag zu leisten haben wird. Die Präsentation des Umbauprojektes „Löwenhotel durch Dir. Paul Urchs und Josef Andexer wird zur Kenntnis genommen. Zu 4. Vereinbarung mit der Hotel Löwen Schruns Gesellschaft mbH 27. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2012 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 8 von 19 Der Vorsitzende erläutert den Entwurf der Vereinbarung zwischen Gemeinde und der Hotel Löwen Schruns GmbH, der jedem Mandatar samt Plan mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugegangen ist. Dr. Siegfried Marent, der die Abtretung des Nutzungsrechtes zu den angeführten Konditionen als unbedachten Schritt ansieht, wirft der Mehrheitsfraktion vor, die finanziellen Probleme der Gemeinde mit verschuldet zu haben. Außerdem müsste dieser im Wege der Dringlichkeit aufgenommene Tagesordnungspunkt an letzter Stelle behandelt werden. Er führt weiter aus, dass, als das Löwenhotel errichtet worden ist, die Verantwortlichen gewusst haben, welches Risiko sie eingegangen sind. Er habe den Vertrag genau studiert und die Flächen, die seinerzeit von der Gemeinde abgetreten worden sind, herausgerechnet. Der Quadratmeterpreis von ATS 1.272, 00 sei unter Zugrundelegung des allgemeinen Preisniveaus im Jahre 1975 - enorm hoch angesetzt und von den damaligen weitblickenden Vertragsverfassern eine Wertsicherung eingebaut worden, und zwar in Form von Nutzungsrechten. Die Nutzungsrechte kommen also wirtschaftlich gesehen einer Wertsicherung gleich. In diesem Zusammenhang ruft er auch früher bereits vorgenommene Nutzungsrechtsabtretungen in Erinnerung. Seiner Ansicht nach werden die Nutzungsrechte praktisch um Null hergegeben, da das, was im Vertrag als Gegenleistung angeführt ist, die Gemeinde bereits habe bzw. erhalte die Gemeinde im Endeffekt 3 Parkplätze. Das Schätzgutachten von damals, als an Zumtobel verkauft wurde, sei nicht mehr auffindbar. In diesem Schätzgutachten seien die Nutzungsrechte extrem wertmindernd angesetzt worden, und es müsste seiner Ansicht nach das Löwenhotel für die aufzugebenden Nutzungsrechte € 250, 00 - € 450, 00/m² bezahlen. Er fordert eine namentliche Abstimmung. GR Mag. (FH) Günter Ratt, MA, geht ebenfalls davon aus, dass der Wert der abgetretenen Nutzungsrechte höher als die Gegenleistung hierfür ist. Sollte dies als Förderung von Hotels verstanden werden, hätte jeder Hotelier in Schruns dieselben Anrechte. Für GR DI (FH) Jürgen Kuster ist eine Wertvergleich immer schwierig. Auch beim Verkauf des Grundstücks an die Fa. Vamed wurde ein günstigerer Preis angesetzt. Martin Fussenegger erinnert an andere Zugeständnisse an Investoren wie beispielsweise die Bewilligung zur Errichtung eines gewissen Anteils von Ferienwohnungen. Die Vereinbarung über den Erwerb von Teilflächen der GST-NR 191/1 und 190 in EZ 450 von der Hotel Löwen Schruns Gesellschaft mbH, die Einräumung von Dienstbarkeitsrechten und die Abtretung von Nutzungsrechten wird nach Maßgabe des vorliegenden Vertragsentwurfs samt Beilagen stimmenmehrheitlich (9 Gegenstimmen: Metnand för Schru und SPÖ und Parteifreie) genehmigt. Zu 5. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns 27. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2012 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Reg.Nr. 10/12: Der Vorsitzende erläutert anhand der vorliegenden planlichen Darstellung die geplante Umwidmung und verweist im Übrigen auf die mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung übermittelten Unterlagen, in denen auch die im Rahmen der Anhörung eingelangten Stellungnahmen angefügt waren. Die Beratung im Bau- und Raumplanungsausschuss brachte ein positives Ergebnis, und es liegt die geforderte Zustimmung zur Grundabtretung, die für die Verbreiterung der Straße notwendig ist, bereits vor. Seite 9 von 19 Die Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 1708/1 (Heim Birkhild und Manfred) von Freifläche Landwirtschaft in Baufläche Wohngebiet, einer Teilfläche des GST-NR 1708/1 von Freifläche Landwirtschaftsgebiet in Verkehrsfläche Straße und einer Teilfläche des GST-NR 1708/1 von Baufläche Wohngebiet in Verkehrsfläche Straße nach Maßgabe der vorliegenden planlichen Darstellung wird stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: SPÖ und Parteifreie) beschlossen. Zu 6. Mitteilungen des Vorsitzenden • Das Trinkwasserkraftwerk Limatquelle wurde fertiggestellt. Mit der VKWÖkostrom GmbH wird eine Vereinbarung über die Übernahme der elektrischen Energie getroffen und mit der MBS ein Vertrag über den Anschluss der Anlage an das Verteilernetz abgeschlossen werden. • Im Hinblick auf den Ausbau und die Sanierung der Montjolastraße werden demnächst die Verhandlungen mit den betroffenen Grundeigentümern aufgenommen werden. Zu 7. Kurzberichte der Ausschussobleute GR DI (F) Jürgen Kuster informiert über die am 28.11.2012 stattgefundene Sitzung des Ausschusses Gemeindeentwicklung, in der u.a. Christoph Breuer, KAIROS, eingeladen wurde, um die „Mobilitätsachse“ vorzustellen und die Auswirkungen auf Schruns zu diskutieren. Werner Ganahl informiert als Obmann des Ausschusses Wirtschaft über das Projekt einer Mountainbike-Freeride Strecke vom Kropfen, für die seitens des Standes nunmehr doch eine Möglichkeit gesehen wird, und es spricht sich auch die Jägerschaft nicht mehr grundsätzlich dagegen aus. Daniela Netzer, stellvertretende Obfrau des Landwirtschaftsausschusses, berichtet über die letztwöchige Sitzung, in der u.a. das Budget behandelt worden ist. Von ge- 27. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2012 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 10 von 19 ringfügigen Verschiebungen abgesehen ist dieses im Wesentlichen im bisherigen Rahmen geblieben. Zu. 8. Marktgemeinde Schruns: Festsetzung der Steuern, Gebühren und Abgaben 2013 Hinsichtlich der Steuern, Gebühren und Abgaben für 2013 werden gegenüber dem Jahr 2012 nachfolgende Änderungen, die, insoweit es sich um hoheitliche Abgaben handelt, mittels Verordnung kundgemacht werden, beschlossen. Sofern dies nicht besonders vermerkt ist, treten diese Neufestsetzungen mit Wirkung zum 01.01.2013 in Kraft. Die nicht gesondert angeführten Steuern, Gebühren und Abgaben bleiben unverändert. Wassergebühren Wasserbezugsgebühr pro m³ Wasser Zählermieten: 3-5 m³ pro Jahr 7 m² pro Jahr 20 m² pro Jahr 2012 2012 2012 2012 € 1, 92 € 12, 20 € 15, 60 € 28, 80 2013 2013 2013 2013 € 2, 02 € 14, 45 € 18, 00 € 37, 22 stimmenmehrheitlich: 4 Gegenstimmen (Dietmar Tschohl, Franz Oliva, Dr. Siegfried Marent und Ing. Wernfried Geiger) Martin Fussenegger, Werner Ganahl, Mag. Günter Ratt und Mag. Siegfried Neyer sind während der Abstimmung abwesend. Beitragssatz Wasseranschlussund Ergänzungsbeitrag 2012 € 28, 46 2013 € 29, 88 stimmenmehrheitlich: 4 Gegenstimmen (Dietmar Tschohl, Franz Oliva, Dr. Siegfried Marent und Ing. Wernfried Geiger) Martin Fussenegger, Werner Ganahl, Mag. Günter Ratt und Mag. Siegfried Neyer sind während der Abstimmung abwesend. Kanalisationsgebühren Kanalbenützungsgebühr pro m³ Abwasser Beitragssatz für Kanalisationsbeiträge Beitragssatz für Nachtragsbeiträge 2012 2012 2012 € 2, 20 € 43, 46 € 14, 49 2013 € 2, 53 2013 € 45, 63 2012 € 15, 21 stimmenmehrheitlich: 4 Gegenstimmen (Dietmar Tschohl, Franz Oliva, Dr. Siegfried Marent und Ing. Wernfried Geiger) Martin Fussenegger, Werner Ganahl, Mag. Günter Ratt und Mag. Siegfried Neyer sind während der Abstimmung abwesend. Sowohl bei den Wasserbezugsgebühren als auch bei den Kanalbenützungsgebühren erfolgt somit eine Angleichung in Richtung Kostendeckung. Musikschulgebühren Die Musikschulgebühren werden ab 01.09.2013 um jeweils rd. 10 % erhöht. Die Schulgelder pro Semester betragen somit ab 01.09.2013: Elementarunterricht bisher € 129, 00 ab 01.09.2013 € 142, 00 4-er Gruppe bisher € 177, 00 ab 01.09.2013 € 195, 00 27. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2012 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at 3-er Gruppe bisher € 200, 00 ab 01.09.2013 € 220, 00 2-er Gruppe bisher € 259, 00 ab 01.09.2013 € 285, 00 Einzelunterricht bisher € 339, 00 ab 01.09.2013 € 373, 00 Kurzstunde bisher € 259, 00 ab 01.09.2013 € 285, 00 Tanzerziehung bisher € 98, 00 ab 01.09.2013 € 108, 00 Die bisherigen Ermäßigungen bleiben unverändert bestehen: a) für Erwachsene wird das Doppelte des Jugendtarifs abzüglich einer Ermäßigung von 25 % verrechnet (Ausnahmen: aktive Mitglieder von Blasmusikvereinen, Chormitglieder, Organisten, diese bezahlen den Jugendtarif) b) bei mehreren Kindern aus einer Familie werden folgende Ermäßigungen gewährt: für das 2. Kind werden vom jeweiligen Tarif verrechnet 75 % für das 3. Kind werden vom jeweiligen Tarif verrechnet 50 % für das 4. Kind werden vom jeweiligen Tarif verrechnet 25 % ab dem 5. Kind ist der Musikschulbesuch gratis Seite 11 von 19 stimmenmehrheitlich: 2 Gegenstimmen (SPÖ und Parteifreie) Martin Fussenegger, Werner Ganahl, Mag. Günter Ratt und Mag. Siegfried Neyer sind während der Abstimmung abwesend. Kindergartengebühren Die Elternbeiträge werden gegenüber dem Vorjahr wie folgt erhöht und betragen somit ab 01.09.2013 pro Kind und Monat: Kindergarten Gamprätz € 36, 00 Kindergarten Auf der Litz € 36, 00 Kindergarten St. Jodok € 36, 00 stimmenmehrheitlich: 2 Gegenstimmen (SPÖ und Parteifreie) Gästetaxe Die Gästetaxe wird mit Wirkung zum 01.12.2013 mit pro Nächtigung festgesetzt. € 2, 10 stimmenmehrheitlich: 4 Gegenstimmen (Dr. Siegfried Marent, Ing. Wernfried Geiger, GR Christian Fiel und Franz Oliva, der darauf verweist, dass die kostenlose Busbenützung im Rahmen des ÖPNV weggefallen ist. Es wird der Antrag gestellt, die Bevölkerung darüber rechtzeitig zu informieren.) Tourismusbeitrag Für 2013 wird ein Gesamtaufkommen an Tourismusbeiträgen in Höhe von € 734.000, 00 veranschlagt. Der Hebesatz für das Jahr 2013 wird mit 1, 26 % der Bemessungsgrundlagen festgesetzt. stimmenmehrheitlich: 2 Gegenstimmen (SPÖ und Parteifreie) Zweitwohnsitzabgabe Ab 2013 beträgt die Abgabe für Ferienwohnungen, ausgenommen Wohnwagen, je Quadratmeter pro Jahr maximal je Ferienwohnung für Wohnwagen für jedes Halbjahr der Aufstellung € 10, 32 € 1.135, 45 € 71, 22 einstimmig 27. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2012 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 12 von 19 Grundsteuer Die Hebesätze für die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe/Grundstücke) sowie für die Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke) bleiben mit jeweils 500 v. H. gegenüber dem Vorjahr unverändert. einstimmig Friedhofsgebühren Die Gebühren für die Bestattung einer Leiche, sofern das Öffnen und Schließen des Grabes vom Marktgemeindeamt Schruns vorgenommen wird, werden mit Wirkung zum 01.01.2013 wie folgt festgesetzt: 1. Leichenbestattung: a) bei einer Grabtiefe von 1, 60 m 2012 € 610, 00 2013 € 695, 00 b) bei einer Grabtiefe von 2, 00 m 2012 € 660, 00 2013 € 695, 00 2. Beisetzung einer Urne – Grabtiefe 0, 80 m 2012 € 97, 00 2013 € 97, 00 3. Beisetzung einer Urne in der Urnennische: a) Beisetzung der Urne 2012 € 47, 00 2013 € 52, 00 b) Gebühr für Inschrift 2012 € 105, 00 2013 € 116, 00 4. Urnengemeinschaftsgrab a) Beisetzung der Urne 2012 € 116, 00 2013 € 128, 00 b) Gebühr Gedenktafel mit Inschrift 2012 € 147, 00 2013 € 162, 00 Die Grabstättengebühren werden ab 01.01.2013 wie folgt festgesetzt: 1. 2. 3. Erstankauf a) Einzelgräber (15 Jahre) b) Doppelgräber (15 Jahre) c) Arkadengräber (30 Jahre) d) Urnenreihengräber (10 Jahre) e) Urnennischen inkl. Abdeckplatte (Tombak) (10 Jahre) Verlängerung a) Einzelgräber (pro Jahr) b) Doppelgräber (pro Jahr) c) Arkadengräber (pro Jahr) d) Urnenreihengräber (pro Jahr) e) Urnennischen (pro Jahr) 2012 2012 2012 2012 € 63, 00 € 126, 00 € 1.208, 00 € 305, 00 2012 € 2012 2012 2012 2012 2012 € € € € € Die Erhaltungskostenbeiträge betragen pro Jahr: a) Einzelgrab bisher € 16, 00 b) Doppelgrab bisher € 22, 00 c) Arkadengrab bisher € 34, 00 d) Urnenreihengrab bisher € 16, 00 e) Urnennischen bisher € 16, 00 2013 2013 2013 2013 € 69, 00 € 139, 00 € 1.329, 00 € 336, 00 215, 00 2013 € 237, 00 5, 00 8, 00 28, 00 8, 00 8, 00 2013 2013 2013 2013 2013 ab 01.01.2013 ab 01.01.2013 ab 01.01.2013 ab 01.01.2013 ab 01.01.2013 € 6, 00 € 9, 00 € 31, 00 € 9, 00 € 9, 00 € 18, 00 € 24, 00 € 37, 00 € 18, 00 € 18, 00 27. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2012 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at 4. Aufbahrungs- und Einstellgebühren Für jede Aufbahrung in der Aufbahrungshalle ist Aufbahrungsgebühr zu entrichten. Diese beträgt a) ohne Verabschiedung (Trauerfeier) pauschal b) bei Abhaltung einer Trauerfeier in der Aufbahrungshalle c) Einstellgebühr ohne Aufbahrung pauschal (unabhängig von der Dauer) Seite 13 von 19 (unabhängig von der Dauer) eine 2012 € 63, 00 2013 € 69, 00 2012 € 126, 00 2013 € 139, 00 2012 € 23, 00 2013 € 25, 00 stimmenmehrheitlich: 2 Gegenstimmen (SPÖ und Parteifreie) Marktgebühren Bei den Marktgebühren ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen und es betragen diese somit: a) Krämermärkte Standgebühr je 4 m² Normalstand € 30, 00 Standgebühr für eigene Stände oder Tische pro m² € 4, 30 b) Sonstige Sommer- und Wintermärkte für IG-Mitgl. bei regelmäßiger Teilnahme (mind. 8 Teilnahmen) € 15, 00 für IG-Mitgl. bei einzelnen Teilnahmen € 20, 00 für sonstige Mitgl. bei regelm. Teilnahme € 20, 00 für sonstige Mitgl. bei einzeln. Teilnahmen € 25, 00 c) Viehauftriebe und Viehausstellungen sind von einer Gebühr befreit. d) Vermietung von Marktständen (an Private oder Vereine): Standmiete bei eigener Abholung und Retournierung für max. 5 Tage € 15, 00 Standmiete € 15, 00 + € 30, 00 bei Zustellung durch den Gemeindebauhof für max. 5 Tage € 45, 00 darüber hinaus Verdoppelung der Standmiete für wieder max. 5 Tage. (Bei gemeinnützigen/sozialen Zwecken besteht auf Antrag die Möglichkeit der Befreiung.) einstimmig Waagegebühren – Brückenwaage: Bei den Gebühren für das Wägen auf der Brückenwaage ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen. einstimmig Hundesteuer: Die Hundesteuer wird gegenüber dem Vorjahr wie folgt erhöht: für Hunde, gehalten in landwirtschaftlichen Betrieben (keine Hobbytierhaltung) 2012 € 17, 00 2013 für alle sonstigen Hunde (ausgenommen Blindenund Berufshunde) 2012 € 77, 00 2013 bei Besuch einer Hundeschule, was mittels Zertifikat nachzuweisen ist, reduziert sich die Hundesteuer auf 2012 € 66, 00 2013 € 20, 00 € 80, 00 € 70, 00 27. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2012 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at stimmenmehrheitlich: 2 Gegenstimmen (SPÖ und Parteifreie) Seite 14 von 19 Parkgebühren: Bei den Parkgebühren ergeben sich gegenüber dem Vorjahr nachfolgende Änderungen: a) Parkplätze Sternen, Im Tobel und Silbertalerstraße Monatskarte 2012 € 32, 00 2013 € 34, 00 Jahreskarte 2012 € 319, 00 2013 € 335, 00 b) Löwentiefgarage Monatskarte 2012 € 58, 00 2013 € 61, 00 Jahreskarte 2012 € 578, 00 2013 € 607, 00 c) Bahnhoftiefgarage Jahreskarte 2012 € 594, 00 2013 € 624, 00 stimmenmehrheitlich: 2 Gegenstimmen (SPÖ und Parteifreie, wobei es Dr. Siegfried Marent als ungerecht empfindet, dass der Parkplatz beim Schwimmbad, der zum Teil auch als Personalparkplatz verwendet wird, im Gegensatz zu den anderen Parkplätzen nicht gebührenpflichtig ist, was nicht dem Grundsatz der Gleichbehandlung entspreche.) Ausgleichsabgaben für fehlende Garagen und Abstellplätze: Bei den Ausgleichsabgaben für fehlende Garagen und Abstellplätze ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen. stimmenmehrheitlich: 2 Gegenstimmen (SPÖ und Parteifreie) Abfallgebühren: Bei den Abfallgebühren ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen. In den Verordnungen selbst werden abgesehen von den tariflichen Anpassungen stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Dr. Siegfried Marent) einige geringfügige Änderungen vorgenommen und nach Maßgabe der vorliegenden Fassungen, die den Mandataren bereits mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung übermittelt worden sind, beschlossen. Zu 9. Beschäftigungsrahmenplan 2013 Der Beschäftigungsrahmenplan 2013 für die Marktgemeinde Schruns wird gem. § 3 des Gemeindeangestelltengesetzes 2005 nach Maßgabe der vorliegenden Aufstellung, die eine Beschäftigungsobergrenze aller Angestellten der Marktgemeinde Schruns für das Jahr 2013 von insgesamt 56, 50 vorsieht, einstimmig beschlossen. DI Karoline Bertle merkt an, dass hinkünftig verstärkt darauf geachtet werden soll, dass freiwerdende Stellen nur dann nachbesetzt werden, wenn dies unbedingt notwendig ist. 27. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2012 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 15 von 19 Zu 10. Verkauf der GST-NR 970, 971, .1129, .1130, und .1131 in EZ 1976 (Lahmeyer Areal) Der Vorsitzende informiert über die mit der Vogewosi Dornbirn geführten Verhandlungen. Im Ergebnis ist die Vogewosi entgegen dem ursprünglichen Angebot nunmehr bereit, die von der VIW AG bereits zugesagte Kaufpreissumme von € 720.000, 00 zu bezahlen. Allerdings sind noch verschiedene Abklärungen (Überspannung, Baunutzung, Zufahrtssituation, …) vorzunehmen. Die Informationen über den derzeitigen Verhandlungsstand werden zur Kenntnis genommen. Eine Entscheidung wird nach Bekanntsein der genauen Konditionen getroffen werden. Zu 11. Ortsfeuerwehr Schruns, Reparaturarbeiten am Löschfahrzeug UNIMOG U 1300 L Auftragsvergabe Diese Angelegenheit wurde bereits in einer Gemeindevorstandssitzung, zu der auch Vertreter der OF Schruns eingeladen worden sind, behandelt. Angesichts der nunmehrigen Vergabesumme ist jedoch die Gemeindevertretung für die Auftragsvergabe zuständig. Die von DI Karoline Bertle gemachte Anregung, dass die OF Schruns durch eine Haussammlung einen Teil der Kosten hereinzubringen versucht, wird aufgenommen. Der Auftrag zur Reparatur am Löschfahrzeug UNIMOG U 1300 L wird auf Grundlage des vorliegenden Angebotes stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Dietmar Tschohl und DI Karoline Bertle) an die Fa. Magirus Feuerwehraufbauer bis zu einem max. Betrag von € 70.000, 00 brutto vergeben. Zu 12. Verkauf von Tiefgaragenplätzen in der Tiefgarage beim Bahnhof Der Verkauf von einem Tiefgaragenplatz an die OFFCOM office-communication GmbH, D-69469 Weinheim, und von 4 Tiefgaragenplätzen an die Silvretta Center Leasing GmbH, Bregenz, zu den bisherigen Konditionen und um den Preis von € 20.000, 00 pro Einstellplatz wird stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Ing. Wernfried Geiger und Dr. Siegfried Marent, für den der Preis zu niedrig angesetzt ist) genehmigt. Zu 13. 27. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2012 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 16 von 19 Unternehmer-Startpaket, Änderung der Richtlinien Werner Ganahl informiert über die Beratungen im Wirtschaftsausschuss und die in der Folge neu überarbeiteten Förderrichtlinien, die im Gegensatz zur früheren Fassung, in der verschiedene Einzelfördermaßnahmen wie Miet- und Investitionskostenzuschuss möglich waren, jetzt nur mehr einen Förderungsbeitrag vorsehen. Die Förderhöhe soll nunmehr durch ein vom Gemeindevorstand anzuwendendes Punktesystem berechnet werden, wobei hierfür als wesentliche Faktoren die Höhe der jährlich anfallenden Kommunalsteuer und des Tourismusbeitrages und/oder der Gästetaxe, die Art des Unternehmens, die Vergabe von Investitionen an örtliche Betriebe, die Lage des Betriebs und der Beitrag zur Steigerung der Qualität im Ortszentrum maßgeblich sind. Es werden auch genaue Auszahlungsmodalitäten festgelegt. Die Fördersumme wird mit der Höhe der für das vergangene Jahr entrichteten Kommunalsteuer und des Tourismusbeitrags gedeckelt, der Restbetrag verfällt nach 10 Jahren. Als Alternative besteht die Möglichkeit der Auszahlung eines einmaligen Sockelbetrages von € 2.500, 00 für neue Geschäfte in der Fußgängerzone. Bei Abgabenrückständen werden die Unterstützungszahlungen eingestellt. Dem Antrag ist eine Kostenschätzung der Arbeiten von örtlichen Betrieben beizulegen (Rechnungen sind innert eines Jahres nachzureichen). Die Betriebspflicht beläuft sich auf den Förderzeitraum plus 1 Jahr. Insgesamt gesehen wurden die Förderungen betraglich gekürzt, was nicht unbedingt seinen Vorstellungen entspricht, da mit der nunmehrigen Höhe eine Ansiedlung von Betrieben in Schruns nicht mehr so gut beworben werden kann, es ist dies jedoch der kleinste gemeinsame Nenner und insgesamt ist das Paket in Ordnung. Festzuhalten ist, dass die Förderung für den Gemeindevorstand ein „Kann“, jedoch kein „Muss“ ist. Die von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 09.03.2011 beschlossenen Richtlinien „Unternehmer-Startpaket“ werden entsprechend den vom Obmann des Ausschusses Wirtschaft Werner Ganahl vorgestellten und im Entwurf vorliegenden Abänderungen einstimmig neu festgelegt. Zu 14. Verordnung über die Berechnung der Leistungsprämie Gemäß § 64 Abs. GAG 2005 wird einstimmig mittels Verordnung bestimmt, dass abweichend von Abs. 3 und 4 für die Berechnung der Leistungsprämie die entsprechenden Bezüge bestimmter Gruppen von Gemeindeangestellten nach Maßgabe der 27. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2012 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at in der vorliegenden Aufstellung angeführten vier Organisationsbereiche (Prämientöpfe) heranzuziehen sind. Seite 17 von 19 Zu 15. Kreuzjochbahn „NEU“ Wie der Vorsitzende ausführt, wurde die Aufnahme dieses Punktes von Mitgliedern seiner Fraktion gewünscht. Der schriftliche Antrag lautet wie folgt: Der Tourismus ist eine der wesentlichen Grundlagen der Wirtschaft in Schruns. Diese Einnahmen ermöglichen es der Gemeinde unter anderem, den Verband Stand Montafon Forstfonds mit seinen Aufgaben zu finanzieren. Eine unprofessionelle Verhandlung mit dem Partner Silvretta Montafon beeinflusst die finanziellen Grundlagen von Schruns maßgeblich. Die Gemeindevertretung Schruns fordert deshalb im Gemeindeverband Stand Montafon Forstfonds die Verhandlungen mit der Silvretta Montafon zum Thema „Kreuzjochbahn“ sofort wieder aufzunehmen und zeitnah zu einem positiven Abschluss zu bringen. Dieser Antrag wird stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: SPÖ und Parteifreie) zum Beschluss erhoben. GR Christian Fiel spricht sich dafür aus, dass der Bürgermeister als Vertreter der Marktgemeinde Schruns bei den Verhandlungen mit dabei ist. Dies wird von Dr. Siegfried Marent kritisch gesehen, da dieser gleichzeitig auch Mitglied im Aufsichtsrat der Silvretta Montafon Bergbahnen AG ist. Zu 16. Winterdienst in Schruns - Salzstreuung Auch dieser Punkt wurde von Mitgliedern seiner Fraktion ausformuliert. Dabei wurde argumentiert, dass Streusalz die Umwelt (Vegetation und Oberflächenwässer) schädigt und zu erheblichen Schäden an Fahrbahnen/Wegen und Bauten führt. Es soll daher beschlossen werden, dass die Marktgemeinde Schruns den Einsatz von Salz beim Winterdienst auf ein Minimum reduziert. Salz kommt nur bei Extrembedingungen und bei exponierten Straßen- und Gehwegabschnitten zum Einsatz (Gefahr im Verzug). Es werden jedoch alle Alternativen zur Gewährleistung der Sicherheit im Ortsgebiet angewendet. Wie in der stattfindenden Diskussion festgehalten wird, soll der Bereich, in dem kein Salz verwendet werden soll, genau definiert werden, wobei der Abschnitt Friedhof – Hotel Zimba (ev. gesamter Wagenweg) – Bahnhofstraße – Batloggstraße 27. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2012 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at bis unter den Bahnübergang - Litz vorgeschlagen wird. Es soll jedoch dem Vorstand überlassen bleiben, festzulegen, wie weit das Zentrum reicht. Werner Ganahl hält fest, dass beim Splitten die direkten Kosten höher sind, sich jedoch Salz bezüglich der Umweltbelastung nachteiliger auswirkt. Was die Sicherheit anbetrifft, halten sich beide die Waage. Seite 18 von 19 Der Vorsitzende macht darauf aufmerksam, dass es Situationen gibt, bei denen sich der Einsatz von Salz nicht vermeiden lässt und hält fest, dass heute vom Zentrum gesprochen wird. Die Nichtverwendung von Salz bedingt jedenfalls auch eine ausreichende Information der Wegbenützer (Hinweis in Gemeindeaussendungen, dass im Zentrum kein Salz mehr gestreut wird, Aufstellung von (Hinweis)Tafeln etc.). Falls dem vorliegenden Antrag stattgegeben wird, wird er eine entsprechende Weisung an den Bauhof erteilen, was allerdings auch bedeutet, dass die Verantwortung hierfür nicht mehr beim Bauhof liegt. DI Karoline Bertle regt an, dass am Litzdamm wenigstens auf einer Seite nicht geräumt wird. In weiterer Wortmeldung wird vermerkt, dass die zuständigen Leute im Bauhof über ausreichend Erfahrung verfügen und es ihnen überlassen werden sollte, wie vorgegangen werden soll. Kritisiert wird, dass bei der Schneeräumung oft wenig Rücksicht auf Fußgänger genommen wird. Vizebgm. Heike Ladurner-Strolz fasst zusammen, dass es heute darum geht, zu entscheiden, ob im Zentrum weiter Salz verwendet werden soll oder nicht oder ob die Entscheidung situationsabhängig vom Bauhof getroffen werden soll. Abschließend wird dem eingangs vorgelesenen Antrag, dass die Marktgemeinde Schruns den Einsatz von Salz beim Winterdienst auf ein Minimum reduziert und Salz nur bei Extrembedingungen und bei exponierten Straßen- und Gehwegabschnitten zum Einsatz (Gefahr im Verzug) kommt, jedoch alle Alternativen zur Gewährleistung der Sicherheit im Ortsgebiet angewendet werden, stimmenmehrheitlich (3 Gegenstimmen Vizebgm. Heike Ladurner-Strolz, GR Christian Fiel und Bernhard Schrottenbaum) stattgegeben. Zu 17. Unter „Allfälliges“ erkundigt sich GR Christian Fiel über eine vom Stand Montafon in Auftrag gegebene Befragung durch Dr. Bernd. Eugen Vonier regt an, dass der verordnete Leinenzwang von Hunden klarer formuliert werden sollte, und zwar dahingehend, dass in Schruns Hunde generell an der Leine zu führen sind. Abschließend wünscht GR Christian Fiel allen gesegnete Weihnachten. Für das kommende Jahr hat er den Wunsch, dass man sich vor Behandlung von „schwierigeren“ Punkten vorher in kleinerem Kreis zusammensetzt. 27. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2012 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Auch der Vorsitzende wünscht allen frohe Weihnachten. Seite 19 von 19 Gegen die Verhandlungsschrift über die 26. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 14.11.2012 werden keine Einwände erhoben, sodass dieselbe als genehmigt gilt. Ende der Sitzung: 00.50 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 27. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2012